Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB-7837-00
GRDrs 751/2021
Stuttgart,
09/13/2021



Förderung des Breitbandausbaus der LHS Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.10.2021
13.10.2021



Beschlußantrag:

1. Dem Vorhaben Breitbandanschluss von unterversorgten Gebieten (weiße Flecken) sowie von privaten Schulen und Krankenhäusern wird vorbehaltlich der Förderzusage des Landes zugestimmt. Gemäß Grobkostenschätzung betragen die Kosten für den Ausbau der unterversorgten Gebiete (weiße Flecken) sowie die Kosten für den Anschluss der privaten Schulen und Krankenhäuser insgesamt 12,6 Mio. EUR (zzgl. MwSt.). Dabei handelt es sich um einen Investitionskostenzuschuss. Aufgrund der bei Bund und Land eingereichten Förderanträge wird derzeit von einer Förderung von 90 % der förderfähigen Kosten ausgegangen.

2. Für die Rechts- und technische Beratung in den Förderverfahren sind Mittel i.H.v. 95.000 EUR 2022 und 95.000 EUR 2023 notwendig, die als Vorbelastung in den Entwurf des DHH 2022/2023 im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, KGr. 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen, aufzunehmen sind.

3. Für die Rechts- und technische Beratung im Rahmen der normalen Breitbandtätigkeit sind Mittel i.H.v 85.000 EUR 2022 und 85.000 EUR 2023 notwendig, die als Vorbelastung in den Entwurf des DHH 2022/2023 im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, KGr. 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen, aufzunehmen sind.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Digitalisierung eröffnet den Menschen und Unternehmen neue Chancen und verändert das tägliche Leben und Wirtschaften stetig. Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Gigabitnetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Stadt und Land.

Für die Wirtschaft sind Gigabitnetze ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Sie sind Voraussetzung für neue Formen der Produktion, intelligente Mobilität, Innovationen im Gesundheitswesen, digitale Bildung oder vernetztes Arbeiten. Die Gesellschaft profitiert von vermehrter Nutzung mobilen Arbeitens beispielsweise Home-Office und den Möglichkeiten digitalen Lernens in der Schule sowie in der Distanz.

Schon heute lasten Dienste wie Telemedizin, intelligente Verkehrssteuerung, Sensortechnik und Industrieanwendungen in Echtzeit sowie die parallele Nutzung von Home-Office, Home-Schooling die verfügbaren Netzkapazitäten stark aus. Diese Entwicklung wird weiter an Dynamik gewinnen. Die Netzinfrastruktur muss den wachsenden Anforderungen gerecht werden.

Die Landeshauptstadt setzt die durch den Gemeinderat gefassten Beschlüsse (GRDrs 514/2018, 278/20019, 302/2019) um die intensiven Bestrebungen zur Optimierung der Breitbandinfrastruktur im Rahmen zweier Förderprojekte fort und zwar


Mit der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt der Bund das digitalpolitische Kernziel, gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu schaffen. Für Gebiete, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, sogenannte weiße Flecken, stellt der Bund Mittel für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden zu einer bestimmten Quote die Kosten des Gigabitausbaus u.a. als Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder als Betreibermodell finanziert. Ebenso ist der Glasfaserausbau von Schulen und Krankenhäusern unter bestimmten Bedingungen förderfähig, soweit noch kein Glasfaseranschluss anliegt oder erfolgt. Die Bundesländer, so auch Baden-Württemberg, beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus zur Finanzierung der Förderprojekte. Dies ist, neben der Notwendigkeit der Digitalisierung einer modernen Stadt und den Klagen der Bürgerschaft über zu langsames Internet gerade in der Corona-Pandemie, auch einer der Gründe, weshalb die LHS zwei Markerkundungsverfahren in Auftrag gegeben hat, auf deren Grundlage Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke an Bund und Land gestellt werden können. Im Rahmen der Markterkundungsverfahren nehmen die Telekommunikationsunternehmen Stellung zur Ist-Versorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart und nennen etwaige Ausbaumaßnamen. Nur durch ein Markterkundungsverfahren können weiße Flecken oder unterversorgte Standorte nachgewiesen werden und ein Förderverfahren gestartet werden. Sollte ein Telekommunikationsunternehmen einen Ausbau anzeigen, wäre in diesem Gebiet ein Ausbau nicht förderfähig.

Bei einer Förderung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslücke wird eine Finanzierungslücke bei privatwirtschaftlichen Netzbetreibern geschlossen. Der Zuschuss wird mittels einer Ausschreibung auf Basis einer definierten Leistungsanforderung vergeben. Planung, Bau und Betrieb erfolgen durch einen privatwirtschaftlichen Netzbetreiber.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen einer solchen Maßnahme sind beispielsweise Tiefbauleistungen, Betriebskosten des Netzes sowie die aktive Infrastruktur. Mögliche Gewinne des Telekommunikationsunternehmens werden innerhalb der Zweckbindungsfrist abgezogen.

