Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 736/2014
Stuttgart,
10/21/2014



Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.11.2014
11.11.2014
06.02.2015
24.02.2015
04.03.2015
05.03.2015



Beschlußantrag:

1. Von dem Schulentwicklungsplan für die öffentlichen beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (s. Anlage 1). 2. Der Weiterentwicklung verschiedener Schulstandorte in den vier Handlungsfeldern „Kaufmännische Schulen“, „Metalltechnische Schulen“, „Berufsfeldübergreifende Schulen“ und „Landwirtschaftliche Schule“ hin zu Kompetenzzentren wird zugestimmt. Ziel der strukturellen Änderungen ist es, das bestehende Bildungsangebot langfristig in Stuttgart zu erhalten und das duale System und die Wirtschaftsstruktur in Stuttgart zu stärken (vgl. Punkt 3.3 der Begründung). 3. Für das Handlungsfeld „Kaufmännische Schulen“ wird der Handlungs- empfehlung auf Grundlage der Modellvariante 11 zugestimmt (vgl. Punkt 3.3.1 der Begründung).
Die Verwaltung wird mit der Weiterbearbeitung folgender
Prüfaufträge beauftragt: 4. Für das Handlungsfeld „Metalltechnische Schulen“ wird der Handlungsempfehlung auf Grundlage der Modellvariante 2 zugestimmt (vgl. Punkt 3.3.2 der Begründung). Die Verwaltung wird mit der Weiterbearbeitung folgender Prüfaufträge beauftragt: 5. Für das Handlungsfeld „Berufsfeldübergreifende Schulen“ wird der Handlungsempfehlung auf Grundlage der Modellvariante 7 zugestimmt (vgl. Punkt 3.3.3 der Begründung). Die Verwaltung wird mit der Weiterbearbeitung folgender Prüfaufträge beauftragt: 6. Die Verwaltung wird für das Handlungsfeld „Landwirtschaftliche Schule“ auf Grundlage der Modellvarianten 1 und 2 mit der Weiterbearbeitung folgender Prüfaufträge beauftragt (vgl. Punkt 3.3.4 der Begründung ): 7. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2016/17 über die notwendigen finanziellen und ggf. auch personellen Ressourcen zu berichten.






Begründung:


Gliederung:


1. Ausgangssituation


2. Umsetzung


3. Wesentliche Erkenntnis

3.1 Schülerrückgang und Raumüberhang

3.2 Handlungsfelder

3.3 Handlungsempfehlungen



4. Entwicklungsmöglichkeiten für spezielle Handlungsfelder

4.1 Berufliches Gymnasium

4.2 Schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung (Inklusion)

4.3 Schulische Bildung junger Menschen ohne Deutschkenntnisse

4.4 Stärkung des dualen Ausbildungssystems

4.5 Regionale Schulentwicklung

5. Verfahren – diskursiv und ergebnisoffen


6. Schnittstellen und externe Faktoren

6.1 Bildungspolitische Entwicklungen

6.2 Städtisches Schulsanierungsprogramm

7. Weiteres Vorgehen

7.1 Umsetzungsschritte in der zweiten Projektphase

7.2 Prozessgestaltung / Beteiligungsverfahren

1. Ausgangssituation


Die letzte Gesamtschau der Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen wurde 2001 erstellt. Seither haben sich die bildungspolitischen, gesellschaftlichen, demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt deutlich verändert. Beispielhaft zu nennen sind der Trend hin zu höheren Bildungsabschlüssen und weg vom dualen System, Änderungen innerhalb der Berufsbilder und bei der Nachfrage nach einzelnen Berufen, die Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte, Auswirkungen der Empfehlungen aus der Enquetekommission „Fit fürs Leben in der Wissens- gesellschaft – Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ sowie nicht zuletzt die Aufnahme einer regionalen Schulentwicklung im Schulgesetz für Baden-Württemberg. Vor diesem Hintergrund und angesichts landesweit rückläufiger Schülerzahlen wurde eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung unter Erarbeitung einer regionalen Perspektive notwendig.

