Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 887/2020
Stuttgart,
07/07/2021



Neufassung der Entgeltordnung über die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie über die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
14.07.2021
15.07.2021



Beschlußantrag:

Die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) werden gemäß Anlage 1, zum 1. August 2021 neu gefasst; der damit verbundenen Anpassung bzw. Festsetzung der Benutzungsentgelte für Parkplätze im NeckarPark sowie im PH Martin-Schrenk-Weg, die Tiefgarage der Sporthalle Waldau, das P+R-Parkhaus Österfeld und das Quartiersparkhaus auf Q16 im Stadtgebiet NeckarPark wird zugestimmt.


Begründung:


Anpassung der Benutzungsentgelte für die Parkplätze im NeckarPark sowie im PH Martin-Schrenk-Weg

In der Gemeinderatssitzung vom 5. März 2020 wurde die Änderung der städtischen Entgeltordnung für bewirtschaftete Parkierungseinrichtungen beschlossen. Die Höhe der Benutzungsentgelte für die Parkplätze im NeckarPark sowie im PH Martin-Schrenk-Weg wurde dabei nicht angepasst (GRDrs 1515/2019). Seit dem 1. Januar 2016 kostet hier das einmalige Parken mit Pkw bis zu einer Parkdauer von 24 Stunden 6,00 EUR.

Das Parken von Omnibussen, die Besucher zu den Veranstaltungen bringen, kostet 12,00 EUR, das Parken von Krafträdern 2,00 EUR, jeweils bis zu einer Parkdauer von 24 Stunden. Menschen mit Behinderung mit Sonderausweis und dem Vermerk „aG“ können unentgeltlich parken (GRDrs 944/2015 und 1065/2015).

In seiner Sitzung im Frühjahr 2020 hat der Aufsichtsrat der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft für den großflächigen Parkplatz beim Cannstatter Wasen (P10) eine Erhöhung des Benutzungsentgelts bis zu einer Parkdauer von 24 Stunden von 6,00 EUR auf 7,00 EUR beschlossen. Das Entgelt für Omnibusse, die die Besucher zu den Veranstaltungen bringen, wurde von 12,00 EUR auf 14,00 EUR bis zu einer Parkdauer von 24 Stunden erhöht. Das Entgelt für Krafträder von 2,00 EUR wurde nicht erhöht, da die meisten Kraftradfahrer nicht bereit sind, das Entgelt in Höhe von 2,00 EUR zu bezahlen und ihre Krafträder stattdessen andernorts, vermutlich im öffentlichen Straßenraum, parken. Der VfB Stuttgart hat sich an den Beschluss angelehnt und das Entgelt für das Parkhaus gegenüber der Daimler-Benz-Arena (P1) gleichermaßen erhöht.

Aufgrund der Erhöhungen durch in.Stuttgart und den VfB Stuttgart ist die städtische Entgeltverordnung erneut anzupassen. Die Anpassung gilt für alle Parkplätze im Neckarpark sowie im PH Martin-Schrenk-Weg.

Die Entgeltanpassungen von durchschnittlich rund 17 % können Anlage 2 entnommen werden.


Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Tiefgarage der Sporthalle Waldau

Im Sport- und Erholungsgebiet Waldau wurde im Frühjahr 2021 der Bau einer dreiteilbaren Sporthalle mit Bewegungslandschaft, Tiefgarage und Außensportflächen mit Action-Bereichen (ACTION-Platz) fertiggestellt.

Um die Anwohnerstraßen und die Verbindungswege auf der Waldau nicht zusätzlich zu belasten, wurde im Baubeschluss vom 28. Juni 2018 durch den Gemeinderat auch der Bau einer Tiefgarage beschlossen (GRDrs 186/2018).

Die Tiefgarage hat 68 Stellplätze und ist als geschlossene Großgarage gemäß Garagenverordnung einzuordnen. Die Tiefgarage soll vor allem den Nutzern der Sporthalle aber auch allen anderen Besuchern der Einrichtungen im Sport- und Erholungsgebiet Waldau zur Verfügung stehen. Betreiber ist das Amt für Sport und Bewegung. Die Zu- und Abfahrt findet über den Georgiiweg statt und wird über eine Schrankenanlage reguliert. Außerdem befindet sich der Zu- und Ausgang in direkter Nähe zur U-Bahn-Station Waldau. Im gesamten Sport- und Erholungsgebiet Waldau kann momentan kostenlos geparkt werden.

