Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5622-10
GRDrs 437/2015
Stuttgart,
06/15/2015



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Bowling- und Keglersportverein (BKSV) Stuttgart-Nord gegr. 1929 e.V. - Dachsanierung an der vereinseigenen Bowlingarena




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015



Beschlußantrag:

1. Dem BKSV Stuttgart-Nord wird zur Dachsanierung an der vereinseigenen Bowling- arena im Wilhelm-Braun-Sportpark im Stadtbezirk Feuerbach ein städtischer Zuschuss in Höhe von 40.000 EUR bewilligt. 2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Stuttgarter Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom Januar 2012 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 40.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse, in den Jahren 2017 (20.000 EUR) und 2018 (20.000 EUR) gedeckt.

Begründung:


1. Angaben zum Verein Der BKSV Stuttgart-Nord hat derzeit (Stand 01.01.2015) 432 Mitglieder. Davon sind 74 (~17,13%) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Der Verein macht seinen Mitgliedern unterschiedlichste Angebote im Bowling- und Kegelsport, wobei er sämtliche Altersgruppierungen einbezieht. Er betreibt hierzu in seinem Gebäude neben der Bowlingarena noch 16 Kegelbahnen sowie eine Kleinturnhalle.

Die Bowlingarena ist sportliche Heimat von mehr als einem Dutzend Bowling spielender und kegelnder Vereine mit insgesamt fünf Damen- und Herrenmannschaften in der ersten und zweiten Bundesliga. Der BKSV Stuttgart-Nord legt einen seiner Schwerpunkte in die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Hier werden Kinder und Jugendliche an den Bowling- und Kegelsport heran- und bis zur deutschen Spitzenklasse weitergeführt. Zahlreiche Titelgewinne auf nationaler und internationaler Ebene belegen dies.

Darüber hinaus ist die Bowlingarena auch ein beliebtes Ziel für Aktivitäten und Veranstaltungen von Schulklassen, Firmen (Firmenliga), Freundeskreisen sowie für Familien-feiern und Kindergeburtstage.


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Das in den Jahren 1970/1971 entstandene und in den Jahren 1980 bis 1983 in zwei Abschnitten erweiterte Gebäude des BKSV Stuttgart-Nord gehört zu den größten vereinseigenen seiner Art in Europa. Es hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach als Austragungsort für nationale und internationale Großveranstaltungen bewährt.
Während der Bowlingsaison finden hier fast wöchentlich Begegnungen zahlreicher Ligen im Jugend- und Erwachsenenbereich statt. Die Anlage ist so gut wie in jedem Jahr Austragungsort einer oder mehrerer überregionaler Meisterschaften.

Im Rahmen von in jüngerer Vergangenheit aufgetretenen Undichtigkeiten am Dach und den daraufhin erfolgten umfangreichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass die vor rund 45 Jahren eingebaute Tragekonstruktion erste Ermüdungserscheinungen aufweist und deshalb statisch ertüchtigt werden muss. Nachdem Rissbildungen weitere Hin­weise auf bevorstehende mögliche Probleme ergaben, hat der Verein schnell reagiert und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Diese können jedoch nur als temporäres Provisorium betrachtet werden und bedürfen eines Ersatzes durch eine dauerhafte Sanierung des Daches.


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Teilsanierung einer ca. 800 m² großen Dachfläche (von ca. 1800 m²) einschließlich Dämmung, Trapezblech und Abdichtungen.

Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung:

Nach der vom Württembergischen Landessportbund e. V. (WLSB) geprüften und als plausibel anerkannten Kostenberechnung verursacht das Vorhaben mit zu berück­sichtigender anteiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer einen voraussichtlichen Aufwand von rund 200.000 EUR.

Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein am 18.05.2015 die Zu­stimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt.

Die Maßnahmen sollen durch eine Darlehensaufnahme sowie Zuschüsse der Stadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 40.000 EUR (20 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.

  • Darlehen
125.000 EUR
  • WLSB-Zuschuss
35.000 EUR
  • städtischer Zuschuss
40.000 EUR
Gesamtfinanzierung200.000 EUR

Die Absicht des BKSV Stuttgart-Nord zur Dachsanierung an der vereinseigenen Bowling- arena, dient der Sicherstellung eines geordneten Sportbetriebs und trägt den Bedürfnissen der Sporttreibenden im Einzugsgebiet des Vereins Rechnung. Sie dient darüber hinaus zur Sicherung des Fortbestands einer wichtigen und modernen Sport- und Freizeiteinrichtung im Stuttgarter Norden. Der beantragte städtische Zuschuss ist nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung (Ziff. 2.3.1) gerechtfertigt.

Die benötigten Eigenmittel (Kreditaufnahme) wurden nachgewiesen.

Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.

Der Investitionszuschuss beträgt 40.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von jeweils 20.000 EUR in den Jahren 2017 und 2018 erfolgt im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000 EUR wird im Jahr 2015 im Teilfinanzhaushalt 2015 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.

Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich in Jahren 2017 - 2019) sowie den städtischen Zuschuss (Auszahlung voraussichtlich erst in den Jahren 2017 = 20.000 EUR und 2018 = 20.000 EUR) durch eine weitere Kreditauf­nahme zwischenfinanzieren zu können.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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