Auch wenn dem Friedrichsbau Varieté seither kein institutioneller Zuschuss der LHS gewährt wurde, ist es im Zusammenhang mit dem Umzug der Spielstätte auf den Pragsattel und den dortigen Anlaufschwierigkeiten vielfältig von der Stadt unterstützt worden:
1) Mit GRDrs 1325/2013 wurde vom Gemeinderat am 05.12.2013 beschlossen:
2) Mit GRDrs 734/2014 hat der Gemeinderat am 16.10.2014 ergänzend dazu beschlossen:
Wirtschaftliche Situation des Varietés Basierend auf dem Wirtschaftsplan 2017 ergibt sich für das laufende Jahr ein Jahresfehlbetrag von rd. 130.000 Euro. Der Finanzplanung 2018 – 2019 sieht einen Jahresfehlbetrag zwischen 100.000 und 120.000 Euro vor. Dieser basiert in erster Linie auf einem negativen Ergebnis aus dem Spielbetrieb und wird durch Abschreibungen und Zinsaufwendungen weiter erhöht. Eingeworbene Spenden/Sponsoring wurden bei diesem Ergebnis bereits berücksichtigt. Der Jahresfehlbetrag 2017 wird voraussichtlich geringer ausfallen als geplant. Die Prognose der Umsatzerlöse im Finanzplanungszeitraum basiert auf aktuellen IST-Zahlen (inklusive 1. Quartal 2017). Es wurde berücksichtigt, dass das Varieté seit dem Umzug auf den Pragsattel Publikumseinbußen zu verzeichnen hat. Ab 2018 wurden Personalkostensteigerungen eingeplant, insbesondere für den Bereich Technik. Ferner wurde für Pressearbeit und Vertrieb eine halbe Stelle zusätzlich geschaffen. Kostenreduktionen: Das Varieté versucht seit 2016, auch bei den Shows Kosten einzusparen, was ohne Qualitätseinbußen nur sehr eingeschränkt möglich ist. In den Monaten September bis November ergibt sich infolge geringerer Ticketumsätze (insbesondere im spielfreien August werden nahezu keine Einnahmen aber dennoch bestimmte Ausgaben generiert) jedes Jahr ein Liquiditätsengpass, den es durch andere Maßnahmen zu überbrücken gilt. Nach Aussage des Varietés wird dies von Jahr zu Jahr schwieriger.
Entscheidung über die weitere Behandlung des städtischen Darlehens
Laut GRDrs 734/2014 sind – abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Varietés – für den Zeitraum ab 2017 die weiteren Modalitäten der Darlehensrückzahlung noch festzulegen. Es wird Folgendes vorgeschlagen:
- Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreistellung für das laufende Jahr 2017 - Ab 2018 wird das Darlehen in sechs Jahresraten mit einem Zinssatz von 3 % zurückgeführt (jährliche Annuität von ca. 87.700 EUR)