Im Anschluss an die Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart daher Planungsmittel für eine Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen bereitgestellt (GRDrs 377/2011). Auf Grund der knappen Personalressourcen des Schulverwaltungsamtes wurde das Projekt zur Vergabe an einen externen Gutachter EU-weit ausgeschrieben. Im Sommer 2012 konnte das Büro GUS (Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart) beauftragt werden. Untersucht wurde die Entwicklung der 22 öffentlichen beruflichen Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart in einem Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2022/23. Dabei wurde das gesamte, in Stuttgart an den beruflichen Schulen sehr breitgefächerte Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot betrachtet von beruflichen Ausbildungen im dualen System über allgemein bildende Schulabschlüsse bis hin zu beruflichen Weiterbildungen und Abschlüssen auf dem zweiten Bildungsweg. Der Leistungsumfang umfasst folgende Projektschritte:

1. Bestandserfassung: Analyse Raum-/ Gebäudebestand und Schulprofil, u.a. Begehung aller 22 Schulen, Leitfadeninterviews mit Schulleitungen, Workshop mit Schulleitungen und Regierungspräsidium zu Zukunftsperspektiven für den Bildungs- und Wirtschaftsstandort Stuttgart

2. Prognose der Schülerzahlen: Daten- und Trendanalysen zu demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, u.a. Bevölkerungsentwicklungen, Übertrittsverhalten an allgemeinbildenden Schulen, Entwicklungen in einzelnen Wirtschafssektoren, Prognosen je Ausbildungsberuf und Bildungsgang, Befragungen von Experten aus Wirtschaft und Bildungspolitik, Abgleich mit den Landkreisen in der Region

3. Analyse des Raumbedarfs und Bilanzierung: Berechnung von Kennwerten zum schulspezifischen Bedarf, Analyse von Fehlbedarfen durch Abgleich des Bedarfs mit der Ist-Situation, Erkennen von Raumüberhängen und Raumunterdeckungen je Schulstandort, Bilanzierung über alle Schulen hinweg für die Gesamtstadt

4. Entwicklung von Lösungsalternativen: Analyse von Handlungsbedarfen bspw. hinsichtlich schulischer Profile, Auslastungsfragen, Standortbedingungen oder der Leistungsfähigkeit von Gebäuden, Aufzeigen von Lösungsalternativen, Diskussion der Lösungsmodelle mit Schulleitungen, Regierungspräsidium und Wirtschaftsvertretern, Weiterentwicklung der Lösungsansätze hin zu Handlungsempfehlungen.



2. Umsetzung


Das Projekt startete Anfang Oktober 2012 mit einer Auftaktveranstaltung für Schulleitungen und Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart Referat Berufliche Schulen.

Zentraler Schwerpunkt der ersten Projektphase war die Bestandserfassung auf folgender Grundlage:

· Amtliche Schulstatistik: Gesamtschüler im Basisjahr 2011/12, Schüler- und Klassenzahlen nach Schularten und Bildungsgängen in den zurückliegenden fünf Jahren

· Schulische Struktur: Art der Schule, Schulprofil, Lage im Stadtgebiet, Außenstellen, Einzugsbereich und Nachfrage aus der Region

· Gebäude- und Nutzungsdaten: Raumlisten und Programmflächen.

Im Rahmen einer ersten Expertenrunde folgten im Zeitraum Oktober bis Dezember 2012 Befragungen und Begehungen an allen 22 Schulen. In strukturierten Arbeitsgesprächen fand ein Austausch zur zukünftigen Entwicklung und zu Trends aus Sicht der Schulleitungen statt. Dabei wurden nachgefragte bzw. nicht nachgefragte Berufe und Bildungsgänge thematisiert, die strategische Ausrichtung und Schärfung des schulischen Profils sowie neue Aufgabenstellungen durch Veränderungen bei den allgemein bildenden Schulen diskutiert. Im April 2013 fand ein Workshop mit allen 22 Schulleitungen und Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart statt, in dem Zukunftsperspektiven für den Schul- und Wirtschaftsstandort Stuttgart diskutiert wurden.

Mit dem Ziel, Schülerprognosen je Bildungsgang und je Ausbildungsberuf zu erstellen, wurden in der zweiten Projektphase demographische und wirtschaft- liche Entwicklungstendenzen analysiert. Zur Absicherung dieser Prognosen fanden im Herbst 2013 mehrere Gespräche mit verschiedenen Experten aus Wirtschaft und Bildungspolitik statt. Befragt wurden Vertreter der Industrie und Handelskammer Region Stuttgart, der Handwerkskammer Region Stuttgart, des Deutschen Gewerkschaftsbunds Bezirk Baden-Württemberg, des Verbands Südwestmetall und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Abteilung Berufliche Schulen. Folgende Themenfelder wurden mit diesen Experten diskutiert:

· Strukturmerkmale und Entwicklung der Region Stuttgart

· Problemfelder Demografie, Fachkräftemangel und Qualifizierung

· Schulsystem und Übergang in den Beruf

· Zukünftige Entwicklungen an den beruflichen Schulen.

