Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 829/2023
Stuttgart,
09/15/2023



Stuttgarter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) -
Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.09.2023
11.10.2023



Beschlußantrag:

1. In den kommenden zwei Jahren 2024 und 2025 werden die aktuellen Förderstufen der derzeit 35 KiFaZ beibehalten und der Ausbau weiterer KiFaZ für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt. Vorrangiges Ziel in den Jahren 2024 und 2025 soll eine Stabilisierung der bestehenden KiFaZ sein.

2. Die nächste Überprüfung der Förderstufen findet im Jahr 2024 statt. Das Ergebnis dient als Grundlage für die Festlegung der Förderstufen der bestehenden KiFaZ ab 2026 und für den Vorschlag der Verwaltung zum DHH 2026/2027 für den weiteren Ausbau.

3. Der Aufnahme der Tageseinrichtung für Kinder in der Tunzhofer Str. 24 in die KiFaZ-Vorbereitungsphase für die Jahre 2024 und 2025 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierfür ab 01.01.2024 bis 31.12.2025 Personal im Umfang von bis zu 0,1375 VZK in Entgeltgruppe S 12 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Die Personalkosten i.H.v. 10.310 EUR in 2024 und i.H.v. 10.565 EUR in 2025 können durch Umschichtung von Sachkosten innerhalb des KiFaZ-Budgets im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kostenartengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt werden.

4. Aufgrund der coronabedingten Verzögerung der Umsetzung der sogenannten Bausteinangebote im Stadtteil wird die Pilotphase bis 31.12.2027 verlängert.





Begründung:


Zu Beschlussantrag 1 (vgl. Kap. 3.1):
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit den Trägern vor, dass die kommenden zwei Jahre (2024 und 2025) die Förderstufen für die derzeit 35 KiFaZ so bestehen bleiben, wie bisher (siehe Anlage 2) und der Ausbau weiterer KiFaZ für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt wird.

Vorrangiges Ziel in den Jahren 2024 und 2025 soll eine Stabilisierung der bestehenden 35 KiFaZ sein. Nach wie vor spüren die Kindertageseinrichtungen und die KiFaZ die Auswirkungen der Coronapandemie. Der Beziehungsaufbau zu den Familien und die Etablierung der Angebote standen im Jahr 2022 und stehen im Jahr 2023 im Fokus.

Zu Beschlussantrag 2 (vgl. Kap. 3.1 und 3.2):
Aufgrund der vorgeschlagenen Verlängerung der bestehenden Förderung bis Ende 2025 soll die nächste Überprüfung der Förderstufen auf das Jahr 2024 vorgezogen werden. Vorab werden im ersten Halbjahr 2024 die Förderkriterien und die Auswertungssystematik überprüft und in Abstimmung mit den Trägern überarbeitet.
Zum Doppelhaushalt 2026/2027 werden dem Gemeinderat wieder neue KiFaZ zur
Aufnahme in die Förderung vorgeschlagen.


Zu Beschlussantrag 3 (siehe Kap. 3.3):
In der städt. TE Tunzhofer Str. 24 spiegelt sich die schwierige Situation der Familien und Kinder im Stadtteil wider. In der 7-gruppigen Kita haben über ein Drittel der Kinder eine Bonuscard. Viele der Kinder haben einen Fluchthintergrund. Daher wird vorgeschlagen, die Kindertageseinrichtung für die Jahre 2024 und 2025 in die Vorbereitungsphase als KiFaZ aufzunehmen. Zur Finanzierung der erforderlichen Stellenressourcen im Umfang von bis zu 0,1375 VZK in Entgeltgruppe S 12 sollen nicht ausgegebene Sachmittel verwendet werden.
Die Personalkosten i.H.v. 10.310 EUR in 2024 und i.H.v. 10.565 EUR in 2025 können durch Umschichtung von Sachkosten innerhalb des KiFaZ-Budgets im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kostenartengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Auftrag 51P00035 – Ausbau KiFaZ) gedeckt werden.
Über die Fortführung der regulären Förderung als KiFaZ ab 2026 wird dann im Rahmen der Auswertung der KiFaZ-Kriterien für die Gemeinderatsvorlage zum Doppelhaushalt 2026/2027 entschieden.

Zu Beschlussantrag 4 (siehe Kap. 5.2):
Aufgrund der Tatsache, dass ein sukzessiver Aufbau und eine Etablierung der Bausteinangebote erst seit 2023 langsam wieder möglich sind, schlägt die Verwaltung eine weitere Verlängerung der Pilotphase von 01.01.2026 bis 31.12.2027 vor. Zu den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2028/2029 werden dem Gemeinderat die Ergebnisse einer Auswertung der Pilotphase vorgelegt, auf deren Grundlage entschieden werden kann, ob die Baustein-Angebote ggf. auf weitere KiFaZ zu übertragen sind.


