Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: 0323-00
GRDrs 811/2014
Stuttgart,
11/03/2014



Bürgerversammlungen im Jahr 2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.11.2014



Beschlußantrag:

Für das Jahr 2015 werden folgende Bürgerversammlungen anberaumt:

Für den Stadtbezirk Zuffenhausen am Montag, 2. März 2015,
für den Stadtbezirk Weilimdorf am Montag, 18. Mai 2015
für den Stadtbezirk Untertürkheim am Montag, 27. Juli 2015 und
für den Stadtbezirk Stuttgart-Mitte am Montag, 12. Oktober 2015.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach der Ordnung für Bürgerversammlungen vom 23. Oktober 1997 finden in möglichst regelmäßigen Zeitabständen etwa alle vier bis fünf Jahre Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtbezirken statt. Sie werden vom Verwaltungsausschuss anberaumt (§ 3 der Ordnung für Bürgerversammlungen der Stadt Stuttgart).

Für 2015 sind die Bürgerversammlungen für die im Beschlussantrag aufgeführten Stadtbezirke vorgesehen. Die Termine sind mit den betroffenen Bezirksvorsteherinnen und dem Bezirksvorsteher abgestimmt.



Finanzielle Auswirkungen

-




Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

-




zum Seitenanfang