Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 300/2011
Stuttgart,
07/04/2011



Außerschulische Bildung und Betreuung,
hier: Änderung des "Stuttgarter Wegs des Jugendbegleiters"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
12.07.2011
20.07.2011



Beschlußantrag:

1. Vom Sachstand des Programms der Außerschulische Bildung und Betreuung wird Kenntnis genommen.

2. Den Änderungen des „Stuttgarter Wegs des Jugendbegleiters“ im Bezug auf die Übernahme der Qualifizierungskosten der Betreuer und der Handhabung des Kooperationsbudgets und des Jugendbegleiter-Managers wird zugestimmt.

3. Der Weiterführung des Pädagogischen Mittagessens zu den bisherigen Staffelsätzen wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt die Änderungen umzusetzen und die Schulen zu unterrichten.


Begründung:


1. Sachstand
Um die Schulen beim Auf- und Ausbau von verlässlichen, bedarfsorientierten und ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten zu begleiten und zu unterstützen wurde im Juli 2005 das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung (ABBS) an Stuttgarter Schulen mit GRDrs 601/2005 beschlossen. Themengleich entstand auf der Landesebene das Programm des Jugendbegleiters. Im Juli 2006 erfolgte die Zusammenlegung des damaligen städtischen Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung mit dem Landesprogramms des Jugendbegleiters zum „Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters“.

Die Schulen können seither für die Abrechnung der Kosten der Bildungs- und Betreuungsangebote zwischen dem reinen Landesprogramm des „Jugendbegleiters“ und dem städtischen Modell „Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters“ wählen. Ein Wechseln zwischen den Programmen ist zu Schuljahresbeginn möglich.

Das Landesprogramm „Jugendbegleiter“ sieht eine Förderung anhand von drei Förderkategorien vor. Die jeweilige Förderkategorie und damit die Höhe der Fördermittel wird durch die geplanten Angebote (Zeitstunden pro Woche) der Schule bestimmt (s. Anlage 1 – bisherige Regelung). Umfassen die Angebote insgesamt weniger als 4 Wochenstunden, erfolgt keine Förderung. Über das zugeteilte Förderbudget können die Schulen die Kosten der Betreuer Auf die weibliche Form wird aufgrund der besseren Lesbarkeit verzichtet. (Jugendbegleiter) sowie die für das Angebot notwendigen Sachmittel abrechnen. Zu festgelegten Stichtagen wird ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel von der Schule verlangt und evtl. Rückforderungen durch das Land gestellt. Kommt die Schule mit den Fördermitteln nicht aus, muss diese selbst weitere Sponsoren bzw. sonstige Mittel akquirieren oder Elternentgelt verlangen.

Das städtische Modell kennt keine Förderkategorien, sondern fördert entsprechend der Anzahl an Betreuungsstunden. Damit unterstützt die Stadt auch Schulen, die wöchentlich weniger als 4 Stunden Betreuung anbieten. Die ehrenamtlichen Jugendbegleiter erhalten über die Schule eine Aufwandsentschädigung i.H.v. max. 15 € pro Zeitstunde. Schulische Fördervereine/Freundeskreise, die die Finanzen und/oder das Gesamtangebot der ABBS im Auftrag der Schulleitung koordinieren und überwachen, erhalten einen Gemeinkostenzuschlag i.H.v. 5 % der Fördersumme. Sachkosten werden nicht erstattet. Zum Ende eines Schuljahres wird überprüft, ob die Fördersumme mit den Ausgaben der Schule übereinstimmt. Differenzen werden über die Fördersumme des darauf folgenden Schuljahres ausgeglichen.

Der „Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters“ wird einerseits durch städtische Haushaltsmittel, aber auch aus Zuweisungen des Landes aus dem Jugendbegleiter-Programm und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung finanziert. Eine Änderung des Landesprogramms kann daher auch eine Änderung des städtischen Programms bzw. dessen Finanzierung notwendig machen.

Eine weitere Einnahmequelle ist das Elternentgelt. Dieses ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder im Haushalt und dem Umfang der Teilnahme an den Angeboten (Stundenanzahl). Der Höchstbetrag liegt bei 0,68 € pro Zeitstunde. Kostenfreiheit besteht für alle Angebote an Sonderschulen und für die Inhaber der Bonuscard.