Ausführlicher Bericht:
Bereits seit 2012 fördert die Landeshauptstadt Stuttgart Kindertageseinrichtungen als KiFaZ, in denen ein besonders hoher Anteil an Kindern mit Bonuscard und/oder Behinderung betreut werden. Das KiFaZ-Konzept stärkt mit diesen ergänzenden Fördermitteln einzelne Kindertagesstätten und schafft damit Unterstützungsstrukturen für die Kinder und Familien in diesen Einrichtungen. Ziel ist es, Bildungs- und Chancengerechtigkeit ab der frühen Kindheit zu ermöglichen.

Im Doppelhaushalt 2022/2023 (vgl. GRDrs 86/2022) wurde die Aufnahme von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen in die KiFaZ-Förderung beschlossen, sodass es zum Stand 01.03.2022 insgesamt 35 KiFaZ gibt.


Die Verwaltung legt einen Bericht mit folgendem Inhalt vor:



1. Sachbericht zur Angebotsumsetzung in den KiFaZ im Jahr 2022 (siehe Anlage 1)

Seit 2020 erstellen alle kommunalen und kommunal geförderten KiFaZ in einem zweijährigen Turnus einen standardisierten Sachbericht, der bei der Jugendhilfeplanung eingereicht wird. Die Sachberichte dienen der trägerübergreifenden Auswertung und Steuerung von inhaltlichen und organisatorischen Entwicklungsprozessen und sind somit ein wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung. Aus den methodischen Erfahrungen des ersten Sachberichts im Jahr 2020, der als Testlauf durchgeführt wurde, wurde gemeinsam mit den Trägern die Erhebungsmethode und der Fragebogen weiterentwickelt und stärker standardisiert, um die Auswertung vergleichbarer zu machen.

Der erste Sachbericht aus dem Jahr 2020 war stark geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, welche die Arbeit der KiFaZ vor besondere Herausforderungen gestellt hat. Dem Sachbericht aus 2020 (GRDrs 156/2021; Anlage 1) ist zu entnehmen, wie die KiFaZ mit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, welche sich insbesondere auf Angebote der Vernetzung und Kooperation ausgewirkt haben, umgegangen sind und kreative Lösungen gefunden haben.

Die Pandemie und deren Auswirkungen haben sich auch noch im Berichtsjahr 2022 gezeigt. Der Beziehungsaufbau zu den Familien und die Etablierung der Angebote standen im Jahr 2022 im Fokus. Die KiFaZ berichten davon, dass die Corona-Zeit zu einem erhöhten Bedarf an individueller Unterstützung bei den Kindern, z. Bsp. in Bezug auf das Sozialverhalten, Frustrationstoleranz, Konzentration und im Bereich der Motorik geführt hat. Die KiFaZ reagieren darauf mit gezielten Angeboten, z. Bsp. im Bereich der Bewegung, Entspannung und allgemein der Gesundheitsförderung. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass durch die vielfältigen Angebote zur Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungs- und Bildungskompetenz sowie durch verschiedenste Unterstützung des ganzen Familiensystems im Jahr 2022 sukzessive wieder an die Zeit vor der Coronapandemie angeknüpft werden konnte. Deutlich wurde jedoch auch, dass dies mit hohem Engagement und Aufwand verbunden war und nach wie vor ist. Niederschwellige Beziehungsarbeit lebt von Kontinuität, Vertrauen und verlässlichen Strukturen, die durch die Einschränkungen und Belastungen der Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Die KiFaZ sind auch mit den Folgen des Ukraine-Krieges sowie der Inflation konfrontiert. Die Lebenssituation von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung bringen zusätzliche Unterstützungs- und Beratungsbedarfe mit sich. Die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten sind für armutsbetroffene Familien eine besondere Belastung.

Trotz dieser Herausforderungen konnten im Laufe des Jahres 2022 grundsätzlich wieder alle Handlungsfelder und Standards der KiFaZ-Arbeit umgesetzt werden.
Die Auswertung der Sachberichte zeigen, dass alle KiFaZ ein gut ausgebautes System haben, um die Kinder individuell zu fördern und auf die auftretenden Bedarfe mit entsprechenden Angeboten zu reagieren. Die Stuttgarter KiFaZ verfolgen ihre Ziele mit großer Überzeugung und hohem Engagement und tragen damit wesentlich dazu bei, soziale Formen der Benachteiligung zu mildern und auszugleichen sowie die Potentiale und die Selbstständigkeit der Familien zu stärken.

Die zentralen Ergebnisse aus der Zusammenfassung der 35 Sachberichte sind der
Anlage 1 zu entnehmen. Aufgrund der Besonderheiten durch die Corona-Zeit sowie aufgrund der methodischen Änderungen bei der Erhebung wird im Rahmen des aktuellen Berichtes auf einen Vergleich der Ergebnisse zwischen 2020 und 2022 verzichtet.

