Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 06.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Stellenbemessung in den Schulsekretariaten:
Fakten und Arbeitsgruppenergebnis auf den Beratungstisch des Gemeinderats oder in der Verwaltungsschublade festhalten?
- Antrag Nr. 181/2016 der SPD-Gemeinderatsfraktion
vom 09.06.2016

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die im Sitzungssaal ausliegende Tischvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 01.07.2016 zu diesem Antrag ist angeheftet.

EBM Föll verweist auf die Tischvorlage.

StRin Gröger (SPD) merkt kritisch an, dass seit der Berichtszusage viel Zeit vergangen ist. Sie kann die je nach Schulart unterschiedliche Bezahlung von Schulsekretärinnen nicht nachvollziehen. Es stelle sich die Frage, weshalb die Arbeit in einem Schulsekretariat einer Berufsschule schwerer/anspruchsvoller sein soll, als in einer Grundschule. Über diese Vergütungsregelung sollte, vielleicht im Personalbeirat, nochmals nachgedacht werden.

Weiter trägt sie vor, jede Schule benötige ein funktionierendes Schulsekretariat. Aber zwischen 95 Schülern und 349 Schülern sei es doch ein Unterschied; erst ab 350 Schülern solle eine Höhergruppierung möglich sein. Zusätzlich zu den sozialen Komponenten bitte die SPD-Gemeinderatsfraktion, auch diesen Aspekt zu überdenken.

In einem der letzten Antragspunkte, so StRin Gröger weiter, werde die Erwartung geäußert, dass keine Stellenkürzungen vorgenommen werden. Es gebe jedoch Meldungen, dass an zwei Schulen Stellenanteile wegfallen sollen. Im derzeit laufenden Verfahren, also vor einer Beschlussfassung der Neuordnung durch den Gemeinderat, dürfe dies nicht umgesetzt werden. Spätestens im September müsse dazu eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Nur wenn eine solche Vorlage vorliege, könnte eine Befassung/Beschlussfassung im Rahmen der kleinen Stellenplanberatungen erfolgen.

Daraufhin unterstreicht EBM Föll, mit der Tischvorlage werde das von StRin Gröger Eingeforderte angekündigt. So werde im Herbst eine Beschlussvorlage vorgelegt. Er zitiert dazu den zweiten Absatz der Seite 3 der Tischvorlage: „Auf der Basis der Schülerzahlen des Schuljahres 2015/16 wird die vom Schulverwaltungsamt vorgeschlagene Neustrukturierung fortgeschrieben, der sich ergebende Stellenbedarf aktualisiert und kurzfristig mit den Querschnittsämtern abgestimmt. Auf dieser Grundlage kann dann möglichst direkt nach der Sommerpause eine entsprechende Beschlussvorlage zu den neuen Zuteilungsgrundsätzen, die dargelegt wurden, und zur stufenweisen Umsetzung ab dem Schuljahr 2017/18 für das kleine Stellenplanverfahren Ende 2016 vorgelegt werden.“

Ferner informiert der Erste Bürgermeister, unterschieden werden müsse einerseits zwischen der Schülerzahlenentwicklung an der jeweiligen Schule nach der amtlichen Schulstatistik - hier würden Anpassungen, soweit diese aufgrund der Schülerzahlenentwicklung notwendig sind, vorgenommen - und andererseits zwischen der Veränderung der Zuteilungsgrundsätze. Beides werde zusammengeführt. Die Verwaltung lege das Angekündigte auf der Grundlage der aktuellen Schülerzahlen für das Schuljahr 2015/16 und der in Anlage 1 beschriebenen Zuteilungsgrundsätze vor.

Die Umsetzung sei nicht ganz einfach, da es Schulen gebe, deren Stellenanteile etwas reduziert bzw. etwas vermehrt werden müssten. Betroffen seien davon Menschen; es sei nicht einfach, eine Schulsekretärin aufgrund eines veränderten Beschäftigungsumfangs von der Schule A in die Schule B zu versetzen. Daher würden in einem Übergangszeitraum Übergangslösungen benötigt. Die Umsetzung werde also nicht auf einmal in allen Schularten erfolgen können. Es müssten die Einzelfälle sowie die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen betrachtet werden. Eventuell wachse sich ja ein Stellenüberhang aus. Daher würden übergangsweise Ermächtigungen in einem gewissen Stellenumfang benötigt, um vom Schulverwaltungsamt solche Überhänge abdecken zu lassen. So vorzugehen sei im Interesse der Schulen, insbesondere aber auch der in den Schulsekretariaten Beschäftigten. Im Herbst werde die Verwaltung dieses Vorgehen entsprechend darlegen.