Unabhängig der schulischen Zugehörigkeit zum Landesprogramm oder dem städtischen Modell konnten bislang beim Land für den Jugendbegleiter-Manager und die Qualifizierung der Betreuer zusätzlich Gelder beantragt werden:
· Die Qualifizierung der Jugendbegleiter findet über die vhs/frEE-Akademie statt. Pro Gruppe (max. 15 Personen) entstehen hierfür Kosten i.H.v. 2.450 €. Die Qualifizierung wird halbjährlich angeboten; Gruppen werden entsprechend der Anmeldezahl gebildet. · Die Jugendbegleiter-Manager unterstützen die Schulleitung (bzw. den Förderverein/Freundeskreis) durch ihre ehrenamtlich ausgeführte Verwaltungstätigkeit. Sie sind die Ansprechpersonen vor Ort und übernehmen die Aufgaben, die örtlichen Bezug haben oder nicht im Voraus planbar sind: Koordinierung der (Ausweich-) Räume, Weitermeldung von Krankheitsfällen von Schülern und Betreuern, Beantwortung von Fragen, Sammeln der Elternanmeldungen, Erinnerung an Unterlagen und sonstiges.


2. Änderungen des Landesprogramms Jugendbegleiter:
Zum Schuljahr 2011/2012 ändern sich die Regularien der Fördermittel des Landesprogramms. Das bisherige Förderbudget wurde aufgestockt und in Grundbudget umbenannt. Es unterteilt sich in fünf statt bisher drei Kategorien (s. Anlage 1, künftige Regelung). Das Grundbudget kann zu 20 % für Sachkosten und 20 % für Koordinations- und Qualifizierungskosten genutzt werden. Zusätzliche Mittel für die Qualifizierung der Betreuer und die Jugendbegleiter-Manager gibt es nicht mehr.

Neu eingeführt wird das Kooperationsbudget. Dieses umfasst je nach Förderkategorie zwischen 500 € und 1.500 € (s. Anlage 1) und kann zusätzlich beantragt werden. Das Kooperationsbudget soll die Zusammenarbeit von Schulen und örtlichen Vereinen stärken. Aus dem Budget kann lediglich für die Aufwandsentschädigungen der Jugendbegleiter, die aufgrund von Kooperationen mit gemeinnützigen Vereinen/Organisationen vor Ort tätig sind, finanziert werden. Aufwendungen von Einzelpersonen oder Schulfördervereine können hieraus nicht geleistet werden. Über die Verwendung des Geldes ist ein Nachweis zu führen. Das Geld, das nicht für den/die vom Verein gestellten Jugendbegleiter benötigt wurde, ist zurückzuzahlen.

Mit dem neuen Schuljahr öffnet sich das Programm den beruflichen Schulen. Angebote für Klassen deren Qualifizierung den Abschlüssen der Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen entsprechen, können künftig ebenso über das Jugendbegleiter-Programm finanziert werden.


Die Verwaltung schlägt daher vor:
· Jugendbegleiter-Manager
Die Arbeit des Jugendbegleiter-Managers soll weiter honoriert werden. Die Koordinierungsarbeit wird - wie auch die Angebote selbst - ehrenamtlich erbracht. Ohne eine Ansprechperson vor Ort, die bei Bedarf schnell koordinierend eingreift, ist das Jugendbegleiter-Programm nicht durchzuführen. Das Land gibt im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms für die Koordination und Qualifizierung den Anteil von maximal 20 % des Grundbudgets vor.

Der Aufwand der Arbeit des Jugendbegleiter-Managers ist abhängig von der Anzahl der durchgeführten Angebote vor Ort und der damit verbundenen Zahl an teilnehmenden Kindern/Jugendlichen. Es wird daher vorgeschlagen den Betrag für den Jugendbegleiter-Manager analog zu den Kategorien des Jugendbegleiterprogramms zu staffeln.

An der Koordinierung kann neben dem Jugendbegleiter-Manager auch der Förderverein/Freundeskreis der Schule beteiligt sein. Die Stadt spricht dem Förderverein hierfür einen Gemeinkostenzuschlag i.H.v. 5 % des Gesamtbetrags der schulischen Fördermittel zu. Dies sollte bei der Höhe der Aufwandsentschädigung für den Jugendbegleiter-Manager mit beachtet werden.

Beantragt die Schule einen Gemeinkostenzuschlag (GK-Zuschlag) für die Arbeit des Fördervereins, steht ihrem Jugendbegleiter-Managern 15 % des Grundbudgets des Jugendbegleiters zu. Ist kein Förderverein/Freundeskreis an der Schule eingesetzt, kann der Jugendbegleiter-Manager den gesamten Anteil für Koordinierung (und Qualifizierung) - 20 % des Grundbudgets - erhalten.

