Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
429
18
Verhandlung
Drucksache:
717/2017
GZ:
JB/T
Sitzungstermin:
25.10.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Investitionsprogramm - Schulische Neu- und Erweiterungsbauten
Priorisierung und Personelle Auswirkungen im Hochbauamt und Schulverwaltungsamt
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.10.2017, öffentlich, Nr. 520
Ergebnis: Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 10.10.2017, GRDrs 717/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
Von der zwischen dem Hochbaumt und Schulverwaltungsamt erarbeiteten
Investitionsplanung, die schulische Belange ebenso wie die personellen und bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt,
wird Kenntnis genommen.
a. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Weiterplanung auf Basis des
Szenario 1
wird zugestimmt.
b. Der in Anlage 2a bzw. 2b vorgelegten Investitionsplanung mit der dargestellten, teilweise gravierenden
Projektverschiebung
entsprechend Szenario 1
wird zugestimmt. Dies betrifft zahlreiche, vom Gemeinderat beschlossene und vielfach bereits (teil-)finanzierte Schulbauvorhaben.
StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) fragt nach, wie viele Stellen das Technische Referat benötigt, um 20 % Eigenplanung zu realisieren. Seines Erachtens wäre es dann möglich, die Wartezeiten der Schulen um bis zu einem Jahr zu verkürzen.
Dazu wird von BM
Thürnau
angemerkt, zunächst müsse geschaut werden, ob sich die vorgesehenen Stellen am Markt generieren ließen. Sollte dies gelingen, könnte mittelfristig diese Frage von StR Rockenbauch betrachtet werden. Diese Fragestellung sei im Übrigen als Stellschraube in beide Richtungen nutzbar, also auch für Zeiten, in denen sich die Kapazitäten etwas nach unten bewegten. Zwar sei dies derzeit im Schulbau nicht erkennbar, aber diese Stellschraube eröffne Flexibilität. Wenn sich die Personalgewinnungsfrage geklärt habe, komme die Verwaltung gerne auf den Gemeinderat zu, um die aufgeworfene Frage zur Diskussion zu stellen.
BMin
Fezer
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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