Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1366/2015
Stuttgart,
11/30/2015


Bericht zum Finanzstatus 2015



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich07.12.2015

Bericht:



Zur Jahresmitte wurde der Gemeinderat mit dem Finanzzwischenbericht über die Entwicklung der Finanzlage 2015 informiert (GRDrs 432/2015). Mit dem vorliegenden Bericht soll anhand der wichtigsten Einflussfaktoren ein Überblick über die aktuelle finanzielle Gesamtsituation 2015 und die erkennbaren Abweichungen vom Finanzzwischenbericht 2015 sowie dem Nachtragshaushaltsplan 2015 (GRDrs 433/2015) gegeben werden.

Ergebnishaushalt

Der Planansatz bei der Gewerbesteuer beläuft sich auf 562 Mio. EUR. Derzeit ist im Ergebnis von einem um 45,2 Mio. EUR auf 607,2 Mio. EUR gestiegenen Aufkommen auszugehen. Die im Vergleich zum Finanzzwischenbericht zu erwartenden Mehrerträge sind überwiegend auf einen einmaligen Sondereffekt zurückzuführen. Durch die höheren Gewerbesteuererträge erhöht sich allerdings auch die Gewerbesteuerumlage um 7,4 Mio. EUR auf 99,8 Mio. EUR.


Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer ergeben sich aus der November-Steuerschätzung und damit gegenüber dem Finanzzwischenbericht 2015 (GRDrs 432/2015) keine Veränderungen. Insoweit ist für das Jahr 2015 weiterhin von Mehrerträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 9,8 Mio. EUR auszugehen.

Daneben ist bei den Schlüsselzuweisungen des Landes infolge einer höheren Einwohnerzahl und einem höherem Kopfbetrag entsprechend der November-Steuerschätzung mit Mehrerträgen im Vergleich zum Finanzzwischenbericht in Höhe von 15 Mio. EUR zu rechnen. Der Ansatz des Nachtragshaushaltsplans wird damit um insgesamt 25 Mio. EUR überschritten.

Die bei den Zuweisungen für die Kinderbetreuung zu erwartenden Verbesserung gegenüber dem Ansatz des Nachtragshaushaltsplanes 2015 beläuft sich entsprechend dem Finanzzwischenbericht auf 3,7 Mio. EUR.

Während im Finanzzwischenbericht noch von einer planmäßigen Entwicklung bei den Zuweisungen aus Grunderwerbssteuer auszugehen war, belaufen sich die Erträge nach der aktuellen Hochrechnung auf 54 Mio. EUR und liegen insbesondere aufgrund eines Sonderfalls bei den Grundstücksveräußerungen um 14 Mio. EUR über dem Ansatz des Nachtragshaushaltes 2015. Von den Mehrerträgen bei den Zuweisungen aus Grunderwerbssteuer ist entsprechend der GRDrs 1290/2015 ein Betrag von rd. 13 Mio. EUR zur Deckung des Mehrbedarfs für die Errichtung von drei Containeranlagen für Flüchtlinge zu verwenden.

Bei den Erträgen aus Leistungsbeteiligung für die Grundsicherung Arbeitssuchender nehmen die Mehrerträge aus der Bundesbeteiligung nach dem SGB II gegenüber dem Finanzzwischenbericht von 14,7 Mio. EUR auf 16 Mio. EUR (+1,3 Mio. EUR) zu.

Bei den sonstigen Transfererträgen führen höhere Erstattungen aus Rückforderungen und vorrangigen Sozialleistungen im Bereich des SGB II (7 Mio. EUR), bei der Sozialhilfe (5,3 Mio. EUR) - dort überwiegend im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - sowie höhere Erstattungen des Landes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (2,3 Mio. EUR) zu Mehrerträgen in Höhe von 14,6 Mio. EUR. Davon wurde bereits ein Betrag von 2,5 Mio. EUR im Finanzzwischenbericht berücksichtigt.

