Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
SOS
GRDrs
1178/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.12.2021
Anwohner:innenparken: Gebühren gestaffelt nach Einkommen und Pkw-Größe – Auto-Rückgabe-Bonus
Beantwortung / Stellungnahme
Ergänzung zu GRDrs. 1178/2021
Die unter Ziff. 1 im Antrag 811/2021 vorgeschlagene Gebührenerhöhung für Bewohnerparkausweise von derzeit 30,70 EUR auf
a) 360 Euro für schwere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor über 1.800 kg Gesamtgewicht und Elektrofahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2.000 kg
und
b) 180 Euro für normale Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor unter einem Gesamtgewicht von 1.800 kg und Elektrofahrzeuge unter einem Gesamtgewicht von 2.000 kg
würde nach überschlägiger Berechnung zu Mehrerträgen von insgesamt
rd. 11,1 Mio EUR
jährlich führen. Diese kalkulierte Gesamtsumme teilt sich in
rd. 3,25 Mio
EUR Mehrerträge für die Bewohnerparkausweise des Pilotprojektes West und
rd. 7,87 Mio
EUR für die Bewohnerparkausweise in den derzeitigen Erweiterungsgebieten.
Allerdings stehen diesen Erträgen auch Mehraufwendungen gegenüber, da eine Differenzierung der Gebühren für Bewohnerparkausweise dem Grunde nach immer einen erhöhten Bearbeitungsaufwand für derzeit ca. 50.000 Bewohnerparkausweise nach sich zieht. Demzufolge steigt der Personalbedarf bei den Bürgerbüros und der Straßenverkehrsbehörde. Ebenso ist die eingesetzte Software anzupassen.
Der Zusatzaufwand steigt mit dem Grad einer möglichen Ausdifferenzierung und kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Zu c) ob soziale Kriterien (Bonuscard, Familiencard) bei der Festlegung von Verwaltungsgebühren grundsätzlich berücksichtigt werden können ist juristisch umstritten. Dazu ist eine vertiefte Prüfung erforderlich, um eine endgültige Aussage treffen zu können.
Zunächst sollte eine grundsätzliche Diskussion geführt werden, ob und mit welcher Zielsetzung eine zusätzliche Gebühr für Anwohner in den Gebieten mit Parkraummanagement (PRM) eingeführt werden soll. Hierzu befindet sich die Stadtverwaltung, auch mit Blick auf das Vorgehen anderer Städte, noch in der Abstimmung. Ein wichtiger Aspekt muss immer auch die Akzeptanz durch die Wohnbevölkerung sein. Ebenso sollte das Ziel des PRM, den Anwohnern das Parken in ihren Stadtteilen zu erleichtern, nicht konterkariert werden. Die verschiedenen Aspekte sollten dabei umfassend abgewogen werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
811/2021 Nr. 1 und 3 Die FrAKTION
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
<Anlagen>