Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
65/2023
GZ:
SOS 1411-04
Sitzungstermin: 01.03.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen und Anmietung von zwei Löschfahrzeugen für das Aus- und Fortbildungszentrum der Branddirektion

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 21.02.2023, GRDrs 65/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 20 nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14530-27 für das Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) der Branddirektion wird zugestimmt (Los 1).

2. Der Anmietung von zwei Löschgruppenfahrzeugen LF 20-KatS nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14530-8 über den Zeitraum vom 10.03.2023 bis 10. Oktober 2023 für das AFZ der Branddirektion wird zugestimmt (Los 2).

3. Der Beschaffung der zugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung für die oben genannten Fahrzeuge für das AFZ der Branddirektion wird zugestimmt (Los 3).

4. Der Vergabe für Los 1 des Auftrags (Lieferung der Fahrgestelle und der feuerwehrtechnischen Aufbauten) nach europaweitem offenem Vergabeverfahren an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde, wird zugestimmt. Der Gesamtpreis für die Lieferleistung beträgt 890.120,00 EUR (einschließlich USt.).

5. Der Vergabe für Los 2 des Auftrags (Miete von zwei Löschgruppenfahrzeugen LF 20-KatS) nach europaweitem offenem Vergabeverfahren an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde, wird zugestimmt. Der Gesamtpreis für die Lieferleistung beträgt 192.877,58 EUR (einschließlich USt.).

6. Der Vergabe für Los 3 des Auftrags (Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung) nach europaweitem offenem Vergabeverfahren an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach, wird zugestimmt. Der Gesamtpreis für die Lieferleistung beträgt 340.275,74 EUR (einschließlich USt.).

Diese verteilen sich wie folgt:

1. Investiv 1.230.395,74 EUR Projekt 7.379100, Sonstige Investitionen Amt 37 Fahrzeuge, Ausz. Gr. 78302, Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, im Teilfinanzhaushalt 2022/2023
2. Konsumtiv 192.877,58 EUR im Ergebnishaushalt 2023 Amtsbereich 37012600-Brandbekämpfung/technische Hilfeleistung - Kontengruppe 42310 - Mieten und Pachten.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Pitschel (90/GRÜNE) erklärt, seine Fraktion habe bereits beantragt, auch bei der Feuerwehrflotte Klimaneutralität zu erreichen (siehe Antrag Nr. 165/2022). Es sei bekannt, dass die Beschaffung von solchen Sonderfahrzeugen schwierig sei; die Branddirektion rechne mit einer Serienverfügbarkeit in 2024. Er vermisse dennoch eine Idee, wie das Klimaziel für die Fahrzeugflotte erreicht werden könne.

Auch wenn Klimaneutralität ein wichtiges Thema sei, so StR Dr. Reiners (CDU), müsse man sich am Markt orientieren. Anspruch und Wirklichkeit klafften hier auseinander.

Die Wichtigkeit der Anschaffung betont StRin Meergans (SPD), die die Vorlage zum Anlass nimmt, den aktuellen Stand beim Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) zu erfragen. Darüber hinaus erklärt sie, im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes müssten noch zahlreiche weitere Anschaffungen getätigt werden, wofür ein erhebliches Budget erforderlich sei. Sie bittet mit Blick auf die Haushaltsplanberatungen darum, frühzeitig eine detaillierte Übersicht zu erhalten, auch welche Mittel in den vergangenen Jahren abgeflossen seien.

StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erklärt, der Markt werde beobachtet und überlegt, wo der Einsatz am besten strategisch erfolge.

BM Dr. Maier bestätigt, die Marktsituation mit Blick auf die Serienreife klimaneutraler Sonderfahrzeuge sei schwierig. Gegenüber StRin Meergans führt er aus, es werde mit Nachdruck nach einer geeigneten Fläche für das AFZ gesucht.

