Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB, T
GRDrs 682/2016
Stuttgart,
12/14/2016



Grundsatz- und Vorprojektbeschluss zur weiteren Entwicklung des Campus Stuttgart-Feuerbach



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Feuerbach
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.01.2017
24.01.2017
31.01.2017
15.02.2017



Beschlußantrag:

1. Von der Schulsituation der beiden Gymnasien Leibniz-Gymnasium und Neues Gymnasium in Stuttgart-Feuerbach wird Kenntnis genommen. 2. a) Der Zusammenlegung der beiden Gymnasien Leibniz-Gymnasium Stuttgart-Feuerbach und Neues Gymnasium Stuttgart-Feuerbach nach §30 SchG zum Schuljahr 2018/19 zu einem 6-zügigen Gymnasium auf der Grundlage des durchgeführten pädagogischen Prozesses wird zugestimmt. Das Gymnasium führt zunächst den Namen „Neues Gymnasium Leibniz Stuttgart-Feuerbach“. 3. a) Von den Ergebnissen des moderierten Beteiligungsprozesses zur Entwicklung und Abstimmung eines Raumprogramms, auf Grundlage des pädagogischen Konzepts (Anlage 2) für das 6-zügige Gymnasium, wird Kenntnis genommen. 4. Dem Raumprogramm für das fusionierte 6-zügige Gymnasium mit einer Gesamtprogrammfläche von 7.966 m² wird zugestimmt (Anlage 4).
5. Dem Raumprogramm für eine dreiteilbare Sporthalle am Schulcampus mit einer Programmfläche von 1.818m² (ohne Zuschauerbereich) (Anlage 5) wird zugestimmt. 6. Auf der Grundlage dieser Raumprogramme wird die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens) mit integriertem Architektenwettbewerb (Anteil Sport nur als Ideenteil) beauftragt. Hierfür sind Mittel von rd. 500.000 € erforderlich, die im THH 400 bei der Projekt-Nr. 7.401905 zur Verfügung stehen. Über das Ergebnis des Wettbewerbs wird im Gemeinderat berichtet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen des Schulentwicklungsplans 2009-2020 für die allgemein bildende Schulen hat der Gemeinderat für den Stadtbezirk Feuerbach mit GRDrs 358/2011 die Prüfung einer Zusammenlegung von Leibniz-Gymnasium und Neuem Gymnasium und daraus resultierender Neustrukturierung beauftragt, um durch die Entwicklung eines gemeinsamen Schulcampus pädagogisch-inhaltliche, räumliche und strukturelle Synergieeffekte zu erreichen. Mit vorliegender Beschlussvorlage soll nun ein schulorganisatorischer Grundsatzbeschluss zur Zusammenführung der beiden bislang eigenständigen Gymnasien herbeigeführt werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen eines Vorprojektbeschlusses die weiteren Schritte zur baulichen Realisierung des hierfür notwendigen Raumbedarfs unter Berücksichtigung der Sanierungsnotwendigkeiten der Bestandsgebäude konkretisiert werden.

Die ausführliche Begründung (Anlage 1) stellt in Abschnitt eins zunächst die schulische Ausgangssituation im Stadtbezirk Feuerbach dar. Ausgehend von einer stabilen Übertrittsquote auf die Gymnasien von rund 56% ergibt dies in Feuerbach ein Potenzial für mindestens sechs gymnasiale Eingangsklassen. Für diese Entwicklungen ist der Raumbestand der beiden bestehenden Gymnasien mittel- und langfristig nicht ausreichend. Beim Neuen Gymnasium besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf, der Ersatzneubauten notwendig macht.

Abschnitt zwei der Begründung führt die gemeinsam mit den Schulgemeinden bereits durchgeführten Schritte zur Zusammenlegung von Leibniz-Gymnasium und Neuem Gymnasium zu einem sechszügigen Gymnasium aus. Es werden die konzeptionellen Eckpunkte dieses neu entstehenden Gymnasiums aufgezeigt. Das „Neue Gymnasium Leibniz Stuttgart-Feuerbach“ soll hierbei als Schulstandort mit einem Ganztagesbetrieb konzipiert werden und im Rahmen des derzeit am Leibniz-Gymnasium laufenden Schulversuchs sowohl einen achtjährigen als auch einen neunjährigen Bildungsgang anbieten. Nach erfolgtem Strukturbeschluss wird ein entsprechender Antrag beim Land eingereicht.

Im dritten Abschnitt werden schließlich die notwendigen Schritte zur baulichen Umsetzung des geplanten Schulcampus dargestellt. Gemeinsam mit den Schulgemeinden wurde ein Raum- und Funktionskonzept im Rahmen des pädagogischen Beteiligungsprozesses auf Grundlage und im Rahmen des aktuellen Raumprogramms entwickelt. Eine bereits 2013 erarbeitete und 2015 fortgeschriebene Machbarkeitsstudie zu den städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Campusareal hat in mehreren Varianten nachgewiesen, dass die aktuellen räumlichen und funktionalen Anforderungen an den Schulstandort auf den zur Verfügung stehenden Grundstücken baulich umgesetzt werden können.

Um auf den Grundlagen der gegebenen Randbedingungen einen unter gestalterischen, funktionalen, städtebaulichen als auch insbesondere wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimalen Lösungsvorschlag für diesen Standort zu erhalten, soll im nächsten Schritt ein Vergabeverfahren zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahren) mit integriertem Architektenwettbewerb ausgelobt werden. Der Anteil Sport (dreiteilbare Sporthalle) wird hierbei als Ideenteil betrachtet werden. Die anschließende Weiterplanung des Vorhabens wird auf Basis der Ergebnisse dieses Wettbewerbs erfolgen, über die die Verwaltung den gemeinderätlichen Gremien entsprechend berichten und die notwendigen Beschlüsse herbeiführen wird.

