Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 1051/2011
Stuttgart,
11/08/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Unser Gesundheitsamt - passen Aufgabenvielfalt und Stellenausstattung noch zusammen?

Beantwortung / Stellungnahme


Stellenausstattung

Die 124,86 Stellen des Gesundheitsamtes verteilen sich auf die Aufgabengebiete wie folgt:

Aufgabengebiet
Stellen
Amtsleitung, Fahrdienst
3,50
Zentraler Service, Grundsatzangelegenheiten (53-1), davon
    · Abteilungsleitung und Assistenz
    · Personal, Organisation, Datenschutz, (53-1)
    · Finanzwirtschaft, Allgemeine Verwaltung (53-1.2)
    · * wegfallende Stellen ab 2012
12,45*
2,00
3,15
5,30
2,00
Gesundheitsschutz, amtsärztlicher Dienst (53-2), davon
    · Abteilungsleitung und Assistenz
    · Amtsärztlicher Dienst (53-2.1)
    · Infektionsschutz (53-2.2)
    · Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene (53-2.3)
    · Sozialdienst für Menschen mit Infektionskrankheiten (53-2.4)
    · *wegfallende Stellen ab 2012
43,24*
2,00
9,05
16,47
8,00
6,01
1,71
Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheitsförderung, Soziale Dienste (53-3), davon
    · Abteilungsleitung und Assistenz
    · Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF)
    · Kinder- und Jugendgesundheit (53-3.1)
    · Sozialdienst für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (53-3.2)
    · Gesundheitsförderung, Prävention (53-3.3)
    · Zahngesundheit (53-3.4)
    · *wegfallende Stellen ab 2012
58,07*

2,00
3,00
24,82
16,25

3,50
7,00
1,5
Gesundheits- und Sozialplanung, Förderung, Kommunikation (53-4), davon
    · Abteilungsleitung und Assistenz
    · Gesundheitsberichterstattung
    · Gesundheits- und Sozialplanung
    · Beauftragte für Suchtprophylaxe
    · Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Öffentlichkeitsarbeit
7,60
2,25
0,65
1,95
1,00
1,75


Sachkostenbedarf

Die schwierige Situation im Sachmittelbudget des Gesundheitsamts begann mit den Haushaltsplanberatungen 2010/2011. Das zuvor noch auskömmliche Budget musste nach der Entscheidung im Budgetgespräch den Mehraufwand für die versäumten U-Untersuchungen von 30.000 Euro ohne zusätzliche Mittel tragen. Mit der anschließenden Entscheidung zur Haushaltskonsolidierung 2009 wurde der Sachmittelhaushalt nochmals um 37.000 Euro (10%) gekürzt. Beide Beträge kumulieren sich zu einer Gesamtkürzung von rund 18%, die das Gesundheitsamt trotz großer Sparbemühungen nicht mehr auffangen konnte.

Dieses strukturelle Defizit ist derzeit noch über verschiedene Arten der Mittelübertragung beherrschbar. So können Mehreinnahmen des EU-Projekts STRIMPF für begrenzte Zeit durch Mittelübertragungen am Jahresende die fehlenden Mittel noch ausgleichen, beim Rechnungsabschluss 2010 musste allerdings das Sozialamt zusätzliche Deckungsmittel in Höhe von 17.000 Euro zur Verfügung stellen. Sollten in absehbarer Zeit die Mehreinnahmen wegfallen, wird das Gesundheitsamt am Jahresende einen nachhaltigen Fehlbetrag ausweisen.

Diese Situation führt dazu, dass für einmalige Ereignisse, wie die Teilnahme am Deutschen Jugendhilfetag (DJHT), generell keine Mittel mehr vorhanden sind. Auch Sonderaufträge, z.B. aus der Referentenrunde, sind ad hoc nicht mehr finanzierbar.

