Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 590/2021
Stuttgart,
10/01/2021



Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Körschstraße 22
in Stuttgart-Plieningen

Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.10.2021
12.10.2021
13.10.2021
14.10.2021



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Körschstraße 22 in Stuttgart-Plieningen

nach den Plänen des Architekten
Walter Huber Architekten (Anlage 4) vom August 2021

der Baubeschreibung (Anlage 5) vom August 2021

und dem durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 26.08.2021

mit voraussichtlichen Gesamtkosten der
Baumaßnahme einschließlich Abbruch und
Einrichtung bei Fertigstellung in Höhe von 6.835.000 EUR

wird zugestimmt.



2. Die Auszahlungen in Höhe von 6.835.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233245 Kita Plieningen, Körschstraße 22, Neubau wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, finanziert.

3. Den Mehrkosten beim o. g. Projekt gegenüber dem Projektbeschluss in GRDrs 357/2020 in Höhe von 440.000 EUR wird zugestimmt. Die zusätzlichen Kosten beim Gewerk Geothermie zur Erreichung der Klimaneutralität in Höhe von 45.000 EUR werden aus den Mitteln für klimaneutrales Bauen im Teilfinanzhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965 Pauschale für klimaneutrales Bauen finanziert. Der weitere Mittelbedarf in Höhe von 395.000 EUR ist beim o. g. Projekt als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2022 / 2023 im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt.

4. Folgelasten
5. Stellenplan

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Projektbeschluss (GRDrs 357/2020) für die zur Entscheidung stehenden Maßnahmen wurde am

19.05.2020 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
29.05.2020 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen

gefasst.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Plieningen wurde am 21.10.2019 über die Maßnahme informiert.


Termine

Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im Oktober 2021 können die Bauarbeiten im Januar 2022 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist im Sommer 2023 geplant.


Finanzielle Auswirkungen

Die Auszahlungen einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 6.835.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233245 Kita Plieningen, Körschstraße 22, Neubau wie folgt gedeckt:

Bau (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen)
Auszahlungsgruppe 7871 – Hochbaumaßnahmen
2021 und früher 2.981.000 EUR
2022 3.460.000 EUR
2023 215.000 EUR

Einrichtung Fachamt
Auszahlungsgruppe 78302 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
2023 180.000 EUR

nachrichtlich aktivierte Eigenleistungen
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
2021 und früher 136.000 EUR
2022 75.000 EUR
2023 70.000 EUR


Die Gesamtkosten betragen 6.835.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähiger Eigenleistungen in Höhe von 281.000 EUR) brutto. Hiervon stehen beim Projekt 7.233245 Mittel in Höhe von insgesamt 6.395.000 EUR im Haushaltsjahr 2021 und der Finanzplanung zur Verfügung.

Die zusätzlichen Kosten beim Gewerk Geothermie zur Erreichung der Klimaneutralität in Höhe von 45.000 EUR werden aus den Mitteln für klimaneutrales Bauen im Teilfinanzhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965 Pauschale für klimaneutrales Bauen finanziert und mit Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022 / 2023 zum Projekt 7.233245 umgesetzt.

Die zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 395.000 EUR brutto sind als Vorbelastung für das Haushaltsjahr 2023 im Entwurf des Doppelhaushalt 2022 / 2023 beim o. g. Projekt berücksichtigt.

In Höhe der im Jahr 2022 benötigten Mittel wird die im Haushaltsjahr 2021 beim Projekt 7.233245 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von 3.414.000 EUR in Anspruch genommen. Für die weiteren benötigten Mittel von 45.000 EUR im Jahr 2022 und 215.000 EUR im Jahr 2023 werden die im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen.



Bei Photovoltaikanlagen mit einem Einspeiseanteil von mindestens 10 % der Gesamtstromerzeugung ist ein entsprechender anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Die Prüfung einer Vorsteuerabzugsberechtigung kann erst mit Vorliegen der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Photovoltaikanlage erfolgen.

Auf die Folgelastenberechnung (Anlage 7) wird verwiesen.



Beteiligte Stellen

Die Referate JB, SWU, AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen


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Dirk Thürnau
Bürgermeister







Anlagen

1: Ausführliche Begründung
2: Deckblatt Kostenermittlung
3: Berechnung Flächen und Rauminhalt
4: Pläne
5: Baubeschreibung
6: Energetisches Datenblatt
7: Folgelastenberechnung


Ausführliche Begründung:

Allgemein
Die derzeitige Versorgung mit Kleinkindplätzen für Kinder unter 3 Jahre im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen ist mit 35 % nicht ausreichend. Der Versorgungsrichtwert für den Bezirk liegt bei mindestens ca. 39 %. Durch die zusätzlichen Plätze in der Körschstraße kann sich der statistische Versorgungsgrad je nach weiterer Entwicklung der Kinderzahlen auf rund 41 bis 43 % verbessern.

