Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB1411-02
GRDrs
207/2012
Stuttgart,
10/12/2012
Vorsorgekuren für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.10.2012
25.10.2012
Beschlußantrag:
1. Der Einführung von Vorsorgekuren für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr im vom Städtetag Baden-Württemberg empfohlenen Umfang zum nächstmöglichen Termin wird zugestimmt.
2. Es wird zugestimmt, dass der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) mit der Abwicklung der Genehmigung der Vorsorgekuren beauftragt wird.
3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 werden im Teilstellenplan der Branddirektion 3 Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in A 9 m. D. geschaffen. Die Besetzung der Stellen erfolgt nach Einführung der Vorsorgekuren sukzessive in dem durch die Kuraufenthalte nachweislich erforderlich gewordenen Umfang.
Über den darüber hinausgehenden Stellenbedarf ist im Stellenplanverfahren 2014 zu entscheiden.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Durch die Dienstrechtsreform eröffnet § 79 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) die Möglichkeit, dass Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr zur Erhaltung der Gesundheit Vorsorgekuren nach den Heilfürsorgevorschriften gewährt werden können. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme, die im Ermessen des jeweiligen Dienstherrn liegt. Wie diese Vorsorgekuren ausgestaltet werden können, hat eine Arbeitsgruppe der Städte mit Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg und dem Kommunalen Versorgungsverband (KVBW) unter der Federführung des Städtetags Baden-Württemberg erarbeitet. Die Branddirektion und das Haupt- und Personalamt waren Mitglieder dieser Arbeitsgruppe.
Finanzielle Auswirkungen
Kurkosten
Pro Jahr werden ca. 70 Beamte der Branddirektion Stuttgart berechtigt sein, Vorsorgekuren in Anspruch zu nehmen. Bei einer durchschnittlichen Kurdauer von 21 Tagen und einer Tagespauschale von ca. 100 € zzgl. einmalig ca. 200 € Fahrtkosten ergeben sich jährliche Kosten für die Durchführung der Vorsorgekuren in Höhe von 161.000 €.
Personalkosten
Durch die Stellenschaffungen von drei Planstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (A 9 m. D.) entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 259.200 € pro Jahr.
Verwaltungskosten
Für die Abwicklung der Genehmigung der Vorsorgekuren berechnet der KVBW der Landeshauptstadt Stuttgart 25 € pro genehmigter Vorsorgekur. Bei 70 Beamten, die pro Jahr berechtigt sind, Vorsorgekuren in Anspruch zu nehmen, ergeben sich 1.750 € jährlich.
Gesamtkosten
Durch die Einführung der Vorsorgekuren für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr ergeben sich insgesamt jährliche Kosten in Höhe von
421.950 €.
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
1
Begründung
Zu 1.
Die Gewährung von Vorsorgekuren für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr nach § 79 Abs. 4 LBG liegt im Ermessen des Dienstherrn. Die Verwaltungen der Städte mit Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg sind sich einig, dass von dieser freiwilligen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden und Vorsorgekuren für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr zur Erhaltung der Gesundheit eingeführt werden sollen. Um eine möglichst einheitliche Handhabung und Gleichbehandlung der Beamten bei unterschiedlichen Berufsfeuerwehren zu gewährleisten, wurde unter der Federführung des Städtetags Baden-Württemberg eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, welche in Anlehnung an die Verordnung des Innenministeriums über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule (Heilfürsorgeverordung – HVO) vom 03.01.2011 Empfehlungen für die Gewährung von Vorsorgekuren ausgearbeitet hat. Diese wurden nach der Verabschiedung am 8. Mai 2012 durch den Personal- und Organisationsausschuss des Städtetags Baden-Württemberg an seine Mitglieder herausgegeben. Dieser Vorschlag entspricht den Empfehlungen des Städtetags Baden-Württemberg.
a)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung einer Vorsorgekur vorliegen:
- Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr
- Vollendung des 40. Lebensjahres
- Vorliegen von funktionellen Störungen der Gesundheit (Diagnose durch Arbeitsmedizinischen Dienst)
- Zurückliegen der letzten Vorsorgekur mindestens drei Jahre
Unter Anwendung dieser Kriterien können jährlich ca. 70 Feuerwehrbeamte der Branddirektion Stuttgart Vorsorgekuren in Anspruch nehmen.
b)
Verfahren
Ob diese persönlichen Voraussetzungen vorliegen, prüft die Branddirektion nach Antrag des Beamten auf die Gewährung einer Vorsorgekur. Sofern diese erfüllt sind, beauftragt die Branddirektion den Arbeitsmedizinischen Dienst mit der Begutachtung, ob funktionelle Störungen der Gesundheit vorliegen. AK/AM entwickelt Listen von Kliniken, die den spezifischen Krankheitsbildern zugeordnet sind. Die Entscheidung welche Klinik ausgewählt wird, trifft dann die Branddirektion. Nach Einvernehmen mit der Branddirektion stimmt die Beamtin/der Beamte den Termin mit der Einrichtung ab. Die Branddirektion informiert den KVBW hierüber. Dieser übernimmt die administrative Abwicklung und Genehmigung der Vorsorgekur sowie die Erteilung der Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Einrichtung.
c)
Dauer
Die Vorsorgekur beträgt in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung der Leistung kann bewilligt werden, sofern dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Mit einer Wiederholung der Kur kann frühestens nach Ablauf von drei Jahren begonnen werden.
d)
Abrechnungsmodalitäten
Der KVBW erstattet den Einrichtungen die Aufwendungen und der Beamtin/dem Beamten die Fahrtkosten. Der KVBW rechnet jährlich mit der Landeshauptstadt Stuttgart die Kosten für die Vorsorgekuren und die Verwaltungskosten ab.
Zu 2.
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg hat sich bereit erklärt, bei der Abwicklung der Vorsorgekuren mitzuwirken. Dies wird von Seiten der Verwaltung sehr befürwortet, da der KVBW auf Erfahrung in der Kurbewilligung und die nötige Infrastruktur zurückgreifen kann.
Zu 3.
Im Gutachten der Firma Rinke im Rahmen der Plausibilitätsprüfung des Feuerwehrbedarfsplans der Landeshauptstadt Stuttgart vom 13.07.2011 wird von einer Auswirkung der Einführung von Vorsorgekuren für Feuerwehrbeamte ab dem 40. Lebensjahr von einem Personalmehrbedarf von 6,8 Vollzeitäquivalenten ausgegangen (s. Anlage 1 zu GRDrs 621/2011). Durch die Festlegung in den Empfehlungen des Städtetags Baden-Württemberg auf eine durchschnittliche Kurdauer von 3 Wochen ergibt sich ein Personalmehrbedarf von 6 zusätzlichen Planstellen in A 9 m. D., welche nach der Einführung der Vorsorgekuren geschaffen und besetzt werden müssen. Zunächst sollen 3 Stellen geschaffen werden. Über weitere Stellenschaffungen ist im Stellenplanverfahren 2014 zu entscheiden.
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