In der dritten Projektphase wurde aus den in den Expertenrunden abgestimmten Prognosedaten eine Bedarfseinschätzung je Schule anhand des jeweils spezifischen schulischen Profils erarbeitet. Durch Abgleich mit den Ergebnissen aus der Bestandserfassung wurden Raumunterdeckungen bzw. -überhänge je Standort berechnet. Auf Basis dieser Bilanzierung konnten wichtige Erkenntnisse zu Handlungsbedarfen abgeleitet und modellhafte Lösungsalternativen entworfen werden. Die Lösungsmodelle wurden im weiteren Projektverlauf allen Beteiligten vorgestellt, intensiv diskutiert und weiterentwickelt. Mit dem Vorschlag von Handlungsempfehlungen endet die erste grundlegende Planungsphase dieses Projekts. Die Erkenntnisse und verschiedenen Lösungsansätze sind in dem als Anlage 1 beigefügten Projektbericht ausführlich darstellt.

Im beigefügten Bericht des Gutachters sind die Ziele und Leitlinien sowie die methodischen Grundlagen der Schulentwicklungsplanung dargelegt (Teil A). Auf Basis der erarbeiteten Schülerprognosen und im Abgleich mit der Bestandsanalyse wurden vier Handlungsfelder identifiziert (Teil B). Für die erkannten Handlungs- bedarfe wurden Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Neuaus- richtung der beruflichen Schullandschaft in Stuttgart herausgearbeitet (Teil C).



3. Wesentliche Erkenntnis


3.1 Schülerrückgang und Raumüberhang

Wesentliches Ergebnis ist die Feststellung eines langfristig zu erwartenden erheblichen Raumüberhangs von über 10%. Dies entspricht einer Größenordnung von 1,5 - 2 beruflichen Schulen. Maßgeblich für den Raumüberhang ist die demographische Entwicklung mit einem prognostizierten Schülerrückgang von rd. 15% sowie Veränderungen in der Struktur der Berufe und der darin begründeten Auswirkungen auf die Formate der Werkstätten und Labore. Großflächige Werkstätten, wie beispielsweise Schmieden oder Werkbankräume, werden künftig durch neue Formate zu ersetzen sein.

Die zukünftigen Raumüberhänge ermöglichen einerseits bestehende Defizite im Bereich Schüler-/ Lehrerarbeit abzubauen sowie neue Unterrichtsformen bei Umstrukturierung veralteter Fachraumsituationen zu berücksichtigen, andererseits können Außenstellen in kostenintensiven Mietobjekten aufgegeben werden (z.B. Siemensstraße 52 (Wirtschaftsgymnasium West, Johannes-Gutenberg-Schule), Burgenlandstraße 44 (Louis-Leitz-Schule)). Erweiterungs- oder Neubauten zur Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten an einzelnen Standorten mit derzeitigem Raumdefizit sind vor diesem Hintergrund nicht mehr notwendig. Der Raumbedarf der beruflichen Schulen kann insgesamt betrachtet in den städtischen Schulgebäuden durch Umstrukturierungen und Verlegung von Berufen und Schularten innerhalb Stuttgarts gedeckt werden. Trotz der hier vorgeschlagenen Aufhebung von einzelnen Schulen bieten die verbleibenden Standorte noch ausreichend Flexibilität und Raumreserven für neue Entwicklungen, wie beispielsweise im Bereich der inklusiven Beschulung, weiter anwachsender Flüchtlingsströme oder neuer Schulversuche im sog. Übergangssystem. Die vorgeschlagenen strukturellen Konzentrationen führen zur Stärkung der Schulen im Sinne von Kompetenzzentren mit dem Ziel, bestehende Bildungsangebote langfristig in Stuttgart zu erhalten und damit jungen Menschen bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen und den Wirtschaftsstandort Stuttgart zu stärken.


3.2 Handlungsfelder

Die Analyse des Gutachters weist Handlungsbedarfe an 15 der insgesamt 22 beruflichen Schulen aus, wobei sich die Verhältnisse an den Standorten differenziert darstellen. Hintergrund sind die deutlich unterschiedlich verlaufenden Entwicklungen in einzelnen Branchen und Ausbildungsberufen (z.B. – 28% im Nahrungsmittelhandwerk gegenüber + 7% im Informatikbereich) und in verschieden Schularten (z.B. –40% in den zweijährigen Berufsfachschulen und +30% im Beruflichen Gymnasium).

