Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 731/2020
Stuttgart,
09/15/2020



Förderung im Bereich Soziokultur



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.09.2020
13.10.2020



Beschlußantrag:

1. Die Einrichtungen erhalten für das Jahr 2021 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

2. Neuaufnahmen

a) Die Kulturinsel Stuttgart gGmbH erhält für die Jahre 2020 und 2021 eine jährliche Zuwendung in Höhe von 175.000 EUR. Insgesamt also 350.000 EUR.

b) Die IG CSD Stuttgart e. V. erhält ab dem Jahr 2020 eine jährlich wiederkehrende Zuwendung in Höhe von 30.000 EUR.

Die Zuwendung für das Jahr 2021 erfolgt bei beiden Institutionen vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums.

3. Erhöhungen

Die nachfolgend genannten Institutionen erhalten in den Jahren 2020 und 2021 folgende Zuwendungen. Für das Jahr 2021 gilt die Mittelbewirtschaftung vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums:


Institution
Zuwendungshöhe
2020
2021
Kulturverein Merlin e. V.
248.600 EUR
238.600 EUR
Rosenau Kultur e. V.
Corona-Nothilfe
Gesamt 2020
220.000 EUR
26.800 EUR
246.800 EUR
220.000 EUR
Kulturkabinett e. V.
137.100 EUR
137.100 EUR

4. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2020/2021 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung einer jährlich wiederkehrenden Zuwendung über 1.000 EUR bei erstmaliger Bewilligung zuständig.
Der Verwaltungsausschuss ist nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) außerdem für die Gewährung von Erhöhungen einer jährlich wiederkehrenden Zuwendung um mehr als 10 % und bei einer sich dann ergebenden Zuwendung über 77.000 EUR zuständig.

Die im Bereich Soziokultur deshalb zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2020 verbindlich und 2021 vermutlich rechnen können.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2020 und 2021. Die Mittel sind im Haushaltsplan, Sachkonto 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417SOZI10 und 417NOHI30 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung:


1) Neuaufnahmen

Kulturinsel Stuttgart gGmbH
Die Kulturinsel ist eine seit 2012 auf dem Zollamt-Areal bestehende Plattform für kulturelle und soziale Projekte. Sie dient als Begegnungsort für Kulturschaffende, sozial benachteiligte Menschen, Geflüchtete und der gesamten Bevölkerung des Quartiers. Die Kulturinsel überlässt kulturellen und sozialen Initiativen ihre Räume kostenlos respektive zum Selbstkostenpreis und finanziert dies wiederum durch Vermietungen der Tagungsräume an Kund*innen aus dem Wirtschaftssektor. Jährlich werden rund 200 Kulturprojekte veranstaltet – darunter Ausstellungen, Filmvorführungen, Lesungen, Live-Musik, Theater, Vorträge und Workshops.

Mit der Aufnahme in die städtische institutionelle Förderung sollen Einschränkungen des Betriebs aufgrund der Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Gesamterneuerung des Zollamt-Areals (Neckar Park) aufgefangen werden.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 Mittel für die Aufnahme in die städtische institutionelle Förderung für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 175.000 EUR pro Jahr bereitgestellt.

IG CSD Stuttgart e. V.
Im Rahmen des jährlichen Christopher Street Day (CSD) in Stuttgart werden die Lebensrealitäten von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ) sichtbar und erlebbar. Das 14-tägige Kulturfestival lockt jährlich über 200.000 Menschen nach Stuttgart. Neben der Organisation und Umsetzung des Festivals möchte der Verein mit seiner gesellschafts- und kulturpolitischen Arbeit einen Beitrag zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung von gelebter Vielfalt im Sinne einer weltoffenen Landeshauptstadt leisten. Ein Großteil des Jahresbudgets wird von dem ehrenamtlich strukturierten Verein selbst erwirtschaftet.