Eigentümer und Betreiber des Telekommunikationsnetzes wird das Telekommunikationsunternehmen (TKU), das nach dem Vergabeverfahren den Zuschlag erhält. Bei der Wirtschaftlichkeitslücke handelt es sich um die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Als Einnahmen sind hierbei insbesondere jene zu verstehen, welche der Netzbetreiber durch Vertragsabschlüsse mit Endkunden nach dem erfolgten Netzaufbau erhält. Die Wirtschaftlichkeitslücke wird vom späteren Netzbetreiber ermittelt und bildet die eigentliche Angebotssumme.

Da somit erst bei der Vergabe der endgültige Förderbetrag feststeht, wurde zum Zeitpunkt der Förderantragsstellung pro Standort mit Pauschalwerten gerechnet.

Förderprogramm für unterversorgte Gebiete (weiße Flecken):

Das Förderprogramm wurde definiert in der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 28. November 2019. Darüber hinaus ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 für die LHS maßgeblich.

Der Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen, sogenannten NGA-Netzen, wird in Gebieten, in denen die Datenübertragungsrate unter 30 Megabit pro Sekunde liegt und in denen in absehbarer Zeit kein marktwirtschaftlicher Ausbau erfolgt, gefördert. Antragsberechtigt ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune). Im Zeitraum vom 28.08.2020 bis zum 26.10.2020 wurde die Versorgung der privaten Haushalte abgefragt.

Eine Gesamtübersicht der förderfähigen Gebiete kann der beigefügten Karte (Anlage 1) sowie der Darstellung der Breitbandberatung Baden-Württemberg (Anlage 2) entnommen werden. (Hinweis: Die in Anlage 2 verwendete Begrifflichkeit „Priorisierung“ bringt ausschließlich die Anzahl der Gebäude in einem Polygon zum Ausdruck und beinhaltet weder eine zeitliche Priorisierung noch Signifikanz.)

Für alle Anschlüsse in den weißen Flecken sind zuverlässig Bandbreiten von 1 GBit/s zu gewährleisten.

Derzeit wurde vom Fördermittelgeber ein neuer Förderaufruf gestartet. Hier sind nun 100 Mbit/s als Unterversorgung als Schwellenwert definiert. Jedoch ist die Kofinanzierung des Landes sowie die mögliche Förderquote noch nicht gesichert. Seitens der LHS würde nach dem abgeschlossenen Förderverfahren geprüft werden, ob weitere Gebiete durch eine Förderung erschlossen werden könnten.

Status:

Die LHS hat einen Förderantrag am 07.04.2021 beim Bund eingereicht für die Beseitigung der unterversorgten Gebiete innerhalb der LHS. Dieser Förderantrag wurde vom Bund am 31.05.2021 positiv beschieden (50%). Der Antrag zur Kofinanzierung wurde dem Land am 01.07.2021 zur Prüfung und Kofinanzierung (40 %) übersandt.

Darüber hinaus hat die LHS eine Kostenschätzung für den Ausbau eines Breitbandnetzes durch die Breitbandberatung BW anfertigen lassen, sowie eine Abschätzung wie hoch eine mögliche Förderung ausfallen könnte.

Gemäß Grobkostenschätzung der Breitbandberatung Baden-Württemberg betragen die Kosten für den Ausbau der unterversorgten Gebiete rd. 10,75 Mio. Euro (zzgl. MwSt.), mithin 12.792.500,00 Euro brutto. Mit diesen Finanzmitteln würden 1115 Gebäude mit mangelnder Breitbandversorgung an das Glasfasernetz angeschlossen werden können.

Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser:

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes zur Erschließung von Schulen und Krankenhäusern, für die in den kommenden drei Jahren keine von privaten Investoren errichtete NGA-Versorgung.

Im Rahmen dieses Sonderaufrufes werden ausschließlich Anschlüsse für Schulen und Krankenhäuser gefördert, die in einem grundsätzlich bereits NGA-versorgten Gebiet liegen und dabei selbst über keine NGA-Versorgung verfügen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Zeitraum vom 27.11.2019 bis zum 22.01.2020 ein Markterkundungsverfahren für die (privaten) Schulen und Krankenhäuser durchgeführt.

Bei den Schulen ist die Förderfähigkeit wie folgt definiert: Jede Klasse sowie die Schulverwaltung müssen mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung haben. Wenn die Breitbandversorgung weniger leistet, ist die Schule förderfähig und kann somit im Antrag aufgenommen worden.

Bei den Krankenhäusern gilt: Jede Station sowie die Verwaltung müssen mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung haben. Wenn die Breitbandversorgung weniger leistet, ist das Krankenhaus förderfähig und kann somit in Antrag genommen worden.

