Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 294/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/06/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Betriebszuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge

· 1039/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
· 2143/2023 CDU
· 3000/2023 SPD
· 4176/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
· 5110/2023 PULS
· 6000/2023 FDP
· 7046/2023 Freie Wähler
· Bürgerhaushalt Nr. 72061
· JHA am 25.09.2023


werden wie folgt beantwortet.


Mit GRDrs 294/2023 hat die Fachverwaltung über die aktuelle Förderung der Betriebszuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft berichtet und die aus ihrer Sicht notwendigen Weiterentwicklungen dargestellt.

Anträge zum Haushalt

1. Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben
GRDrs 294/2023 - Vorschlag der Fachverwaltung
Vorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben für die Jahre 2024 / 2025 auf:

    Ø 27.478 / 28.200 EUR bei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit

    Ø 36.879 / 37.943 EUR bei Ganztagesgruppen

880
1.786
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
B90/DIE GRÜNEN
1039/2023
Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben für die Jahre 2024 / 2025 auf:

    Ø 27.478 / 28.200 EUR bei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit

    Ø 36.879 / 37.943 EUR bei Ganztagesgruppen
    (wie GRDrs 294/2023)

880
1.786
SPD
3000/2023
Die FrAKTION
4176/2023
PULS
5110/2023
FDP
6000/2023
Freie Wähler
7046/2023
JHA 25.09.2023
Rote Liste

2. Erhöhung der Förderquote der Pauschale für Sonstige Ausgaben
GRDrs 294/2023 - Vorschlag der Fachverwaltung
Vorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
    Erhöhung der Förderquote der Pauschale für Sonstige Ausgaben auf 90%.
11.912
11.912
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
B90/DIE GRÜNEN
1039/2023
Erhöhung der Förderquote der Pauschale für Sonstige Ausgaben auf 80%.
7.166,4
7.166,4
SPD
3000/2023
Die FrAKTION
4176/2023
Wie GRDrs 294/2023
11.912 1)
11.912 1)
PULS
5110/2023
Wie B90/GRÜNE und SPD
7.166,4
7.166,4
FDP
6000/2023
Erhöhung der Förderquote der Pauschale für Sonstige Ausgaben auf 85%.
9.539,4 2)
9.539,4 2)
Freie Wähler
7046/2023
Wie GRDrs 294/2023
11.912
11.912
JHA 25.09.2023
Rote Liste
Wie GRDrs 294/2023
11.912
11.912

1) Im Antrag werden Kosten in Höhe von 12,8 bzw. 13,7 Mio. EUR zugrunde gelegt. Dieser Finanzbedarf bezieht sich gemäß GRDrs 294/2023 sowohl auf die Erhöhung der Pauschale als auch auf die Erhöhung der Förderquote. In dieser Übersicht wird daher nur der Finanzbedarf für die Erhöhung der Förderquote auf 90% ausgewiesen.

2)Im Antrag wird die Erhöhung der Förderquote der Pauschale für Sonstige Ausgaben auf 90 % (5 % Mehrbedarf / 85 % Förderquote) beantragt, die berücksichtigten Mittel beziehen sich auf eine Erhöhung der Förderquote auf 85 %. Hier wird der Finanzbedarf für eine Erhöhung der Förderquote auf 85 % berücksichtigt.


3. Erhöhung des Zuschusses zum Mittagessen
GRDrs 294/2023 - Vorschlag der Fachverwaltung
Vorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
    Erhöhung des Zuschusses zum Mittagessen auf 2,67 EUR je ausgegebenem Essen.
3.442
3.442
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
B90/DIE GRÜNEN
1039/2023
Erhöhung des Zuschusses zum Mittagessen auf 2,67 EUR je ausgegebenem Essen.