2. Auswertung und Überprüfung der Zielgruppen-Kriterien und der Förderstufen
der Bestands-KiFaZ


Im Rahmenkonzept für die Stuttgarter KiFaZ wurde auch beschrieben, in welcher Form die Förderung der bestehenden KiFaZ überprüft werden soll (vgl. GRDrs 186/2019, Anlage 1b).

Zum Verständnis werden hier nochmals die Förderkriterien dargestellt, die sich aus Zielgruppenkriterien (ZK) und Einrichtungskriterien zusammensetzen (vgl. GRDrs 34/2020, Anlage 1 und GRDrs 186/2019). Die Einrichtungen müssen, je nach Größe, eine bestimmte Anzahl und Anteil ihrer Zielgruppe, dies sind Kinder, die einen Anspruch auf den Erhalt einer Bonuscard und/oder auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer, geistiger und/oder körperlicher Behinderung, haben (ZK-Kinder).

PhaseKriterien
I. VorbereitungsphaseEinheitliche Förderung für alle KiFaZ (platzunabhängig)
II. Umsetzungsphase
    - Förderstufe 1 (neu)
Einrichtungen mit 60 Plätzen und weniger, 20 bis 29 ZK-Kinder und mind. 40 % aller Kinder
    - Förderstufe 2
alle Einrichtungen (platzunabhängig), 30 bis 49 ZK-Kinder und mind. 30 % aller Kinder
    - Förderstufe 3
alle Einrichtungen (platzunabhängig), 50 und mehr ZK-Kinder und mind. 30 % aller Kinder

Mit der ersten Auswertung zur Kriterienüberprüfung für den Doppelhaushalt 2020/2021 (GRDrs 186/2019) wurden die jeweiligen Förderstufen für die zu diesem Zeitpunkt 26 bestehenden KiFaZ ab 01.01.2020 auf vier Jahre festgelegt (01.01.2020 bis 31.12.2023). Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/21 (GRDrs 34/2020) und zum Doppelhaushalt 2022/2023 (GRDrs 86/2022) sind weitere KiFaz hinzugekommen, so dass es aktuell insgesamt 35 KiFaZ gibt.

Eine Übersicht über alle 35 KiFaZ mit ihren zugehörigen Förderstufen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Wie im Rahmenkonzept beschlossen, erfolgt nun eine erneute Überprüfung der Förderstufen. Dazu wurde der Mittelwert der Anzahl der Zielgruppen-Kriterien-Kinder von März 2019 bis März 2022 ausgewertet. Je nach prozentualer Abweichung vom Soll-Wert der bisher festgelegten Förderstufe bzw. einem Absolutwert unter 20 Zielgruppen-Kriterien-Kinder soll die zukünftige Förderung erfolgen.













Abb. 1:



Bei der Auswertung des Mittelwerts der Zielgruppen-Kinder für die Jahre 2019 bis 2022 zeigte sich, dass rund 14 der insgesamt 35 KiFaZ eine oder mehrere Förderstufen abfallen (acht KiFaZ) bzw. die Förderkriterien gar nicht mehr erfüllen (sechs KiFaZ).

Bei der Ursachenforschung für dieses Ergebnis haben sich vor allem zwei Gründe ergeben:

1. Bei der Analyse der gemittelten Auswertung für die Jahre 2019 bis 2022 hat sich gezeigt, dass insbesondere die Zahl der Kinder mit einer Bonuscard in den 35 KiFaZ insgesamt rückläufig war (minus 122 Kinder bzw. minus 12 %). Dagegen ist die Zahl der betreuten Kinder mit einer Behinderung in den KiFaZ gestiegen (plus 32 Kinder bzw. plus 74 %). Insgesamt sind daher Anzahl der ZK-Kinder um 90 Kinder zurückgegangen.

2. Die Auswertung nach der festgelegten und beschlossenen Systematik (siehe Abb. 1) hat teilweise zu nicht plausiblen Ergebnissen geführt. Die Betrachtung einer prozentualen Abweichung von den Soll-Werten sowie gleichzeitig die Orientierung an Absolutwerten unter 20 ZK-Kindern führt zu divergierenden und nicht nachvollziehbaren Ergebnissen. Es kann dazu führen, dass ein KiFaZ, dass mehr als 20 ZK-Kinder hat, die Abweichung vom Soll-Wert nach unten jedoch über 20% liegt, gar keine Förderung mehr bekommen würde. Ein KiFaZ, dass absolut betrachtet weniger als 20 ZK-Kinder hat würde jedoch maximal auf Förderstufe 1 „herunterfallen“.

Die Ergebnisse der Auswertung sowie die Problematik der Auswertungslogik wurden mit den KiFaZ-Trägern diskutiert.