Neben den in Anlage 1 dargestellten schulischen Raumbedarfen auf dem Campusareal soll dem Wettbewerb auch die Realisierungsoption einer zusätzlichen Sportstätte zu Grunde gelegt werden. Bereits heute besteht im Stadtbezirk Feuerbach ein schulisches Sportstättendefizit von rund 5,5 Übungseinheiten. Parallel hierzu hat sich der mögliche Erwerb des ehemaligen „Fahrion-Areals“ durch die Stadt Stuttgart konkretisiert, so dass sich für die Realisierung einer neuen Sportstätte eine weitere Option ergeben könnte, die aus Sicht der Verwaltung gegenüber einer weiteren Verdichtung der Bebauung auf dem Campusareal zunächst zu bevorzugen wäre. Die Verortung zusätzlicher Sportstätten soll daher auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs sowie der weiteren Verhandlungen zum ehemaligen „Fahrion-Areal“ zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Nach einer im Rahmen der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie durchgeführten Grobkostenannahme ist für die Realisierung des Campus Feuerbach, Variante 1 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 56,2 Mio. € brutto zu rechnen (ohne Sportstätten, Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung). Für die Realisierung einer Drei-Feld-Sporthalle ist mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 11,1 Mio. € zu rechnen (inklusive Tiefgarage und Hausmeistergebäude, Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung).

Für die Durchführung des unter Beschlusspunkt 6 genannten Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahren mit integriertem Architektenwettbewerb) sind Mittel in Höhe von rd. 500.000 € brutto erforderlich. Im THH 400 stehen bei der Projekt-Nr. 7.401905 (Pauschale für Planungsmittel) 2,6 Mio. Euro Planungsmittel zur Verfügung.

Für die Baumaßnahmen wird die Verwaltung zu gegebener Zeit einen Antrag zur Schulbauförderung beim Land Baden-Württemberg stellen.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, SOS, StU und WFB haben mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau

Anlagen

1 Ausführliche Begründung
2 Pädagogisches Konzept des "NGL"
3 Fortschreibung Machbarkeitsstudie "Campus Feuerbach" (Stand 14.06.2016)
4 Raumprogramm 6-zügiges Gymnasium (Stand 30.03.2015)
5 Raumprogramm Drei-Feld-Sporthalle (Stand 30.03.2015)
6.1 Raum- und Funktionsprogramm des "NGL" (Text)
6.2 Raum- und Funktionsprogramm des "NGL" (Grafik)


Ausführliche Begründung

1. Ausgangssituation
Mit dem Schulentwicklungsplan 2009-2020 für die allgemein bildende Schulen hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart bereits von 2009 bis 2011 verschiedene Prüfaufträge an die Verwaltung erteilt, welche eine nachhaltige Planung des benötigten Schulraums im Hinblick auf organisatorische und pädagogische Entwicklungen zum Ziel hatte. Hierzu wurden die Schulen hinsichtlich der Gebäude und Räume untersucht und einer mittel- und langfristigen Schülerprognose gegenübergestellt.
Für den Stadtbezirk Feuerbach wurde mit GRDrs 358/2011 folgender Prüfauftrag beschlossen: Prüfung einer Zusammenlegung von Leibniz-Gymnasium und Neuem Gymnasium und daraus resultierender Neustrukturierung.

Folgende konkrete schulische und bauliche Gründe haben zum Beschluss dieses Prüfauftrags geführt:


1.1 Schulsituation in Stuttgart-Feuerbach
Im Stuttgarter Stadtbezirk Feuerbach befinden sich mit dem Neuen Gymnasium und dem Leibniz-Gymnasium zwei zentral gelegene Gymnasien in unmittelbarer Nachbarschaft. Das Leibniz-Gymnasium hat im Schuljahr 2015/16 insgesamt 612 Schülerinnen und Schüler in 26 Klassen. Die Schule bietet sowohl einen achtjährigen Bildungsgang zum Abitur als auch den neunjährigen Bildungsgang als Schulversuch zum Abitur an. Das Neue Gymnasium führt im Schuljahr 2015/16 insgesamt 608 Schülerinnen und Schüler in 25 Klassen im achtjährigen Bildungsgang zum Abitur.

Beide Gymnasien kooperieren seit Jahren nicht zuletzt auf Grund ihrer ähnlichen Profilierung eng miteinander. Beide Gymnasien haben sowohl ein sprachliches wie ein naturwissenschaftliches Profil sowie in Kooperation ein bilinguales Profil. Die folgende Übersicht über die bestehenden Profile und Kooperationen im Profilbereich macht das in großen Teilen deckungsgleiche Angebot der beiden Gymnasien deutlich:

Das Profil des Leibniz-GymnasiumsDas Profil des Neuen Gymnasiums
sprachliches und naturwissenschaftliches Profilsprachliches und naturwissenschaftliches Profil
Fremdsprachenfolge im sprachlichen Profil:
    · Englisch ab Klasse 5
    · Französisch/Latein ab Klasse 6,
    · Spanisch/Russisch (in Kooperation mit dem Neuen-Gymnasium)
Fremdsprachenfolge im sprachlichen Profil:
    · Englisch ab Klasse 5
    · Französisch/Latein ab Klasse 6, erstes Halbjahr
    · Spanisch/Russisch (in Kooperation mit dem Leibniz-Gymnasium)







Fremdsprachenfolge im naturwissenschaftlichen Profil:
      · Englisch ab Klasse 5
      · Französisch/Latein ab Klasse 6
      · Verstärkung der Stundenzahl im naturwissenschaftlichen Bereich: NWT (Naturwissenschaft und Technik) statt der dritten Fremdsprache
Fremdsprachenfolge im naturwissenschaftlichen Profil:
      · Englisch ab Klasse 5
      · Französisch/Latein ab Klasse 6
      · Verstärkung der Stundenzahl im naturwissenschaftlichen Bereich: NWT (Naturwissenschaft und Technik) statt der dritten Fremdsprache
bilingualer Zug (in Kooperation mit dem Neuen-Gymnasium)
Der bilinguale Zug ist ein Angebot für besonders motivierte und begabte Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, annähernd Zweisprachigkeit zu erreichen.
bilingualer Zug (in Kooperation mit dem Leibniz-Gymnasium)

Es ergab sich somit zwangsläufig auch von schulischer Seite die Zukunftsfrage, ob zwei verhältnismäßig kleine Gymnasien in unmittelbarer Nachbarschaft langfristig ausreichende eigenständige Angebote und Profile ausbilden können. Zudem empfinden beide Schulgemeinden diese „Konkurrenzsituation“ als belastend.
Aus den Schulgemeinden heraus erwuchs daher der Wunsch gemeinsam zu erörtern, ob sich eine Fusion nicht nur aus der räumlichen Not beider Standorte heraus, sondern auch aus pädagogischer Sicht als zukunftsweisend erweisen könnte.