Gemäß Grobkostenschätzung der Breitbandberatung Baden-Württemberg betragen die Kosten für den Anschluss der Schulen und Krankenhäuser rd. 1,82 Mio. Euro (zzgl. MwSt.), mithin rd. 2.165.800,00 Euro brutto. So könnte ein Anschluss für 64 Schulen in 48 Gebäuden ermöglicht werden.

Status:

Die LHS hat einen Förderantrag am 02.09.2020 beim Bund eingereicht für den Anschluss von privaten Schulen und Krankenhäusern. Eine Antragsstellung für die städtischen Schulen ist nicht erforderlich, da diese gemeinsam mit den städtischen Behörden am LHS-Glasfasernetz angeschlossen sind.

Der nun eingereichte Förderantrag beinhaltet 48 Gebäude mit rund 64 Schulen. Der Antrag wurde am 16.11.2020 mit einer Förderquote von 50 % beschieden und liegt nun dem Land Baden-Württemberg zur Prüfung und Kofinanzierung (40 %) vor. Eine Bewilligung von Seiten des Landes wurde noch nicht ausgesprochen.

Gesamtübersicht (nach Kostenschätzung Breitbandberatung BW):

Die Breitbandberatung kalkuliert mit Gesamtkosten (netto) von 12.565.650,72 €. Die Kostenschätzung ist auch als Anlage der Vorlage beigefügt (Anlage 3 und Anlage 4). Bei einer Förderzusage durch den Bund und dem Land BW kann derzeit von einer Förderung von 90 % der förderfähigen Kosten ausgegangen werden. Der Eigenanteil der Stadt Stuttgart würde somit für beide Förderverfahren bei rund 1.256.565,07 € (netto), liegen, mithin 1.495.312,43 € brutto. Dies ist jedoch erst nach Abschluss der Förderverfahren genau verifizierbar.

Zusammenhang mit dem Gigabit Projekt der Deutschen Telekom und der Gigabit Region Stuttgart GmbH

Die Region Stuttgart hat ein umfangreiches Digitalisierungsprojekt für Wirtschaft und Gesellschaft gestartet. Bis 2025 sollen alle Gewerbegebiete, die Schulen sowie die Hälfte der Haushalte einen Zugang zum Höchstgeschwindigkeitsinternet im Gigabitbereich auf Glasfaserbasis erhalten. Bis 2030 sollen 90 Prozent der Haushalte versorgt sein. Diese Ziele sollen in einem konzertierten regionalen Vorgehen in enger Kooperation mit der Privatwirtschaft erreicht werden.

Ein Kooperationsrahmenvertrag zwischen der Deutschen Telekom und der Gigabit Region Stuttgart GmbH (GRS), der am 24. Mai 2019 unterzeichnet wurde, unterstützt das Erreichen dieser Ziele. 174 von 179 Städten und Gemeinden in der Region Stuttgart beteiligen sich derzeit an dem gemeinsamen Ausbauprogramm und sind der Kooperationsvereinbarung beigetreten. Die LHS ist ebenfalls der Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Telekom beigetreten. Darüber hinaus ist die LHS neben den fünf Landkreisen und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH Mitgesellschafterin bei der Gigabit Region Stuttgart GmbH.

Durch die Fördermaßnahmen können Gebiete, die noch nicht im Rahmen des Projektes adressiert wurden, anbieterneutral mit Glasfaser erschlossen werden. Dadurch wird der Breitbandausbau innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart weiter beschleunigt.

Geplanter Zeitplan:

Nach der Beschlussfassung des Gemeinderates wird die Ausschreibung der technischen und wirtschaftlichen Begleitung gestartet. Darauf folgend wird im März 2022 das Auswahlverfahren der beiden Förderverfahren gestartet. Im Sommer 2022 ist die Zuschlagserteilung geplant sowie die anschließende Umsetzung.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Rechts- und technische Beratung in den Förderverfahren sowie im Rahmen des allgemeinen Breitbandausbaus sind Mittel i.H.v je 180.000 EUR 2022 und 2023 notwendig, die als Vorbelastung in den Entwurf des DHH 2022/2023 im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, KGr. 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen, aufzunehmen sind.

Die Kosten für den Ausbau selbst werden nach diesem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats und dem Vorliegen der Förderzusage des Landes über die Änderungslisten zu den Haushaltsberatungen in den Haushalt aufgenommen.



Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat JB
Referat L/OB
Referat SOS
Referat SWU
Referat T
Referat WFB





Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Übersichtskarte weiße Flecken
Anlage 2 Breitbandprojekt LHS Stuttgart - Breitbandberatung BW
Anlage 3 Kostenschätzung Schulen und Krankenhäuser
Anlage 4 Kostenschätzung weiße Flecken


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