Zu 1.)
Obwohl in Stuttgart insgesamt die Zahl der Kinder unter 6 Jahren mit einer Bonuscard gestiegen ist (zwischen 2020 und 2022 um rund 13 %) ist die Zahl der Kinder mit einer Bonuscard in den KiFaZ im Vergleichszeitraum zurückgegangen.
Die Träger der KiFaZ führen dies u.a. auf folgende Gründe zurück:
Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der Kinder mit einer Bonuscard in den Kitas wie auch in Stuttgart insgesamt in den kommenden Jahren wieder steigen wird. In den Zahlen für das Jahr 2022 waren beispielsweise die Geflüchteten aus der Ukraine, die einen Anspruch auf die Bonuscard haben, noch nicht enthalten.

Auch unabhängig von der Entwicklung der Zahl der armutsbetroffenen Familien stellen die Fachkräfte in den KiFaZ und den Kitas fest, dass der Beratungs- und Förderbedarf der Familien und Kinder zugenommen hat. Hier spielen sicherlich u.a. auch noch die Nachwirkungen der Corona-Pandemie eine Rolle.

Zu 2.)
Duch diese erste umfangreiche Auswertung hat sich herausgestellt, dass sowohl die Förderkriterien als auch die erarbeitete Auswertungslogik nochmals überprüft und angepasst werden sollte. Zielsetzung sollte nach wie vor sein, dass Kitas mit einer hohen Zahl an armutsbetroffenen Kindern sowie Kindern mit einer Behinderung eine zusätzliche Förderung als KiFaZ erhalten. Berücksichtigt werden sollte jedoch auch, dass es zwischen den Jahren zu Schwankungen bei der Anzahl der ZK-Kinder kommen kann, die nicht zu einem sofortigen Förderstopp führen sollten. Gleichzeitig ist auch ein Controlling erforderlich, damit Kitas, welche die Voraussetzung für eine Förderung als KiFaZ über Jahre hinweg nicht mehr erfüllen auch keine entsprechenden Mittel mehr erhalten.
Hierzu soll das Controlling-Instrument überprüft und weiterentwickelt werden.

Gemeinsam mit den Trägern wurde nachfolgend beschriebener Vorschlag für das weitere Vorgehen erarbeitet.


3. Vorschlag zum weiteren Vorgehen der Förderung der bestehenden KiFaZ
ab 2024 und zum weiteren Ausbau


3.1 Förderung der bestehenden KiFaZ ab 2024 (vgl. Beschlussantrag 1)

Aufgrund der oben ausgeführten Punkte schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit den Trägern vor, dass die kommenden zwei Jahre (2024 und 2025) die Förderstufen so bestehen bleiben, wie bisher, d.h., wie die seit 2020 bis Ende 2023 festgelegten Förderstufen (siehe Anlage 2). Dies bedeutet, dass KiFaZ, die in eine höhere Förderstufe kommen würden, nicht mehr Mittel erhalten und KiFaZ, die in eine niedrigere Förderstufe kommen würden bzw. ganz aus der Förderung fallen würden, vorerst weiter in der Förderung bleiben.

Vorrangiges Ziel in den Jahren 2024 und 2025 soll eine Stabilisierung der bestehenden 35 KiFaZ sein. Nach wie vor spüren die Kindertagsenrichtungen und die KiFaZ die Auswirkungen der Coronapandemie. Der Beziehungsaufbau zu den Familien und die Etablierung der Angebote standen im Jahr 2022 und stehen im Jahr 2023 im Fokus.

Zudem ist davon auszugehen, dass der Rückgang der Anzahl der Kinder mit einer Bonuscard in den KiFaZ in den Jahren 2021 und 2022 nur ein vorübergehendes Phänomen war und die Zahlen wieder steigen werden. Die Familien und damit auch die KiFaZ spüren die Auswirkungen des Ukrainekrieges, wozu auch die Energiekrise sowie die allgemeine Inflation gehören. Dies belastet manche Familien nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern wirkt sich auch auf das allgemeine Befinden aus. In dieser Gemengelage ist es sinnvoll die Arbeit der bestehenden KiFaZ weiter fortzuführen, um die Solidarität und den Zusammenhalt zwischen den Familien, die unterschiedlich stark betroffen sind, zu stärken.

Der bisher vereinbarte Controllingrhythmus hat vorgesehen, dass die Förderung ab 2024 für vier Jahre bis Ende 2027 gelten soll. Aufgrund der vorgeschlagenen Verlängerung der bestehenden Förderung bis Ende 2025 soll die nächste Überprüfung der Förderstufen auf das Jahr 2024 vorgezogen werden.
Dies bedeutet: Im 4. Quartal 2024 wird die Auswertung der ZK-Kinder für die vier Jahre März 2021 bis März 2024 als Grundlage für die Mitteilungsvorlage im Frühjahr 2025 zum DHH 2026/2027 vorgenommen.

Vorab werden im ersten Halbjahr 2024 die Förderkriterien und die Auswertungssystematik überprüft und in Abstimmung mit den Trägern überarbeitet.


