Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
67
1a
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 20.02.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Umgang mit dem Bericht des Rechnungsprüfungsamts zum Klinikum Stuttgart vom 18.12.2015
- Antrag Nr. 43/2019 vom 01.02.2019 (90/GRÜNE)
- Zurückstellung -

Der im Betreff genannte Antrag sowie die dazu erfolgte Stellungnahme des Herr Oberbürgermesters vom 19.02.2019 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der Antrag/die Anfrage Nr. 54/2017 vom 24.02.2017 (SPD, FDP) plus Beantwortung und Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 18.02.2019 sind ebenfalls dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Nachdem OB Kuhn diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen und eine kurze Einführung vorgenommen hat, beantragt StR Hill (CDU) im Namen seiner Fraktion, diesen Tagesordnungspunkt erst in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.03.2019 zu behandeln. Er begründet diesen Vertagungsantrag durch den erst gestern Abend per E-Mail erfolgten Versand der 18-seitigen Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters zu dem im Betreff genannten Antrag. Eine qualitative Befassung mit diesem Papier sei in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen.

Während StR Winter (90/GRÜNE), der den Antrag Nr. 43/2019 seiner Fraktion kurz erläutert, es heute für geboten ansieht, die Verwaltung ihre Position präsentieren zu lassen und über die Thematik zu diskutieren, signalisieren StR Körner (SPD), StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), StRin von Stein (FW) und StR Dr. Oechsner (FDP) Zustimmung zum Vertagungsantrag. Bezug nehmen sie dabei auf den späten Versand der Stellungnahme.

Der Vorsitzende zeigt Verständnis dafür, dass es angesichts des späten Versandes schwierig war, sich auf diesen Tagesordnungspunkt vorzubereiten. Andererseits bittet er aufgrund der komplexen Thematik um Verständnis, dass die Erstellung der Stellungnahme Zeit benötigt hat. Die Verwaltung habe das Interesse, ihre Sichtweise umfassend und korrekt darzustellen. Die Verwaltung würde eine Vertagung bedauern. Der Akteneinsichtsausschuss International Unit (AIU) habe einen vorläufigen Zwischenbericht verfasst. Dieser vorläufige, noch nicht beschlossene Bericht oder dessen Inhalte seien an die Presse lanciert worden. Darüber hätten dann zwei Presseberichterstattungen stattgefunden, in denen die Verwaltung als fehlerhaft agierend dargestellt worden sei. Die Verwaltung selbst kenne den vorläufigen Zwischenbericht nicht, und da die Verwaltung bislang auch keine Möglichkeit gehabt habe, dazu Stellung zu nehmen, habe die Verwaltung ein gesteigertes Interesse, ihre Sichtweise darzulegen, und zwar möglichst solange das Dienstverhältnis mit dem derzeitigen Krankenhausbürgermeister, EBM Föll, noch bestehe; EBM Föll wechselt ab März zum Land Baden-Württemberg. Wenn gewünscht, könne er in der nächsten Woche auch eine Sondersitzung des Verwaltungsausschusses anbieten.

Ergänzend merkt EBM Föll in einer persönlichen Erklärung an, er würde es außerordentlich bedauern, wenn er als Krankenhausbürgermeister nicht mehr die Gelegenheit hätte, zu dem Antrag Nr. 43/2019 Stellung zu beziehen. Da er nur noch diese und nächste Woche sein Beigeordnetenamt ausübe, sei er persönlich schon außerordentlich daran interessiert, die Gelegenheit zu erhalten, die Sicht, die er als Teil der Verwaltung und als zuständiger Krankenhausbürgermeister habe, dem Rat darzulegen. Dies sehe er auch als Gebot der Fairness und der Objektivität an.

An den Oberbürgermeister gewandt betont StR Kotz (CDU), der AIU habe aufgrund von Verfehlungen der Verwaltung und des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart (KS) gebildet werden müssen. Die Ausführungen, die heute die Verwaltung habe vortragen wollen, seien ja wohl weitestgehend in der gestern versandten Stellungnahme zusammengefasst. Insofern sei der Wunsch der Verwaltung, öffentlich auf die im Raum stehenden Vorwürfe zu reagieren, bereits erfüllt. Heute wären die Diskussion sowie die Fragestellungen aus dem Ausschuss spannend gewesen. Diese Punkte könnten die Ratsmitglieder heute aber nicht erfüllen, da sie sich mit der Stellungnahme nicht hätten beschäftigen können. Er schlägt vor, dass sich die Fraktionen im Anschluss an die Sitzung darüber abstimmen, ob eine Sondersitzung gewünscht wird oder nicht. Über das Ergebnis werde die Verwaltung dann im Laufe des Tages informiert.

Hingewiesen wird von StR Fischer (90/GRÜNE) darauf, dass das Thema "Auflösungsvertrag mit Herrn Dr. Schmitz" seit rund zwei Jahren in Presseartikeln behandelt wird. Die dabei verbreiteten falschen Positionen seien auch die Argumentationsgrundlage einer Mehrheit im AIU. Für ihre Fraktion sei es daher von zentraler Bedeutung, von der Verwaltung dargestellt zu bekommen, ob die Einschätzung ihrer Fraktion zutreffe, dass die verbreiteten Grundannahmen falsch seien. Wenn es heute nicht möglich werde, den Krankenhausbürgermeister den Gesamtzusammenhang darstellen zu lassen (Sachverhalte und Abwägungen in den Jahren 2015 und 2016) müsste dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

StR Körner sieht das Grundanliegen der Verwaltungsspitze, zu dem noch nicht fertiggestellten vorläufigen Zwischenbericht Stellung zu beziehen, ebenfalls durch die verteilte Stellungnahme bereits als erfüllt an. Bis zu der Sitzung, in der über diese Stellungnahme diskutiert wird, bittet er um Mitteilung, wer von der Verwaltung alles Einblick in die Protokolle des AIU hat. Seit der letzten Sitzung dieses Gremiums sei bekannt, dass neben den Ausschussmitgliedern auch viele Verwaltungsmitglieder diesen Einblick haben.

