Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
203a
1
VerhandlungDrucksache:
486/2014
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 16.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Strähle (SVV)
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Stuttgarter Versorgungs- u. Verkehrsgesellschaft mbH
Jahresabschlüsse 2013

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 03.07.2014, GRDrs 486/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Vertreter der Stadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) und in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

Für die SVV

· den Jahresabschluss 2013 in der vorgelegten Fassung festzustellen,
· den Konzernjahresabschluss 2013 in der vorgelegten Fassung zu billigen,
· die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten,
· den Bilanzgewinn in Höhe von 13.361 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen,
· den Konzernbilanzgewinn in Höhe von 16.137 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen,
· als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die H/W/S GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zu wählen.

Für die SSB

· den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten,
· als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH zu wählen,
· Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner entsprechend des Wahlvorschlags des Gemeinderats.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Je ein Exemplar folgender Unterlagen befindet sich bei den Akten der Hauptaktei:

- Geschäftsbericht 2013 der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
- Geschäftsbericht 2013 der NetCom Stuttgart GmbH
- Geschäftsbericht 2013 der Stuttgarter Straßenbahnen AG
- Jahresabschluss zum 31.12.2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 der Stadtwerke Stuttgart GmbH
- Konzernabschluss zum 31.12.2013 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 der Stadtwerke Stuttgart GmbH


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt EBM Föll den Kaufmännischen Vorstand der SSB, Herrn Meier-Berberich sowie Herrn Strähle, Geschäftsführer der Hafen Stuttgart GmbH und der SVV GmbH. Der Erste Bürgermeister verzichtet auf einen einleitenden Sachvortrag.

Zu der von StR Stopper (90/GRÜNE) nachgefragten Entwicklung der SVV (2012 Fehlbetrag, 2013 Jahresüberschuss / siehe Darstellung auf der Vorlagenseite 2) merkt Herr Strähle an, das Jahresergebnis der SVV werde, sofern ein Verlust entsteht, durch den Gewinnvortrag des Vorjahres gedeckt. Dies bedeute, dass kein echter Verlust bzw. kein echter Gewinn anfällt, sondern das Ergebnis sei rein liquiditätsgetrieben. Wenn aus den Fonds anstelle von Anteilen Gewinne entnommen werden, würden diese als Ertrag verbucht. Im letzten Jahr hätten zur Refinanzierung der Stadtwerke einige Fonds verkauft werden müssen. Dieses spiele sich in der Bilanz und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ab. Schwankungen entstünden üblicherweise dadurch, dass anstelle von Gewinnentnahmen Fondsanteile verkauft werden. Durch entsprechendes Vorgehen im Jahr 2012 habe sich ein Verlust ergeben. In Erinnerung ruft er, der Gewinnvortrag sei ursprünglich dadurch entstanden, da die SVV 13,5 Mio. € an die SSB zur Vorfinanzierung der U 6-Verlängerung verliehen hat (zweckgebundenes Darlehen). Dies werde auch solange vorgetragen, bis tatsächlich die Landesmittel zurückgeflossen sind.

EBM Föll stellt zu einer Frage von StR Kanzleiter (SPD) zu den noch abzuschließenden Gas- und Stromnetzübernahmeverträgen von der EnBW fest, durch die Beschwerde der EWS seien drei wertvolle Monate verloren gegangen.


Dieser zeitliche Verlust habe, insbesondere was den Datenaustausch angeht, die Stadt in eine zeitambitionierte Situation gebracht - solange die Beschwerde beim Bundeskartellamt anhängig war, das Bundeskartellamt habe aufgrund der Beschwerde von Amts wegen ermittelt, sei der Datenaustausch nicht erfolgt. Es habe darauf geachtet werden müssen, dass verfahrenskorrekt agiert wird und über Prüfergebnisse des Bundeskartellamtes habe keine Klarheit bestanden. Zwar sei der nun erfolgte für die Stadt positive Ausgang erhofft bzw. erwartet worden, aber mit vollständiger Sicherheit habe natürlich keine Prognose angestellt werden können. Die Gespräche/die Verhandlungen über die Ausgestaltung und Konkretisierung der Verträge, sowie über die Themen, die außerhalb des Konzessionsvergabeverfahrens zu regeln sind, liefen. Es werde alles darangesetzt, dass noch eine fristgerechte Lösung erzielt wird. Eine Garantie hierfür könne aber heute nicht abgegeben werden. Zugesagt werde lediglich, dass sich vonseiten der Stadt und der Stadtwerke alle Beteiligten maximal bemühten, die Dinge zu erledigen, sodass vor dem 31.08.2014 die rückwirkende Gründung der Netzeigentumsgesellschaft gelingt (Ausgründung und Eintrag im Handelsregister). Die weitere Frage von StR Kanzleiter, ob davon ausgegangen werden kann, dass die Vertragspartner in gleicher Weise für eine fristgerechte Umsetzung eintreten, wird vom Vorsitzenden bejaht.