3.2 Weiteres Vorgehen zum Ausbau neuer KiFaZ (vgl. Beschlussantrag 2)

Auf Grundlage der aktuellen Auswertung (Stand 01.03.2022) würden insgesamt elf Kindertageseinrichtungen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KiFaZ-Förderung erfüllen (siehe Anlage 3). Darunter befinden sich zwei städtische Kitas, sechs evangelische Kitas, zwei katholische Kitas sowie eine Kita eines sonstigen Trägers.

Würden alle elf Kindertageseinrichtungen in die Förderung der Vorbereitungsphase als KiFaZ aufgenommen, wäre damit unter Berücksichtigung der tariflichen Personalkostensteigerungen ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 133.430,- EUR in 2024 (12.130,- EUR pro KiFaZ in der Vorbereitungsphase) und 136.719,- EUR in 2025 (12.429,- EUR pro KiFaZ in der Vorbereitungsphase) verbunden.

Die Verwaltung schlägt, ebenfalls in Abstimmung mit den Trägern, vor, den Ausbau weiterer KiFaZ für die Jahre 2024 und 2025 auszusetzen.
Dies bedeutet, dass dem Gemeinderat von Seiten der Verwaltung erst zum Doppelhaushalt 2026/2027 wieder neue KiFaZ zur Aufnahme in die Förderung vorgeschlagen werden.

Für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat ein Träger, das katholische Verwaltungszentrum, beim Jugendamt einen Antrag für zwei Kindertageseinrichtungen zur Aufnahme in die Förderung als KiFaZ eingereicht (siehe GRDrs 497/2023, Anlage 4). Eine dieser Kindertageseinrichtungen (Rostocker Straße 55 im Bezirk Bad Cannstatt) erfüllt grundsätzlich die Kriterien zur Aufnahme in die KiFaZ-Förderung. Die Aufnahme des KiFaZ in die Förderung wäre mit einem Finanzierungsbedarf von 12.130,- EUR in 2024 und 12.429,- EUR in 2025 verbunden. Die andere Kita (St. Franziskus, Kleinstraße 6 im Bezirk Nord) erfüllt die Zielgruppen-Kriterien nicht.



3.3 Aufnahme der TE Tunzhofer Str. 24 in die KiFaZ-Vorbereitungsphase
(vgl. Beschlussantrag 3)

Die Tageseinrichtung Tunzhofer Str. 24 befindet sich in Stuttgart-Nord, im Stadtteil Heilbronner Straße. Dieses sozial-strukturell benachteiligte Gebiet ist geprägt von Armut und somit auch von besonders schwierigen Lebenssituationen vieler Kinder und Familien. In unmittelbarer Nachbarschaft zur TE Tunzhofer Str. 24 liegt auch die Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der Tunzhoferstr. 20. Knapp die Hälfte der Bewohner*innen dieser Unterkunft, die zu den größten Unterkünften in Stuttgart zählt, sind Kinder und Jugendliche. Einige dieser Kinder besuchen auch die TE Tunzhofer Str. 24. Nicht zuletzt die direkt angrenzende Großbaustelle auf dem Areal des ehemaligen Bürgerhospitals stellt für das ganze Quartier eine für Jahre andauernde belastende Situation für die Bewohner*innen dar. Insbesondere Kinder und Jugendlichen sind diesen Belastungen durch andauernden Baulärm sowie fehlende Freiflächen und Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien ausgesetzt.
In diesem Spannungsfeld agiert ebenso die TE Tunzhofer Str. 24. Hier spiegelt sich die schwierige Situation der Familien und Kinder im Stadtteil vollumfänglich wider. In der 7-gruppigen Kita haben über ein Drittel der Kinder eine Bonuscard. Viele der Kinder haben einen Fluchthintergrund.
Als KiFaZ hat die Einrichtung wesentlich konkretere Möglichkeiten auf die vielfältigen Herausforderungen zu reagieren, intensiver mit den betroffenen Familien zu arbeiten und so auch positiv in den gesamten Stadtteil hinein wirken zu können. Daher wird vorgeschlagen, die Kindertageseinrichtung für die Jahre 2024 und 2025 in die Vorbereitungsphase als KiFaZ aufzunehmen.
Zur Finanzierung der erforderlichen Stellenressourcen im Umfang von bis zu 0,1375 VZK in Entgeltgruppe S 12 sollen nicht ausgegebene Sachmittel verwendet werden.
Die Personalkosten i.H.v. 10.310,50 EUR in 2024 und i.H.v. 10.564,65 EUR in 2025 können durch Umschichtung von Sachkosten innerhalb des KiFaZ-Budgets im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kostenartengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Auftrag 51P00035 – Ausbau KiFaZ) gedeckt werden.

Über die Fortführung der regulären Förderung als KiFaZ ab 2026 wird dann im Rahmen der Auswertung der KiFaZ-Kriterien für die Gemeinderatsvorlage zum Doppelhaushalt 2026/2027 entschieden.