Bei den Konzessionsabgaben ergeben sich nach der aktuellen Hochrechnung folgende Veränderungen:

Im Jahresabschluss 2014 wurde infolge der kartellrechtlichen Wasserpreisprüfung und ausgehend von einer Senkung des Wasserpreises rückwirkend ab 2007 um 25% bis 30% eine Rückstellung in Höhe von 48 Mio. EUR für die teilweise Erstattung der Konzessionsabgabe Wasser der Jahre 2007 – 2014 (p.a. 6 Mio. EUR) und in Höhe von 19,2 Mio. EUR für eine mögliche Erstattung der Kosten für Löschwasserversorgung der Jahre 2011 – 2014 (pauschale Schätzung der Landeskartellbehörde p.a. 4,8 Mio. EUR) an die EnBW gebildet. Die Rückstellung zum 31.12.2014 für Konzessionsabgabe Wasser und Löschwasserkosten betrug insgesamt 67,2 Mio. EUR.

In Folge des zwischen der EnBW und der Energiekartellbehörde geschlossenen Vergleiches gilt der aktuelle Wasserpreis für das ganze Jahr 2015 weiter. Für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.12.2014 ist der Wasserpreis um 20,5% zu senken. Infolge der damit verbundenen Rückzahlung an die Wasserkunden wird möglicherweise die Mindestverzinsung nach der Konzessionsabgabenordnung (KAE) in der Wassersparte nicht erreicht, so dass mit eine Rückforderung der gesamten für die Jahre 2012 bis 2014 geleisteten Konzessionsabgabe Wasser in Höhe von 43,8 Mio. EUR (p.a. 14,6 Mio. EUR) durch die EnBW wahrscheinlich ist bzw. nicht ausgeschlossen werden kann. Unter Berücksichtigung der von der EnBW bzw. Netze BW derweil gegenüber der Stadt geltend gemachten Löschwasserkosten für die Jahre 2011 bis 2014 sowie einer weiteren Forderung der Netze BW für die Löschwasserkosten 2015 ergibt sich aktuell ein Erstattungsbetrag für die Kosten der Löschwasserversorgung in Höhe von rd. 15,9 Mio. EUR.

Entsprechend dem Schreiben der Energiekartellbehörde vom 12.10.2015 werden derzeit die unentgeltlichen Leistungen der EnBW in Verbindung mit der Bewirtschaftung von Spielbrunnen und Parkseen für die Landeshauptstadt Stuttgart geprüft. Bei einem Verstoß gegen das preisrechtliche Nebenleistungsverbot der für die Versorgung mit Wasser maßgeblichen Konzessionsabgabenordnung müssten der EnBW die Kosten für die Parkseen rückwirkend erstattet werden, woraus sich ein zusätzlicher Rückstellungsbedarf in Höhe von 2,3 Mio. EUR ergibt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergibt sich aus heutiger Sicht eine Rückstellung zum 31.12.2015 für die Erstattung von Konzessionsabgabe Wasser, Löschwasser sowie der Kosten für die Parkseen in Höhe von insgesamt etwa 62 Mio. EUR. Insoweit würde die im Finanzzwischenbericht berücksichtigte Zuführung zur Rückstellung in Höhe von 10,8 Mio. EUR entfallen. Aus heutiger Sicht würde sich eine Auflösung der Rückstellung in Höhe von rd. 5,2 Mio. EUR ergeben. Die Anpassung der Rückstellung erfolgt, wie bei allen Rückstellungen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2015.

Bei der Position Gewinnausschüttungen, Dividenden ergeben sich keine Veränderungen im Vergleich zum Finanzzwischenbericht. Aufgrund von Zahlungen der LBBW für das Jahr 2015 in Höhe von 53,2 Mio. EUR wird der Planansatz von 65 Mio. EUR um 11,8 Mio. EUR unterschritten.

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden entsprechend dem Finanzzwischenbericht aufgrund der verzögerten Umsetzung von Ausbaumaßnahmen im Jahr 2015 ca. 27,6 Mio. EUR bei der Betriebskostenpauschale Ausbau Kindertagesbetreuung nicht abgerufen. Der sich in Bezug auf den Finanzzwischenbericht ergebende Mehrbedarf bei den Sachaufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR ist auf die aktuelle Entwicklung bei den Flüchtlingen zurückzuführen.