(wie GRDrs 294/2023)

3.442
3.442
SPD
3000/2023
PULS
5110/2023
Freie Wähler
7046/2023
FDP
6000/2023
Erhöhung des Zuschusses zum Mittagessen auf 2,45 EUR je ausgegebenem Essen.
2.483,4
2.483,4
JHA 25.09.2023
Rote Liste
Wie GRDrs 294/2023
3.442
3.442

4. Erhöhung des Budgets für die Bildungsförderung
GRDrs 294/2023 - Vorschlag der Fachverwaltung
Vorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
    Erhöhung des Budgets für die Bildungsförderung
300
300
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
B90/DIE GRÜNEN
1039/2023
Erhöhung des Budgets für die Bildungsförderung

(wie GRDrs 294/2023)

300
300
SPD
3000/2023
PULS
5110/2023
FDP
6000/2023 3)
Freie Wähler
7046/2023
JHA 25.09.2023
Rote Liste
Wie GRDrs 294/2023
300
300

3)Im Antrag wird die Erhöhung des Budgets für die Bildungsförderung mit aufgeführt, die Mittel jedoch nicht mitberücksichtigt. Wir gehen an dieser Stelle davon aus, dass die Erhöhung des Budgets um 300.000 EUR beantragt wird.

5. Erhöhung der Personalkostenförderung
GRDrs 294/2023 - Vorschlag der Fachverwaltung
Vorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
    Erhöhung der Förderquote der Personalkosten um 2,5 Prozentpunkte
5.983
5.983
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
Die FrAKTION
4176/2023
Erhöhung der Förderquote der Personalkosten auf 100% (+Anpassung auf städt. Gebührenhöhe – s.u.)
12.611,9
12.611,9
Freie Wähler
7046/2023
Wie GRDrs 294/2023
5.983
5.983
JHA 25.09.2023
Rote Liste
Wie GRDrs 294/2023
5.983
5.983
6. Erhöhung der förderfähigen Höchstmiete
GRDrs 294/2023 - Vorschlag der Fachverwaltung
Vorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
    Erhöhung der Eckwerte der förderfähigen Höchstmiete auf
      Ø 18 EUR pro qm im Innenstadtbereich (Mitte, Nord, Ost, Süd und West)
      Ø 16 EUR pro qm in den äußeren Stadtbezirken
      Ø 180 qm pro Gruppe
Beträge derzeit nicht bezifferbar
Beträge derzeit nicht bezifferbar
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
Die FrAKTION
4176/2023
Erhöhung der Eckwerte der förderfähigen Höchstmiete auf
      Ø 18 EUR pro qm im Innenstadtbereich (Mitte, Nord, Ost, Süd und West)

      Ø 16 EUR pro qm in den äußeren Stadtbezirken

      Ø 180 qm pro Gruppe

(wie GRDrs 294/2023)
3.442 4)
3.442 4)
JHA 25.09.2023Rote ListeWie GRDrs 294/2023
Beträge derzeit nicht bezifferbar
Beträge derzeit nicht bezifferbar

4)Im Antrag werden Kosten in Höhe von 3,4 Mio. EUR zugrunde gelegt. Dieser Finanzbedarf bezieht sich gemäß GRDrs 294/2023 auf die Erhöhung des Zuschusses zum Mittagessen. Für die Erhöhung der Eckwerte der förderfähigen Höchstmiete kann kein unmittelbarer Mehrbedarf kalkuliert werden.

7. Schülertagheime
GRDrs 294/2023 - Vorschlag der Fachverwaltung
Vorgeschlagene Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
      Fortschreibung der Förderbeträge für Schülertagheime auf Basis der tariflichen Steigerungen des Personalkostenanteils und einer zusätzlichen inflationsbedingten Steigerung des Sachkostenanteils auf
          Ø 24.9924 EUR im Jahr 2024 und
          Ø 25.853 EUR im Jahr 2025.
Beträge derzeit nicht bezifferbar
Beträge derzeit nicht bezifferbar
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
JHA 25.09.2023Rote ListeWie GRDrs 294/2023
Beträge derzeit nicht bezifferbar
Beträge derzeit nicht bezifferbar