4. Stellenanteile bei den Stuttgarter Beratungszentren (BZ) für die
Kooperation mit den KiFaZ


Für die verbindliche Kooperation zwischen den KiFaZ und den Beratungszentren (BZ) des Jugendamtes, die auf dem Rahmenkonzept der KiFaZ beruht, wurden ab dem Doppelhaushalt 2020/2021 entsprechende Ressourcen für die Beratungszentren zur Verfügung gestellt.

Für die BZ wurden 0,05 Stellen pro KiFaZ ab der Umsetzungsphase beschlossen. Derzeit stehen für 33 Bestands-KiFaZ insgesamt 1,65 Stellen verteilt auf die zugehörigen BZ zur Verfügung (vgl. GRDrs 186/2019 und Stellenplanantrag 135 sowie GRDrs 156/2021 und Stellenplanantrag 165).

Mit den Beschlüssen zum Haushalt 2022/2023 (GRDrs 156/2021 bzw. GRDrs 86/2022) wurden zwei weitere KiFaZ ab dem Jahr 2022 in die zweijährige sogenannte Vorbereitungsphase aufgenommen:



Wie bei der Auswertung der 35 Bestands-KiFaZ in Kapitel 2 ausgeführt, schlägt die Verwaltung vor, dass die KiFaZ aufgrund der Auswirkungen der Pandemie auch ab 01.01.2024 in ihren bisherigen Förderstufen verbleiben.

Die beiden oben genannten KiFaZ sollen daher zunächst ab 01.01.2024 als Umsetzungsschritt in eine verlängerte zweijährige Vorbereitungsphase überführt werden. Auch für diese zwei KiFaZ sind für die BZ weitere Stellenanteile notwendig

Berechnungsgrundlage: 2 KiFaZ x 0,05 Stellen pro KiFaZ = 0,10 Stellen

FunktionsbezeichnungEntgeltgruppeAnzahl der StellenØ Kostenwirksamer Aufwand p.a.
Sozialpädagogik
S 15
0,10
7.120 EUR

Die Schaffung der Stellenanteile wurde mit dem Stellenplanantrag Nr. 140/2023 zum Stellenplan 2024 beantragt und muss im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden werden.


5. Baustein-Angebote im Stadtteil und weiteres Vorgehen

5.1 Aktueller Stand der Baustein-Angebote

Seit 2020 können KiFaZ, in deren Stadtteil sich kein Stadtteil- und Familienzentrum oder Stadtteilhaus in unmittelbarer Nachbarschaft befindet (>= 500 m), zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren bis 31.12.2023 sogenannte Baustein-Angebote im Stadtteil durchführen (siehe ausführlich GRDrs 186/2019 und GRDrs 34/2020). Dies bedeutet, dass in diesen KiFaZ bestimmte Angebote auch für Kinder und Familien außerhalb der Einrichtung offenstehen. Es gibt zwei Arten von Bausteinangeboten: Angebote für Kinder und Familien im Stadtteil (Baustein 1) und Angebote im Kontext Früher Hilfen im Stadtteil (Baustein 2).

Die Umsetzung von Baustein-Angeboten ist nicht verpflichtend, das heißt, ein KiFaZ entscheidet je nach räumlicher, personeller und Stadtteilsituation, ob es überhaupt Angebote eines Bausteins durchführen möchte oder ob dies nicht umsetzbar ist.
Bei Entscheidung für die Durchführung kann ein KiFaZ eines oder mehrere Angebote innerhalb eines Bausteins beantragen.

Seit 2020 erhalten 6 KiFaZ (4 KiFaZ in freier Trägerschaft; 2 KiFaZ in städtischer Trägerschaft) die ergänzende Förderung von Bausteinangeboten (vgl. GRDrs 34/2020): Die Förderung erfolgt durch Pauschalen, die die Personal- und Sachkosten pro Angebotsstunde beinhalten. Für die Umsetzung des Bausteins 1 werden pro Träger max. 75 Stunden pro Jahr gefördert, für die Umsetzung des Bausteins 2 max. 95 Stunden pro Jahr.

Tabelle KiFaZ mit Bausteinangeboten:


Die Förderung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Angebotsstunden auf Grundlage des Verwendungsnachweises. Aufgrund der bisher eingereichten Verwendungsnachweise für das Jahr 2020, 2021 und 2022 und aufgrund der Rückmeldungen der Träger wurde deutlich, dass die Umsetzung der geplanten Bausteinangebote durch die Pandemie seit 2020 bis in das gesamte Jahr 2022 hinein stark eingeschränkt war. Aus der Erfahrung aus den Jahren 2020 und 2021 heraus haben die Träger für das Jahr 2022 vorausschauend eine geringere Stundenanzahl pro Baustein beantragt.