Dies würde bedeuten:
Stundenumfang
ABB
Grundbudget
Jugendbegleiter-Manager =
20 % von Grundbudget
(ohne GK-Zuschlag*)
Jugendbegleiter-Manager
unter Berücksichtigung des GK-Zuschlags* =
15 % vom Grundbudget
0 – 3 h
0 €
0 €
0 €
4 – 10 h
2.500 €
500 €
375 €
11 – 20 h
4.500 €
900 €
675 €
21 – 40 h
5.000 €
1.000 €
750 €
41 – 60 h
6.000 €
1.200 €
900 €
ab 61 h
7.000 €
1.400 €
1.050 €
*GK-Zuschlag = Gemeinkostenzuschlag für den Schulförderverein i.H.v. 5% des Gesamtbetrags der Fördermittel


· Kosten der Qualifizierung
Die Kosten der Qualifizierung der Jugendbegleiter (zusammen mit den Kosten der Koordinierung) müssten nach dem Jugendbegleiter-Programm die Schulen aus ihrem Grundbudget bestreiten. Im Hinblick auf die Anzahl von über 90 Schulen im Programm der ABBS ist es sicherlich nicht sinnvoll und wirtschaftlich die Kosten i.H.v. ca. 9.800 € (halbjährlich 2 Gruppen mit je 15 Teilnehmern) auf die Schulen umzulegen. Dies würde finanziell zu Lasten der Angebote gehen und könnte dazu führen, dass weniger Schulen ihre Jugendbegleiter qualifizieren lassen. Die Jugendbegleiter könnten dies als eine geringere Wertschätzung empfinden und aufgrund fehlender Motivation die Qualität und Vielfältigkeit der Angebote senken. Die Gewinnung von engagierten Bürgern für die ehrenamtliche Tätigkeit gestaltet sich bereits jetzt als schwierig. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kosten der Qualifizierung der Ehrenamtlichen von der Stadt aus dem Budget der ABBS voll zu übernommen. Dabei ist zwischen den Schulen im reinen Landesprogramm und dem städtischen Programm nicht zu unterscheiden. Bisher wurde der städtische Anteil der Qualifizierungskosten für alle Schulen geleistet. Zudem sollte das Engagement der Bürger weiterhin honoriert werden, ohne die Kostenübernahme von der Programm-Zugehörigkeit der Schule abhängig zu machen. Es wird versucht die jährliche Zahl der Qualifizierungen und deren Kosten etwas zu senken und diese über das Budget der ABBS zu finanzieren.


· Kooperationsbudget
Künftig wird die Verwaltung für Schulen mit mehr als 4 Stunden Angebotsumfang das neue eingeführte Kooperationsbudget beim Land beantragen. Falls ein Kooperationsangebot an der Schule nicht zu Stande kommt (Renovierung der Sportstätte oder sonstiges) wird das schulspezifische Kooperationsbudget an das Land zurück erstattet.

Finanzielle Dimension des Kooperationsbudgets:
Kategorie
Angebotsumfang
Kooperationsbudget
Über das Kooperationsbudget
das bezahlbare Jugendbegleiterstunden *
0 – 3 h
0 €
0 Stunden
4 – 10 h
500 €
0 Stunden
11 – 20 h
500 €
0 Stunden
21 – 40 h
1.000 €
1 Stunde
41 – 60 h
1.500 €
1 – 2 Stunden
ab 61 h
1.500 €
1 – 2 Stunden
* Bei einer Angebotsdauer von einem Schuljahr (38 KW) und einem Stundensatz des Jugendbegleiters von 15 €
umfassen die Kosten pro Zeitstunde 570 € bzw. mit Gemeinkostenzuschlag 655,50 €


3. Staffelsätze des Pädagogischen Mittagessens
Mit GRDrs 441/2007 wurde für die Schulen im Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung ein Zuschuss für das Pädagogische Mittagessen beschlossen. Das Pädagogische Mittagessen bietet die Betreuung während der Zeit des Mittagessens. Zugleich übernehmen die Betreuungskräfte neben der ordnenden und koordinierenden Funktion auch pädagogische Aufgaben, wie die Vermittlung von Tischsitten. Ab dem 2. Schulhalbjahr 2008/2009 wurden die Staffelsätze des Pädagogischen Mittagessens erhöht. Zudem konnten weitere, von der Stadt unterhaltende öffentliche Schulen, die nicht am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmen, erstmals einen Zuschlag i.H.v. 15 EUR/pro Tag beantragen. Die Zahl der teilnehmenden Schulen und angebotenen Mittagessen nahm zu. Für das Schuljahr 2010/2011 wurden mit GRDrs 260/2010 die Staffelsätze auf den Stand von 2007 herabgesetzt, um die Haushaltsansätze nicht um 30.000 EUR zu überschreiten. Der Zuschlag für die weiteren, von der Stadt unterhaltenden öffentlichen Schulen wurde auf 10 EUR gesenkt.