Die vom Gesundheitsamt benötigten zusätzlichen Sachmittel umfassen jährlich 30.000 Euro für gesetzlich vorgeschriebene nachzuholende Vorsorgeuntersuchungen gemäß Kinderschutzgesetz; ein Teilbudget von 25.000 Euro als „Sammeltopf“ für die Einrichtung von Gesundheitskonferenzen, Netzwerken sowie weitere Fachkonferenzen und Fachtagen; 21.050 Euro, damit die STD-Beratungsstelle und die Gemeinsame Anlaufstelle für Prostituierte in Betrieb bleiben kann sowie 25.000 Euro für die Arbeit des Behindertenbeauftragten.



Weitere Entwicklungen

Die Weiterentwicklung des Gesundheitsamtes umfasst einerseits die Sicherstellung der Erfüllung erweiterter gesetzlicher Pflichtaufgaben im Mindeststandard bzw. in dem vom Gemeinderat beschlossenen Standard. Hier handelt es sich sowohl um neue gesetzliche Aufgaben als auch Aufgabenvermehrungen im Rahmen bestehender gesetzlicher Aufträge und der allgemeinen Daseinsvorsorge aufgrund nachweislicher Bedarfszuwächse wie bei der Tuberkulose-Fürsorge (GRDs 713/2011) und der Förderung der Freien Träger in der Gemeindepsychiatrie und Suchthilfe und der entsprechenden Gesundheits- und Sozialplanung.


Andererseits greift das Amt die nachgewiesenen Bedarfe bedürftiger Zielgruppen,
v. a. von Randgruppen und gefährdeter Bevölkerungsgruppen mit ihren gesundheitlichen Belangen, als Weiterentwicklungs-Vision und -Strategie auf, insbesondere als strategische Gesundheitsförderung (Armut und Gesundheit, GRDs 602/2010; Forum Gesunde Stadt -Einsatz der Ressourcen, GRDs 150/2011). Einen Teilbereich repräsentieren hier die gesundheitlichen Themen der Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention.

Gegenüber dem Land wurden zusätzliche jährliche Kosten für die Erfüllung neuer gesetzlicher Aufgaben und für die Umsetzung der Neuen Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg geltend gemacht (siehe Auflistung am Ende). Die Konnexität wurde mit dem Argument „jeweils unterhalb der Bagatellgrenze“ bisher nicht beachtet. Zwischenzeitlich sind weitere Kosten für die Stadt hinzugekommen.

Die für die Aufgabenerfüllungen erforderlichen Stellenschaffungen werden gemäß der geltenden Regelungen in der Zuständigkeit des Referates AK in der 2. Lesung, Teil Stellenplan, behandelt.

Einerseits ist in den etablierten Handlungsfeldern des Gesundheitsamtes (wie Gesundheitsschutz; Amtsärztlicher Dienst; Kinder- und Jugendärztlicher Dienst; Soziale Dienste; Förderung freier Träger und des Klinikums; Sozialplanung für Sozialpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Sucht, HIV und Prostitution) besonders in den letzten drei Jahren ein stetiger Aufgabenzuwachs ohne entsprechende Ressourcenausgleiche zu verzeichnen.

Andererseits stellt die Gesundheitsberichterstattung seit Jahren zunehmende Hand-lungsbedarfe und neue Handlungsfelder für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Gesundheitsförderung und den Gesundheitshilfen fest. Es handelt sich um sozialkompensatorische oder subsidiäre kommunale Leistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge. Betroffen sind vor allem Randgruppen mit Versorgungsdefiziten. Hierfür sind gesellschaftliche und weltweite Entwicklungen verantwortlich, wie der demographische Wandel, veränderte Familienstrukturen, Langzeitarbeitslosigkeit, Mobilität in Europa und weltweit, Kriege und Vertreibungen oder Lücken im Krankenversicherungsschutz.