Dennoch fanden Angebote statt, an denen Familien aus dem Stadtteil teilnahmen. Dazu zählten unter anderem Aktivangebote wie offene Spielangebote im Freien/Spielplatzgruppen; Sport- und Bewegungsangebote; Vater-Kind-Angebote, Familienausflug am Wochenende, offene Eltern-Kind-Gruppen sowie Krabbelgruppen für die Kleinsten.

Mit der GRDrs 156/2021 zum Doppelhaushalt 2022/2023 hat die Verwaltung bereits eine Verlängerung der Laufzeit für die Erprobung der Bausteinangebote um zwei Jahre von 01.01.2024 bis 31.12.2025 vorgeschlagen.


5.2 Verlängerung der Pilotphase und geplante Evaluation bzw. Auswertung
der Baustein-Angebote

Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, hat sich die Umsetzung der Bausteinangebote aufgrund der Dauer der Pandemie und deren Nachwirkungen bis in das Jahr 2022 und 2023 hinein deutlich verzögert.

Aufgrund der Tatsache, dass ein sukzessiver Aufbau und eine Etablierung der Bausteinangebote erst seit 2023 langsam wieder möglich sind, schlägt die Verwaltung eine weitere Verlängerung der Pilotphase von 01.01.2026 bis 31.12.2027 vor.

Dies hat zur Folge, dass sich auch die geplante Auswertung bzw. Evaluation zeitlich verschiebt. Um eine gute Grundlage für die Auswertung von Daten sowie für qualitative Befragungen vorliegen zu haben, ist eine durchgängige Praxis der Baustein-Angebote von mindestens 3 Jahren sinnvoll. Gemeinsam mit den Trägern wurde ein neuer Zeitplan festgelegt. Zeitraum für die Auswertung sollen die Jahre 2023 bis 2025 sein. Die Durchführung der Auswertung ist im Jahr 2026 vorgesehen, so dass die Ergebnisse rechtzeitig für die Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2028/2029 vorliegen.

Ziel der Auswertung soll es sein, Art und Inhalte der Angebote, die Zielgruppe, die Inanspruchnahme sowie die Wirkung der Angebote auszuwerten. Auf Grundlage der Ergebnisse soll entschieden werden, ob die Baustein-Angebote ggf. auf weitere KiFaZ zu übertragen sind.


6. Fachliche Weiterentwicklung und Umsetzungsbegleitung

Die Jugendhilfeplanung koordiniert den weiteren fachlichen Entwicklungs- und ggf. Ausbauprozess, ist zuständig für die konzeptionelle Weiterentwicklung und für die Qualitätssicherung und -überprüfung. Zu ihren Aufgaben gehört zudem die Auswertung des inhaltlichen Sachberichts, der seit 2020 standardisiert für alle KiFaZ eingeführt wurde, sowie die regelmäßige Kriterienüberprüfung.

Die Jugendhilfeplanung organisiert träger- und handlungsfeldübergreifende Workshops und Fachtage für alle KiFaZ-Leitungen und –Fachkräfte sowie Lenkungskreise mit Trägervertreter*innen, um die Reflexion und Auswertung der KiFaZ-Angebote sowie deren bedarfsgerechte Ausgestaltung sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Jugendhilfeplanung mit den Trägern für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, um Familien und die Öffentlichkeit über die Ziele, Angebote und Standorte der Einrichtungen zu informieren.


6.1 Mindeststandards der Kooperation KiFaZ – Beratungszentren des
Jugendamtes – Frühe Hilfen – Gesundheitsamt

Ein wichtiges Ziel der Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) ist der Aufbau sozialräumlicher Netzwerke und der ressourcenorientierten Zusammenarbeit. Diese Ziele sind in der Rahmenkonzeption der Stuttgarter KiFaZ beschrieben und festgelegt (GRDrs 186/2029). Die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Akteuren im Hilfesystem und im Sozialraum ist notwendig, um den Kindern und deren Familien die erforderliche Beratung oder Untersützung
Für die KiFaZ gehört die Kooperation zum Aufgabenprofil und ist durch die kommunale Regelföderung, die ein KiFaZ erhält, abgedeckt (vgl. GRDrs 871/2018).

Für die Kooperationspartner*innen, mit denen eine verbindliche Kooperation aufzubauen und umzusetzen ist, wurden bereits entspechende Ressourcen bereitgestellt. Die Beratungszentren sowie das Gesundheitsamt haben durch Haushaltsbeschlüsse des Gemeinderates Stellenressourcen erhalten (vgl. GRDrs 186/2019 sowie GRDrs 156/2021).

Darüberhinaus bedarf es auch einer Weiterentwicklung und verbindlichen Gestaltung der Kooperation. Hierfür wurden im ersten Quartal 2023 insgesamt vier soziaräumliche Workshops mit allen beteiligten Fachkräften aus den KiFaZ sowie aus den Diensten des Jugend- und Gesundheitsamts durchgeführt.