Aus der Problemanalyse ergeben sich vier Handlungsfelder:

· Kaufmännische Schulen (6 Schulen):
Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule, Kaufmännische Schule 1, Kaufmännische Schule Nord, Kaufmännische Schule Süd, Louis-Leitz-Schule, Wirtschaftschaftsgymnasium West

· Metalltechnische Schulen (4 Schulen):


· Berufsfeldübergreifend Gewerbliche Schulen (4 Schulen):
· Landwirtschaftliche Schule 3.3 Handlungsempfehlungen

Näher untersucht wurden 22 Lösungsmöglichkeiten. Die hohe Komplexität der Lösungsfindung bestand darin, inhaltliche Handlungsoptionen zur Stärkung des schulischen Profils mit den räumlich-gebäudlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Aufgrund der Wechselwirkungen und unterschiedlichen Entwicklungen in Berufen und Schularten konnten Schulen nicht isoliert analysiert werden, sondern es wurden immer mehrere Schulen gemeinsam in teilweise unterschiedlichen Modellkonstellationen betrachtet. Die hier nun vorgeschlagenen vier Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis eines breiten Diskussionsprozesses. Sie sind mit den wesentlichen Akteuren abgestimmt. Die Lösungsmodelle orientieren sich an der Leitidee, Schulen als Kompetenzzentren weiterzuentwickeln und Raumdefizite in Bestandsgebäuden der beruflichen Schulen auszugleichen.

Folgende Handlungsempfehlungen werden mit dieser Vorlage nun zur Beschlussfassung vorgelegt (zur ausführlichen Darstellung vgl. Anlage 1, Teil C):


3.3.1 Handlungsempfehlung „Kaufmännische Schulen“ - Modellvariante 11
(vgl. Anlage 1, Teil C, Seite 231)

3.3.2 Handlungsempfehlung „Metalltechnische Schulen“ - Modellvariante 2
(vgl. Anlage 1, Teil C, Seite 243)



3.3.3 Handlungsempfehlung „Berufsfeldübergreifend“ - Modellvariante 7
3.3.4 Handlungsempfehlung „Landwirtschaftliche Schule“Modelle 1 und 2


4. Entwicklungsmöglichkeiten für spezielle Handlungsfelder


Die hier vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen basieren auf vielfältigen schulorganisatorischen Veränderungen und haben teilweise bauliche Umstrukturierungen zur Folge. Da an mehreren Standorten derzeit bereits die Notwendigkeit besteht, berufsspezifische Fachräume zu modernisieren und/oder Schulraum zu sanieren, wurden diese anstehenden bzw. bereits anlaufenden Maßnahmen im Rahmen der Lösungssuche so weit als möglich berücksichtigt. Ziel dieser Schulentwicklungsplanung ist es, langfristig Sicherheit für die anstehenden Investitionen zu erreichen. Die Analyse des Gutachters zeigt, dass dieses Ziel durch eine Konsolidierung der Schullandschaft erreicht werden kann. In der Konsequenz bedeutet das, dass für qualitativ und quantitativ gut aufgestellte, stabile und leistungsfähige Schulen eine Neuverteilung von Berufen und Schularten notwendig ist, die in Folge zu einer Reduzierung der Anzahl der beruflichen Schulen in Stuttgart führt. Auf Grundlage der hier vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen werden zwei Innenstadt-Schulgebäude frei (Technische Oberschule und Kaufmännische Schule Süd). Diese Schulgebäude können anderen schulischen Nutzungen, beispielsweise auch im Bereich der allgemein bildenden Schulen, zugeführt werden. Bei der vorgeschlagenen Konsolidierung der Standorte wurde berücksichtigt, dennoch ausreichend Flexibilität für neue Entwicklungen zu erhalten. Beispielhaft stehen hierfür die Themenfelder Berufliches Gymnasium, Inklusion, Bildungsangebote für Flüchtlinge, Attraktivität des dualen Systems und Regionale Schulentwicklung.


4.1 Berufliches Gymnasium

Im Bereich der Beruflichen Gymnasien ist die Nachfrage in Stuttgart seit mehreren Jahren höher als die Aufnahmekapazitäten. Eine wesentliche Entlastung für Stuttgart konnte auch durch den Ausbau im Beruflichen Gymnasium nicht erreicht werden, obwohl in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 landesweit insgesamt 150 zusätzliche Eingangsklassen eingerichtet wurden. Im Schuljahr 2013/14 kommen immer noch rd. 49% der Schülerinnen und Schüler aus dem Umland, während gleichzeitig ein großer Teil der eigentlich zugangsberechtigten Stuttgart Schüler/innen wegen der Eingangsbeschränkungen der jeweiligen Schule in Stuttgart nicht zum Zuge kommt und ins Umland ausweichen muss. Insgesamt ist das für den kommunalen Schulträger im Blick auf die Versorgung der eigenen Schülerschaft, aber auch bezüglich der Kosten für die jeweilige Schülerbeförderung ein unbefriedigendes Verfahren. Eine nochmalige Anfrage der Stadt an Herrn Kultusminister Stoch zum bedarfsgerechten Ausbau der Beruflichen Gymnasien im Rahmen des hier vorgestellten Schulentwicklungsplans wurde im Frühjahr dieses Jahres abschlägig beantwortet. Angesichts der angespannten Ressourcensituation im Bereich der Beruflichen Schulen könnten neue Profile bzw. weitere Neueinrichtungen Beruflicher Gymnasien ausschließlich in Substitution mit bestehenden Vollzeitangeboten erfolgen. Diese Substitution müsse zudem über die demographische Rendite hinaus erbracht werden. Die Stadt steht zu diesem Thema ebenso wie zur noch offenen Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Rechtsanspruch auf einen Schulplatz für zugangsberechtigte Bewerberinnen und Bewerber an einem Beruflichen Gymnasium weiter im Gespräch mit dem Land.