8. Weitergehende Anträge
Folgende Haushaltsanträge der Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen gehen über den Vorschlag der Fachverwaltung hinaus.
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025 ff.
CDU
2143/2023
Einberufung eines runden Tisches mit allen Beteiligten zwischen der ersten und zweiten Lesung, um bis zur dritten Lesung eine gemeinsame Lösung zu finden.Siehe unten Erläuterung 1
SPD
3000/2023
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Prozesses der Umstrukturierung der Kita-Landschaft die Kitaförderung im Sinne einer sachgerechten Finanzierung grundlegend zu überarbeiten.Siehe unten Erläuterung 2
PULS
5110/2023
Die FrAKTION
4176/2023
Anpassung der Kita-Gebühren auf die städtische Gebührenhöhe von 100%.Siehe unten Erläuterung 3

Erläuterung 1:
Im Jugendhilfeausschuss am 25.9.2023 hat die Verwaltung unter Top 1 die Arbeitsstruktur für die Weiterentwicklung und Steuerung der Kita-Angebote in Stuttgart dargestellt. Darin ist vorgesehen, die im Strukturbild dargestellte „Projektlenkung Kitaprozess“ in regelmäßigen Abständen um die jugendhilfepolitischen Sprecher der Fraktionen zu ergänzen. Eine nächste Projektlenkungsgruppensitzung findet am 17. Januar 2024 von 16 bis 18 Uhr statt. Insofern könnte das Anliegen des Runden Tisches, sofern es nicht haushaltsrelevante Inhalte betrifft, auch in der Januar Sitzung verortet werden und die jugendhilfepolitischen Sprecher zu der geplanten Sitzung eingeladen werden.
Ein runder Tisch zu den HH-Planberatungen mit den Trägern ist aus Sicht der Fachverwaltung nicht erforderlich, da die Träger ihre Erwartungen an die Kita-Förderung klar formuliert haben. Die Fachverwaltung hat diese Erwartungen weitestgehend in ihrer Mitteilungsvorlage zum Haushalt (GRDrs 294/2023) aufgegriffen. Es ist nicht zu erwarten, dass ein Runder Tisch neue Erkenntnisse bringt.

Erläuterung 2:
Die gegenwärtige Fördersystematik der Betriebskostenzuschüsse berücksichtigt alle relevanten Förderbausteine (Personalkosten, Miete, Essen, Sonstige Ausgaben). Dabei kann mit den bestehenden Fördergrundsätzen flexibel auf Änderungen oder notwendige Anpassungen reagiert werden, wie es auch im Zuge der stark gestiegenen Inflation 2022 und 2023 der Fall war.
Von Seiten der Träger wurden keine Wünsche zur Änderung der bestehenden Fördersystematik an die Fachverwaltung herangetragen.
Eine generelle Umstrukturierung der Kitaförderung würde auch für die Träger einen großen Aufwand bedeuten. Bei dem bereits bestehenden Fachkräftemangel könnte dies leicht in einer Überforderung der Systeme und Verunsicherung aufseiten der Träger führen.

Die Fachverwaltung sieht als Alternative zu der bestehenden Fördersystematik die Einführung einer vollständig pauschalierten Förderung. Bei einer Pauschalförderung müsste allerdings die Höhe der Pauschalen so gewählt werden, dass sie auch den Trägern mit dem höchsten Aufwand eine ausreichende Finanzierung garantiert. Eine Pauschalförderung würde demnach mit einer großen Wahrscheinlichkeit mit einem sehr viel höheren Finanzbedarf einhergehen als mit der bisherigen Fördersystematik, die auf tatsächlichen Kosten (Personal, Miete) basiert.


Erläuterung 3:
Eine Anpassung der Kita-Gebühren auf 100% des städtischen Gebührensatzes führt dazu, dass sich der Aufwand für Erstattungen für entgangene Elterngebühren für Familien mit Bonus- oder Familiencards reduziert und somit zu Einsparungen führt. Die genaue Höhe der Einsparung kann nicht beziffert werden, da dies von der Anzahl der Bonus- und Familiencardkinder sowie von der bisherigen Gebührenhöhe der Träger abhängt. Der Verwaltung liegen keine konkreten Informationen über die Gebührenhöhe der Träger vor. Daher kann keine verlässliche Berechnung einer möglichen Einsparung erstellt werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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