1.2 Schülerentwicklung
Die Übertrittsquote im Stadtbezirk Feuerbach ist in den letzten Jahren mit 57 % im Schuljahr 2005/06, 56 % im Schuljahr 2010/11 und aktuell rd. 56 % im Schuljahr 2015/16 stabil geblieben und liegt damit weitgehend im gesamtstädtischen Trend der Entwicklung der gymnasialen Übertrittsquote. Für die Sekundarstufe I (Gymnasium) ergibt dies in Feuerbach ein Potenzial von rund 160 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang, was rechnerisch mindestens 6 Eingangsklassen entspricht (unabhängig von G8 oder G9).

Ursache für diesen Trend ist der Wunsch vieler Eltern und Schüler nach höheren Bildungsabschlüssen sowie die durch die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung eingetretene zusätzliche Dynamik bei der Schulwahl. Als Folge hat das Schüleraufkommen an den beiden Gymnasien zugenommen. Seit dem Schuljahr 2013/2014 bietet das Leibniz-Gymnasium zudem im Rahmen des Schulversuchs „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium“ den neunjährigen Bildungs-gang (G9) an (GRDrs 180/2012 und GRDrs 822/2012). Verbunden mit der generellen Zunahme der Übertritte auf die Gymnasien hat dies zur Folge, dass die Schülerzahlen am Leibniz-Gymnasium in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind und die Schule daher mehrfach vier bzw. sogar fünf Eingangsklassen bilden musste. Wenngleich die Schule in den oberen Klassenstufen noch zwei bis dreizügig geführt wird, entwickelt sich der Standort aus den unteren Klassenstufen heraus in eine Vierzügigkeit.

Für diese Entwicklungen ist der Raumbestand der beiden Gymnasien mittel- und langfristig nicht ausreichend.




1.3 Raumsituation und Sanierungsbedarf
Beide Gymnasien verfügen nach dem bis 2015 angewandten Modellraumprogrammvorgaben des Landes jeweils über einen 2- bis 3-zügigen Raumbestand; bis zur Novellierung der Schulbauförderrichtlinien im Jahre 2015 galt der G9-Raumstandard für alle allgemeinbildende Gymnasien. Beide Feuerbacher Gymnasien sind damit für sich gesehen relativ kleine gymnasiale Schulstandorte. Durch die Umstellung auf G8 ergeben sich in den Bestandsgebäuden zwar rechnerisch freie Kapazitäten, welche jedoch durch die Umstellung auf Ganztagsbetrieb und, im Falle des Leibniz-Gymnasiums, zusätzlich durch die Teilnahme am Schulversuch G9 wieder für zusätzlichen Raumbedarf sorgen. So würde sich bereits für ein durchgängig dreizügiges G8/G9-Gymnasium ein Raumdefizit in Höhe von rund 5 Unterrichtsräumen ergeben. Es ist davon auszugehen, dass dieser Andrang auf das Gymnasium auch in den nächsten Jahren bestehen bleibt, so dass dieses Raumdefizit in den nächsten Jahren noch höher ausfallen wird. Ein Umlenken an einen anderen gymnasialen Standort im Stadtgebiet ist nicht möglich, da alle drei Stuttgarter Gymnasien, die einen neunjährigen Bildungsgang anbieten durch Interessenten aus dem gesamten Stadtgebiet stark nachgefragt sind.

Auch das Gebäude der benachbarten Werkrealschule Bismarckschule ist mit dem Start als Ganztagesschule zum Schuljahr 2010/2011voll ausgelastet. Zudem sind derzeit 3 Vorbereitungsklassen an der 2-zügigen Schule untergebracht. Mit GRDrs 100/2015 hat der Gemeinderat die Weiterentwicklung der Bismarckschule zur Gemeinschaftsschule beschlossen, sodass das Gebäude auch langfristig mit einer Sekundarstufe I ausgelastet sein wird.

Die Mittagessensversorgung am Leibniz-Gymnasium findet derzeit montags, dienstags und donnerstags im ca. 51 m² großen Speisesaal im Erdgeschoss des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes statt. Ein Team aus ehrenamtlich tätigen Eltern kocht täglich frisch in der angrenzenden Verteilerküche (ca. 38 m²) und versorgt regelmäßig bis zu 70 Schülerinnen und Schüler mit einem warmen Mittagessen. Das Essensangebot kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten nicht ausgeweitet werden.

Seit 1990 wird am Neuen Gymnasium im separaten Hausmeistergebäude von Montag bis Donnerstag ein warmer Mittagstisch angeboten. Das Essen wird derzeit von einem Caterer in die Verteilerküche (ca. 26 m²) geliefert und individuell portioniert in der benachbarten Cafeteria (ca. 58 m²) ausgegeben. Hier nehmen bis zu 60 Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Mittagessen teil. Auch hier kann das Essensangebot aufgrund der begrenzten Kapazitäten nicht ausgeweitet werden. Das Ganztagsangebot wird an beiden Schulen jeweils in Doppelnutzung der Unterrichts- und Fachräume durchgeführt.
Reine Ganztagsräume stehen in den aktuellen Bestandsgebäuden nicht zur Verfügung.

Sowohl das Leibniz-Gymnasium als auch das Neue Gymnasium beschäftigen sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Ganztagsbetrieb. Im Rahmen der Planungen zum „Campus Feuerbach“ werden zudem weitere Ganztagsangebote entwickelt und konkretisiert. Bereits jetzt übernehmen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe des Leibniz-Gymnasiums beispielsweise die Betreuung von Schülern aus den Klassen 5 bis 7 bei der Bewältigung der Hausaufgaben und/oder während der Mittagspause. Die Kosten dafür werden aus dem Jugendbegleiterprogramm bestritten. Über die Mithilfe bei der Mittagsessensausgabe, den Hof- und Gangdienst oder den Patendienst für jüngere Mitschüler/innen werden die Schüler zum Einsatz für die Gemeinschaft angehalten. Beiden Schulen streben daher den Start des Ganztagesangebots gemeinsam mit dem Start als fusioniertes Gymnasium mit der ersten Schüleraufnahme in Klassenstufe 5 sukzessive ab dem Schuljahr 2018/19 an.

