Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
167/2011
GZ:
RSO
Sitzungstermin: 25.05.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neuorientierung des Städtischen Vollzugsdienstes
- Abschlussbericht -

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des
Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 04.05.2011, GRDrs 167/2011.

Auf folgende Korrekturbedarfe in der Vorlage weist BM Dr. Schairer einführend hin:
- Seite 1, Zeile 4: Anstelle von 2011 muss die Jahreszahl 2009 lauten.
- Seite 4, Ziffer 2.6: Für die Umstellung der Dienstkleidung von grünen auf blaue Uniformen soll, so das Ergebnis der Budgetgespräche, dem Haushaltsplanentwurf 2012/2013 ein Stufenmodell zugrunde gelegt werden. Demnach würden für diesen Zweck für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 30.000 € vorgesehen. Mit dieser Vorgehensweise werde eine Mittelanmeldung für die Wunschliste vermieden. Mit diesen Mitteln könne die Umstellung der Dienstkleidung innerhalb von zwei bis drei Jahren stattfinden.

Für die Haushaltsplanberatungen kündigt StR Sauer (CDU) an, dass die CDU-Gemeinderatsfraktion die als notwendig angesehene Stelle einer Einsatzleitung aufrufen wird. Dort würden wohl alle Fraktionen, davon zeigt sich der Stadtrat überzeugt, die Stellenschaffung unterstützen.

Von StR Pfeifer (SPD) wird angemerkt, laut Vorlage seien die Dienstzeiten an den tatsächlichen Bedarf angepasst worden. Für samstags bedeute dies eine Dienstzeit von 14:00 bis 22:00 Uhr. Die Frage stelle sich, ob dies auch für die City gilt. In der City herrsche der subjektive Eindruck vor, dass ab Samstagnachmittag der Städtische Vollzugsdienst (SVD) so gut wie nicht mehr erkennbar ist. Insbesondere deswegen - wie gesagt, es handle sich um einen subjektiven Eindruck - bekomme man das Problem mit mobilen Musikgruppen inklusive nicht genehmigter Verstärkeranlagen nicht in den Griff. Dazu erklärt BM Dr. Schairer, die Dienstzeiten an Wochenenden dauerten teilweise bis 23:00 Uhr. Probleme wie beispielsweise mit Musikgruppen müssten mit dem Vollzugsdienst kommuniziert werden, und dieser werde dann auch entsprechend präsent sein. Von Frau Koller (AföO) wird ergänzt, selbstverständlich gebe es im Citybereich eine einsatzfähige Größenordnung des Dienstes. Allerdings müssten an Wochenenden auch die sogenannten Schwerpunkteinsätze (z. B. Kontrollen der Endhaltestellen und Kontrolle von Schwerpunkten wie dem Berliner Platz) abgedeckt werden. Insofern könne man beispielsweise samstags abends schon den Eindruck erhalten, dass keine Fußgängerstreifen in der Königstraße unterwegs sind. Sie sagt zu, StR Pfeifer bilateral Informationen zukommen zu lassen, wie die Innenstadt mit dem angesprochenen Musikantenproblem stärker ins Blickfeld genommen werden soll.

StR Sauer thematisiert einen zusätzlichen Standort des SVD im Stuttgarter Norden. Dabei fragt er nach, wie weit die Gespräche und Planungen für einen solchen zusätzlichen Standort gediehen sind, um im Stuttgarter Norden die vorhandene Lücke zu schließen. Der Vorschlag seiner Fraktion laute dazu, eine Art Sicherheitszentrum gemeinsam mit der Polizei und der Berufsfeuerwehr zu bilden. In Feuerbach gebe es eine Feuerwache, die saniert werden soll. Dort sollte als ein Teil des Sanierungskonzeptes auch der SVD untergebracht werden.

Dies aufgreifend berichtet der Vorsitzende, das verfolgte Konzept sehe vor, den Dienst verstärkt in die Fläche zu bringen. Von daher werde die Gründung eines kleinen Dienstortes im Stuttgarter Norden angedacht. Den Vorschlag eines Sicherheitszentrums für den Stuttgarter Norden wertet er positiv. Wenn sich dieses in der Feuerwache umsetzen ließe, wäre das zu begrüßen. Den Gesamtflächenbedarf beziffert er auf ca. 120 m² (8 Stellplätze für Dienstfahrzeuge, Raum für 9 Mitarbeiter und 4 Diensthunde). Die Anregung werde gerne weiterverfolgt.

Zu einer weiteren Frage von StR Sauer informiert BM Dr. Schairer, man sei nicht in der Lage - und dies werde vom Bund auch nicht erlaubt -, sich an das Digitalfunknetz der Polizei anzuhängen. Derzeit sei beim SVD noch der analoge Bündelfunk im Einsatz. Der Digitalfunk sei für städtische Vollzugsdienste nirgends im Bundesgebiet flächendeckend vorgesehen. Neu sei, dass eine Lösung mit der SSB gefunden werden konnte. Bekanntlich beabsichtige die SSB AG, ebenfalls ein eigenes Digitalfunknetz aufzubauen. Eventuell, und darüber gebe es konkrete Gespräche, könne der Vollzugsdienst gemeinsam mit der SSB ein Projekt schultern mit dem Ziel, in naher Zeit eine sehr kostengünstige Lösung umzusetzen.

BM Dr. Schairer stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 167/2011 einschließlich der Korrektur (siehe Seite 1 dieses Protokolls) Kenntnis genommen.
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