Mit der Aufnahme in die städtische institutionelle Förderung werden sowohl angemessene Gagen und Aufwandsentschädigungen zur Umsetzung des Bühnenprogramms im Rahmen des jährlichen CSD als auch die Kosten für die ganzjährige kulturpolitische und touristische Arbeit mitfinanziert.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 Mittel für die Aufnahme in die jährlich wiederkehrende Förderung in Höhe von 30.000 EUR pro Jahr bereitgestellt.


2) Erhöhungen

Kulturverein Merlin e. V.
Der Kulturverein Merlin e. V. steht seit 36 Jahren für progressives Kulturprogramm, weitreichende Kooperationen und moderne Soziokultur. Neben Konzerten, Lesungen, Improtheater und einem innovativen Kinderprogramm fungiert das Merlin für die Bürger*innen des Stadtteils als Treff- und Partizipationsmöglichkeit.



Der gemeldete Bedarf wurde für die notwendige Sanierung der Lüftungsanlage, der damit einhergehenden Pachterhöhung sowie anteilig für einen Investitionskostenzuschuss zur Digitalisierung und Professionalisierung der gesamten Veranstaltungstechnik und für eine Techniker*innenstelle beantragt.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 Mittel für die Erhöhung der Zuwendung für das Jahr 2020 um 50.000 EUR auf 248.600 EUR und für das Jahr 2021 um 40.000 EUR auf 238.600 EUR bereitgestellt. Die Erhöhung für das Jahr 2020 schließt einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10.000 EUR ein.

Rosenau Kultur e. V.
Charakteristisch für das Kulturprogramm der Rosenau Kultur e. V. im Stuttgarter Westen sind in erster Linie Wortprogramme, die durch musikalische Veranstaltungen ergänzt werden. Kabarett, Poetry Slam, Comedy, Lesungen und Kleinkunst machen den Großteil des Programms aus. Einen erkennbaren Schwerpunkt setzt der Verein zudem auf die Nachwuchsförderung, z. B. mit der Reihe „OpenStage in der Rosenau“.

Der gemeldete Bedarf in Höhe von insgesamt 36.000 EUR wurde für erhöhte Personalkosten infolge einer zusätzlichen 50-%-Stelle im Bereich Künstlerisches Betriebsbüro/Veranstaltungen, einer Tarifanpassung der Entgelte an den TVöD sowie für die Erhöhung von Pacht- und Energiekosten beantragt.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 Mittel für die Erhöhung der Zuwendung für die Jahre 2020 und 2021 um 36.000 EUR auf 220.000 EUR bereitgestellt. Zudem erhielt der Rosenau Kultur e. V. eine Corona-Nothilfe in Höhe von 26.800 EUR.

Kulturkabinett e. V.
Das soziokulturelle Zentrum Kulturkabinett e. V. (KKT) betreibt seit über 45 Jahren erfolgreich Stadtteil- und Kulturarbeit in Bad Cannstatt. Sein spartenübergreifendes Kulturprogramm wird von und mit verschiedenen Gruppen und Initiativen im Haus gestaltet, so dass jährlich über 100 Veranstaltungen entstehen. Die Schwerpunkte liegen auf der Kulturellen Bildung für Kinder, der Kleinkunst, Tanz und Theater sowie der Musik.

Der vom Kulturkabinett e. V. dargestellte Mehrbedarf von insgesamt 38.200 EUR wurde vorrangig mit steigenden Miet- und Nebenkosten durch die Anmietung neuer Räumlichkeiten, der Erhöhung des Beschäftigungsumfangs der Stelle Büroassistenz, der Anpassung der Gehälter der Stellen Geschäftsführung und künstlerische Leitung sowie stellvertretende Geschäftsführung und der Verstetigung erfolgreicher Projektreihen begründet.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 Mittel für die Erhöhung der Zuwendung für die Jahre 2020 und 2021 um 30.000 EUR auf 137.100 EUR bereitgestellt.




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