Um eine Entlastung vornehmen zu können, erachtet StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) neben den vorgelegten Unterlagen zukünftig eine Darstellung darüber für erforderlich, mit welchen Finanzanlagen wie gewirtschaftet wird. Es handle sich um öffentliche Gelder, bei denen der Gemeinderat ausschließen können muss, dass mit nichtökologischen und nichtsozialen Anlageprodukten gearbeitet wird. Darüber gehöre auch die Öffentlichkeit informiert. Hierzu verweist EBM Föll auf die vom Gemeinderat beschlossenen Anlagerichtlinien. Sollte deren Änderung gewünscht werden, müsste dies beantragt werden. Über einen solchen Antrag hätte dann der Gemeinderat zu entscheiden. Im Rahmen der Finanzkrise seien die beschlossenen Anlagerichtlinien durch die Finanzverwaltung, was die Risikodefinition anbelangt, nochmals eingeschränkt worden. Der vom Gemeinderat gesetzte Rahmen sei großzügiger als der, den die Finanzverwaltung unter Risikogesichtspunkten aktuell praktiziert. Die aktuelle Fassung der Anlagerichtlinien könne dem Gemeinderat gerne zugesandt werden. Es werde jedoch nicht öffentlich gemacht, in welchen Einzeltiteln die Verwaltung im Rahmen der Anlagerichtlinien investiert hat. Die Überprüfung, ob die Anlagerichtlinien eingehalten werden, sei positiv verlaufen.

Nachdem StR Rockenbauch weiter nachfragt, welche Gründe dagegen sprechen, die getätigten Anlagen offenzulegen, teilt EBM Föll mit, ob StR Rockenbauch die Betätigung der SVV im Rahmen der Anlagerichtlinien in jedem Einzeltitel als sinnvoll ansieht, sei kein Entlastungskriterium. Bestenfalls handle es sich um ein subjektives Kriterium. Über die Kriterien sei doch auch schon in der Vergangenheit diskutiert worden. Wenn beispielsweise nur ökologische Kriterien gefordert würden, müsste dies in die Anlagerichtlinien aufgenommen werden. Nach einer Übergangsfrist würden sich die zur Betreuung der Spezialfonds beauftragten Banken dann auch daran halten. Eine Entscheidung herbeizuführen, ob ein bestimmter Titel für gut oder für falsch angesehen wird, erachtet er als nicht weiterführend.



Im Übrigen wäre es nicht im Interesse der SVV und der Stadt, die Einzelinvestments offenzulegen. Daraus könnte durchaus ein Schaden entstehen. Die Einhaltung der Richtlinien werde von der Geschäftsführung gegenüber den Spezialfondsmanagern, wie auch durch die Wirtschaftsprüfer gegenüber der Geschäftsführung überprüft. Es finde also eine doppelte Kontrolle statt. Dass Bürger ein unmittelbares Prüfungsrecht der einzelnen Investitionstitel der Spezialfonds haben, sehe die Gemeindeordnung nicht vor und für die Änderung der Gemeindeordnung sei der baden-württembergische Landtag zuständig.

Bezüglich einer öffentlichen Debatte über die Einzeltitel der Anlagen teilt StR Stopper die Einschätzung des Ersten Bürgermeisters. Im Zuge der Netzübernahme durch die Netzgesellschaft stehe vermutlich aber ohnehin eine größere Umstrukturierung der Spezialfonds an. In diesem Zusammenhang erachtet er es für möglich, die Anlagestrategie im SVV-Aufsichtsrat darzustellen. Die in diesem Gremium vertretenen Ratsmitglieder könnten dann dem Gemeinderat gegebenenfalls Vorschläge für eine Überarbeitung der Anlagerichtlinien unterbreiten. Diese Information des SVV-Aufsichtsrates sagt EBM Föll zu. Zudem informiert er, die Verwaltung werde ohnehin im letzten Quartal 2014 den Gemeinderat mit einer Änderung der Anlagerichtlinien befassen. Nachdem sich die Verwaltung zunächst einmal nicht sicher gewesen sei, ob diese Einschränkungen nur für die Zeit der Finanzkrise Gültigkeit haben sollen, sei man nun zur Überzeugung gelangt, dass die eingeschränkten Anlagerichtlinien dauerhaft für die verbleibenden Spezialfonds gelten sollen. Dies müsse durch den Gemeinderat beschlossen werden. Bei dieser Gelegenheit könne dann auch StR Rockenbauch seine Wünsche vorbringen.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt EBM Föll fest:


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