Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0501-01
GRDrs 623/2012
Stuttgart,
11/05/2012



Stellenplanverfahren -
neue Kriterien zur Schaffung von Stellen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Personalbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
04.12.2012
05.12.2012
06.12.2012



Beschlußantrag:

1. Von der Neufassung der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung vom 06.12.2012 wird Kenntnis genommen.

2. Den in Ziffern 1.2 bis 1.4 der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung genannten Kriterien und Bedingungen für die Schaffung neuer Stellen wird zugestimmt.

3. Dem in Ziffer 1.3 der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung beschriebenen Verfahren zur Bildung eines Budgetrahmens als Rahmen für die abschließenden Entscheidungen des Gemeinderats über Stellenschaffungen wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den Haushalts- und Stellenplanberatungen 2012/2013 hat die Verwaltung, ausgehend vom Haushaltsantrag Nr. 401/2011, Ziffer IV der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, den Auftrag erhalten, im Laufe des Jahres 2012 die Kriterien für Stellenschaffungen zu überarbeiten und dem Gemeinderat vorzustellen. Dabei sollte insbesondere die bisherige Meßlatte für das Kriterium „erhebliche Arbeitsvermehrung“ auf den Prüfstand. Ebenso die bisherige Vorgabe, dass die Schaffung neuer Stellen grundsätzlich nur gegen entsprechende Stellenstreichungen oder bei annähernder Kostenneutralität möglich ist.

Die derzeit geltenden Kriterien zur Schaffung von Stellen sind in der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung aus dem Jahr 1995 festgelegt. Diese Geschäftsanweisung wurde am 14. Dezember 1995 vom Gemeinderat beschlossen (GRDrs 529/1995 mit Neufassung der Anlage vom 6. Dezember 1995).

Eine Änderung der Kriterien für Stellenschaffungen erfordert daher auch eine Änderung der Geschäftsanweisung aus dem Jahr 1995. Die überarbeitete Geschäftsanweisung ist als Anlage beigefügt. Die neu gefassten Kriterien zur Schaffung von Stellen sind dort unter Ziffer 1.3 enthalten.


Finanzielle Auswirkungen

- keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag Nr. 401/2011, Ziffer IV der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Erledigte Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag Nr. 401/2011, Ziffer IV der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

2



Ausführliche Begründung

Zentraler Punkt in der Neufassung der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung sind die Änderungen bei den Kriterien für Stellenschaffungen. Unter Ziffer 1 erfolgt deshalb ein Vergleich der bisherigen mit den neuen Kriterien. Die sonstigen Änderungen sind unter Ziffer 2 erläutert.


1. Gegenüberstellung bisherige / neue Kriterien für die Schaffung von Stellen
2. Sonstige Änderungen in der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung

Vorbemerkungen
In den Vorbemerkungen wurde ergänzt, dass Personal nur eingestellt werden darf, sofern eine entsprechende freie Planstelle im Stellenplan zur Verfügung steht oder wenn die Verwaltung durch den Gemeinderat ermächtigt ist, ein entsprechendes vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis außerhalb des Stellenplans einzugehen. Dies ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung. Die Erwähnung in den Vorbemerkungen dient lediglich der Klarstellung.

Eigenbetriebe
In der Geschäftsanweisung von 1995 war vorgesehen, dass diese entsprechend für die Eigenbetriebe gilt. Für die Krankenhäuser sollten Details noch gesondert geregelt werden. Die entsprechende Anwendung der Geschäftsanweisung für die Eigenbetriebe hat sich in der Praxis jedoch nicht durchgesetzt. In der Neufassung ist die Geltung der Geschäftsanweisung deshalb auf die Beamtenstellen der Eigenbetriebe beschränkt, denn nur diese sind im Stellenplan der Stadt zu führen (§ 3 Eigenbetriebsverordnung). Die Beschäftigtenstellen der Eigenbetriebe werden im städtischen Stellenplan nur nachrichtlich erwähnt und sind ansonsten in den Stellenübersichten der Eigenbetriebe als Teil der Wirtschaftspläne enthalten. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe werden im jeweiligen Betriebsausschuss vorberaten und anschließend durch den Gemeinderat beschlossen.

Beratungslisten zum Stellenplanverfahren
Die Ziffer 2.1.1 der Geschäftsanweisung wurde um einen Absatz zu den Beratungslisten ergänzt. Es handelt sich hierbei um die Konkretisierung der bereits in Ziffer 1.4 der Geschäftsanweisung enthaltenen Neuerung, dass die Ämter künftig ihre Anträge auf Stellenschaffungen priorisieren müssen und der Gemeinderat über die Beratungslisten zum Stellenplan Kenntnis über die Prioritäten der Ämter erlangt, auch für Stellen, die die Verwaltung nicht zur Schaffung vorschlägt.

Mitteilungs-/Beschlussvorlagen
Nachdem der Gemeinderat über die Beratungslisten Kenntnis über sämtliche Anträge der Referate erlangt, ist es künftig entbehrlich, Mitteilungsvorlagen für verwaltungsintern nicht weiter verfolgte Stellenplananträge in den Gemeinderat einzubringen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit übergeordneten Sachthemen wie z. B. der Übernahme neuer oder erweiterter Aufgaben oder Einrichtungen stehen. Die Ziffer 2.1.1 der Geschäftsanweisung wurde deshalb um einen entsprechenden Absatz zu Mitteilungs-/Beschlussvorlagen ergänzt.

Umgang mit Stellenbedarfen während eines Doppelhaushalts
Der Umgang mit Stellenbedarfen während eines Doppelhaushalts war in der Geschäftsanweisung von 1995 noch kein Thema. Das Verfahren zu Stellenschaffungen im Vorgriff auf den nächsten Doppelhaushalt wurde nachträglich durch OB-Rundschreiben 06/2002 (nach Zustimmung durch den Verwaltungsausschuss im Rahmen der 2. Lesung des Doppelhaushalts 2002/2003) geregelt. Um alle Regelungen zum Stellenplan an einer Stelle zusammen zu fassen, wurde der Inhalt in die Geschäftsanweisung integriert. Das Rundschreiben 06/2002 wird mit Verabschiedung der neuen Geschäftsanweisung aufgehoben.



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Anl. 2 Geschäftsanweisung_Stand 18.10.2012.docAnl. 2 Geschäftsanweisung_Stand 18.10.2012.doc