Im Bereich der 3- bis 6-jährigen Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 98 %, davon sind lediglich 44 % Ganztagesplätze. Durch die zusätzlichen Plätze in der Körschstraße wird sich der statistische Versorgungsgrad auf rund 100 % verbessern, die Ganztagesversorgung erhöht sich auf rund 52 %.

Mit dem Ausbau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder in der Körschstraße wird für den Stadtbezirk ein gutes Angebot in der Kindertagesbetreuung realisiert.

In der neu zu errichtenden Einrichtung sollen neben den zwei bestehenden VÖ-Gruppen für 3- bis 6-Jährige mit jeweils 22 Plätzen drei neue Ganztags-Gruppen für 0- bis 3-Jährige mit jeweils 10 Plätzen untergebracht werden sowie eine neue Ganztagsgruppe für 0- bis 6-Jährige mit 5 Plätzen für unter 3-Jährige und 10 Plätzen für 3- bis 6-Jährige.

Die Außenanlagen und die Einrichtung werden entsprechend den Anforderungen neu geplant und hergestellt bzw. beschafft.

Raumprogramm
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung entspricht dem mit dem Vorprojektbeschluss (GRDrs 791/2019) beschlossenen Raumprogramm.

Standort / Gebäude
Im Bestandsgebäude Körschstraße 22 werden durch den städtischen Betriebsträger zwei Gruppen im Alter von drei bis sechs Jahren ohne Mittagsangebot und in verlängerten Öffnungszeiten betreut. Da das Gebäude nicht mehr den Anforderungen an eine kindgerechte und flexible Nutzung als Kindertageseinrichtung genügt, ist nach Grundstücksuntersuchungen nur der Abbruch des Bestandsgebäudes und eine Neubebauung sinnvoll sowie wirtschaftlich darstellbar.
Die Bebaubarkeit des Grundstücks wird durch einen nicht bzw. nur mit größeren Auflagen überbaubaren Entwässerungskanal eingeschränkt.
Die Umsetzung einer Einrichtung mit mehr als vier Gruppen musste daher im Zuge der Architektenauswahl durch den vorgelegten Entwurf zunächst geklärt werden. Durch die gewählte Anordnung auf dem Grundstück und die innere Organisation des Gebäudes konnten die für sechs Gruppen erforderlichen Flächen realisiert werden.

Die Baugenehmigung hierfür wurde am 10.06.2021 erteilt.

Interimsgebäude
Das Interimsquartier für die bestehende Tageseinrichtung Körschstraße 22 wird in der Scharnhauser Straße 19 erstellt. Der Umzug der Einrichtung wird direkt vor Beginn der Abbrucharbeiten am Bestandsbau erfolgen.


Baumbilanz
Gemäß beiliegender Baumbilanz war es für den Neubau notwendig, sieben Bestandsbäume zu fällen. Hierfür sind Ersatzpflanzungen von ebenfalls 7 neuen Bäumen vorgesehen.

Vorbeugender Brandschutz
Aus allen Aufenthaltsräumen und den übrigen Räumen ist die Entfluchtung gemäß dem genehmigten Brandschutzkonzept möglich.

Baubeschreibung
Siehe Anlage Nr. 5

Barrierefreies Bauen
Die Belange behinderter Personen werden nach DIN 18040-1 erfüllt.

Energiekonzept
Mit dem Projektbeschluss (GRDrs 357/2020) wurde ein aktualisiertes Energiekonzept beschlossen, welches Inhalte der Vorlage „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ (GRDrs 975/2019) berücksichtigt.

Der Bauantrag zu dem Neubau wurde vor dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingereicht. Deshalb ist bei diesem Bauvorhaben noch die Energieeinsparverordnung (EnEV) als Vorgabe für die energetischen Standards maßgeblich. Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen der EnEV 2016 hinsichtlich des Primärenergiebedarfs um 57,5 % und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um mindestens 32 % (opake Bauteile), 40 % (transparente Bauteile) bzw. 62 % (Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln) und erfüllt die aktuellen städtischen Vorgaben gemäß GRDrs 1493/2019.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, ist an den Glasfassaden ein außenliegender Sonnenschutz, als textiler Sonnenschutz in hellem Farbton für maximalen Tageslichtanteil vorgesehen.

