Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 665/2023
Stuttgart,
06/20/2023



Fortführung der Projektstelle zur Beratung von Schulen im Kontext Lernen mit Rückenwind



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich05.07.2023



Beschlußantrag:

1. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft wird mit der Fortführung der Servicestelle zur Beratung von Schulen und Kooperationspartner im Kontext des Landesprogramms Lernen mit Rückenwind um ein weiteres Schuljahr (2023/24) beauftragt.

2. Die Abteilung Bildungspartnerschaft wird ermächtigt, die Projektstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50% in EG 9b TVöD für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 (1 Jahr) fortzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 33.500 € stehen für die erweiterte Projektlaufzeit im Budget der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 zur Verfügung.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die „Projektstelle Lernen mit Rückenwind“ zur Beratung für alle Stuttgarter Schulen und Kooperationspartner stellt ein Kooperationsprojekt der LHS Stuttgart und der Geschäftsstelle Lernen mit Rückenwind beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie des Staatlichen Schulamts Stuttgart dar. Die Stelle hat ihre Tätigkeit im Januar dieses Jahres aufgenommen und wurde aufgrund der damals noch ungewissen Weiterführung das Landesprogramms Lernen mit Rückenwind, vorerst befristet bis zum 31.08.2023 (vgl. GRDrs 799/2022). Nachdem Ende April das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Weiterführung des Landesprogramms bis Ende des Schuljahres 23/24 beschlossen hat, soll nun auch die, bei JB-BiP angesiedelte und in den letzten Monaten erfolgreich aufgebaute, Projektstelle um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Die Stelle berät aktuell sowohl Schulen als auch Kooperationspartner*innen zum Landesprogramm „Lernen mit Rückenwind“. Neben allgemeinen Informationen zu den Möglichkeiten des Programmes und der Finanzierung der verschiedenen Angebote zur Lernunterstützung als auch zur sozio-emotionalen Unterstützung von Schüler*innen findet zudem eine spezifische Beratung einzelner Schulen statt.

Über das Beratungsangebot der neu geschaffenen Projektstelle, wurden die öffentlichen Schulen im Februar mittels eines Schreibens über die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft aufmerksam gemacht. Flankierend dazu erfolgt seitdem über die Projektstelle die direkte Ansprache von Schulen. Im Rahmen dieser Erstkontakte erhielten die Schulen die Möglichkeit, von ihren bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung von Förderangeboten über „Lernen mit Rückenwind“ zu berichten sowie sich bei Bedarf weitergehend zu informieren und beraten zu lassen und Unterstützungsanliegen zu formulieren. In ca. zwei Drittel aller Fälle ging der Erstkontakt mit einer Schule von der Projektstelle aus. Seit Februar, wurden so bisher insgesamt 64 Schulen erreicht (Stand 30.05.23). Im Nachgang des Erstkontakts wurden zudem weitere Beratungsgespräche umgesetzt und Hilfestellungen gegeben, so dass sich die Anzahl der Einzelkontakte auf derzeit 166 Kontakte beläuft (Stand 30.05.23).

Neben den Schulen wurden zudem weitere Akteur*innen über verschiedene Formate informiert, die als potentielle Multiplikator*innen in den Schulen tätig werden können. Zu diesen Akteur*innen zählen etwa die Träger des Ganztags, die Ausbildungsmanager*innen an den beruflichen Schulen, die Schul- und Jugendsozialarbeiter*innen sowie der Gesamtelternbeirat. Darüber hinaus fand auch ein Austausch mit Verantwortlichen von Förderprogrammen, die Schnittstellen zum Programm „Lernen mit Rückenwind“ haben, statt. Dies mit dem Ziel, den Blick für Unterschiede und Gemeinsamkeiten des jeweiligen Förderprogramms und „Lernen mit Rückenwind“ zu schärfen und Möglichkeiten des wechselseitigen Verweisens im Kontext von Schulberatungen auszuloten. Ein solcher Austausch erfolgte beispielsweise mit dem Schulverwaltungsamt hinsichtlich der sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagsgrundschulen.

Neben der Beratung der Schulen und weiteren schulischen Akteur*innen berät die Projektstelle auch (potentielle) Kooperationspartner*innen. Unter den bereits registrierten Kooperationspartner*innen im Raum Stuttgart finden sich sehr unterschiedliche Anbietende. Hierzu zählen beispielsweise
Ziel der Projektstelle ist es insbesondere Schulen und Kooperationspartner*innen zu beraten, die bisher eher wenig vom Programm profitiert haben und diese mit konkreten Anregungen zur Nutzung der Mittel zu motivieren, damit alle Stuttgarter Kinder und Jugendlichen die notwendige Unterstützung erfahren. Auch weiterhin ist der Bedarf bei Kinder und Jugendlichen, insbesondere im sozio-emotionalen Bereich, hoch.