Die Verwaltung werde auch das Thema Eingruppierung nochmals mitnehmen. Die Eingruppierungen seien jedoch von der Stadt nicht willkürlich erfolgt. Vielmehr basierten diese auf den im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beschriebenen Tätigkeitsmerkmalen. Zwischen ver.di und den kommunalen Arbeitgebern seien diese Kriterien vereinbar, und die Stadt müsse sich an diese Tätigkeitsmerkmale halten. Auf der Grundlage dieser tarifvertraglichen Vereinbarungen werde die Verwaltung auch die Nachfrage von StRin Gröger zu den Stellenbewertungen beantworten.

Positiv zu der Tischvorlage äußern sich StR Stradinger (CDU) und StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE). Beide würdigen wie StRin Gröger die in den Schulsekretariaten geleistete Arbeit. Angesichts des langwierigen Abstimmungsprozesses innerhalb der Verwaltung bis zu der Vorlage der Tischvorlage beschränkt sich das Lob von StRin Gröger auf das Referat KBS und das Schulverwaltungsamt.

EBM Föll legt gegenüber StRin Gröger, bezogen auf die Tischvorlage, Wert darauf, dass er, obwohl er derzeit in Vertretung die Verantwortung für den Schulbereich trage, die Tischvorlage nur deshalb unterzeichnet habe, da er auch als Finanzbürgermeister die Inhalte dieser Vorlage mittrage.

Zu der angekündigten Vorlage werden noch folgende Wünsche geäußert:
- Ein Update zu den Springerstellen (StR Stradinger),
- Überlegungen zu den Zuteilungsgrundsätzen (StRin Nuber-Schöllhammer).
Zu den Zuteilungsgrundsätzen erinnert EBM Föll an die Stellungnahme der geschäftsführenden Schulleiter vom 14.04.2015 (siehe Anlage 2 der Tischvorlage). Diese akzeptierten die neuen Zuteilungsgrundsätze.

Frau Bauer, Personalratsvorsitzende des Schulverwaltungsamtes, führt an, schon 1998 habe es eine Nachbemessung bei den Schulsekretariaten gegeben. Nachdem diese zehn Jahre "rumgelegen" habe, sei dieses Papier veraltet gewesen. Versäumt worden sei, die Stellungnahme des Personalrates an die Tischvorlage anzuheften. Der Personalrat sei an diesem Prozess sehr gut beteiligt worden, und mit dem Amt habe es eine sehr gute Zusammenarbeit gegeben. Seitens des Personalrats, und dies habe man auch den Fraktionen mitgeteilt, sei ein weicher Übergang gefordert worden. Die dafür geforderten fünf Stellen seien aber nicht berücksichtigt worden. Erhebliche Probleme würden durch den Flüchtlingszustrom entstehen. Durch diese Entwicklung würden die Schulsekretariate zusätzlich sehr stark belastet. Um dem gerecht zu werden, sollten befristet Stellenschaffungen vorgenommen werden.

Zu Flüchtlingskindern in Vorbereitungsklassen verweist EBM Föll auf eine Festlegung der GRDrs 882/2015 „Stellenplan 2016/2017 1. Schaffung von 44,25 Stellen aufgrund aktueller Entwicklungen im Flüchtlingsbereich – geschäftskreisübergreifend 2. Neuorganisation der Flüchtlingsbereiche beim Sozialamt und beim Amt für öffentliche Ordnung“; der Gemeinderat habe zusätzliche Stellen in den Etatberatungen geschaffen. Weiter merkt er an, in der Stellungnahme der Verwaltung habe er eindeutig erklärt, dass ein weicher Übergang angestrebt wird, und dass dazu zum kleinen Stellenplanverfahren eine Ermächtigung benötigt werde, damit das Schulverwaltungsamt in einem gewissen Stellenumfang über den Stellenplan hinaus für einen bestimmten Zeitraum Personal beschäftigen könne. In welchem Umfang müsse noch berechnet und konkretisiert werden. Es wäre heute verfrüht, sich diesbezüglich auf eine Zahl festzulegen. Dies werde aber in der für Herbst (September oder Oktober) angekündigten Vorlage enthalten sein.



Abschließend hält EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss hat vom Bericht Kenntnis genommen.

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