Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
1
2
Verhandlung
Drucksache:
965/2013
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
22.01.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Tageseinrichtung für Kinder Heimgartenstraße 2/4 in Stuttgart- Hedelfingen
- Vorprojektbeschluss -
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 06.12.2013, nicht öffentl., Nr. 178
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 27.11.2013, GRDrs 965/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Teilabbruch, der Sanierung und dem Neubau der städtischen Gebäude Heimgartenstr. 2/4 in Stuttgart-Hedelfingen auf Grundlage der Baubeschreibung (Anl. 1), des Raumprogramms (Anl. 2) und der Vorplanung (Anl. 3) der Architektengruppe Kist Waldmann & Partner aus Stuttgart sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung der Architekten mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 2.880.000 € wird zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 190.000 €´und Einrichtungskosten in Höhe von 110.000 €.
Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.880.000 € wurde in die Wunschliste für den Doppelhaushalt 2014/2015 aufgenommen und ist über die Vorschlagsliste bereits im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 in der noch zu beschließenden Kita-Ausbau-pauschale 2014/2015, Teilfinanzhaushalt 510 - Jugendamt, Projekt 7.519365 - Sonstige Investitionen Kitas, Kontengruppe 7873, enthalten. Nach Beschlussfassung werden die finanziellen Mittel zum Vollzug in den Teilfinanzhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen umgesetzt.
2.
Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und Teilen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50 % der Bauleistungen wird zugestimmt.
3. Um mit der Sanierung bzw. dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können, wird das Hochbauamt ermächtigt, den Teilabbruch des Bestandsgebäudes Heimgartenstraße 2 schon vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen.
4. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (Routineprojekte) wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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