Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 739/2020
Stuttgart,
09/15/2020



Förderung im Bereich Literatur



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.09.2020
13.10.2020



Beschlußantrag:

1. Die Einrichtungen erhalten für das Jahr 2021 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

2. Neuaufnahme

Der Verein ars narrandi e. V. erhält ab dem Jahr 2020 eine jährlich wiederkehrende institutionelle Zuwendung in Höhe von 25.000 EUR. Für das Jahr 2021 gilt die Mittelbewirtschaftung vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums. 3. Erhöhung

Die jährlich wiederkehrende institutionelle Zuwendung der Akademie für gesprochenes Wort / Uta Kutter Stiftung erhöht sich ab dem Jahr 2020 von 154.500 EUR um 65.000 EUR auf 219.500 EUR. Für das Jahr 2021 gilt die Mittelbewirtschaftung vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums.

4. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2020/2021 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung einer jährlich wiederkehrenden Zuwendung über 1.000 EUR bei erstmaliger Bewilligung zuständig.
Der Verwaltungsausschuss ist nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) außerdem für die Gewährung von Erhöhungen einer jährlich wiederkehrenden Zuwendung um mehr als 10 % und bei einer sich dann ergebenden Zuwendung über 77.000 EUR zuständig.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, Mittel für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung bzw. für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.

Die im Bereich der Literatur zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2020 verbindlich und 2021 vermutlich rechnen können.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2020 und 2021. Die Mittel sind im Haushaltsplan, Sachkonto 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417LITE10 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung


Ausführliche Begründung:


1. Neuaufnahme

ars narrandi e. V.

Seit 2010 setzt sich der Verein für die Förderung und Erneuerung der mündlichen Erzählkunst und Erzählkultur sowie deren Verankerung in der Gesellschaft ein, sowohl als Kunstform auf der Bühne als auch als soziale Kompetenz. Dabei leisten alle Projekte des Vereins einen zentralen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, da sie generationsübergreifende Begegnungen von unterschiedlichen Kulturen, Religionen und Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Beispiele dafür sind das Festival „Erzählt uns den Planeten“, die Reihe „Mit großen Erzählungen um die Welt“, Projekte der kulturellen Bildung wie „Untertürkheim unter uns“ und die neu gegründete „Erzählakademie“, bei der Eltern, Kinder, Erziehungsberechtigte erzählen lernen können. Zum vielfältigen Engagement des Vereins gehören auch Kooperationen mit Kindergärten, Schulen und Begegnungshäusern.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 entschieden, Mittel in Höhe von jährlich 25.000 EUR für die institutionelle Förderung des Vereins ars narrandi bereitzustellen.
Mit dieser jährlich wiederkehrenden Zuwendung können die laufenden Kosten des Projektmanagements und der Koordination des Vereinslebens, die allgemeine Verwaltungsarbeit sowie die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit von ars narrandi e. V. gedeckt werden.


2. Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Zuwendung

Akademie für gesprochenes Wort

Mit zahlreichen Veranstaltungsformaten und Projekten der Hör-, Sprach- und Sprechentwicklung vermittelt die Akademie für gesprochenes Wort die Kultur der freien Rede, des Dialogs und der Diskussion. Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Für ihre Arbeit wurde die Stiftung mehrfach ausgezeichnet.

Die Akademie will weiterhin auf dem Gebiet der Sprache wirken und die hohe Qualität der Arbeit nachhaltig sichern. Hierzu ist es notwendig, die organisatorischen Strukturen zu sichern bzw. anzupassen. Ziel ist es, die bisherige ehrenamtliche Arbeit in eine bezahlte Vollzeitstelle einer Direktorin oder eines Direktors zu überführen. Dazu soll ein*e Nachfolger*in gefunden werden, die/der die Arbeit und Ausrichtung der Akademie für gesprochenes Wort inhaltlich leitet. Es geht dabei um die Ausrichtung des Programms, um die künstlerischen Perspektiven der Akademie und um die Erhaltung und Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Netzwerks der Akademie.

Der Gemeinderat hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 20.12.2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der institutionellen Förderung der Akademie für gesprochenes Wort ab 2020 von 154.500 EUR um 65.000 EUR auf 219.500 EUR bereitzustellen.



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