Darüber hinaus sind spürbare Verbesserungen der gesundheitlichen Lage der besonders bedürftigen Bevölkerungsgruppen und die Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen hierfür mit verbesserten gesundheitsfördernden Verhältnissen und verbessertem Gesundheitsverhalten in vielen Handlungsfeldern nur mit der Wahrnehmung der Rolle der gestaltenden Verwaltung durch das Gesundheitsamt zu erwarten. Dies muss überwiegend ergänzend zum Auftreten als Ordnungsverwaltung und Leistungsverwaltung erfolgen.

Es handelt sich hier nicht mehr nur um eine Vision. Zum Teil hat das Gesundheitsamt der LHS hierfür umsetzbare Konzepte entwickelt und auch den Weg in diese Richtung schon beschritten. Die Sozialplanung ist seit vielen Jahren erfolgreich in dieser Hinsicht gestaltend im Auftrag des Gemeinderates bzw. des Sozial- und Gesundheitsausschuss tätig. Hieran anlehnend befinden sich die Entwicklungen für eine „strategische Gesundheitsförderung“ oder für den Aufbau und die Koordinierung eines Netzwerkes „Multiresistente Erreger“ in Abstimmung mit dem Sozial- und Gesundheitsausschuss auf dem Weg in diese Richtung.

Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden, weil eine Reihe von Heraus-forderungen und Handlungsbedarfen darauf warten so aufgegriffen zu werden. Hierzu zählen Herausforderungen wie „Armut und Gesundheit“ und deren Entkoppelung, „der demographische Wandel und Gesundheit“ einschließlich „Gesund und aktiv älter werden“, „Gesunde Stadtteile“ „Gesundes aufwachsen aller Kinder“, die Entwicklung von Übergewicht und Diabetes bei Kindern und die Notwendigkeit zur Verankerung von Gesundheit in allen Handlungsfeldern (Health Impact Assessment HIA-Gesundheitsverträglich-keitsprüfung GVP). Hinzuweisen ist auf die GRDrs 602/2010 (Armut und Gesundheit), GRDrs 722/2011 (Gesundheit für alle verbessern - Gesundheit in alle Politikfelder integrieren), GRDrs 232/2011 (Was zeigt die Waage bei Stuttgarter Kindern an?), GRDrs 150/2011 (Forum Gesunde Stadt - Einsatz der Ressourcen) und GRDrs 194/2011 (Krankenhaushygieneverordnung).

Im Rahmen der Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg wurde hierfür die Arbeitsform Gesundheitskonferenz mit Themen-Netzwerken entwickelt. Auch in der LHS sollten diese als Erfolg versprechende Entwicklungen aufgebaut werden, wobei die Herausforderungen in der Metropole andere thematischen Schwerpunktsetzungen verlangen als in Flächenkreisen und deshalb auch hier ein eigener Stuttgarter Weg gegangen werden muss.
Zu den Aufgaben gehören u. a.:
Wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Arbeiten von Gesundheitskonferenzen und Netzwerken ist eine ausreichende gesundheitswissenschaftliche Kompetenz, nicht zuletzt in der Gesundheitsberichterstattung. Letztere liefert die Entscheidungsgrundlagen sowie die Steuerungs- und Weiterentwicklungsimpulse. Hierzu gehört die frühzeitige Erkennung neuer Handlungsbedarfe und neuer Handlungsfelder durch die Gesundheitsberichterstattung. Auch die Sicherstellung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Aktivitäten bedarf der gesundheitswissenschaftlichen Evaluation.

Der in den letzten Jahren nachweislich angestiegene und nicht zuletzt von den politischen Gremien nachgefragte Informationsbedarf zur gesundheitlichen Situation der Stuttgarter Bevölkerung und die Anforderungen an eine datengeschützte Qualitätssicherung sind mit der bisherigen Stellenausstattung (0,95 Stellen) nicht mehr erfüllbar.
Folgende Aufgabenbereiche haben sich dabei entwickelt:
Folgende Aufgaben stehen an und können nur adäquat bewältigt werden, wenn zusätzliche Personal-Ressourcen zur Verfügung stehen:
Vom Gesundheitsamt werden hierfür zusätzlich 1,25 Stellen für die Gesundheitsberichterstattung beantragt.

