Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1050/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Stuttgarter Literaturfestival

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landeshauptstadt ist – auch nachweislich der Mitteilungsvorlage GRD 43/2020: Bericht zur Situation der Verlage und des Buchhandels in Stuttgart – immer noch einer der wichtigsten Verlagsstandorte Deutschlands und ein bedeutender Buch- und Literaturort. Wie viele andere Buch-Metropolen stehen die verschiedenen Glieder der Stuttgarter Verwertungskette aber auch jenseits pandemisch beschleunigter Entwicklungen vor zahlreichen Herausforderungen.

Zu den u.a. in verschiedenen Gesprächsrunden und Arbeitskreisen eruierten zentralen Empfehlungen gehört die Sichtbarmachung der Potentiale der Literatur- und Verlagsstadt Stuttgart.

Erfahrungsgemäß gehört die Festivalform langfristig zu den größtmöglichen wahrnehmungsstrategischen Maßnahmen. Ein auf dem Fundament lokaler Stärken aufgebautes Festival, das von den originär produzierenden Autor*innen bis zu den unterschiedlichen Vertriebs- und Vermittlungsinstanzen, namentlich den Verlagen und Buchhandlungen einerseits sowie den Literatur-Institutionen und –Initiativen eine Identifikationsebene herstellt, kann eine Dynamik entfachen, die auch über die eigenen Fachgrenzen hinaus ebenso wirken kann wie über die Stadtgrenzen hinweg.


Um solch ein sinnvolles und nachhaltig wirksames Literaturfestival zu erarbeiten, kann in einem partizipativ angelegten Prozess gemeinsam mit den Literatur-, Verlags- und Buchhandelsvertretungen in der Stadt ein sichtbares und wirkungsvolles Festivalprogramm entwickelt werden.

Eine Aufstockung der Teilzeitstelle für Literatur im Kulturamt um eine 0,5 Stelle soll im Stellenplan behandelt werden, mit den beantragten Mitteln in Höhe von 200.000 EUR könnten für die Jahre 2022 und 2023 neben Programmmitteln auch deutliche Anteile für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing vorgesehen werden, um die Sichtbarmachung medial auch auf breiterer Ebene zu ermöglichen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

723/2021 SPD; (1313/2021 SPD)




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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