Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB1411-02
GRDrs 207/2012
Stuttgart,
10/12/2012



Vorsorgekuren für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.10.2012
25.10.2012



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Durch die Dienstrechtsreform eröffnet § 79 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) die Möglichkeit, dass Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr zur Erhaltung der Gesundheit Vorsorgekuren nach den Heilfürsorgevorschriften gewährt werden können. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme, die im Ermessen des jeweiligen Dienstherrn liegt. Wie diese Vorsorgekuren ausgestaltet werden können, hat eine Arbeitsgruppe der Städte mit Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg und dem Kommunalen Versorgungsverband (KVBW) unter der Federführung des Städtetags Baden-Württemberg erarbeitet. Die Branddirektion und das Haupt- und Personalamt waren Mitglieder dieser Arbeitsgruppe.


Finanzielle Auswirkungen

Kurkosten

Pro Jahr werden ca. 70 Beamte der Branddirektion Stuttgart berechtigt sein, Vorsorgekuren in Anspruch zu nehmen. Bei einer durchschnittlichen Kurdauer von 21 Tagen und einer Tagespauschale von ca. 100 € zzgl. einmalig ca. 200 € Fahrtkosten ergeben sich jährliche Kosten für die Durchführung der Vorsorgekuren in Höhe von 161.000 €.

Personalkosten

Durch die Stellenschaffungen von drei Planstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (A 9 m. D.) entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 259.200 € pro Jahr.

Verwaltungskosten

Für die Abwicklung der Genehmigung der Vorsorgekuren berechnet der KVBW der Landeshauptstadt Stuttgart 25 € pro genehmigter Vorsorgekur. Bei 70 Beamten, die pro Jahr berechtigt sind, Vorsorgekuren in Anspruch zu nehmen, ergeben sich 1.750 € jährlich.

Gesamtkosten

Durch die Einführung der Vorsorgekuren für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr ergeben sich insgesamt jährliche Kosten in Höhe von 421.950 €.


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1

Begründung







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