Erschwerend hinzu kommen der schlechte Zustand des Bestandsgebäudes des Neuen Gymnasiums, aber auch Handlungsbedarfe am denkmalgeschützten Leibniz-Gymnasium. Die von der Beratungsfirma Drees & Sommer gemeinsam mit dem Hochbauamt und Schulverwaltungsamt erarbeiteten Daten zur Schulsanierung weisen für die Gebäude des Neuen Gymnasiums einen sehr hohen Sanierungsbedarf mit vielfältigen baulichen Maßnahmen (Sanierung Fenster, Fassade, Dach, WC-Sanierung, Statik, Brandschutz, etc.) und voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 12,38 Mio. € auf. Daneben wurde auch am Leibniz-Gymnasium ein Sanierungsbedarf von rund 3,98 Mio. € (ohne Festhalle) konstatiert. Hieraus ergeben sich Gesamtsanierungskosten von mindestens rund 16,36 Mio. € für die beiden Schulhausliegenschaften (Stand 2012). Bereits umgesetzt wurden an beiden Standorten Maßnahmen in Höhe von rund 4,3 Mio. € (u.a. Turnhalle Neues Gymnasium).
Darüber hinaus sind die Belange wie die Schaffung von Barrierefreiheit, die Realisierung von räumlichen Möglichkeiten zur Einrichtung eines Ganztagesbetriebes und die Modernisierung der veralteten Fach- und Klassenräume wie auch Belange des Denkmalschutzes (Leibniz-Gymnasium), die in den oben genannten Sanierungskosten nicht enthalten sind, mit zu berücksichtigen.


1.4 Sportstättensituation am Campus Feuerbach


Für den Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach besteht demzufolge ein sehr hohes Sportstättendefizit von - 5,5 ÜE Hallensporteinheiten und - 2,7 ÜE Freisportanlagen. Im Stuttgart weitem Vergleich bedeutet dies den zweithöchsten Sportfehlbedarf aller Schulbereiche.

Dieser Bedarf besteht seit langer Zeit und resultiert zu einem großen Teil aus den Sportbedarfen der beiden Gymnasien und der Bismarckschule sowie den Bedarfen der beruflichen Schulen im Stadtbezirk Feuerbach (siehe vorstehende Tabelle).

Das rechnerische Defizit wird noch durch nachfolgend aufgeführte Umstände verschärft:
Sowohl das Leibniz-Gymnasium als auch das Neue Gymnasium verfügen jeweils über eine eigene Einfeld-Turnhalle (je 1 Übungseinheit), die jedoch beide nicht normgerecht entsprechend den DIN-Vorgaben sind.

Die Sportstättensituation führt dazu, dass auch die Festhalle Feuerbach regelmäßig für Sportunterricht von den Schulen genutzt werden muss, obwohl diese aufgrund bestehendem Denkmalschutz, einer fehlenden Zulassung zur Nutzung für Ballsportarten sowie fehlender Sicherheitsvorrichtungen wie Prallwände für die Durchführung von Schulsport eigentlich nicht geeignet ist. Dazu kommt es aufgrund anderweitiger Nutzungen der Festhalle Feuerbach zu häufigen Nutzungskollisionen.

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hatte deshalb bereits am 11. September 1985 ein Raumprogramm für eine Sporthalle mit Freisportanlagen beim Beruflichen Schulzentrum Leobener Straße in Stuttgart Feuerbach beschlossen (GRDrs. 486/1985) und die Gemeinbedarfsfläche „Schelmenäcker“ in Stuttgart-Feuerbach für die Erstellung einer Sporthalle mit Freisportanlagen reserviert.

Zwischenzeitlich wurden verschiedene Planungsvarianten zur Deckung des Sportdefizits im Stadtteil überlegt. Keine der diskutierten Möglichkeiten konnten bisher umgesetzt werden. Zu den möglichen Entwicklungen des Sportstättenangebots auf dem unmittelbaren Campusareal siehe 3.2.


2. Zusammenlegung der beiden Gymnasien zu einem sechszügigen Gymnasium 2.1 Vorgehensweise / Beteiligungsprozess
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2009-2020 im Dezember 2011 mit GDRrs 358/2011 den Prüfauftrag für eine Zusammenlegung des Leibniz-Gymnasiums und des Neuem Gymnasiums und eine daraus resultierende räumliche Neustrukturierung erteilt, um durch die Entwicklung eines gemeinsamen Schulcampus pädagogisch-inhaltliche, räumliche und strukturelle Synergieeffekte zu erreichen. Sowohl der dringend notwendige Sanierungsbedarf vor allem am Neuen Gymnasium, als auch zukünftige demografische Entwicklungen haben diesen Prüfauftrag noch untermauert (s.o.). Im Anschluss an die Machbarkeitsstudie von 2013 (siehe hierzu auch Ziffer 3 dieser GRDrs) fand ein konzeptioneller Entwicklungsprozess an den Schulen mit dem Ziel eines Zusammenschlusses statt. Infolge der positiven Ergebnisse nahmen Vertreter beider Gymnasien im Juli 2013 an einem Workshop der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung auf der Comburg teil. In diesem Workshop erarbeiteten die beiden Schulen einen Prozessrahmen und Zeitplan für eine entsprechende Schulneugründung. Im Anschluss an den erfolgreichen Verlauf des Seminars fassten die Gremien beider Schulen mehrheitlich den Beschluss zur Fusion. Die daraus resultierende pädagogische und räumliche Neustrukturierung wurde in einem vom Schulverwaltungsamt sowie einem externen Berater moderierten Prozess gemeinsam mit den Schulgemeinden erarbeitet. Ziel dieses Beteiligungsprozesses war es, auf der Basis des pädagogischen Konzepts des neuen 6-zügigen Gymnasiums (Arbeitstitel „NGL“ = Neues Gymnasium Leibniz Stuttgart-Feuerbach) ein Raum- und Funktionskonzept (Anlage 6) sowie ein darauf abgestimmtes, aktualisiertes Raumprogramm (Anlage 4) als Vorbereitung für das geplante Vergabeverfahren zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahren) mit integriertem Architektenwettbewerb zu erarbeiten.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist vor der Antragstellung zur Fusion beider Gymnasien beim Land sowohl ein Antrag auf Fusion beider Schulen nach §30 SchG als auch ein Verfahren der regionalen Schulentwicklung (RSE-Regelverfahren) gemäß §§ 30 a-e Schulgesetz durchzuführen.
2.2 Das fusionierte Gymnasium führt sowohl G8 Züge als auch G9 Züge als Schulversuch im Rahmen der vorgesehenen 6-Zügigkeit
Mit der Einführung des Schulversuchs „Mit zwei Geschwindigkeiten zum Abitur“ zum Schuljahr 2012/2013 möchte das Kultusministerium Baden-Württemberg die Gymnasien im Land weiterentwickeln, nicht aber zum früheren neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zurückkehren. Grundlage des Curriculums bleibt der G8-Bildungsplan.
Seit dem Schuljahr 2013/2014 können Schülerinnen und Schüler am Leibniz-Gymnasium wieder in neun anstatt in acht Jahren zum Abitur gelangen (GRDrs 822/2012). Das Kultusministerium hat das Feuerbacher Gymnasium für die zweite Tranche des Schulversuchs ausgewählt.