Hierzu teilt der Vorsitzende mit, darüber, wer alles Einblick in diese Protokolle habe, könne er selbstverständlich schriftlich informieren. In seiner Einführung habe er sich auf die Berichterstattungen der Stuttgarter Nachrichten und der Stuttgarter Zeitung am 15.02.2019 bezogen. In der Stuttgarter Zeitung sei dergestalt eine Darstellung erfolgt, als ob der AIU-Bericht bekannt sei, und in den Stuttgarter Nachrichten heiße es: "Der Zwischenbericht zu Frage 3, zum sogenannten 'Goldenen Handschlag', sei fertig, sagte ein Ratsmitglied nach der nicht öffentlichen Sitzung am Donnerstag, aber nur vorläufig". Ihm sei nicht bekannt, ob den Zeitungen der Bericht vorliege oder ob diese über den Bericht lediglich kommuniziert haben.

Er, so StR Rockenbauch, sei nicht Mitglied des AIU, und deshalb habe er auch keine Kenntnis von diesem Zwischenbericht. Für ihn stelle sich die Frage, wie die Verwaltung zu einem Bericht, der ihr nicht bekannt sei, Stellung nehmen könne. Ohne Kenntnis über die Berichtsinhalte könne er die Verwaltungsstellungnahme nicht bewerten. Bevor sich also die Ratsmitglieder ein Bild über die Berichtsinhalte gemacht haben, mache eine Aussprache über die Stellungnahme keinen Sinn. Nur wenn den Ratsmitgliedern die Sichtweisen der Verwaltung und des Akteneinsichtsausschusses bekannt seien, könnten nicht im Ausschuss vertretene Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit Diskussionen und Stellungnahmen nachvollziehen.

Laut StR Dr. Oechsner sollten zumindest künftig Zwischenberichte von Akteneinsichtsausschüssen den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben werden. Nur dann könne der Rat darüber diskutieren.

Als dem Thema angemessen sieht StR Klingler (BZS23) eine Sondersitzung des Verwaltungsausschusses am 27.02.2019 an. Da es u. a. um das Jahr 2015 gehe, sollte dann aber auch der damals zuständige Krankenhausbürgermeister anwesend sein.

Von StR Hill wird vorgeschlagen, das weitere Vorgehen in der morgigen Sitzung des Ältestenrats zu besprechen. Es stelle sich schon die Frage, ob nun nicht darüber gesprochen werden müsse, wie damit umgegangen werde, dass Positionen nicht begründet werden könnten, da der Zwischenbericht nicht öffentlich sei. Dies komme dem Gedankengang von StR Rockenbauch nahe.

Den zu späten Versand der Stellungnahme räumt OB Kuhn angesichts der gesehenen Notwendigkeit, eine korrekte und umfassende Darstellung zu liefern, nochmals ein. Zu der heute vorgesehenen Behandlung der Stellungnahme im Verwaltungsausschuss hätte er auch alternativ eine Pressekonferenz vorsehen können. Darauf habe er verzichtet, da er in dieser Angelegenheit den Gemeinderat als Ansprechpartner der Verwaltung sehe. Nun, und hier stimme er StR Hill zu, sollte gemeinsam eine Form gesucht werden, wie die weitere Behandlung vorgenommen werden könne. Richtig sei, dass es manchmal nicht mehr ganz einfach sei, zwischen nicht öffentlichen und öffentlichen Argumenten zu unterscheiden. Damit habe sich die Verwaltung auch bei der Erarbeitung der Stellungnahme auseinandersetzen müssen.

Auch er schlage vor, darüber morgen im Ältestenrat zu sprechen. Nach der Gemeindeordnung sei es sein Recht, eine Verwaltungsausschuss-Sondersitzung einzuberufen. Morgen werde unter der Maßgabe, dass EBM Föll an einer Aussprache über diese Stellungnahme teilnehmen kann, eine Lösung gesucht. Er selbst sehe eine Teilnahme von EBM Föll als sinnvoll an.

Damit zeigt sich StRin Fischer einverstanden. Allen Beteiligten gehe es doch um die größtmögliche Aufklärung. Heute wäre die Gelegenheit, dass seitens der Verwaltung dargestellt werde, wie sie selbst die Vorgänge und Fakten etc. bewerte. Zudem könnten heute auch Fragen gestellt werden. Für ihre Fraktion sei es nicht nachvollziehbar, diese Gelegenheit nicht zu nutzen.

Zu dem von StR Hill gestellten Antrag stellt abschließend OB Kuhn fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 13 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen mehrheitlich, diesen Tagesordnungspunkt heute nicht zu behandeln.

Mit der Anmerkung, dass über die weitere Vorgehensweise morgen in der Sitzung des Ältestenrates gesprochen wird, schließt OB Kuhn diesen Tagesordnungspunkt ab.
zum Seitenanfang