Aktuelle Staffelsätze (pro Essenstag und Dauer)
bis 30 Teilnehmer: 10 € bis 120 Teilnehmer: 40 €
bis 60 Teilnehmer: 20 € bis 160 Teilnehmer: 50 €
bis 90 Teilnehmer: 30 € bis 200 Teilnehmer: 60 €

Von der Stadt unterhaltende öffentliche Schulen, die nicht am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmen, können einen Zuschuss i.H.v. 10 € pro Tag des Pädagogischen Mittagessens beantragen.

Für das Schuljahr 2011/2012 werden die aktuellen Staffelsätze beibehalten, auf GRDrs 409/2011 zur Erhöhung der Staffelsätze zum 2. Halbjahr des Schuljahre 2011/2012 wird verwiesen.



Finanzielle Auswirkungen

Zu 2.: Aufgrund der Änderung des Landesprogramms des Jugendbegleiters wird die Qualifizierung der Ehrenamtlichen nicht mehr durch die Landesakademie für Jugendbildung bezuschusst. Die Kosten i.H.v. ca. 10.000 € müssen ab dem Schuljahr 2011/2012 aus dem Budget der ABBS voll übernommen werden. Die Änderung der Kategorien des Jugendbegleiters wird die Reduzierung der Einnahmen aus den Landesmitteln der Flexiblen Nachmittagsbetreuung zur Folge haben. Statt Einnahmen i.H.v. 113.000 € (SJ 2010/2011 - Mittel derzeit beantragt, jedoch noch nicht bewilligt) werden für das kommende Schuljahr voraussichtlich nur noch 56.000 € geltend gemacht werden können. Verbunden mit den neu am städtischen Programm teilnehmenden Schulen und dem hohen Anteil an Kindern mit Bonuscard entsteht für das Schuljahr 2011/2012 sowie 2012/13 pro Kalenderjahr ein Fehlbetrag i.H.v. 90.000 €. Der Betrag wurde als laufender Sonderbedarf für den Haushalt 2012/2013 angemeldet. Davon wurden 80.000 € anerkannt, die Ausgaben für die Qualifizierung der Betreuer i.H.v. 10.000 € wurde nicht in Aussicht gestellt und müssen aus dem Budget der ABBS geleistet werden.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Budgets des Landesprogramms Jugendbegleiter

Budgets des Landesprogramms Jugendbegleiter


Bisherige Regelung:

Stundenumfang
Förderbudget
0 - 4 Stunden
keine Fördermittel
4 - 10 Stunden
2.000 €
11 - 40 Stunden
4.000 €
ab 41 Stunden
5.000 €

Zuzüglich der Fördergelder konnten Mittel für die Qualifizierung der Jugendbegleiter und des Jugendbegleiter-Manager beantragt werden.
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Künftige Regelung:

Stundenumfang
Grundbudget
Kooperationsbudget
0 - 4 Stunden
keine Fördermittel
keine Fördermittel
4 - 10 Stunden
2.500 €
500 €
11 - 20 Stunden
4.500 €
500 €
21 - 40 Stunden
5.000 €
1.000 €
41 - 60 Stunden
6.000 €
1.500 €
ab 61 Stunden
7.000 €
1.500 €

Das Grundbudget kann laut Förderrichtlinie des Landes zu 20 % für Sachmittel und weitere 20 % die Koordinierung und Qualifizierung genutzt werden. Die Aufwendungen für den Jugendbegleiter-Manager sind in dem Koordinationsanteil mit enthalten.

Das Kooperationsbudget ist für die Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen bestimmt. Die Verwaltungstätigkeit des schulischen Fördervereins, des Jugendbegleiter-Managers, des Vereins und die Arbeit von Einzelpersonen können aus dem Budget nicht gezahlt werden. Es können nur die Aufwendungen, der vom Verein gesandten Jugendbegleiter aus dem Budget finanziert werden.



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