Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 29/2023
Stuttgart,
06/27/2023



Nothilfe-Förderfonds Kultur III



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
05.07.2023
25.07.2023



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat hat im Verwaltungsausschuss am 14.12.2022 auf Grundlage des Antrags 373/2022 der CDU-Gemeinderatsfraktion einstimmig beschlossen, die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen Stuttgarts angesichts hoher Inflationsrate, Fachkräftemangel, zum Teil stark rückläufigen Besucher*innenzahlen und gestiegenen Energiepreisen zu unterstützen. Insgesamt stehen ca. 1,1 Millionen EUR zur Verfügung. Der Bericht zur Mittelverwendung erfolgt im Ausschuss für Kultur und Medien.

1. Verfahren zur unterjährigen Unterstützung: Die Mittel werden zur Abmilderung unausweichbarer Belastungen für geförderte Kulturinstitutionen bereitgestellt. Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung entsprechend individueller Bedarfsanzeige und Nachweis eines akuten, von externen Faktoren herbeigeführten Mehrbedarfs, gewährt. Eine erste Tranche in Höhe von 327.000 EUR wird gemäß Anlage 1 ausgeschüttet, eine zweite Tranche erfolgt voraussichtlich im Herbst 2023.

2. Kulturraum-Hilfen: Angesichts der gestiegenen Kosten für Wärme und Strom erhalten geförderte Soloselbständige Künstler*innen Stuttgarts einen pauschalen Zuschuss für die zu leistenden Abschlagszahlungen im ersten Quartal 2023 pro Quadratmeter künstlerischen Arbeitsraumes. Hierfür werden zunächst 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.

3. Das Kulturamt wird ermächtigt, für die Abwicklung (Verteilung, Auszahlung etc.) der erneuten Nothilfen 2023 und der Prüfung der Mittelverwendung eine*n Sachbearbeiter*in in EG 11 TVöD ohne Blockierung einer Planstelle für die Dauer von 6 Monaten im Umfang von 0,3 VZK zu beschäftigen Hierfür entstehen Personalkosten in Höhe von rund 11.700 EUR.

4. Die Aufwendungen zu den Punkten 1 bis 3 werden im Teilergebnishaushalt 2023
THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, KGr. 43100 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke bzw. KGr. 400 Personalaufwendungen aus den hierfür im Nachtragshaushaltsplan 2023 veranschlagten Mitteln in Höhe von 1,1 Mio. EUR gedeckt.



Begründung:



1. Unterjährige Unterstützung

Vorgehen:
Analog zu den Nothilfe-Förderfonds Kultur wird auch 2023 der Erhalt von Kulturangeboten gewährleistet, soweit Kulturakteure selbst keine Mittel zur Bewältigung der vielfältigen Krise zur Verfügung haben bzw. etwaige Bundes- und Landeshilfen nicht effektiv greifen. Eine Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung nach individueller Bedarfsanzeige und Nachweis eines von externen Faktoren hervorgerufenen Mehrbedarfs gewährt. Ein Mehrbedarf muss nachweislich in Folge gestiegener Produktionskosten, unabwendbarer Personalkostensteigerung, eines temporären Nachfragetiefs oder nichtabwendbaren Energiepreisseigerung trotz Verbrauchsreduzierung entstanden sein. Gemäß Subsidiaritätsprinzip sind zunächst Hilfsmaßnahmen von Bund und Land in Anspruch zu nehmen. Städtische Zuwendungen zur Abmilderung unausweichbarer Belastungen sind diesen nachgeordnet.

Empfänger:
Empfänger können durch das Kulturamt Stuttgart geförderte Institutionen, Vereine, Künstler*innen und Kollektive sein. Städtische Kulturbetriebe, Landesinstitutionen und Institutionen in Trägerschaft Dritter, z. B. kirchliche Institutionen, sind ausgeschlossen.

Bedürftigkeit:
Kulturveranstaltende berichten von zum Teil stark zurückgegangenen Besucher*innenzahlen, so dass Mehrkosten überwiegend nicht an das Publikum bzw. Zielgruppen von Vermittlungsangeboten weitergegeben werden können. Mehrkosten entstehen in den Bereichen Catering, Reise- und Hotelkosten, Künstler*innenhonorare und Honorare für technische Gewerke sowie Sach- und Produktionsmittel. In der Szene herrscht Planungsunsicherheit, angesichts aktueller Preissteigerung und auslaufender Sondermittel (Corona). Die in Anlage 1 aufgeführten Institutionen meldeten bis dato unabwendbaren unterjährigen Finanzbedarf in Höhe von insg. 327 TEUR. Über weitere Zuwendungen im Zuge der Unterjährigen Unterstützung wird berichtet werden.