Auch am fusionierten Gymnasium soll dieser Schulversuch weitergeführt werden. Ein entsprechender Antrag beim Land nach §22 in Verbindung mit § 30 SchG wird gestellt. Alle in den G8-Zügen aufgeführten Elemente des pädagogischen Konzepts werden in den G9-Zügen übernommen.


2.3 Einrichtung des offenen Ganztags zum Schuljahr 2018/2019
Das Land Baden-Württemberg hat das Ziel formuliert, ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz von Ganztagsschulen zu schaffen, d. h. jede Schülerin und jeder Schüler soll bei Bedarf die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe zu besuchen. Schule ist somit nicht mehr nur Unterrichts-, sondern Lebensraum, der auch Räume bieten muss zum Verweilen, für den Stadtteil, für Kooperationen mit externen Partnern, für kulturelle Veranstaltungen und zum Verweilen.

Besonders am Gymnasium mit seiner hohen Anzahl an Unterrichts-Wochenstunden wird Schule zunehmend als Lern- und Lebensraum erlebt. Sowohl von den Schülerinnen und Schülern als auch von einer zunehmenden Anzahl berufstätiger Eltern wird daher der Wunsch nach ganztägigen Angeboten sowie einem Mittagstisch an der Schule immer stärker geäußert. Gleichzeitig kann durch ganztägige Angebote auch eine größere Bildungsgerechtigkeit für alle erreicht werden. An beiden Feuerbacher Gymnasien sind die räumlichen Möglichkeiten für die Umsetzung dieses Wunsches nach Ganztagsangeboten in den derzeitigen Bestandsgebäuden stark begrenzt.


2.4 Inklusion
Mit der Schulgesetzänderung zur Inklusion seit dem Schuljahr 2015/2016 steigt sukzessive der Anteil inklusiver Schülerinnen und Schüler an den allgemeinen Schulen. Auch die Gymnasien öffnen sich schrittweise für das Thema.
Die beiden Feuerbacher Gymnasien haben sich im laufenden Entwicklungsprozess aktiv zum Thema Inklusion bekannt, und werden sich im Rahmen der Weiterentwicklung stetig für das Thema öffnen. Dieser pädagogische Entwicklungsschritt wird vom Land aktiv durch entsprechende Arbeitsgruppen unterstützt und auch das Staatliche Schulamt unterstützt bei der Schulangebotsplanung für inklusive Schulmodelle die Initiativen der entsprechenden Schulen durch Handreichungen und Fortbildungsangebote.

Aufgrund der baulichen Entwicklungsperspektive als Campus-Standort werden gerade hier entsprechend Gemeinderatsbeschluss GRDrs 331/2015 entsprechende Flächenanteile für individualisierte Lernformen und Differenzierung sowie für die individuellen Bedarf von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Behinderungen weitestgehend in der Raumprogramm-Planung berücksichtigt.


3. Bauliche Umsetzung

Auf Grundlage des gemeinderätlichen Auftrags zur Prüfung einer inhaltlichen und räumlichen Zusammenarbeit der beiden Feuerbacher Gymnasien wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Büro Hausmann Architekten aus Aachen erarbeitete im Jahre 2012/2013 Lösungsvorschläge sowohl für zwei eigenständige 3-zügige Gymnasien als auch für ein gemeinsames 6-zügiges Gymnasium. Dabei wurde über den Nachweis der möglichen Umsetzung des damals vorgegebenen Raumprogramms hinaus aufgezeigt, dass auf dem Campus-Areal noch weiteres Potenzial für die Unterbringung schulischer Nutzungen besteht. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde in der Sitzung des Unterausschusses „Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung“ vom 27.02.2013 vorgestellt.