4.2 Schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung (Inklusion)

Bereits seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 kooperieren berufliche Schulen und Sonderschulen in Stuttgart im Rahmen des Schulversuchs Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) (GRDrs 584/2009). Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach Abschluss der allgemein bildenden Schulzeit entsprechend ihren individuellen Kompetenzen zu fördern und zu begleiten sowie nach Erfüllung der Berufsschulpflicht in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Dieses Stuttgarter Konzept wurde 2013 mit dem „Innovationspreis Integration“ des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Im Rahmen der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft“ soll mit der Einrichtung eines Sonderpädagogischen Dienstes an beruflichen Schulen begonnen werden. Dieser Dienst soll auch weitere Aufgabenstellungen in Bezug auf inklusiven Unterricht übernehmen und Jugendliche mit Behinderung auf dem Weg zu einer Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung unterstützen. In Stuttgart gibt es bereits erste Ansätze zur inklusiven Beschulung in beruflichen Schulen. Beispielhaft zu nennen ist hier ein Kooperationsmodell mit dem Rudolph-Sophien-Stift, bei dem Jugendliche mit psychischer Behinderung jeweils im ersten Ausbildungsjahr im Berufsfeld Hotel-und Gaststättengewerbe und im Beruf Bäcker inklusiv unterrichtet werden.

Die Konsequenzen für den Schulträger aus dem weiteren Ausbau eines inklusiven Bildungsangebots, z.B. in Form von zusätzlichen Raumangeboten, können grundlegend erst diskutiert werden, sobald längerfristige Erfahrungen vorliegen. Vorausschauend wurde jedoch im hier vorgestellten Schulentwicklungsplan berücksichtigt, durch flexible Ausgleichsmöglichkeiten an den Schulen variable Kapazitäten für die Weiterentwicklung von Schulversuchen und Modellprojekten vorzuhalten.


4.3 Schulische Bildung junger Menschen ohne Deutschkenntnisse

Mit der starken Zunahme von Flüchtlingen im Jahr 2014 steigt im schulischen Bereich der Bedarf an sogenannten Vorbereitungsklassen, in denen ausländische Kinder und Jugendliche die für den Besuch einer Regelklasse notwendigen Deutschkenntnisse erwerben können. Neben Vorbereitungsklassen an Grundschulen und an Werkrealschulen werden zum Schuljahr 2014/15 zusätzliche sog. VABO-Klassen „Vorqualifizierung Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen“ an den beruflichen Schulen eingerichtet. Durch Kooperation mit Ausbildungsbetrieben, die berufsorientierende Praktika beispielsweise im Nahrungshandwerk anbieten, werden jungen Zuwanderern berufliche Ausbildungsperspektiven eröffnet. Handwerksbetriebe sehen in diesem neuen Modell Chancen, qualifizierte Bewerber zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs zu gewinnen. Die Entwicklung derartiger Bildungsangebote ist im Rahmen der Schulentwicklung weiter zu beobachten. Dabei sind auch Chancen für den Wirtschaftsstandort Stuttgart weiter auszuloten und Angebote zu stärken, die die Attraktivität der Landeshauptstadt als Lebens-, Wohn- und Arbeitsort weiter steigern.


4.4 Stärkung des dualen Ausbildungssystems

Aus der Wirtschaft werden vielfältige Ansätze entwickelt, die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems zu stärken und neue Potentiale für zukünftige Fachkräfte zu gewinnen. Diese Ansätze gilt es im Rahmen der Schulentwicklungsplanung weiter zu beobachten und Chancen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Stuttgart aufzugreifen. Beispielhaft als neuer Ansatz kann die Anwerbung von Auszubildenden aus dem südeuropäischen Raum genannt werden. So wurde im Schuljahr 2014/15 im Rahmen des bundesweiten Modellversuchs MobiPro-EU ("Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“) auch in Stuttgart ein spezielles Ausbildungsangebot im Bereich der Bauwirtschaft eingerichtet. Darüber hinaus werden aktuell besondere Ausbildungsangebote für Studienabbrecher aus den Hochschulen entwickelt oder bestehende Angebote mit verkürzten Ausbildungszeiten für Abiturienten weiterentwickelt. Im sog. Übergangsbereich werden vielfältige Modellversuche erprobt mit neuen pädagogischen Ansätzen, die unter anderem auf einer Stärkung der dualen Komponente basieren und den Übergang in eine duale Ausbildung unterstützend begleiten.


