Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 393/2021
Stuttgart,
05/17/2021



Finanzierung von Schnelltests für Kinder in Tageseinrichtungen - Verlängerung sowie Eigenbeschaffungspuffer von Corona-Schnelltests für Stuttgarter Schulen und das Personal in Kindertageseinrichtungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.05.2021
20.05.2021



Beschlußantrag:

1. Zur Gewährung von Testmöglichkeiten für Kinder in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen und der freien Träger sowie der Kinder in Kindertagespflege wird die Verwaltung ermächtigt, einen Rahmenvertrag mit dem Klinikum Stuttgart zur Beschaffung weiterer Corona-Testkits in Form von Selbsttests abzuschließen. Dies gilt vorbehaltlich einer durch Allgemeinverfügung oder Landesverordnung festgelegten Testpflicht in Kindertageseinrichtungen.

2. Um Schulen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit in der Testversorgung zu ermöglichen, beschafft die LHS Stuttgart als Schulträger für ihre Schulen darüber hinaus einen einwöchigen Puffer an Testkits.

3. Die Landeshauptstadt finanziert die Testkits der freien Träger der Kindertagesbetreuung als Freiwilligkeitsleistung zu 100 %.

4. Das Beschaffungsvolumen wird auf 3,0 Mio. EUR (bei einem derzeitigen Preis von 6,21 EUR inkl. MWst. je Nasal-Test), davon 2,0 Mio. EUR Kita-Bereich und 1,0 Mio. Schulbereich, festgesetzt. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Klinikum Stuttgart als inhouse-Geschäft. 5. Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt bis zu 2,0 EUR im THH 510, Jugendamt, verteilt auf die Amtsbereiche 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen sowie 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, jeweils Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
sowie von bis zu 1,0 Mio. EUR im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – 4002130 Allgemeinbildende Schulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird zugestimmt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Sachverhalt

Analog der Teststrategie des Landes zur Testung der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an Schulen und in Kindertageseinrichtungen (Kita) werden auch die Kita-Kinder und die Kinder in der Kindertagespflege derzeit zwei Mal pro Woche getestet.

Daher wurden aufgrund einer Eilentscheidung des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Nopper vom 31.03.2021 zunächst 120.000 Testkits in Form von Selbsttest für die Stuttgarter Kinder in Kindertageseinrichtungen beschafft. Des Weiteren wurde am 22.04.2021 mit GRDrs 313/2021 die Beschaffung von weiteren 240.000 Schnelltests für die Testung der Kita-Kinder beim städtischen und den freien Trägern im Zeitraum von KW 17 bis KW 20 vom Gemeinderat beschlossen.

In der praktischen Umsetzung der Teststrategie zeigt sich jetzt, dass die bisher beschaffte bzw. finanzierte Anzahl von insgesamt 360.000 Tests voraussichtlich bis zur Kalenderwoche 23/2021 (11.06.2021) ausreichend sein wird. Ursprünglich war kalkuliert, dass die Tests lediglich bis Pfingsten (KW 20) ausreichen. Durch die geringere Auslastung der Kitas wegen der Notbetreuung wird die Anzahl der bestellten und noch zu bestellenden Tests voraussichtlich für 3 weitere Wochen auskömmlich sein.

Die Allgemeinverfügung, mit der die Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt geregelt ist, hat aktuell eine Gültigkeit bis 16. Mai 2021, die aktuelle CoronaVO des Landes gilt bis 22. Mai 2021, so dass die verfügbaren Tests zunächst ausreichend sind.

Die Entwicklung der Pandemiesituation ist aber nur schwer vorherzusagen, so dass die Notwendigkeit einer Verlängerung der o.g. Regelungen zur Testpflicht derzeit nicht unwahrscheinlich erscheint. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem nun finanzierten Beschaffungsvolumen des Jugendamts (Beschlussziffer 4) von 2,0 Mio. EUR eine Testung der Kinder in den Kitas bis Ende Juli 2021 sichergestellt werden kann. Sollte im betreffenden Zeitraum weiterhin (auch zeitweise) nur Notbetreuung angeboten werden, reichen die Tests entsprechend länger.

