Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5621-00
GRDrs 84/2020
Stuttgart,
02/17/2020



Stuttgarter Sportförderung;
TV Stammheim 1895 e.V.
Fitness- und Gesundheitszentrum im Stadtbezirk
Stuttgart-Stammheim




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich18.03.2020



Beschlußantrag:

1. Dem TV Stammheim 1895 e.V. wird zum Umbau einer ehemaligen Ladenfläche in ein Fitness- und Gesundheitszentrum im Stadtbezirk Stammheim ein städtischer Zuschuss in Höhe von 51.600 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 51.600 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520210, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:


1. Angaben zum Verein

Der TV Stammheim hat derzeit 1.546 Mitglieder. Davon sind 697 (rund 45,08 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Die Sportanlage des TV Stammheim befindet sich in der Solitudeallee 162 in Stuttgart-Stammheim. Das Vereinsgelände umfasst vier Tennisplätze, ein Beachvolleyballfeld, zwei Faustballfelder (.wfv Stadion), ein Clubhaus sowie die abgebrannte Turn- und Versammlungshalle mit Vereinsheim.

Seinen Mitgliedern bietet dieser klassische Mehrspartenverein unterschiedliche Sportangebote im Wettbewerb– und Freizeitsportbetrieb. Der Verein beteiligt sich erfolgreich an verschiedenen Meisterschaften und Wettbewerben (z.B. 1. Bundesliga Faustball Männer). Vor allem im Kinder- und Jugendbereich (Kindersportschule, etc.) ist der Verein erfolgreich aufgestellt.


2. Angaben zum Bauvorhaben

Um den Vereinsmitgliedern ein weiteres Sport- und Gesundheitsangebot (hohe Nachfrage) zu ermöglichen sowie der sportlichen Entwicklung der Bevölkerung zu folgen, wurde im Ortskern von Stammheim eine ehemalige Ladenfläche vom Verein angemietet, um diese in ein Fitness- und Gesundheitszentrum umzuwandeln. Es wurde ein langfristiger Mietvertrag (Laufzeit 20 Jahre; 5 Jahre + dreimalige Verlängerung um 5 Jahre durch den Verein) geschlossen.

Dieses gesundheitsorientierte Sportangebot beschränkt sich auf die Trainingsbereiche Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Im Einzelnen können die Vereinsmitglieder zwischen einem Gerätezirkel „Milon“ (Kraft, Ausdauer), Gerätezirkel „five“ (Beweglichkeit) und einem Freitrainingsbereich mit Kleingeräten wählen. Durch eine qualifizierte, sportfachliche Anamnese und die begleitende Betreuung wird das Training der Vereinsmitglieder individual gesteuert.

Für die Umgestaltung der Räume im Erdgeschoß des Gebäudes Kornwestheimer Str. 4 sind jedoch einige Umbaumaßnahmen notwendig:

Die Baumaßnahme hat bereits begonnen und soll Ende April abgeschlossen sein. Hierfür hatte der TV Stammheim schon im Januar 2020 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn beantragt. Die Zustimmung wurde am 16.01.2020 vom Amt für Sport und Bewegung sowie am 22.11.2019 vom WLSB erteilt.


Finanzielle Auswirkungen


Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 172.000 EUR. Diese Kosten werden durch Eigenmittel des Vereins, Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert. Der städtische Zuschuss in Höhe von 51.600 EUR (30 % der zuschussfähigen Kosten inkl. MwSt.) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Eigenmittel inkl. Darlehen 70.411 EUR
WLSB-Zuschuss 49.989 EUR
städtischer Zuschuss 51.600 EUR
Gesamtfinanzierung 172.000 EUR

Die zur Gesamtfinanzierung benötigten Eigenmittel (inkl. Fremdfinanzierungen) wurden nachgewiesen.

Zur Regelung einer zweckentsprechenden Mittelverwendung muss der Verein die Bewilligungsbedingungen für einen städtischen Zuschuss (inkl. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Stadt) anerkennen. Der Verein verpflichtet sich die Mittel zweckentsprechend zu verwenden und zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses falls die Räume freiwillig/unfreiwillig veräußert oder nicht mehr für sportliche Zwecke verwendet werden. Zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung des Beitrags werden außerdem vom Verein alle Rechnungen angefordert und überprüft.

Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Gespräche und nach der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich in den Jahren 2022 und 2023) mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren zu können.

Der Investitionszuschuss beträgt 51.600 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.17, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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