4.5 Regionale Schulentwicklung

Aufgrund der Zentrumsfunktion der Landeshauptstadt Stuttgart und der Besonderheit, dass Schulstandorte nach Branchen und Berufsfeldern strukturiert sind, gibt es bereits heute eine Vielzahl an Landes- und Bezirksfachklassen sowie länderübergreifenden Fachklassen. Mehr als die Hälfte der Auszubildenden in der Berufsschule hat ihren Beschäftigungsort außerhalb Stuttgarts. Der Anteil an auswärtigen Schülerinnen und Schüler ist mit rd. zwei Dritteln in Stuttgart ebenfalls vergleichsweise hoch.

Im Sommer dieses Jahres erfolgte die Verankerung der regionalen Schulentwicklung im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg. Für den Bereich der Beruflichen Schulen ist ergänzend eine Verordnung geplant, die der Sicherung der gemeinsamen Ausbildung der Fachkräfte durch Wirtschaft und Schule dienen soll. Die regionale Schulentwicklung verfolgt dabei das Ziel, dauerhaft ein regional ausgewogenes, differenziertes und zugleich ressourceneffizient organisiertes Bildungsangebot bereit zu halten, das den Erwerb von Bildungsabschlüssen des beruflichen Schulwesens in zumutbarer Erreichbarkeit ermöglicht. Es soll ein inhaltlich und organisatorisch abgestimmtes Bildungsangebot erreicht werden, bei dem die Lehrkräfte entsprechend ihrer Lehrbefähigung bildungsübergreifend effektiv eingesetzt werden können und die sächlichen Mittel des Schulträgers, insbesondere kostenintensiv eingerichtete Werkstätten und Labore, bestmöglich ausgenutzt werden. Im Regelfall sollen demzufolge schulorganisatorische Maßnahmen grundsätzlich bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse angestoßen werden.

Vor diesem Hintergrund wurde der Fokus des hier vorgestellten Schulentwicklungsplans nicht auf das Interesse einer einzelnen Schule gerichtet. Vielmehr wurden alle Schulstandorte in Stuttgart gemeinsam - unter Einbringung einer regionalen Perspektive durch das Regierungspräsidium Stuttgart - betrachtet und bewertet. Die mit dieser Vorlage dargestellten Handlungsempfehlungen zielen darauf, durch strukturelle Konzentrationen die Voraussetzungen zu schaffen, das bestehende Bildungsangebot in der dualen Berufsschule und im Vollzeitbereich in Stuttgart langfristig zu erhalten. Ein Abgleich der städtischen Entwicklung mit der Region fand in einem Gespräch mit Vertretern der fünf benachbarten Landkreise statt. Geplant ist ein jährlicher Austausch in der Region.



5. Verfahren – diskursiv und ergebnisoffen


Im Verlauf des Projekts hat sich ein diskursives Verfahren als äußerst gewinnbringend erwiesen, das alle Beteiligten – Schulen sowie Experten aus Wirtschaft und Bildungspolitik – eng in den Prozess einbindet. Das Regierungspräsidium Stuttgart begleitete das Projekt in beratender Funktion und unter Einbringung der regionalen Perspektive. Insbesondere bei der Weiterentwicklung der Lösungsmodelle und Handlungsempfehlungen stellte sich der offene und transparente Diskurs mit Schulen und Regierungspräsidium als wichtiger Faktor heraus. Im Zuge der zahlreichen Planungsgespräche wurden Schulleitungen, Regierungspräsidium und Experten aus Wirtschaft und Bildungspolitik zu den dargelegten Erkenntnissen und Modellvarianten um Stellungnahme gebeten und zur Entwicklung weiterer Lösungsperspektiven aufgefordert. Die Detailkenntnis, Einschätzungen und Ideen dieser Partner trugen zur Erarbeitung der hier vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen in erheblichem Maß bei. Das ergebnisoffene Vorgehen ermöglichte, dass die in der Diskussion weiterentwickelten Lösungsmodelle am Ende dieser ersten Planungsphase von der überwiegenden Mehrheit der Akteure getragen und befürwortet werden. Durch das Regierungspräsidium Stuttgart wurden Örtliche Personalratsvertretungen der Schulen sowie der Bezirkspersonalrat in dieser sehr frühen Projektphase bereits eingebunden. Anlass gab die breite Diskussion der Lösungsmodelle innerhalb der Schulen. Darüber hinaus haben Schulleitungen und Örtliche Personalräte einzelner Schulen die Initiative zu ersten „Runde-Tisch-Gesprächen“ ergriffen.

