Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1038/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Türöffner - Wohnungsakquise für einkommensschwache Haushalte

Beantwortung / Stellungnahme

„TürÖffner“ ist ein gemeinsames Projekt des Caritasverbandes für Stuttgart e. V., des Stadtdekanats Stuttgart und der katholischen Kirchengemeinden in Stuttgart.
Die kirchliche Wohnrauminitiative gibt es in allen zehn Caritas-Regionen der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Initiativen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums werden von der Diözese Rottenburg-Stuttgart unterstützt. Für die Projekte der „Kirchlichen Wohnrauminitiative“ stellt der Diözesanrat in den Jahren 2019 bis 2023 5 Millionen EUR zur Verfügung. Sie sind Teil des Förderfonds „Bezahlbarer Wohnraum“, der mit fast 11 Millionen EUR ausgestattet ist.

Das Projekt „TürÖffner“ akquiriert Wohnraum, sichtet und bewertet ihn, mietet ihn an, vermittelt Wohnungssuchende in Wohnraum und begleitet die Mietsache nach Abschluss des Mietvertrags, z. B. bei auftretenden Konflikten.

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt mit den beim Sozialamt verantworteten „Garantieverträgen“ das gleiche Ziel und geht dabei ähnlich vor. Auch gibt es im Hinblick auf die Wohnungsakquise Parallelen zum Projekt „Housing First“ (GRDrs 200/2021 „Die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe 2021 – Umsetzung der Beschlüsse der GRDrs 648/2021“).

Aus Sicht der Sozialverwaltung ist es daher zum einen wichtig, Doppelstrukturen und Konkurrenzen zu „TürÖffner“ zu vermeiden. Zum anderen sollten mögliche Synergien und Chancen zur Zusammenarbeit zunächst herausgearbeitet werden.

Der Caritasverband für Stuttgart e. V. ist einer der Träger der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, die bei Überschuldung im Einzelfall berät und auch präventiv arbeitet. Ein Grund für Überschuldung können Mietschulden sein. Das Projekt „TürÖffner“ sollte daher in enger Abstimmung mit der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart agieren.

Im Rahmen der Prävention von Obdachlosigkeit besteht außerdem grundsätzlich die Möglichkeit, dass Mietschulden vom Jobcenter und Sozialamt auf Grundlage des § 22 Abs. 8 SGB II bzw. §36 SGB XII übernommen werden können, wenn sonst Obdachlosigkeit droht.


Sowohl die Garantieverträge als auch die Prävention von Wohnungslosigkeit sind entscheidende Bausteine der Weiterentwicklung der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe (siehe GRDrs 648/2020 „Die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe 2021 - Grundlagen und Ziele“). Im Sozialamt sollen Ressourcen in 2022/2023 konzentriert für den weiteren Ausbau der Garantieverträge eingesetzt werden, um das Angebot mittels Öffentlichkeitsarbeit bekannter zu machen und vor allem mehr aktive Akquise betreiben und mehr Mietverhältnisse persönlich begleiten zu können.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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780/2021 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin



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