Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 376/2017
Stuttgart,
05/22/2017


Kulturförderung - Institut für Auslandsbeziehungen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
29.05.2017
31.05.2017

Bericht:


Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) zählt zu den wichtigsten Kultur- und Bildungseinrichtungen Stuttgarts und feiert 2017 sein 100-jähriges Bestehen. Zentrale Aufgabe des Instituts ist der internationale Kultur- und Informationsaustausch auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und in Abstimmung und Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern. Es fördert den Kunst- und Kulturaustausch in Ausstellungs-, Dialog- und Konferenzprogrammen. Als Kompetenzzentrum der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik vernetzt es Zivilgesellschaft, kulturelle Praxis, Kunst, Medien und Wissenschaft. Es initiiert, moderiert und dokumentiert Diskussionen zu internationalen Kulturbeziehungen. Die Institutsbibliothek ist weltweit die einzige Bibliothek, die das Fachgebiet auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und internationale Kulturbeziehungen und die damit zusammenhängenden Fachgebiete abdeckt. In vielen Projekten und Netzwerken der Stadt bringt sich das ifa als äußerst kompetenter und zuverlässiger Partner im Themenbereich internationaler Kulturdialog und Kulturaustausch ein.

Die Förderung erfolgt seit 1983 auf der Grundlage des zwischen Bund, Land und Stadt geschlossenen Verwaltungsabkommens, das eine Förderung durch Land und Stadt in gleicher Höhe und alle zwei Jahre eine Anpassung an die Entwicklung der allgemeinen Kosten, insbesondere Personalkosten, vorsieht. Ein unmittelbarer Anspruch auf eine automatische Anpassung des Zuschusses besteht jedoch nicht, da die Zuschusszahlungen unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltspläne stehen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wurde die städtische Förderung 1993 halbiert. Als ersten Schritt auf dem Weg dem bestehenden Verwaltungsabkommen wieder nachzukommen hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 eine Erhöhung der institutionellen Förderung für 2016 um 200.000 € auf 527.800 € und im Jahr 2017 um 300.000 € auf 627.800 € beschlossen. Zur Einhaltung des Verwaltungsabkommens wäre ab 2018 eine Erhöhung um weitere 120.000 € erforderlich. Diese Anpassung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die erforderliche Mittel im Haushalt auch bereitgestellt werden können.


Letzte Erhöhung: 2017
Veränderung: Um +100.000 €, von 527.800 € auf derzeit 627.800 €
Begründung: Verwaltungsabkommen § 2, Absatz 1
Jahresetat: 10.228.000 €

Priorisierung Mitteilungsvorlagen
Das Kulturamt hat insgesamt 10 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 5.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
IFA / 4318
120
120
120
120
120
120
Finanzbedarf
120
120
120
120
120
120
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer


Anlagen:

keine

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