Dass nicht alle Stuttgarter Schulen das Programm nutzen, hat verschiedene Gründe. So wurden etwa die vorhandenen Mittel über Lernen mit Rückenwind bisher bei einzelnen Schulen nicht abgerufen, da durch Personalwechsel wichtige Informationen über das Programm und das Wissen in der Abwicklung der Fördermaßnahmen verloren ging. Viele Stuttgarter Schulen sind zudem starken Belastungen, etwa durch unbesetzte Stellen, ausgesetzt, so dass diese nicht immer in der Lage sind eigeninitiativ im Rahmen des Förderprogramms tätig zu werden. Über die direkte Ansprache der Schulen konnte oftmals über wenige Telefonate Wissenslücken gefüllt, fehlende Informationen und neue Anregungen gegeben werden. Da die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft zudem mit vielen Schulen bereits im Rahmen von Schulentwicklungs- und Bildungsprojekten im Kontakt steht, funktioniert die Ansprache der Schulen besonders niederschwellig.

Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Projektstelle sind durchweg positiv und zeigen, dass die Schulen insgesamt dem Beratungsangebot gegenüber sehr aufgeschlossen sind und die zusätzlichen Informationen und Anregungen, aber auch die konkreten Hilfestellungen bei der Abwicklung von Angeboten über das Landesprogramm, dankend annehmen. Der Mehrwert der stärkeren und flächendeckenderen Nutzung des Förderprogramms kommt dabei allen Beteiligten zu Gute. Ganz direkt können Kinder und Jugendliche über zusätzliche Angebote wichtige Anregungen, Lerninhalte, Unterstützung und eine breite Förderung erhalten. Über das Einstellen zusätzlicher Unterstützungskräfte in den Schulen kann aber auch der Schulalltag erleichtert werden oder Lehrkräfte können über ein Coaching mit besonderen Belastungssituationen umgehen lernen. All diese Angebote tragen dazu bei, dass eine gute Ausgangssituation für Lern- und Bildungsprozesse am Bildungs- und Lebensort Schule geschaffen wird und Kinder und Jugendliche dabei über den regulären Schulalltag hinaus spezifische Angebote erhalten können.

Vor dem Hintergrund der ersten gesammelten Erfahrungen soll analog der Fortführung des Landesprogramms „Lernen mit Rückenwind“ über die Fortführung der Projektstelle den Stuttgarter Schulen weiterhin eine niederschwellige Beratung angeboten werden. Zudem können in der Fortführung best practice Beispiele identifiziert und wirksame Angebote ermittelt werden. Darüber hinaus soll inhaltlich eine erweiterte Beratung erprobt werden. Neben dem Landesprogramm „Lernen mit Rückenwind“ gibt es Förderprogramme und -angebote von Bund, Ländern, der LHS Stuttgart und Stiftungen. Die Projektstelle kann hier als eine Servicestelle fungieren. So kann diese durch die verschiedenen Programme lotsen, bei Antragsstellungen unterstützten und auf jeweils passende Förderungen und Fördermittel hinweisen.

Die Beratungsstelle wurde auf Anregung des Vergabeausschusses des Qualitätsentwicklungsfonds konzipiert, nachdem Schulen und ihre Kooperationspartner*innen einen entsprechenden Unterstützungs- und Beratungsbedarf angezeigt hatten. Das Staatliche Schulamt unterstützt die Fortführung der Beratung explizit (s. Anlage 1). Aufgrund der bisher sehr guten Erfahrungen schlägt die Verwaltung die befristete Fortführung der Projektstelle vor.

Finanzielle Auswirkungen

Für die erweiterte Laufzeit der Projektstelle von 0,5 VZK in der Entgeltgruppe 9b TVöD für die Dauer von 1 Jahr im Referat Jugend und Bildung bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, erwächst der LHS keine neue Daueraufgabe.

Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 33.500 € führen zu Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2023 und 2024 im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 – Abteilung Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen. Diese werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 über den eigenen THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080, Kontengruppe 440 – sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Stellungnahme zur Projektstelle zur Beratung von Stuttgarter Schulen und
Kooperationspartnern zu Lernen mit Rückenwind.


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