Zur Deckung des Heizwärmebedarfs wird das Gebäude mit einer Geothermie-Wärmepumpe und einem Pufferspeicher ausgestattet. Die Wärmeverteilung und -übergabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung. Die Vor- und Rücklauftemperatur des Heizwassers betragen 40 / 32 °C. Im Sommer ist über dieses System auch eine Verbesserung der Raumtemperaturen möglich. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral mit elektrischen Durchlauferhitzern.

Für das in den Hang geschobene Gartengeschoss, die Sanitärbereiche und die zentrale Halle ist ein zentrales Belüftungsgerät mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung (WRG ≥ 75 %) und einer automatischen Steuerung vorgesehen. Eine Nachtlüftung erfolgt durch Fensteröffnungen (mit Einbruch- und Insektenschutz) in den fassadenseitigen Räumen und die zentrale Halle mit öffenbaren Oberlichtern und wird durch die Geothermie unterstützt.

Zur Beleuchtung der Räume werden LED-Leuchten eingesetzt. Bezüglich der Belichtung der innenliegenden Flure wurden die Fassaden der Giebelseiten optimiert.

Die Photovoltaik-Anlage wird auf der südlichen Dachfläche mit einer Größe von 210 m² (42 kWp) angeordnet. Eine mögliche Verschattung der Module durch den Baumbestand wird durch eine entsprechende Regelungstechnik der Module ausgeglichen.


Das energetische Datenblatt liegt dem Baubeschluss bei (Anlage 6).

Das dargestellte Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.

Kosten
Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 26.08.2021
ergab Gesamtkosten von 6.835.000 EUR (inkl. PV-Anlage)

Diese Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Kostentitel wie folgt:

Gesamtbaukosten Neubau brutto 6.005.000 EUR
Abbruch Bestandsgebäude 65.000 EUR
Außenanlagen (inkl. Nebenkosten) brutto 585.000 EUR
Summe Ausstattung brutto 180.000 EUR

Gesamtkosten. 6.835.000 EUR

Die im Kostenanschlag vom 26.08.2021 ermittelten Gesamtkosten von 6.835.000 EUR brutto beinhalten die Submissionsergebnisse von etwa 61 % der dort für die Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) vorgesehenen Summen.

Gegenüber den im Projektbeschluss dargestellten Kosten von 6.395.000 EUR ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 440.000 EUR. Dieser wird verursacht durch die bis dato vorliegenden Submissionsergebnisse.
Die sehr hohe Baupreissteigerung der vergangenen Monate zeigt sich durchgängig in allen Bau- und Technikgewerken. Der Rücklauf war bei den ausgeschriebenen Gewerken gering, so dass aufgrund fehlender Alternativen und zur Einhaltung der Bautermine auf Angebote zugegriffen werden muss, die teilweise deutlich über dem hierfür vorgesehenen Budget liegen.

Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:

Brutto-Rauminhalt (BRI) 5.858 m³
Netto-Grundfläche (NGF) 1.180 m²

Kostenkennwerte:

1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 765 EUR
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 3.799 EUR

Diese Kostenkennwerte liegen im oberen Rahmen der aktuell realisierten Einrichtungen.

Termine
Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im Oktober 2021 können die Bauarbeiten im Januar 2022 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist im Sommer 2023 geplant.



Zusätzliche Personalkosten
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 13,4280 Stellen benötigt (davon 1,00 Stellen in Entgeltgruppe S 13 und 4,9317 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 4,8309 Stellen in Entgeltgruppe S 8a und 2,05 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,6154 Stellen in Entgeltgruppe E3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 752.330 EUR.
Ursprünglich war ein Personalbedarf von 14,1779 Stellen mit einem Aufwand von 755.807,59 EUR vorgesehen. Eine Korrektur des Finanzbedarfs erfolgt mit dem nächsten Kita-Sachstandsbericht.

Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, außerhalb des Stellenplanes im Umfang von 13,4280 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird zum Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.

Betriebs- und Personalkosten, jährlich (51) 864.580 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 61.782 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 133.100 EUR
Abschreibung (10 % der Ausstattung) 18.000 EUR
Jährliche zusätzliche Folgeausgaben 1.077.462‬ EUR

Jährliche Folgeeinnahmen 79.175 EUR
Zusätzliche Folgelasten insgesamt 998.287 EUR

Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 998.287 EUR wird zugestimmt. Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita-Betriebskostenpauschale 2020/2021, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in Städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.

Ab Inbetriebnahme der Einrichtung sind die Budgets der Ämter entsprechend anzupassen.



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