Mehraufwendungen aufgrund der Entwicklung bei den Flüchtlingen ergeben sich auch bei den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke in Höhe von 1,6 Mio. EUR sowie bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe von 4,2 Mio. EUR. Insgesamt ergibt sich im Bereich Flüchtlingshilfen bzw. -unterbringung eine Verschlechterung gegenüber den Ansätzen des Nachtragshaushaltsplanes 2015 um 6,5 Mio. EUR.

Die Mehraufwendungen für soziale Leistungen (ohne AsylbLG) erhöhen sich im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Aufwendungen nach dem SGB II (22,9 Mio. EUR) und SGB VIII (5,2 Mio. EUR). Im Bereich der Sozialhilfe bleiben die Aufwendungen um 9,8 Mio. EUR unter dem Ansatz, so dass per Saldo Mehraufwendungen bei den sozialen Leistungen (ohne AsylbLG) im Vergleich zur Planung von insgesamt 18,3 Mio. EUR zu erwarten sind. Gegenüber dem Finanzzwischenbericht mit Mehraufwendungen von 16,4 Mio. EUR ist dies eine Verschlechterung um 1,9 Mio. EUR.

Wie im Rahmen des Finanzzwischenberichtes informiert, erhöht sich infolge von Steuermehreinnahmen im Jahr 2013 die FAG-Umlage im Haushaltsjahr 2015 um 10,6 Mio. EUR.

Darüber hinaus ist nach der aktuellen Hochrechnung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches aufgrund der dargestellten Steuermehreinnahmen im Jahr 2015 mit einer gegenüber der Finanzplanung höheren FAG-Umlage und geringeren Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2017 zu rechnen. Zum Ausgleich ist eine entsprechende FAG-Rückstellung in Höhe von 29 Mio. EUR (nicht zahlungswirksamer Aufwand) zu bilden. Die Rückstellungsbildung war im Finanzzwischenbericht noch nicht berücksichtigt.

Das Gesamtergebnis verbessert sich gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan 2015 um voraussichtlich 72,3 Mio. EUR von 24,7 Mio. EUR auf 97,0 Mio. EUR.

Finanzhaushalt/ Liquidität

Bei den Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund von Mehrkosten bei der Flüchtlingsunterbringung (vgl. GRDrs 1290/2015) von einer Verschlechterung gegenüber dem Ansatz des Nachtragshaushaltsplanes 2015 von insgesamt 13 Mio. EUR auszugehen.

Der im Nachtragshaushaltsplan 2015 enthaltene Kapitalzuschuss an das Klinikum in Höhe von 23 Mio. EUR wurde im Finanzzwischenbericht nicht dargestellt.

Verbunden mit den oben genannten zahlungswirksamen Veränderungen im Ergebnishaushalt (ausgenommen der Aufwand für die FAG-Rückstellung in Höhe von 29 Mio. EUR) kann zum jetzigen Zeitpunkt mit einem im Vergleich zum Nachtragshaushaltsplan 2015 um 101,3 Mio. EUR höheren Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit gerechnet werden.

Mit Rücksicht auf die sich im Finanzhaushalt ergebenden höheren Auszahlungen für die Flüchtlingsunterbringung beläuft sich der Finanzierungsmittelüberschuss per Saldo auf 88,3 Mio. EUR. Dieser trägt zu einer verbesserten Liquidität bei.

Zusätzliche Liquidität ergibt sich auch durch die Aufnahme eines zinslosen Kredites bei der KfW-Bank in Höhe von 20 Mio. EUR, wobei die liquiden Mittel zur Finanzierung der Auszahlungen für Flüchtlingsunterbringungen zu verwenden sind.

Nach Abzug der durch die Bildung einer FAG-Rückstellung in Höhe von 29 Mio. EUR zweckgebundenen liquiden Mittel ergibt sich gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplanes 2016/2017 eine zusätzliche freie Liquidität zum 31.12.2015 in Höhe von 79,3 Mio. EUR, die zur Reduzierung der für das Haushaltsjahr 2016 veranschlagten Kreditaufnahme eingesetzt wird.






Michael Föll
Erster Bürgermeister



Beteiligte Stellen

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