Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5621-02
GRDrs 159/2017
Stuttgart,
03/14/2017



Stuttgarter Sportförderung;
Sportvereinigung 1897 Cannstatt e.V. (Spvgg Cannstatt)
Errichtung einer Geschäftsstelle im Vereinsheim im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.03.2017
05.04.2017



Beschlußantrag:

1. Der Sportvereinigung Cannstatt wird zur Errichtung einer Geschäftsstelle im Vereinsheim im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 51.900 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 51.900 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.




Begründung:


1. Angaben zum Verein Die Spvgg Cannstatt hat derzeit 898 Mitglieder. Davon sind 569 (rund 63,36 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Die Sportanlage der Spvgg Cannstatt befindet sich in der Hofener Straße 115 in Stuttgart-Bad Cannstatt. Das Vereinsgelände umfasst einen Rasenplatz, einen Kunstrasenplatz, ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Tennisplätze und ein Vereinsheim.

Seinen Mitgliedern bietet der Verein Sportangebote in den Bereichen Fußball, Handball, Volleyball, Schwimmen, Tennis, Turnen, Gymnastik und Radsport. Der Verein beteiligt sich erfolgreich in zahlreichen der von ihm angebotenen Sportarten an Meisterschaften und Wettbewerben.


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Die Spvgg Cannstatt besaß auf dem Vereinsgelände in der Hofener Straße bislang keine Geschäftsstelle. Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter haben gemeinschaftlich die Vereins- und Mitgliederverwaltung in eigenen Räumlichkeiten übernommen. Aufgrund stetig steigender Mitgliederzahlen, vor allem im Jugendbereich der Mannschaftssportarten Fußball und Handball, und dem damit verbundenen erhöhten Betreuungsbedarf, ist eine Vereinsführung und Mitgliederverwaltung zwischenzeitlich nur noch mit erheblichen Umständen und Mehraufwand möglich. Die Errichtung einer Geschäftsstelle wurde daher dringend notwendig, um die Vereinsverwaltung zu entlasten und Vereinsvorgänge schneller und koordinierter abzuwickeln.

Die Geschäftsstelle wurde in das vorhandene Vereinsheim durch Ausbau des Dachgeschosses über der Vereinsgaststätte integriert. Hierzu wurden der marode Boden und die Wände saniert sowie neue Fenster, eine Heizung und Sanitär-Installationen eingebaut. Zudem wurde ein separater Zugang außerhalb des Gebäudes angebracht. Die Geschäftsstelle bietet nun Raum für zwei PC-Arbeitsplätze und kann künftig auch für Vorstands- und Vereinsratssitzungen sowie für Besprechungen zwischen Vorstandsmitgliedern und Vereinsmitgliedern, Trainern oder Externen genutzt werden.

Die Geschäftsstelle soll außerhalb der Hauptferienzeiten an 44 Wochen des Jahres, dienstags und donnerstags von 16:00 - 19:00 Uhr sowie mittwochs von 11:00 - 18:00 Uhr besetzt werden. Hierzu wird eine neue Stelle für die Leitung der Geschäftsstelle geschaffen. Zusätzlich können Mitglieder des Vorstands und Abteilungsleiter einen Arbeitsplatz in der Geschäftsstelle nutzen.

Das Bauvorhaben wurde im Jahr 2016 weitestgehend abgeschlossen. Restarbeiten sollen im Frühjahr 2017 durchgeführt werden.


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Errichtung einer Geschäftsstelle im bestehenden Vereinsheim mit einer Nutzfläche von 77 m² und einem Brutto-Rauminhalt von 300 m³.




Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 173.000 € brutto. Diese Kosten werden durch Eigenkapital sowie durch einen Zuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart finanziert. Der städtische Zuschuss von 51.900 EUR (30% der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Eigenkapital 21.100 EUR
Darlehen 100.000 EUR
Städtischer Zuschuss 51.900 EUR

Gesamtfinanzierung 173.000 EUR (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs)

Das zur Gesamtfinanzierung benötigte Eigenkapital wurde nachgewiesen.

Ein Landeszuschuss durch den WLSB wurde für das Bauvorhaben nicht gewährt.

Der Investitionszuschuss beträgt 51.900 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.17, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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<Anlagen>



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