Die Entgelte (einschließlich Umsatzsteuer) für die Tiefgarage Waldau setzen sich wie folgt zusammen:

Tagestarif (06:30 Uhr – 19:00 Uhr)
je angefangene halbe Stunde 0,40 EUR
Abendtarif (19:00 Uhr – 24:00 Uhr)
pauschal 1,10 EUR
Nachttarif (19:00 – 06:30 Uhr)
pauschal 2,10 EUR

Anpassung der Benutzungsentgelte für das P+R-Parkhaus Österfeld

Die Benutzungsentgelte für das P+R-Parkhaus Österfeld werden wie folgt geändert:

1. Die 4-Stunden-Tickets für Gelegenheitsparker ohne polygoCard werden in Zukunft nicht mehr angeboten, da sie nur in vernachlässigbarer Größe von den Parkkunden gewählt werden.
2. Der Rabatt von 50 % auf den VVS-Anteil des Tickets bei Feinstaubalarm entfällt, da der Feinstaubalarm in der Landeshauptstadt Stuttgart am 15. April 2020 offiziell eingestellt wurde.
3. Der Rabatt für Gelegenheitsparker mit einer polygoCard ohne Abo für die VVS-Tarifzone 1 in Höhe von 0,50 EUR auf das Parkentgelt entfällt, da er nur in vernachlässigbarer Größe von den Parkkunden gewählt wurde.

Die übrigen Benutzungsentgelte für das P+R-Parkhaus Österfeld bleiben unverändert.
Die Entgeltanpassungen können Anlage 2 entnommen werden.


Festsetzung der Benutzerentgelte für das Quartiersparkhaus auf Q16 im Stadtgebiet NeckarPark

Das Quartiersparkhaus Q16 befindet sich in Fertigstellung und kann voraussichtlich ab Herbst 2021 genutzt werden. Die Aufsiedlung des umliegenden neuen Stadtviertels NeckarPark hat noch nicht begonnen und wird die nächsten 4-5 Jahre in Anspruch nehmen. Bis die Stellplätze von den Anliegern des entstehenden Stadtviertels genutzt werden können, sollen die rund 350 Stellplätze interimsweise an Gewerbetreibende und Geschäftsleute in der unmittelbaren Umgebung sowie an Bewohnerinnen und Bewohner des am nächstgelegenen Wohngebiets Veielbrunnen vermietet werden.

Die vorgesehenen Entgelte (einschließlich Umsatzsteuer) entsprechen den Entgelten der Wohnparkhäuser in den angrenzenden Stadtteilen S-Ost und S-Untertürkheim. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Für Anwohner
Monatsmiete für das Abstellen von Pkw bei Tag und Nacht 66,00 EUR
Monatsmiete für das Abstellen von Krafträdern bei Tag und Nacht 33,00 EUR

Für Geschäftsleute/Gewerbemieter
Monatsmiete für das Abstellen von Pkw bei Tag und Nacht 99,00 EUR
Monatsmiete für das Abstellen von Krafträdern bei Tag und Nacht 50,00 EUR

Außerdem soll das Parkhaus für den Kurzparkverkehr genutzt werden, wenn mehrere Großveranstaltungen gleichzeitig stattfinden und ein hoher „Parkdruck“ im NeckarPark zu erwarten ist. Für diese Fälle würde das Quartiersparkhaus Q16 den Parkplätzen im NeckarPark zugeordnet und die entsprechenden Entgelte würden zur Anwendung kommen, siehe Anlage 1 (1.6).


Aufgrund der Zahl der Änderungen wurde der Weg über eine Neufassung der Entgeltordnung (Stadtrecht 7/13) gewählt.



