Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
184
18a
Verhandlung
Drucksache:
983/2016
GZ:
JB
Sitzungstermin:
31.05.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Auswirkungen der geplanten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 23.05.2017, GRDrs 983/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der aufgezeigten Sachlage und vom zusätzlichen Personalbedarf beim Jugendamt zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird Kenntnis genommen.
2. Das Jugendamt wird ermächtigt, vom 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017, zusätzliches Personal bis zu einem Umfang von 3,5 Vollzeitkräften in Entgeltgruppe 9c außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Die Einstellung des Personals erfolgt entsprechend des Fallzuwachses. Über die dauerhaften Stellenbedarfe ist im regulären Stellenplanverfahren 2018/2019 zu entscheiden.
3. Der Stellenbedarf wird nach Vorliegen der tatsächlichen Auswirkungen der Reform des UVG überprüft. In diesem Zusammenhang ist ein Stellenbemessungsverfahren ergänzt durch einen Städtevergleich unter Federführung des Haupt- und Personalamtes bis Ende 2019 durchzuführen.
4. Der vorgeschlagenen Neuorganisation der Dienststelle Unterhaltsvorschusskasse/
Kindertagespflege (51-00-83) wird zugestimmt, sofern diese haushalts- und stellenneutral umgesetzt werden kann.
5. Dem überplanmäßigen Aufwand im Jahr 2017 im Teilhaushalt 500 - Jugendamt, Amtsbereich 5103690 - Unterhaltsvorschussleistungen, wird wie folgt zugestimmt:
- Kontengruppe 400/410 - Personal-/Versorgungsaufwendungen in Höhe 70.000 €
- Kontengruppe 43310 - Soziale Leistungen in Höhe von 1.310.856 Mio. €.
Die Deckung erfolgt durch Sperrung von Mitteln der allgemeinen Deckungsreserve, Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Antrag und Anfrage Nr. 156/2017 vom 22.05.2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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