Bei allen Vorteilen stellt ein solch diskursives Verfahren hohe zeitliche und organisatorische Anforderungen an Projektverantwortliche und Beteiligte. Von Schulverwaltungsamt und Büro GUS wurden insgesamt 47 Planungsgespräche mit den Schulen und acht Gesprächsrunden mit Experten aus Wirtschaft und Bildungspolitik organisiert, vorbereitet und durchgeführt. Mit dem Regierungs- präsidium Stuttgart fanden zahlreiche Arbeitsgespräche statt sowie ein Gespräch mit Vertretern der fünf benachbarten Landkreise. Zur Präsentation in den gemeinderätlichen Gremien wurden drei Zwischenberichte erstellt. Auf Einladung des Regierungspräsidiums wurden die Örtlichen Personalvertretungen der Schulen in drei Veranstaltungen im Schulverwaltungsamt informiert. Der für die beruflichen Schulen in Stuttgart zuständige Bezirkspersonalrat wurde durch das Regierungspräsidium eingebunden. Während des gesamten Prozesses fand kontinuierlich ein intensiver Austausch zwischen Schulverwaltungsamt und Büro GUS statt.



6. Schnittstellen und externe Faktoren


Bei der Umsetzung des Schulentwicklungsplans sind Schnittstellen zu anderen Themenbereichen zu berücksichtigen und deren Erkenntnisse mit der weiteren Projektbearbeitung abzugleichen. Neben Auswirkungen neuer bildungspolitischer Vorgaben, der weiteren Entwicklung im Bereich der allgemein bildenden Schulen und einer Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen ist insbesondere das städtische Schulsanierungsprogramm zu beachten.


6.1 Bildungspolitische Entwicklungen

Die Auswirkungen der vielfältigen bildungspolitischen Änderungen durch die neue Landesregierung können derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. In Folge des Wegfalls der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung, der Einrichtung neunjähriger Gymnasialzüge und der Aufgabe der Notenhürde von der 9. in die 10. Klasse an der Werkrealschule zeigen sich bereits heute deutliche Veränderungen in der Nachfrage nach Ausbildungsberufen und Schularten zum Beispiel im sog. Übergangssystem oder im Beruflichen Gymnasium. Weitere Veränderungen im Wahlverhalten an den beruflichen Schulen beispielsweise durch die noch offene Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsanspruchs auf einen Schulplatz am Beruflichen Gymnasium sind derzeit ebenso wenig absehbar wie die Entwicklung der Schülerströme im Bereich der beruflichen Schulen in der Region Stuttgart insgesamt in Folge der dieses Jahr im Schulgesetzt von Baden-Württemberg verankerten Regionalen Schulentwicklung.

Im Rahmen des hier vorgestellten Schulentwicklungsplans wurde daher versucht, durch Stärkung der Schulen als Kompetenzzentren und dem Aufbau ausgewogener Schulstrukturen unter Einbeziehung von flexiblen Ausgleichsmöglichkeiten in Gebäudeverbünden (z.B. Max-Eyth-Schule / Robert-Mayer-Schule oder Gewerbliche Schule für Farbe und Gestaltung / Gewerbliche Schule für Holztechnik) variable Kapazitäten für verschiedene Entwicklungen vorzuhalten.


6.2 Städtisches Schulsanierungsprogramm

Mit GRDrs 62/2011 hat die Verwaltung die Untersuchungs- ergebnisse der Beratungsfirma Drees & Sommer bezüglich des Sanierungsbedarfs der städtischen Schulgebäude vorgelegt. Auf Basis der mit dieser Vorlage zu treffenden Grundsatzentscheidungen kann eine Zusammenführung der Untersuchungsergebnisse zum Sanierungsbedarf mit den Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen der Schulentwicklungsplanung erfolgen. Insbesondere im Falle struktureller oder schulorganisatorischer Änderungen sind Sanierungsmaßnahmen und Umstrukturierungsmaßnahmen kontinuierlich abzustimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Durchführung dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen nachhaltig ist und zukünftigen schulischen Bedürfnissen entspricht.



7. Weiteres Vorgehen


Mit Vorlage der hier dargestellten Handlungsempfehlungen endet die grundlegende Planungsphase des Projekts Schulentwicklungsplanung 2017 / 2022 für die öffentlichen beruflichen Schulen in Stuttgart. Ziel der ersten Phase war es, auf Basis der in dieser Beschlussvorlage dargelegten Erkenntnisse und Lösungsansätze Grundsatzentscheidungen für die einzelnen Handlungsfelder herbeizuführen. Die mit dieser Vorlage zu beschließenden Prüfaufträge bilden die Grundlage für Detailplanungen, Weiterentwicklungen und Umsetzungsarbeiten der dargelegten Handlungsempfehlungen.


