Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1017/2011
Stuttgart,
11/07/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Gebührenerhöhung in den Kindertageseinrichtungen

Beantwortung / Stellungnahme

· Gebührenerhöhung

Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1. August 2010 werden 0,73 Euro je Betreuungsstunde (bzw. 0,68 Euro bei Nachweis einer FamilienCard), sowie ein pauschaler Kleinkindzuschlag von 50 Euro (bzw. 30 Euro bei Nachweis der FamilienCard) berechnet. Inhaber einer Bonuscard sind von der Gebühr und dem Kleinkindzuschlag befreit.

Für das Kindergartenjahr 2012/2013 wurde eine Gebührenerhöhung in Höhe von 5 Cent auf 0,78 Euro pro Betreuungsstunde (bzw. 0,73 Euro bei Nachweis der FamilienCard) bereits veranschlagt. Die Einnahmen in Höhe von 133.500 Euro in 2012 bzw. 400.000 Euro in 2013 sind bereits berücksichtigt.

Die mit Antrag Nr. 433/2011 beantragten Gebührenerhöhungen würden zu folgenden bisher nicht veranschlagten Mehreinnahmen pro Jahr führen:

Mehreinnahmen pro Jahr
Ziff. 1: Gebührenerhöhung um weitere 5 Cent auf 0,83 Euro je Betreuungsstunde für Vollzahler
219.900 Euro
Ziff. 2: Gebührenerhöhung um weitere 5 Cent auf 0,78 Euro je Betreuungsstunde mit FamilienCard
185.400 Euro
Ziff. 3: Erhöhung Krippenzuschlag auf 70 Euro für Vollzahler
124.300 Euro
Ziff. 4: Erhöhung Krippenzuschlag auf 50 Euro mit FamilienCard
90.800 Euro
Summe Antrag 433/2011
620.400 Euro

Mit der Gemeinderatsdrucksache 765/2011 macht die Verwaltung einen Vorschlag, wie die Bezuschussung der Betriebsausgaben der freien Träger ab 2012 erfolgen soll. Der Entwurf der Fördergrundsätze sieht eine prozentuale Förderung des Aufwands vor; die Elterneinnahmen bleiben in voller Höhe bei den Trägern, die damit die Finanzierung der Tageseinrichtungen sicherstellen.
Das heißt, dass eine Erhöhung der städtischen Besuchsgebühren den Zuschuss an die freien Träger nicht reduziert.

Sofern sich die freien Träger der Erhöhung der Besuchsgebühren anschließen (die Kirchen übernehmen in der Regel die städtischen Gebühren) steigt jedoch der Mittelbedarf für die Erstattung der ausgefallenen Gebühreneinnahmen der Freien Träger aufgrund der Familien, die eine Bonus- oder FamilienCard besitzen.
Durch die Anhebung der städtischen Besuchsgebühr ist daher mit Mehrausgaben für den Einnahmeausfall der freien Träger auszugehen.

· Kostendeckungsgrad

Basis für die Berechnung des Kostendeckungsgrades ist das Haushaltsjahr 2013:

Aus Sicht des Jugendamtes müssen die Einnahmeausfälle aufgrund Bonuscard zu den Einnahmen hinzugerechnet werden.

Amtsbereich 5103651
Ansatz
Ansatz
2013
2013
Ertrags- und Aufwandsarten
EUR
EUR
incl. Verw.vorschlag, Erhöhung um 5 Cent
CDU-Antrag 433/ 2011, Ziff 1-4
1. Einnahmen:
Öffentlich-rechtliche Entgelte (Elternbeiträge)
10.430.500 Euro
11.050.900 Euro
Privatrechtliche Leistungsentgelte.
116.094 Euro
116.094 Euro
Einnahmeausfall Bonuscard-Befreiung (Hochrechnung Amt 51)
4.100.000 Euro
4.536.900 Euro
Lfd. Zuweisungen und Zuschüsse (v.a. Zuweisungen vom Land (Hortförderung), Kindergartenförderung nach § 29b und Kleinkindförderung nach § 29c FAG)
23.936.112 Euro
23.936.112 Euro
2. Ausgaben:
Gesamtaufwendungen (ohne Steuerungsumlage und kalk.Zinsen, hierin enthalten: Pauschale Kita-Ausbau und Landesmittel Sprachförderung)
-128.548.077 Euro
-128.548.077 Euro
3. Deckungsbeiträge:
Deckungsbeitrag Elternbeiträge (ohne Bonuscard-Befreiung)
8,20%
8,69%
Deckungsbeitrag Elternbeiträge (mit Bonuscard-Befreiung)
11,39%
12,22%
Deckungsbeitrag Elternbeiträge (mit Bonuscard-Befreiung) und Landeszuschüssen
30,01%
30,50%



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 433/2011 (CDU)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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