3.1 Aktualisierung des Raumprogramms auf Grundlage des pädagogischen
Konzepts

Seit Bearbeitung der Machbarkeitsstudie im Jahr 2013 haben sich Parameter verändert, die bei der Erarbeitung des Raum- und Funktionskonzepts im Rahmen des pädagogischen Beteiligungsprozesses beider Schulgemeinden und des aktuellen Raumprogramms berücksichtigt werden mussten. Diese Veränderungen beziehen sich insbesondere auf die Novellierung der Schulbauförderrichtlinien sowie auf den Beschluss der GRDrs 331/2015, welcher beinhaltet, Campusstandorte als Schwerpunktstandorte für Inklusion vorzusehen. Unter Berücksichtigung dieser neuen Parameter ergaben sich im aktualisierten Raumprogramm folgende Flächenänderungen:

Lehrerbereich
Statt eines einzigen großen „Lehrerzimmers“ sollen am fusionierten Gymnasium gemäß dem pädagogischen Konzept verschiedene Teamstationen als dezentrale Aufenthalts- und Arbeitsbereiche außerhalb der Lernräume eingerichtet werden. Jede Teamstation verfügt über mehrere Arbeitsplätze. Teamstationen erfüllen dabei vielfältige Funktionen, wie individuelle und gemeinsame Unterrichtsvorbereitung, Teamsitzungen, Telefonieren, Kopieren, informeller Austausch, Lager für Unterrichtsmaterialien.
Nach neuem Modellraumprogramm des Landes sind pro Volldeputat 6-8 m² Arbeitsraum für Lehrerinnen/Lehrer anzusetzen. Hierdurch erhöht sich die Gesamtprogrammfläche für den Lehrer-/Verwaltungsbereich um rd. 270 m².

Ganztagesbereich einschl. Mensa
Im Ganztagesbereich und der Mensa konzentriert sich ein erheblicher Anteil der pädagogisch nutzbaren Flächen im gesamten Schulalltag. Generell muss der Gemeinschaftsbereich für den offenen Ganztagesbetrieb entsprechend ausgestattet werden und bildet ein großes, offenes Raumgefüge mit verschiedenen pädagogischen Nutzungen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und Eltern. Die Räume werden hierbei nicht nur während der Mittagspause genutzt; statt dessen dienen sie beispielsweise als Bewegungszone für die Schülerinnen und Schüler, als Aufführungs- und Vortragsort, als Bereich für Versammlungen, als Aufenthaltszone in den Pausen mit Nischen für unterschiedliche Aktivitäten, als Lernort für Arbeitsaufträge, Projektarbeit und Präsentationen.
Die Mensa (incl. Cafeteria) wird ausgelegt für maximal 1200 Essen im Zweischichtbetrieb (entspricht 600 Sitzplätzen). Die Essensausgabe erfolgt an Stationen, entweder an der Theke oder an Ausgabeinseln. Ein eigener Essensbereich für Lehrkräfte ist nicht vorgesehen. Außerhalb der Essenszeiten wird auch der Speiseraum als Aufenthalts- und Bewegungsbereich genutzt. Die Cafeteria soll ganztägig Snacks und Getränke für die Schulgemeinschaft anbieten.

Durch die o.g. Änderungen erhöht sich im Ganztagsbereich einschl. Mensa die Programmfläche um rd. 280 m². Bei der Bemessung der Mensa wurde im Sinne des „Campus-Gedankens“ eine mögliche Mitversorgung der Bismarckschule und anteilig der Kerschensteinerschule berücksichtigt.
Die dem aktuellen Raumprogramm zugrunde liegende Gesamtprogrammfläche beträgt unter Berücksichtigung der o.g. Veränderungen 7.966 m² (siehe Anlage 4).
Die Gesamt-Mehrfläche (Programmfläche) beträgt damit im Vergleich zu der in der Machbarkeitsstudie 2012 nachgewiesenen Programmfläche rd.
950 m², dies bedeutet 14% mehr Programmfläche gegenüber dem Stand der Machbarkeitsstudie 2013.

Inklusion
Inklusion verleiht allen Anforderungen des pädagogischen Konzepts zusätzliches Gewicht – sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht. Flächen für Ganztag und Inklusion sollen nicht als Sonderbereiche geführt, sondern in die Lern- und Gemeinschaftsbereiche unmittelbar einbezogen werden um Synergieeffekte optimal auszunutzen. Regenerationsbereiche im Ganztag können z. B. auch Rückzugsbereiche für die Inklusion sein. Die allgemeine Unterrichtsfläche, die von allen Schülerinnen und Schülern genutzt wird, soll an den Differenzierungs- Bewegungs- und Rückzugsbedarf von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf angepasst sein. Mit Blick auf die Inklusionsanforderungen sind behindertengerechte Toiletten, ein Mehrzweckraum mit Pflegebereich und ein multifunktionaler Therapie- und Differenzierungsraum vorgesehen, in dem bei Bedarf spezialisierte Angebote wie z. B. Ergotherapie, Krankengymnastik, Psychomotorik, Logopädie durchgeführt werden können. Lernorte, die von allen Schülern genutzt werden, werden organisatorisch an den Differenzierungs-, Bewegungs- und Rückzugsbedarf von Schülern mit besonderem Förderbedarf angepasst. Beratungsräume, sowie ein Lagerflächen und ein Arztraum sind mit berücksichtigt.

Im Bereich der Programmflächen für Inklusion wurden rund 70 % der nach dem neuen Modellraumprogramm des Landes anzusetzenden Zuschlags für Inklusion veranschlagt. Der hieraus resultierende Flächenanteil beträgt 432 m². Im Raumprogramm der Machbarkeitsstudie 2012 waren keine Inklusionsflächen berücksichtigt.


3.2 Überarbeitung/Fortschreibung der Machbarkeitsstudie
Auf Grundlage des erhöhten nachzuweisenden Raumprogramms wurde eine Überarbeitung der Machbarkeitsstudie von Mai 2013 erforderlich und durch das Hochbauamt veranlasst, deren Ergebnisse im Unterausschuss „Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung“ am 22.06.2016 vorgestellt wurden (siehe Anlage 3).

