Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
741
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VerhandlungDrucksache:
808/2023
GZ:
AKR 0504-04
Sitzungstermin: 29.11.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Neuordnung der außertariflichen Funktionszulagen
im früheren Arbeiterbereich

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 21.11.2023, GRDrs 808/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die in der Übersicht über Funktionszulagen (Anlage 2) für Arbeiter*innen aufgeführten außertariflichen Funktionszulagen werden ab 01.01.2024 weiter- bzw. neu gewährt.

2. Die Funktionszulagen werden von den Ämtern und Eigenbetrieben entsprechend nachfolgender Beschlussziffern in eigener Zuständigkeit vergeben. Die Gewährung erfolgt wie bisher stets widerruflich.

3. Die Gewährung der bereits validen Funktionszulagen erfolgt rückwirkend ab 1.1.2023 auf der Basis der bisherigen geltenden Regelungen.

4. Sollten Mitarbeitende aufgrund der alten Regelung im Einzelfall derzeit höhere Funktionszulagen erhalten als nach der Neuregelung, gilt ein Bestandsschutz.

5. Die Aufwendungen bei den städtischen Ämtern werden innerhalb der jeweiligen Teilhaushalte in den Kontengruppen 400/410 Personal-/ Versorgungsaufwendungen gedeckt. Hierfür stehen im Rahmen des zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aufgestockten gesamtstädtischen Budgets für Leistungs-, Funktions- und Ausbilderzulagen 650.000 EUR jährlich zur Verfügung. Die Deckung der Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2023 kann im Rahmen der im Gesamthaushalt veranschlagten Personalaufwendungen erfolgen. Sollte keine alternative Deckung gefunden werden, werden ab 2024 zur Deckung des voraussichtlichen Fehlbetrags in Höhe von ca. 393.000 EUR in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt bei den Ämtern folgende Maßnahmen ergriffen: Auszahlung der Funktionszulagen in stark verringerter Höhe als Festbeträge sowie Kürzung des Budgets für Leistungszulagen um mehr als 50 %.

6. Bei den Eigenbetrieben erfolgt die Finanzierung der Aufwendungen innerhalb der jeweiligen Wirtschaftspläne.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer erläutert einführend, es habe bereits im Jahr 2000 eine entsprechende Vorlage gegeben, auf die allerdings Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gefolgt seien. Es gebe nun den Wunsch, dies erneut aufzubauen, wozu im Haushalt für 2023 Mittel bereitgestellt worden seien verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, entsprechende Kriterien und eine neue Systematik für die Funktionszulagen vorzuschlagen. Für die nun vorliegende Drucksache habe es eine intensive Abstimmung zwischen Stadtkämmerei, Haupt- und Personalamt und dem Gesamtpersonalrat gegeben. Es sei Wesen dieser Funktionszulagen, solche Kolleginnen und Kollegen damit zu versehen, die in ihrer Arbeit besonderen Erschwernissen ausgesetzt seien und bei denen ein Ausgleich über andere Maßnahmen nicht abgegolten werden könne. Als Beispiel nennt er das bundeseinheitlich geregelte Fahren von Müllfahrzeugen, wofür es EG 6 gebe; Erschwerniszulagen könnten nicht gewährt werden. In Stuttgart seien aufgrund seiner topographischen Bedingungen und dichten Besiedelung andere Anforderungen an das Fahren von Spezialfahrzeugen gestellt als im ländlichen Raum. Dies werde über das geltende Tarifwerk nicht berücksichtigt. Nicht nur die bisherigen Funktionszulagen würden neu geregelt, sondern es würden auch neue Funktionszulagen eingeführt, wie etwa bei der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) für die manuelle Straßenreinigung, beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GFF) für den Friedhofsbereich (Leichenhaushelfer, Personal im Krematorium), Baumpflege, Spielanlagenkontrolle und Tierpflege, beim Liegenschaftsamt für Winzerinnen und Winzer und beim Jugendamt für Mitarbeitende in der Hauswirtschaft von Inobhutnahme-Einrichtungen und im Kommissionier- und Servicezentrum Essen. Die bisher bestehenden Funktionszulagen im Friedhofsbereich und bei AWS blieben erhalten.

Die lange Bearbeitungsdauer moniert StRin Rühle (90/GRÜNE), die die GRDrs grundsätzlich begrüßt und dafür dankt. Die Funktionszulagen würden in Bereichen gezahlt, die einen großen Personalmangel aufwiesen und in denen große Erschwernisse die Gewährung rechtfertigten. Wenn es beispielsweise die Baumpflege nicht gebe, könne die Stadt in ein sehr großes rechtliches Problem geraten. Mit den Zulagen würde nun viel erreicht.

Dem Dank seiner Vorrednerin schließt sich StR Sauer (CDU) an. Er lenkt den Blick auf die Beschlussantragsziffern 3 und 4, die sehr wichtig seien. Die Möglichkeit für Kommunen, Funktionszulagen zu gewähren, eröffneten Handlungsspielräume zum Personalerhalt. Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage sei jedoch lediglich das Jahr 2023 gesichert, allerdings müsse die gleiche Summe für die Jahre 2024/2025 ff. gewährt werden. Er kündigt für die Haushaltsplanberatungen in der 2. Lesung an, das Thema im Zusammenhang mit der Stuttgart-Zulage erneut aufzurufen. Die Zulagen müssten erhalten bleiben und dürften nicht mit der Stuttgart-Zulage verrechnet werden. Ebenso lehne er eine Abschmelzung bereits wieder nach einem Jahr ab. Die mühsam gefundenen Lösungen müssten erhalten bleiben. Ansonsten handle es sich um ein Strohfeuer; die Stadt müsse gegenüber den Mitarbeitenden glaubhaft bleiben. Abschließend dankt er Herrn Brause (GPR) für sein Engagement in dieser Sache.

In ähnlicher Form äußert sich StRin Meergans (SPD), die eine Anrechnung auf die Stuttgart-Zulage ebenfalls sehr kritisch sieht. Wenn betrachtet werde, über welche Entgeltgruppen gesprochen werde, müsse festgestellt werden, dass eine Zulage besonders angebracht sei. Die Zulage könne einen Beitrag zum Leben in der Stadt leisten.

Dem Hinweis des Referates Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen (WFB), die Zulage ab 2024 wieder abzuschmelzen, kann StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ebenfalls nicht folgen. StRin Hübsch (PULS) lehnt die Beschränkung auf ein Jahr und eine Verknüpfung mit der Stuttgart-Zulage ab.

Zur Kritik nimmt EBM Dr. Mayer Stellung und erklärt, es sei wichtig, für 2023 noch eine Lösung gefunden zu haben. Weiteres könne in den Haushaltsplanberatungen diskutiert werden.

Diese Aussage begreift StRin von Stein (FW) als Aufforderung, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine längerfristige Lösung zu finden.

Herr Brause (GPR) dankt dem Vorsitzenden für die fachlich fundierte Erläuterung und allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. Die Zulage komme bei den richtigen Personen an, die überwiegend in EG 3 und 4 beschäftigt seien. Er möchte wissen, mit welchem Brutto-Betrag zu rechnen sei.


Mit dem Hinweis, diese Frage innerhalb der 2. Lesung zu erörtern, stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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