Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 03.05.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Anträge Nr. 352 (v. 14.11.2016) u. Nr. 89 (v. 24.03.2017) "'Volkshochschule: Unsere kommunale Bildungseinrichtung gut aufstellen!' jetzt auf die TO des VA und des WA" (90/GRÜNE, SPD, SÖS-LINKE-PluS)
- Zurückstellung -

Die im Betreff genannten Anträge sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von BM Dr. Mayer wird mitgeteilt, die verwaltungsinterne Abstimmung sei bedauerlicherweise noch nicht abgeschlossen. Es handle sich um ein sehr komplexes Thema. Mehr als die Hälfte der Referate sei beteiligt. Von daher würden die Antragsteller gebeten, sich mit einer Zurückstellung dieses Tagesordnungspunktes einverstanden zu erklären.

In der Folge weisen für die antragstellenden Fraktionen die StRe Winter (90/GRÜNE) und Körner (SPD) darauf hin, dass der Antrag Nr. 352/2016 bereits am 14.11.2016 gestellt wurde. Mit einer Zurückstellung zeigt sich StR Winter einverstanden. Allerdings wünscht er sich, dass heute als Grundlage für das weitere Vorgehen der im Antrag Nr. 352/2016 beschriebene Volkshochschul(vhs)-Raumbedarf anerkannt wird. Dies bekräftigt StR Körner. Der Raumbedarf sei für seine Fraktion unstrittig. Mit einer Anerkennung des Raumbedarfs durch einen Beschluss des Verwaltungsausschusses würde die Arbeit der Verwaltung erleichtert. Dafür, dass die Verwaltung für Vorschläge zur Deckung des Bedarfs noch Zeit benötigt, äußert er Verständnis.

Zustimmung für eine Zurückstellung äußert StR Kotz (CDU). Bei einer Behandlung der Anträge sollte auch über die Gründe für die zusätzlichen Raumbedarfe gesprochen werden.

Gegenüber StR Körner gibt BM Dr. Mayer zu bedenken, dass der vhs-Aufsichtsrat das aktuelle Raumkonzept erst Ende März verabschiedet hat. Vor einem Grundsatzbeschluss zum vhs-Raumbedarf sollte die vhs die Gelegenheit erhalten, ihr neues Raumkonzept im Verwaltungsausschuss vorzustellen. Die Beratung im Aufsichtsrat der vhs könne eine gemeinderätliche Diskussion nicht ersetzen. Anschließend begründet StR Körner den Antrag Nr. 352/2016 und verweist darauf, dass der beschriebene Raumbedarf seit über einem Jahr mehrfach schriftlich festgehalten wurde und seit über einem Jahr der Verwaltung und allen Fraktionen vorliegt. Die Zahlen seien bislang von niemand bestritten worden. Eine Meinungsbildung, und dem pflichtet StR Winter bei, sei also möglich gewesen.

Anknüpfend an den Vorsitzenden informiert EBM Föll, der Aufsichtsrat der vhs habe den Masterplan zur Standortentwicklung am 22.03.2017 beschlossen. In diesem Kontext gebe es verschiedene Fragestellungen. Beispielsweise sei offen, ob die im Masterplan enthaltene Verlagerung des vhs-Standorts Stuttgart-Ost nach Bad Cannstatt durch den Gemeinderat gutgeheißen werde. Damit sich der Gemeinderat eine Meinung bilden könne, sollte der Masterplan zunächst dem Rat vorgestellt werden. Dass die vhs einen Raumbedarf habe, sei unstrittig, aber es gehe um die Frage der konkreten Ausgestaltung.

StR Winter, der darauf hinweist, dass alle Fraktionen im Aufsichtsrat der vhs vertreten sind, betont nochmals, die antragstellenden Fraktionen hätten den Wunsch, dass heute der Raumbedarf anerkannt werde. Nach einer Vorstellung des Masterplans, und damit bekräftigt BM Dr. Mayer Ausführungen des Ersten Bürgermeisters, könne der Rat über diesen Plan diskutieren und eine Entscheidung treffen.

Im Anschluss an die Aussage von StR Kotz, dass die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt dann erneut auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses setzen soll, wenn die Verwaltung eine Behandlung als möglich ansieht, erklärt StR Körner, die vhs solle in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses ihren Raumbedarf darstellen. Anschließend sollte dann in dieser Sitzung über den Antrag Nr. 352/2017 abgestimmt werden. Dies sehe auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates vor.

Aus einer weiteren Äußerung von StR Körner ergibt sich für EBM Föll, dass es bei den im Antrag beschriebenen Handlungsfeldern nicht um eine räumliche, sondern um eine rechnerische Zusammenfassung des Raumbedarfs geht. Von StR Winter wird zusammengefasst, heute sei zu Protokoll gegeben worden, dass sich der Verwaltungsausschuss mehrheitlich dafür ausspreche, den Raumbedarf festzustellen. Dies komme einem Zielbeschluss (Antragsziffer 1) sehr nahe. Damit werde die Verwaltung beauftragt, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Über Vorschläge zu der Deckung des Bedarfs (Antragsziffer 2) müssten im für Liegenschaften zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen Entscheidungen getroffen werden.




Zum Abschluss der Aussprache sagt EBM Föll zu, dass in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses (17.05.2017) die vhs den Masterplan vorstellt. Anschließend, so BM Dr. Mayer, werde der Antrag behandelt.

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