Neben der konsequenten bevölkerungsmedizinischen Ausrichtung mit Setting-Ansatz, Empowerment, Stadtteil- und Umfeld-Arbeit sowie Gesundheit in allen Handlungsfeldern (Health Impact Assessment HIA-Gesundheitsverträglichkeitsprüfung GVP, Verhalten und Verhältnisse optimieren) ist in einigen Feldern zumindest vorübergehend eine stärkere individualmedizinische sozialkompensatorische und subsidiäre Versorgung von Randgruppen durch den ÖGD gefragt. Kommunale Gesundheits- und Sozialplanung können zu einer besseren Versorgung beitragen, wenn die Möglichkeiten der für die Versorgungs-Sicherstellung Zuständigen ausgeschöpft sind.
.
Der beschriebene Komplex zur strategischen Gesundheitsförderung mit Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung wird vom Gesundheitsamt als entscheidend für seine weitere Entwicklung zum Nutzen der ihm anvertrauten Zielgruppen eingestuft und deshalb auf der gleichen Prioritätenstufe gesehen wie gesetzliche Pflichtaufgaben mit Alleinstellungsmerkmal.

Eine Priorisierung nach den geltenden Kriterien führt zu einer Zurücksetzung der nachweislichen Bedarfe bzw. der entsprechenden Leistungen im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge, welche nicht detailliert als gesetzliche Pflichtaufgaben gefasst sind.


Übersichten


Tabelle 1: vom Land übertragene Aufgaben

AufgabePflichtaufgabe (PA)Personalbedarf
Sachkosten-
Bedarf €
Mitteilungsvorlagen/
GRDrs
Haushaltsvorlage
(Anträge)
Nachzuholende Untersuchungen nach KinderschutzgesetzGesetzliche PA
0
30.000
464/2009
1409/2009
1049/2100

(485, 564)
Neue Aufgaben nach KrankenhaushygieneverordnungGesetzliche PA
140.900

1,0 Arzt
0,5 Assistenz
194/20112. Lesung Stellenplan
(487, 579, 651)
Schulversuch InklusionModellregion Stuttgart
104.000
0,65 Sozialarbeiter
0,5 Arzt
215/2011991/2011 KBS
(490, 623, 650)
Gesundheitskonferenzen und andere FachtagungenGesundheitsstrategie Baden-Württemberg
40.000
0,5 Sozialwissenschaftler
25.000
150/20111045/2011

(417)
BehindertenbeauftragterAuftrag Land
130.000
1,0 Sachbearbeiter
0,5 Assistenz
25.000
205/2011(418, 510, 552)
Novellierung der TrinkwasserverordnungPflichtaufgabe (PA)
297.400
2,0 Gesundheitsing.
2,0 Gesundheits-aufs.
1,0 Verwaltungskraft
1050/2011