Zu 2. Kulturraum-Hilfen

Vorgehen:
Nebenkosten werden anteilig pro Quadratmeter künstlerisch genutzter Arbeitsraum (Büro, Ateliers, Proben- oder Darbietungsräume) für das erste Quartal 2023 auf Basis einer zu errechnenden Pauschale subventioniert. Als Nachweis gelten Mietverträge (mind. seit sechs Monaten bestehend) bzw. Grundrisse mit Quadratmeterangaben bei kultureller Nutzung durch Eigentümer*innen in Kombination mit Energiepreisrechnungen. Zuschüsse werden als einmalige Festbetragsförderung gewährt.


Empfänger:
Empfänger der Kulturraum Hilfen können durch das Kulturamt Stuttgart geförderte Künstler*innen und Kollektive sein, die zur Ausübung, Lagerung oder Darbietung ihrer Kunst Räumlichkeiten nutzen, für die sie permanent Nebenkosten entrichten müssen. Nebenkosten für gewerbliche Nutzung jeder Art, z. B. Gastronomie, sowie Wohnungen, die ebenfalls als Büro oder Atelier genutzt werden, können nicht geltend gemacht werden. Letztere werden durch die Gaspreisbremse der Bundesregierung adressiert.


Berechnungsgrundlage:
Der Sonderzuschuss wird auf Basis genutzter Quadratmeter künstlerischen Arbeitsraumes pauschal gewährt. Durch eine fixe Zuschusshöhe pro Quadratmeter bleibt ein Anreiz für Energiesparmaßnahmen bestehen, da die Energiekosten anteilig und unabhängig vom Verbrauch bezuschusst werden.


Bedürftigkeit:
Durch das Kulturamt geförderte Künstler*innen und Kollektive, die Räumlichkeiten für künstlerisches Praktizieren mieten/besitzen, sind der allgemeinen Preissteigerung
(+ 7,6 % 2022), sowie den höheren Strom-, Gas- und Wärmekosten ausgesetzt. Ein Großteil von ihnen ist für die Ausübung ihrer Arbeit auf Drittmittel angewiesen. Während für die Unterstützung von Kultureinrichtungen der „Kulturfonds Energie“ mit
einer Milliarde EUR etabliert wurde, sind Einzelkünstler*innen gemäß Richtlinien nicht antragsberechtigt. Der „Kulturfonds Energie“ subventioniert die Deckelung von 12 Cent pro kWh für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs, analog zur sog. Gaspreisbremse im dritten Entlastungspaket für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen.


Zu 3. Personalmittel

Während die Corona-Nothilfen in die Zeit eines, zumindest temporären, Shutdowns des öffentlichen kulturellen Lebens fielen, wird das Dritte Paket zum unterjährigen Finanzbedarf 2023 bei laufendem Betrieb administriert. Die Abteilung Kulturförderung ist bereits mit der Umsetzung der letzten HH-Beschlüsse stark gefordert und benötigt für weitere Zuwendungsprogramme Personalmittel, mit Hilfe derer beispielsweise existierende Stellen temporär aufgestockt werden können.


Finanzielle Auswirkungen

Im Verwaltungsausschuss am 14.12.2022 wurde bereits auf Grundlage des Antrags 373/2022 "Kulturnothilfefonds" der CDU-Gemeinderatsfraktion eine Unterstützung der Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen Stuttgarts beschlossen.

Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 2023 THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, KGr 43100 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke bzw. KGr. 400 Personalaufwendungen aus den hierfür im Nachtragshaushaltsplan 2023 veranschlagten Mitteln in Höhe von 1,1 Mio EUR gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

"Kulturnothilfefonds" - Antrag Nr. 373/2022 vom 28.11.2022 (CDU)



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Unterjähriger Unterstützungsbedarf 2023
(Anlage wird aus Datenschutzgründen nicht im Internet veröffentlicht)


<Anlagen>



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