In zwei vertieft untersuchten Varianten wurde hierbei aufgezeigt, dass sich auch das fortgeschriebene Raumprogramm auf dem Campusgelände baulich umsetzen lässt. Im Unterschied zu der bislang favorisierten Variante B hat sich allerdings gezeigt, dass sich das nun resultierende Bauvolumen nicht mehr ausschließlich in einem einzigen Erweiterungsneubau am Standort der derzeitigen Turnhalle des Leibniz-Gymnasiums umsetzen lässt, sondern ein ergänzender Erweiterungsneubau am derzeitigen Standort des Neuen Gymnasiums erforderlich wird. In einer ersten Grobkostenschätzung wurden hierfür Gesamtkosten in Höhe von rd. 56,2 - 56,8 Mio. € ermittelt (ohne Sport). Die fortgeschriebenen Kosten im Vergleich zur Machbarkeitsstudie 2013 begründen sich neben der um 14% gestiegenen Programmfläche durch allgemeine Baukostensteigerungen erhöhte Anforderungen an Brandschutz und Technik, erhöhte Kosten Ausstattung, etc.
Im Rahmen der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie 2016 wurden auch verschiedene Möglichkeiten zur Deckung des Sportstättenbedarfs auf dem Campus-Areal untersucht. Je nach Variante bzw. Untervariante wurden hierbei Lösungsmöglichkeiten mittels einer Ein-Feld-, Zwei-Feld- oder Drei-Feldhalle dargestellt und mit entsprechenden Kosten bewertet. Unter Berücksichtigung der in den betreffenden Varianten bzw. Untervarianten aufzugebenden bestehenden 1-Feld-Turnhallen ergibt sich in der Gesamtbilanz im günstigsten Fall ein Zuwachs von 1 Übungseinheit.


3.3 Zusammenfassung der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie
In der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie der Hausmann Architekten GmbH (Anlage 3) wurden für den Campus folgende zwei Varianten untersucht. Beide Varianten haben den Nachweis der geforderten Programmflächen erbracht:

Variante 1:
- Abriss Einfeld-Turnhalle auf Grundstück Leibniz-Gymnasium
- Neubau (Klassen, NWT) auf Grundstück Leibniz-Gymnasium
- Abriss Neues Gymnasium
- Neubau (Klassen, Mensa, NWT) auf Grundstück Neues Gymnasium
- Erhalt/Umstrukturierung Leibniz-Gymnasium
- Neubau einer zusätzlichen Einfeld-Turnhalle auf Grundstück Neues Gymnasium oder
Neubau einer Dreifeld-Sporthalle auf Grundstück Neues Gymnasium unter Aufgabe
der bestehenden Turnhalle
d.h. im günstigsten Fall Zugewinn von 1 Übungseinheit


Variante 2:
- Interimscontainer auf Festplatz (17 Klassen)
- Teilabriss Neues Gymnasium
- Neubau (Klassen, Mensa) auf Grundstück Neues Gymnasium
- Erhalt/Umstrukturierung Leibniz-Gymnasium
- Sanierung/Umstrukturierung Restbestand Neues Gymnasium
- Neubau einer Einfeld-Turnhalle oder einer Zweifeld-Sporthalle auf Grundstück Leibniz-
Gymnasium jeweils unter Aufgabe der bestehenden Einfeld-Turnhalle
d.h. im günstigsten Fall Zugewinn von 1 Übungseinheit



Kostenrahmen Schulerweiterung/-sanierung:
Variante 1:
Gesamtkosten (einschl. Umzugskosten, Interimsmaßnahmen, Ausstattung, Außenanlagen) in Höhe von rd. 56,2 Mio. € brutto (Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung)

Variante 2:
Gesamtkosten (einschl. Umzugskosten Container-/Interimsmaßnahmen, Ausstattung, Außenanlagen) in Höhe von rd. 56,8 Mio. € brutto (Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung)




Kostenrahmen mögliche Varianten Neubau Turn-/Sporthalle:
Einfeld-Sporthalle:
Gesamtkosten (Sporthalle, Tiefgarage ca. 36 PKW, Hausmeistergebäude einschl. Interim) in Höhe von rd. 5,7 Mio. € brutto (Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung)

Zweifeld-Sporthalle:
Gesamtkosten (Sporthalle, Tiefgarage ca. 50 PKW, Hausmeistergebäude einschl. Interim) in Höhe von rd. 8,2 Mio. € brutto (Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung)

Dreifeld-Sporthalle:
Gesamtkosten (Sporthalle, Tiefgarage ca. 76 PKW, Hausmeistergebäude einschl. Interim) in Höhe von rd. 11,1 Mio. € brutto (Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung)

Die Gesamtkosten der möglichen Sporthallenvarianten beinhalten jeweils auch die Grobkostenannahme für den Neubau eines Hausmeistergebäudes mit 2 Hausmeisterwohnungen à ca. 100 m² sowie einer Tiefgarage für je nach Variante ca. 36 bis 76 Pkws, da im Rahmen der Machbarkeitsstudie ansonsten nicht die erforderlichen baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze nachgewiesen werden konnten. Je nach Variante ergeben sich hier Kostenanteile in Höhe von rd. 1,2 bis 2,3 Mio. € brutto.

Bewertung:
Mit den vorgeschlagenen zwei Varianten wurde an die Ergebnisse der ersten Machbarkeitsstudie von Mai 2013 angeknüpft. In beiden Varianten wurde der denkmalgeschützte Bestandsbau des Leibniz-Gymnasiums von Paul Bonatz mit den Funktionen der Verwaltung sowie den Lernbereichen der Sekundarstufe II belegt.
Variante 1 geht von einem vollständigen Abriss des Neuen Gymnasiums aus. Die erforderlichen Klassencluster für die Sekundarstufe I werden mit jeweils drei Clustern in Neubauten auf dem Grundstück des Leibniz-Gymnasiums bzw. des Neuen Gymnasiums realisiert und durch die naturwissenschaftlichen Cluster ergänzt.
Diese Gliederung bringt für den Bauablauf den Vorteil, dass auf Interimsbauten verzichtet werden kann. Für den Bauablauf muss ein Zeitraum von mindestens 6 Jahren angesetzt werden.

Im Gegensatz dazu erhält Variante 2 den Fachklassenbau (Naturwissenschaften) des Neuen Gymnasiums und ergänzt diesen mit den Klassenclustern der Sekundarstufe I auf dem Grundstück des Neuen Gymnasiums. Für eine vollständige Unterbringung der Naturwissenschaften ist eine bauliche Erweiterung im 3. OG des Fachklassenbaus erforderlich. Die Gebäudekubaturen stellen sich in der Schulerweiterungs-/ Sanierungsvariante (Variante 2) massiger dar als in der Neubauvariante (Variante 1), so dass hier die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig sein wird. Der Aufwand der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Fachklassentrakt lässt sich zudem erst im Rahmen einer weitergehenden Bestandsuntersuchung verlässlich bestimmen Variante 2 kommt im Bauablauf nicht ohne Erstellung von Interimscontainern aus. Für den Bauablauf muss in Variante 2 ebenfalls ein Zeitraum von mindestens 6 Jahren angesetzt werden.