Die Workshops hatten das Ziel,
Die Workshops sind bei allen Beteiligten sehr gut angekommen und haben zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Arbeitsfelder und der Potentiale der Zusammenarbeit geführt.

Die Ergebnisse der Workshops fließen in eine verbindliche Vereinbarung über die Mindeststandards der Kooperation zwischen den Kinder- und Familienzentren (KiFaZ), den Beratungszentren des Jugendamtes, den bereichbeszogenen Netzwerken Frühe Hilfen des Jugendamtes und dem Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamtes ein. Ziel ist es, die Kooperationsvereinbarung im 4. Quartal 2023 zu verabschieden.


6.2 Qualitätsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

· Ein gemeinsam mit den Trägern erarbeiteter KiFaZ-Flyer wird im Herbst 2023 online und in gedruckter Form veröffentlicht. Dieser wird dann bei Kooperationspartner*innen bekannt gemacht und verteilt, beispielsweise in Einrichtungen der Frühen Hilfen, bei Kinderärzt*innen oder in Beratungsstellen.
Im Doppelhaushalt 2022/2023 wurden für die Entwicklung des Flyers und für den Druck entsprechende Mittel bereitgestellt.
· Im Herbst 2024 ist eine größere Veranstaltung in Form eines Fachtags vorgesehen, um allen Mitarbeiter*innen der KiFaZ sowie den Trägervertretr*innen in größerem Rahmen einen fachlichen Austausch zu aktuellen Themen zu ermöglichen und Impulse für die Weiterentwicklung zu geben.


7. Fazit

In Abstimmung mit den Trägern der KiFaZ wurde für die Jahre 2024 und 2025 die Stabilisierung der bestehenden 35 KiFaZ als vorrangiges Ziel angesehen, da diese im Jahr 2022 sowie 2023 nach wie vor von den Folgen der Coronapandemie sowie von den neuen Herausforderungen durch den Ukrainekrieg und der Inflation betroffen waren. Die Auswertung der Zielgruppen-Kriterien-Kinder von März 2019 bis März 2022 und die damit verbundene Überprüfung der Förderstufen ergab kein aussagekräftiges Bild und würde zu größeren Verwerfungen bei den Förderstufen der KiFaZ führen. Gemeinsam mit den Trägern wird daher vorgeschlagen, die bestehende Förderung bis Ende 2025 zu verlängern. Im Gegenzug dazu soll der Ausbau weiterer KiFaZ für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt werden.
Die Zeit bis zum kommenden Doppelhaushalt 2026/2027 wird dazu genutzt, in Abstimmung mit den Trägern die Förderkriterien und die Auswertungssystematik zu überprüfen und zu überarbeiten. Auf dieser Grundlage soll dann entschieden werden, welche der bestehenden KiFaZ weitergefördert werden und wie ein sinnvoller weiterer Ausbau ausehen kann.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die trägerübergreifende Zusammenarbeit der KiFaZ sehr gut funktioniert. Es besteht ein hohes Interesse und eine große Bereitschaft sich fachlich auszutauschen und voneinander zu lernen. Für das Jahr 2024 ist ein gemeinsam ausgerichteter Fachtag geplant.

Auch die Kooperation mit den unterschiedlichsten Akteuren im Hilfesystem und im Sozialraum, die ein wichtiger Baustein der KiFaZ-Arbeit ist, gelingt sehr gut und wird sukzessive weiter ausgebaut. Im Jahr 2023 fanden zur Weiterentwicklung und verbindlichen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften aus den KiFaZ sowie aus den Diensten des Jugend- und Gesundheitsamts mehrere sozialräumliche Workshops statt.

Die Stuttgarter KiFaZ verfolgen ihre Ziele mit großer Überzeugung und hohem fachlichem Engagement. Sie tragen mit ihren niederchwelligen, präventiven, ganzheitlichen und nachhaltigen Arbeitsansätzen maßgeblich dazu bei Teilhabe, Bildungsgerechtikeit und Inklusion für Kinder und Familien zu ermöglichen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Personalkosten i.H.v. 10.310 EUR in 2024 und i.H.v. 10.565 EUR in 2025 für die Aufnahme der Tageseinrichtung für Kinder in der Tunzhofer Str. 24 in die KiFaZ-Vorbereitungsphase können durch Umschichtung von Sachkosten innerhalb des KiFaZ-Budgets im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kostenartengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Auftrag 51P00035 – Ausbau KiFaZ) gedeckt werden.



Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Stuttgarter Kinder- und Familienzentren - Sachberichterstattung 2022
Anlage 2: Bestands-KiFaZ: Träger- und Einrichtungsübersicht mit zugehörigen Förderstufen bis 31.12.2025
Anlage 3: Übersicht über Stuttgarter Kindertageseinrichtungen, welche die KiFaZ-Kriterien für die Aufnahme in die KiFaZ-Förderung erfüllen


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