(486)
Summe Euro
Summe Stellen
712.300
9,65
80.000

Tabelle 2: Aufgabenzuwachs für das Gesundheitsamt

AufgabePersonalbedarf
Sachkosten-
Bedarf €
Mitteilungsvorlagen/
GRDrs
Haushaltsvorlage
(Anträge)
Sozialplanung für SuchtGesetzliche PA
40.000
0,5 Sozialplaner
Kein Antrag
Durchführung JUGs II
Einmalige Honorarkosten
7.500
einmalig
Kein Antrag
TuberkulosebekämpfungGesetzliche PA
26.950
0,5 med. techn. Ass.
15.500
713/20111047/2011
(484)
Belehrungen nach dem InfektionsschutzgesetzGesetzliche PAKostenneutral
0,75 Sachbearbeitung/Assistenz
2. Lesung
Stellenplan
(507)
Anlaufstelle für Prostituierte und STD-BeratungsstelleGesetzliche PA,
Ausgestaltung durch GR-Beschluss
100.440
0,75 Sozialarbeiter
0,35 Krankenschwester
0,25 Arzt
21.050
(ohne Förderbudget)
130/20111043/2011
(417, 491, 557, 624, 652)
Integration von Kindern in Regeleinrich-tungenGesetzliche PA
104.400
1,5 Sozialarbeiter
357/20112. Lesung
Stellenplan
(489)
Familienkinderkrankenschwester
126.000
2 Stellen
435/20111031/2011
(405, 428, 547, 720)
Gesundheitsberichterstattung
99.500
1,25 Stellen
602/2010
232/2011
Kein Antrag
Förderung der freien Wohlfahrtspflege und des KlinikumsGesetzliche PA
52.200
0,75 Sachbearbeiter
Kein Antrag
Doppische Haushaltsführung (Mehraufwand)
22.175
0,25 Sachbearbeiter
Kein Antrag
Pforte
Barrierefreies Amt
UN-Konvention
60.480
1,2 Stellen
2. Lesung
Stellenplan
(505)
Summe Euro


Summe Stellen
632.145


10,05
36.550
7.500
einmalig

Referat WFB hat hierzu wie folgt Stellung genommen:

Die Stellenausstattung des Gesundheitsamts war u.a. Gegenstand des Haushaltssicherungskonzepts 2002. Im Zuge des HSK 2002 wurde ein konkreter Aufgaben- und Personalvergleich mit dem Gesundheitsamt der Stadt Mannheim durchgeführt. Nach den Stellenplänen des Jahres 2002 hatte das Gesundheitsamt Mannheim 45,05 Stellen und das Gesundheitsamt Stuttgart 201 Stellen (vgl. GRDRs 107/2003). Unter Berücksichtigung von Aufgabenbereichen, die in Mannheim durch andere Organisationseinheiten durchgeführt oder von freien Trägern wahrgenommen wurden (z.B. sozialmedizinische Hilfen, Sozialpsychiatrie mit Sucht- und Drogenhilfe) verblieben für die Wahrnehmung vergleichbarer gesetzlicher Aufgaben (wie Amtsärztlicher Dienst, Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendgesundheit, zahnärztliche Dienste sowie Gesundheitsförderung) in Mannheim eine Personalausstattung von 41,5 Stellen, denen im Gesundheitsamt Stuttgart 122 Stellen gegenüber standen.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Gesundheitsverwaltung in Abstimmung mit den Referaten AK und WFB ein Handlungskonzept erarbeitet, mit dessen Umsetzung der Abbau von 20 Stellen verbunden war (vgl. GRDrs 185/2005). Unter Zurückstellung von Bedenken – u.a. wurde darauf hingewiesen, dass das Gesundheitsamt Stuttgart auch nach Realisierung des Handlungskonzepts über eine im Vergleich zu Mannheim bessere Stellenausstattung verfügt – hat Referat WFB damals dem vorgelegten Konzept zugestimmt.

Aufgrund der vom Land übertragenen Aufgaben bzw. dem Anstieg gesetzlicher Aufgaben wird von der Gesundheitsverwaltung nunmehr ein Bedarf von 19,7 Stellen geltend gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass die vom Land übertragenen Aufgaben auch von anderen Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg wahrzunehmen sind bzw. auch dort ggfs. ein Anstieg gesetzlicher Aufgaben verzeichnet wird. Wie in anderen Aufgabenbereichen, sollte auch hier die Bedarfsprüfung nicht ohne Berücksichtigung eines konkreten Aufgaben- und Personalvergleichs durchgeführt werden. Insofern rät Referat WFB dringend dazu, in die Bedarfsprüfung wiederum einen konkreten Vergleich mit dem Gesundheitsamt Mannheim einzubeziehen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

564/2011 (SPD)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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