Die Weiterentwicklung bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben werde beobachtet, hält Herr Heber (Branddir) fest. Bei dieser Vorlage gehe es nun explizit um zwei Fahrzeuge für das AFZ, die erfreulicherweise relativ kurzfristig zu erhalten seien, um mit den Lehrgängen für den Personalaufwuchs starten zu können. Des Weiteren betont er die geringe Laufleistung der Fahrzeuge und verweist auf die Notwendigkeit, aufgrund mangelnder Flächen in Stuttgart auch an anderen Ausbildungsstätten außerhalb ausbilden zu müssen, wo die Ladeinfrastruktur nicht gegeben sei. Aufgrund dessen sei es nicht förderlich, auf alternative Fahrzeuge zu gehen, die darüber hinaus auch eine Lieferzeit von zwei Jahren aufwiesen. Wichtig sei der Erhalt der Einsatzfähigkeit der Stuttgarter Feuerwehr, wenn es zum Beispiel zu einem Blackout komme. Wie von BM Dr. Maier ausgeführt, sei eine Beimischung zur Erprobung sinnvoll. Zum Feuerwehrbedarfsplan führt der Referent aus, bei der Beschlussfassung habe es die Maßgabe gegeben, die Investitionsplanung insbesondere für die Fahrzeuge fortzuschreiben. Aktuell erfolge dies, und das Ergebnis wolle man im März dem Gemeinderat zur Beratung vorlegen.

Die Einsatzfähigkeit müsse selbstverständlich jederzeit gewährleistet sein, bestätigt StR Pitschel, gibt aber bezüglich der Serienreife von Fahrzeugen zu bedenken, dass die Stadt Stuttgart in zwölf Jahren klimaneutral sein wolle, wofür ein Pilotbetrieb nötig sei. Es müsse mehr Verbindlichkeit in die Sache kommen, und spätestens zu den nächsten Haushaltsplanberatungen müsse ein konkreter Plan zum weiteren Vorgehen vorliegen. Andere Großstädte wie Berlin seien viel weiter und bestellten nach einem erfolgreichen Probelauf weitere Fahrzeuge.

StR Kotz (CDU) möchte die "Kinderkrankheiten" technischer Neuerungen vermeiden; die Branddirektion müsse einen guten Weg und Zeitpunkt finden, wann der Einstieg gerechtfertigt sei. Um die Dinge richtig einzuordnen, möchte der Stadtrat eine Information zum CO2-Footprint der Flotte der Feuerwehr erhalten und bittet um eine entsprechende Aufstellung.

Gegenüber StR Kotz sagt BM Dr. Maier zu, den Anteil des CO2-Ausstosses zu ermitteln. Zur weiteren Planung führt er aus, aktuell sei es aufgrund Platzmangel nicht möglich, zu jedem herkömmlichen Fahrzeug ein Elektrofahrzeug daneben zu stellen, das versuchsweise mitlaufe. In der Feuerwache 1 werde Ladeinfrastruktur eingeplant, bei freiwilligen Feuerwachen sei man noch sehr weit davon entfernt, da die Vorlaufzeit für die Schaffung von baulicher Infrastruktur sehr lang sei. Offen sei auch, ob sich schwere Fahrzeuge Richtung Wasserstoff oder Brennstoffzelle bewegten. Nicht umsonst sei das Thema Rettungsfahrzeuge EU-weit vom Verbrennerverbot ausgenommen worden. Die Notwendigkeit eines Umstieges werde gesehen, nur kurzfristig könne dieser nicht gelingen, da der Serienbetrieb dieser Fahrzeuge derzeit nicht möglich sei.

Unterstützung für StR Pitschel, der auf exemplarische Fahrzeuge verwiesen habe, signalisiert StRin Schumann (PULS). Sie bitte darum, auf Erfahrungen anderer Städte zurückzugreifen; es müsse nicht alles selbst getestet werden. Es gehe darum, aus einer langfristigen Betrachtung eine mittelfristige zu machen. StR Urbat ergänzt, der Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehr sei sehr alt. Selbst wenn durch eine bessere Beschaffung der Fuhrpark schneller ausgetauscht werden könne, komme man nicht unter 20 Jahre für Ersatz.



BM Dr. Maier sagt zu, das Augenmerk verstärkt auf diesen Aspekt zu lenken und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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