Fazit:
Unter Berücksichtigung der oben genannten Bewertung für die Variante 1 gegenüber der Variante 2 empfiehlt sich, die umfassende Neubauvariante (Variante 1) der Sanierungs-/ Ergänzungsvariante (Variante 2) vorzuziehen. Die Vorteile der Neubauvariante gegenüber der Sanierungs-/ Ergänzungsvariante bestehen insbesondere darin, dass
keine Interimscontainer erforderlich sind,
die Gebäudekubatur verträglicher auf dem Grundstück untergebracht wird,
voraussichtlich kein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist.

Bei der Variante 2 ist zudem zu berücksichtigen, dass eine Sanierungslösung immer ein Restrisiko hinsichtlich unvorhersehbarer erforderlicher Maßnahmen beinhaltet. Mehrkosten können bei einer Sanierung somit nicht ausgeschlossen werden. Dies bestätigen die Erfahrungen und Erkenntnisse, die bei entsprechenden Projekten in der Vergangenheit gewonnen wurden.


Weiteres Vorgehen
Die Ergebnisse der überarbeiteten Machbarkeitsstudie haben in mehreren Varianten nachgewiesen, dass die aktuellen räumlichen und funktionalen Anforderungen an den Schulstandort „Campus Feuerbach“ sowohl bzgl. des Bedarfs an Schulraum als auch bzgl. des Sportstätten-Bedarfs auf den zur Verfügung stehenden Grundstücken baulich umgesetzt werden können. Um unter den gegebenen Randbedingungen einen unter gestalterischen, funktionalen, städtebaulichen als auch insbesondere wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimalen Lösungsvorschlag für diesen Standort zu erhalten, soll im nächsten Schritt ein Vergabeverfahren zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahren) mit integriertem Architektenwettbewerb ausgelobt werden.

Neben den schulischen Raumbedarfen auf dem Campusareal soll dem Wettbewerb auch die Realisierungsoption einer zusätzlichen Sportstätte zur Verbesserung der defizitären Sportstättensituation im Stadtbezirk Feuerbach zu Grunde gelegt werden. Parallel hierzu hat sich der mögliche Erwerb des ehemaligen „Fahrion-Areals“ durch die Stadt Stuttgart konkretisiert, so dass sich für die Realisierung einer neuen Sportstätte eine weitere Option ergeben könnte, die aus Sicht der Verwaltung gegenüber einer weiteren Verdichtung der Bebauung auf dem Campusareal zunächst zu bevorzugen wäre. Die Verortung zusätzlicher Sportstätten soll daher auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs sowie der weiteren Verhandlungen zum ehemaligen „Fahrion-Areal“ zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Aus diesen Gründen kann der Anteil Sport (dreiteilbare Sport-halle) im Rahmen des Wettbewerbes nur als Ideenteil ausgelobt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Bau- und Planungskosten

Schulgebäude
Nach einer im Rahmen der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie durchgeführten Grobkostenannahme ist für die Realisierung des Campus Feuerbach, Variante 1mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 56,2 Mio. € brutto zu rechnen (ohne Sportstätten, Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung).

Sportstätten
Nach einer im Rahmen der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie durchgeführten Grobkostenannahme ist für die Realisierung der Dreifeld-Sporthalle mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 11,1 Mio. € zu rechnen (inklusive Tiefgarage und Hausmeistergebäude, Kostenbasis 2015, ohne Preissteigerung).

Für die Durchführung des unter Beschlusspunkt 6 genannten Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahren mit integriertem Architektenwettbewerb) sind Mittel in Höhe von rd. 500.000 € brutto erforderlich.

Mit Beschluss der GRDrs 248/2014 hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2014/2015 bereits Planungsmittel in Höhe von 2,6 Mio. Euro für das Vorhaben bereitgestellt. Diese stehen im THH 400 bei der Projekt-Nr. 7.401905 (Pauschale für Planungsmittel) zur Verfügung.

Folgelasten
Für die Schulhausbetreuung des "Campus Feuerbach" ist ein zusätzlicher Stellenbedarf zu erwarten. Dieser ist sowohl von den tatsächlichen Flächen- bzw. Raumzahlen und den entsprechenden baulichen und technischen Ausstattungen, als auch von den Nutzungen außerhalb des Schulbetriebs abhängig. Daher kann erst im weiteren Planungsverlauf und nach Festlegung eines Nutzungskonzepts mit entsprechenden Nutzungszeiten, insbesondere am Abend, an Wochenenden und in Schulferien, ein abschließend exakter Stellenbedarf kalkuliert werden.

Für den Neu- und Erweiterungsbau mit Mensa, Ganztagesbereich muss mit Folgelasten in Höhe von mindestens 3.890.953 € brutto gerechnet werden.
Dies entspricht ca. 6,92 % der Gesamtkosten.

Für den Neubau einer Dreifeld- Sporthalle muss mit Folgelasten in Höhe von mindestens 791.121 € brutto gerechnet werden.
Dies entspricht ca. 7,19 % der Gesamtkosten.

Schulbauförderung
Für die Baumaßnahmen wird die Verwaltung einen Antrag zur Schulbauförderung beim Land Baden-Württemberg stellen.


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Anlage 4 - Raumprogramm NGL.pdfAnlage 4 - Raumprogramm NGL.pdfAnlage 2 - Pädagogisches Konzept.pdfAnlage 2 - Pädagogisches Konzept.pdfAnlage 5 - 3-Feld-Sporthalle.pdfAnlage 5 - 3-Feld-Sporthalle.pdfAnlage 6.1 - Raum- u. Funktionsprogramm NGL_Text .pdfAnlage 6.1 - Raum- u. Funktionsprogramm NGL_Text .pdfAnlage 6.2 Raum- u. Funktionsprogramm NGL_Grafik.pdfAnlage 6.2 Raum- u. Funktionsprogramm NGL_Grafik.pdf