Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 319/2023
Stuttgart,
06/01/2023


Mindererträge bei den Parkplatzgebühren für Kraftfahrzeuge auf Schulgrundstücken



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.06.2023
18.07.2023

Bericht:

1. Ausgangslage

Die Einführung der Parkplatzgebühren für Kraftfahrzeuge auf Schulgrundstücken wurde im Zusammenhang mit der GRDrs 791/1985 (Neuregelung zur Schaffung und Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen für städtische Mitarbeiter und andere Berechtigte) vor 38 Jahren beschlossen.

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Standorte der Schulliegenschaften im gesamten Stadtgebiet und ohne personelle Ausstattung für die Übertragung dieser Aufgabe gestaltete sich die Umsetzung durch das Schulverwaltungsamt damals äußerst schwierig und war nicht flächendeckend möglich. Manche Kfz-Stellplätze sind uneingeschränkt auf den Schulgrundstücken nutzbar, andere sind durch Abschrankungen nur durch einen Nutzerkreis eingeschränkt nutzbar. Zudem konnte wegen allgemein ausreichend zur Verfügung stehenden Parkraums im öffentlichen Verkehrsraum auf diese Flächen ausgewichen werden.

In der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts werden die pro Schulanlage festgelegten Gebühren vereinnahmt. Die Verwaltung der Parkplatzvermietungen wird meistens vor Ort an den Schulen durchgeführt und verursacht dort Personalaufwand: An den Schulen liegt die Verwaltung bei den Schulsekretariaten oder der Lehrerschaft.

2. Entwicklungen

Die letzte größere Gebührenerhöhung fand im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 statt (GRDrs 212/2010) und führte zu vielen Kündigungen der Parkplatzanmietungen durch die Schulen.

Durch die Kündigungen konnten die angestrebten Mehreinnahmen i. H. v. 253.000 EUR pro Jahr nicht erreicht werden. Da eine Überwachung der Parkplatznutzung vor Ort nicht möglich ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf den Schulgrundstücken unentgeltlich geparkt wird.

Die derzeit vorhandenen Abschrankungen an einigen Schulen für die alleinige Nutzung der Kfz-Stellflächen durch die Vertragsnehmer führten dazu, dass die Parkplätze durch die Vereinsmitglieder, die abends und an den Wochenenden die Schule nutzen, nicht mehr verwendet werden konnten.

Die Schulleitungen weisen auf diese problematischen Situationen vor Ort hin sowie auf das Problem der Personalgewinnung für die Stellplatzverwaltung und fordern die Unterstützung des Schulverwaltungsamts für die Schaffung eines kostenfreien Parkens für die Lehrerschaft.

3. Vorschlag

Aufgrund der Besonderheiten bei den Kfz-Stellplätzen auf Schulgrundstücken ist die Vermietung für alle am Schulleben Beteiligten unverhältnismäßig aufwändig sowie zum Teil nicht praktikabel.

Die Parkplatzvergabe auf Schulgrundstücken soll ab 2024 kostenfrei erfolgen. Dabei sollte es grundsätzlich der jeweiligen Schulleitung obliegen, die zur Verfügung stehenden Plätze zu verteilen. Mehrfachbelegungen können dadurch sinnvoll organisiert werden.

Wenn es die Lage der Parkplätze und die Situation vor Ort erlaubt, sollen Kfz- Parkplätze auch weiterhin für externe Nutzer (z. B. Nachbarschaft) vermietet werden. Diese kostenpflichtigen Vermietungen sind beizubehalten.

4. Berechnung der Mindererträge

Durch die Parkplatzvermietung auf Schulgrundstücken werden derzeit ca. 357.000 EUR pro Jahr eingenommen, einschließlich ca. 57.000 EUR pro Jahr für Vermietungen an externe Nutzer.

Durch den dargestellten Vorschlag würden sich die Einnahmen der Stadt Stuttgart (Mindererträge) um 300.000 EUR pro Jahr reduzieren.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (Mindererträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
3411 Mietertrag unbewegl. Vermögen(SK 34110020)
300
300
300
300
300
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

-

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