Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1221/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/29/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2017
Fußgängerüberwege "Barrieren überwinden"
Fußgängerüberweg über die Gnesener Straße auf Höhe der Memminger Straße
Beantwortung / Stellungnahme
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht bisher kein akuter Handlungsbedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Querungshilfe über die Gnesener Straße zwischen der bestehenden Fußgängerfurt Memminger Straße und der Seubertstraße bzw. auf Höhe der Einmündung des bestehenden Fußwegs. Auch gab es in den letzten Jahren keine entsprechenden Hinweise der Polizei.
Ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) kann dort insbesondere wegen der Mehrstreifigkeit der Gnesener Straße nicht eingerichtet werden. Wenn überhaupt, ist nur die Anlage einer Fußgänger-Lichtzeichenanlage („Fußgängerampel“) möglich.
Veranlasst durch den Ausbau des Radverkehrs (Fortsetzung der vorhandenen Radschutzstreifen) wird die Gnesener Straße derzeit vom Amt für Stadterneuerung und Stadtplanung überplant. Da es sich um eine untergeordnete Radroute handelt, jedoch nicht mit 1. Priorität.
In diesem Zuge werden auch die Möglichkeiten für städtebauliche und verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft. Auch die Einrichtung einer möglichen „Fußgängerampel“ wird mit diesen Planungen geprüft. Diese sollte nicht losgelöst von diesen Plänen vorab gebaut werden. Eine Umsetzung wäre ggf. zum Doppelhaushalt 2020/2021 möglich.
Vorliegende Anträge/Anfragen
421/2017 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dirk Thürnau
Bürgermeister
<Anlagen>