Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
207
23
Verhandlung
Drucksache:
360/2023
GZ:
Sitzungstermin:
10.05.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Durchführung von Schlichtungsverfahren gem. § 15a SGB II durch das Jobcenter Stuttgart - Einrichtung einer Ermächtigung zur Einstellung von Personal
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 08.05.2023, öffentlich, Nr. 77
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 27.04.2023, GRDrs 360/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Das Jobcenter Stuttgart wird ab 01.07.2023 das neue Schlichtungsverfahren gem. § 15a SGB II (Bürgergeld-Gesetz) mit eigenem Personal durchführen.
2. Vom zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf im Umfang von 1,0 VZÄ in EG 11 TVöD für die Durchführung des neuen Schlichtungsverfahrens gem. § 15a SGB II (Bürgergeld-Gesetz) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Jobcenter Personal außerhalb des Stellenplans zur Etablierung und Durchführung des Schlichtungsverfahrens gemäß § 15a SGB II ab 01.07.2023 bis 31.12.2023 im Umfang von 1,0 VZÄ in EG 11 TVöD einzustellen. Das Personal darf unbefristet eingestellt werden.
3. Für den Fall, dass wider Erwarten keine Spitzabrechnung der Personalkosten möglich ist, wird die Verwaltung ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900-Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120-Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440-Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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