Die Praxis hat gezeigt, dass von der Bestellung der Schnelltests durch das Klinikum bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit in den Tageseinrichtungen etwa 14 Tage verstreichen. Sollte also über den 11.06.2021 hinaus weiter die Notwendigkeit für Tests in den Kitas bestehen, müssten diese spätestens Ende Mai 2021 bestellt werden. Eine Beschlussfassung des Gemeinderats über die Beschaffung muss daher noch im Mai 2021 erfolgen.

Es ist von enormer Wichtigkeit, dass die Stadt erforderlichenfalls schnell reagieren kann und bei Bedarf das inzwischen etablierte Testkonzept weiterführen kann. Wird das Testkonzept hingegen nicht entsprechend verlängert, werden die überplanmäßig bereitgestellten Mittel selbstverständlich nicht (vollständig) verbraucht.

Im Bereich der Schulen hat sich zudem gezeigt, dass sich die Landeslieferungen trotz anderslautender Ankündigung verschieben und teilweise in Tranchen erfolgt. Konkret führt dies dazu, dass die Schulen keine Planbarkeit bzw. Verlässlichkeit in der Versorgung haben, wenn Freitags noch nicht ausreichend Tests für den Start der nächsten Woche vorliegen, die Schulen aber andererseits gemäß Landesvorgabe nur im Rahmen der Testbestände in Betrieb gehen können.
Wenn die Schulen vom aktuellen Notbetrieb wieder in Wechsel- oder Präsenzbetrieb gehen, wird sich dieser Mangel an Testkits noch deutlichst verstärken, da Kinder und Jugendliche bis dato nicht geimpft werden können.

Berechnung des Bedarfs

Die Testungen sollen weiterhin zwei Mal in der Woche mittels Selbsttests (Nasal-Tests) durchgeführt werden.

Für die ca. 30.000 Kinder in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen werden bei Vollbelegung je Woche bis zu 60.000 Tests benötigt (30.000 Kinder x 2 Tests je Woche). Auf die 0- bis 3-jährigen Kinder entfallen etwa 30 % d.h. rd. 18.000 der Tests; die tatsächliche Inanspruchnahme und Anwendbarkeit von Nasal-Tests wird derzeit noch evaluiert.
Sofern vom Gesundheitsamt alternativ geeignete Tests (z.B. Lollitest) für die Testung bei Kindern empfohlen werden, und diese vom Klinikum zeitnah geordert werden können, wird dies bei der weiteren Auswahl berücksichtigt.

Ein einwöchiger Puffer für den Bedarf der städt. Schulen beläuft sich auf ca. 160.000 Testkits, der bei günstigen Einkaufskonditionen mit 1,0 Mio. EUR finanzierbar ist. Bei Inanspruchnahme des Puffers werden die städtisch beschafften Tests im Nachgang wieder durch die Landeslieferungen aufgefüllt. Der Puffer steht dann wieder für eventuell weitere Bedarfe durch Lieferverzögerungen zur Verfügung.



Finanzielle Auswirkungen

Ausgehend von den vom Land im Zusammenhang mit der Kostenerstattung für selbstbeschaffte Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für Personal an Schulen und Kitas maximal erstatteten 6 € je Test werden für den avisierten Zeitraum bis Ende Juli im Jugendamt bis zu 2,0 Mio. EUR erforderlich, da die Mittel zur Beschaffung der Selbsttests nicht aus dem Budget des Jugendamtes gedeckt werden können. Daher sind überplanmäßige Mittel im Teilhaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Kontengruppe 42510, bereitzustellen.

Die überplanmäßigen Aufwendungen beim Schulverwaltungsamt von bis zu 1,0 Mio. EUR für den einwöchigen Puffer für die städt. Schulen wird im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – 4002130 Allgemeinbildende Schulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2021 erfolgt aus den im Teilergebnishaushalt THH 900, Amtsbereich 9006120 - Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Mitteln zur Pandemiebekämpfung innerhalb der Deckungsreserve.


Eventuelle Aufwendungen für die Verteilung und Durchführung der Tests werden im Budget des Jugendamts und Schulverwaltungsamts bzw. von den freien Trägern getragen.

Eine noch im April vom Sozialministerium in Aussicht gestellte Kostenbeteiligung des Landes ist nach einem aktuellen Informationspapier zu Testungen im Bereich Schule und Kita derzeit nicht mehr sicher zu erwarten (abschließende Erkenntnisse liegen bis dato nicht vor).



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, AKR und SI haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

---

<Anlagen>



zum Seitenanfang
]