Finanzielle Auswirkungen


Anpassung der Benutzungsentgelte für die Parkplätze im NeckarPark sowie im PH Martin-Schrenk-Weg

Es wird angenommen, dass das Parkaufkommen im Neckarpark ähnlich hoch sein wird wie vor der Covid-19-Pandemie, wenn keine durch die Ausbreitung des Virus verursachten Einschränkungen mehr gelten. Die finanziellen Auswirkungen werden deshalb auf Grundlage der vom Benutzungsentgelt abhängigen Pachteinnahmen im Jahr 2019 abgeschätzt.

In 2019 erzielte die Landeshauptstadt mit ihren Parkplätzen im NeckarPark und im PH Martin-Schrenk-Weg Pachteinnahmen in Höhe von netto 305.000 EUR. Durch die Erhöhung des Benutzungsentgelts von brutto 6,00 EUR auf 7,00 EUR für Pkw bzw. von 12,00 EUR auf 14,00 Euro für Omnibusse (+16,7 %) würden sich die Pachteinnahmen bei unveränderter Parknachfrage im selben Maße (+16,7 %) erhöhen.

Das hätte bei einem Parkaufkommen wie in 2019 eine Erhöhung der jährlichen Pachteinnahmen um netto 51.000 EUR auf insgesamt netto 356.000 EUR zur Folge. Diese Mehrerträge werden im Haushaltsplan 2022/2023 berücksichtigt.


Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Tiefgarage der Sporthalle Waldau

Für die Nutzung der Tiefgarage soll zum einen ein Entgelt erhoben werden, welches den Mitgliedern der ansässigen sporttreibenden Vereinen die Möglichkeit bietet, ihr Fahrzeug sicher und zu angemessenen Kosten unterzustellen. Zum anderen soll ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad erreicht werden.

Die Höhe der Entgelte für die Tiefgarage Waldau orientiert sich an den Gebühren der Tiefgarage Epplestraße in Degerloch.

Aufgrund keiner vergleichbaren Tiefgarage in Stuttgart und den knapp 1.000 kostenlosen Stellplätzen im Sport- und Erholungsgebiet Waldau kann derzeit keine sichere Prognose zu den erwarteten Einnahmen erstellt werden. Die Auslastung der Tiefgarage ist in hohem Maße von einer begleitenden Parkraumbewirtschaftung im umliegenden Gebiet abhängig.

Nach einer Modellrechnung könnten bei einer maximalen Auslastung der Tiefgarage Erträge in Höhe von netto rund 75.000 EUR pro Jahr erzielt werden. Aufgrund der oben beschriebenen Parksituation im Sport- und Erholungsgebiet Waldau (kostenfreies Parken), erwartet die Sportverwaltung in der Anfangsphase eine Auslastung von maximal 75%. Dementsprechend werden im Haushaltsplan 2022/2023 Mehrerträge von netto 55.000 EUR berücksichtigt.


Anpassung der Benutzungsentgelte für das P+R-Parkhaus Österfeld

Die finanziellen Auswirkungen der Anpassung sind zu vernachlässigen, da die zukünftig nicht mehr angebotenen Tarife kaum in Anspruch genommen wurden und der Rabatt bei Feinstaubalarm seit Beendigung des Feinstaubalarms am 15. April 2020 ohnehin nicht mehr gewährt wird.

Festsetzung der Benutzungsentgelte für das Quartiersparkhaus auf Q16 im Stadtgebiet NeckarPark

Für die Jahre 2021 bis 2024 sind die finanziellen Auswirkungen mit großen Unsicherheiten behaftet, da sich noch nicht absehen lässt, in welchem Umfang Stellplätze durch umliegende Firmen sowie Anwohnerinnen und Anwohner des Wohngebiets Veielbrunnen interimsweise in Anspruch genommen werden. Schätzungsweise können in diesem Zeitraum Erträge von netto 70.000 EUR pro Jahr erzielt werden. Diese Mehrerträge werden im Haushaltsplan 2022/2023 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR, SOS

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 zu GRDrs 887/2020 - Neufassung der Benutzungsentgeltordnung
Anlage 2 zu GRDrs 887/2020 - Benutzungsentgeltordnung - Darstellung mit Änderungen


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