7.1 Umsetzungsschritte in der zweiten Projektphase

Mit einer auf diesen Grundsatzentscheidungen aufbauenden zweiten Phase des Schulentwicklungsplanungsprozesses werden Aufgaben und Entscheidungen verbunden sein, die sich mit folgenden Stichpunkten umreißen lassen:

Schulorganisatorische Konzeption

· Detailprüfung und Weiterentwicklung schulorganisatorischer Änderungen im Hinblick auf Verlegungen von Berufen und Schularten innerhalb der Schulstandorte in Stuttgart

· Begleitung der durch die Schulentwicklungsplanung angestoßenen inneren Schulentwicklungsprozesse (z. B. Konzeption der Schule als Kompetenz- zentrum, Integration von Berufen und Schularten am neuen Standort, Kooperation zwischen Schulen, Zusammenlegung von Schulen …)

· Abstimmung mit allen Prozessbeteiligten im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens

· Vorbereitung und Umsetzung von Strukturbeschlüssen

Prüfung der Raumsituation

· Überprüfung der Raumsituation und der Ausstattung

· Erarbeitung von Raumprogrammen auf Basis der Schülerprognosen in der neuen schulorganisatorischen Struktur

· Initiierung von Planungsprozessen im Falle baulicher Umstrukturierungen
(z.B. Machbarkeitsstudien)

· Abstimmung mit allen Prozessbeteiligten

· Klärung der Schulbauförderung

Vorbereitung von Gemeinderatsentscheidungen

· Klärung sämtlicher schulrechtlicher und schulorganisatorischer Fragestellungen im Vorfeld von gemeinderätlichen Entscheidungen

· Erarbeitung von Beschlussvorlagen für entsprechende Einzelvorhaben wie
z.B. schulorganisatorische Maßnahmen/Strukturbeschlüsse oder Vorprojektbeschlüsse

· Abstimmung mit allen Prozessbeteiligten

Bauliche Konzeption

· Planung und Begleitung von konkreten Umstrukturierungs- und Baumaßnahmen bis zur Fertigstellung

· Abstimmung mit allen Prozessbeteiligten im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens


7.2 Prozessgestaltung / Beteiligungsverfahren

Die Prüfung und Weiterentwicklung der Empfehlungen erfolgt weiterhin gemeinsam mit den jeweils beteiligten Akteuren, insbesondere den Schulen, Wirtschaftsexperten und dem Regierungspräsidium Stuttgart. Ein derart breit angelegtes Dialog- und Beteiligungsverfahren stellt sicher, dass die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen aller am Schulleben Beteiligten eingebracht werden können. Neben dem qualitativen Gewinn angesichts der unterschiedlichen Fachlichkeiten trägt diese Art der Einbindung auch dazu bei, die durch Veränderungsprozesse zunächst einmal ausgelöste hohe Verunsicherung bei den betroffenen Schulen abzubauen und die Identifikation mit den anstehenden Maßnahmen zu stärken.

Die grundlegende Offenheit des Prozesses ermöglicht gleichzeitig, dass bei der Bearbeitung und Weiterentwicklung der Prüfaufträge grundsätzliche Veränderungen und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt und im weiteren Arbeitsverlauf aufgenommen werden können. Dies wird nicht zuletzt dann relevant, wenn sich in Folge bildungspolitischer Entscheidungen des Landes die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Schulen und Schulträger weiterentwickeln.

Angesichts der breiten Vielfalt des Bildungsangebots im Bereich der Beruflichen Schulen in der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Vielzahl der vorgeschlagenen schulorganisatorischen Änderungen wird diese zweite Phase der Schulentwicklungsplanung die städtische Bildungspolitik der kommenden Jahre nachhaltig prägen. Dies betrifft nicht nur die Prüfung, Planung und Umsetzung konkreter Handlungsempfehlungen, sondern wird sich auch in den genannten Schnittstellen zu den allgemein bildenden Schulen, den weiteren Entwicklungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie den Auswirkungen der regionalen Schulentwicklungsplanung mit Blick auf die Nachbarkreise widerspiegeln.


Finanzielle Auswirkungen

Wird die Verwaltung mit der Prüfung, Vorbereitung und Umsetzung der hier dargelegten Handlungsempfehlungen beauftragt, bedeutet dies eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen. Im Zuge der weiteren Bearbeitung werden die dafür notwendigen finanziellen und ggf. auch personellen Ressourcen ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin



Anlagen

Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart 2017/2022




zum Seitenanfang
Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen 2017_2022.pdfSchulentwicklungsplan Berufliche Schulen 2017_2022.pdf