Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/67
GRDrs 1176/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



Bäume Parks und Landschaftsräume -
Hoppenlaufriedhof, denkmalpflegerisches Konzept


Beantwortung / Stellungnahme

Für den Erhalt der Grabmale auf dem Hoppenlaufriedhof ist zunächst ein denkmalpflegerisches Sanierungskonzept zu erarbeiten. In der Wunschliste des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes ist die Maßnahme im Bereich Friedhofswesen an Position 7 mit einem Gesamtvolumen von 100.000 €, aufteilt in zwei Jahresraten, aufgeführt.

Die Grabmale und Einbauten im Hoppenlaufriedhof werden jährlich im Zuge der Grabmalaktion nach der Frostperiode auf ihre Verkehrssicherheit hin geprüft. Die circa 1.400 historischen Grabmale werden von Hand kontrolliert und eventuelle Unfallgefahren sofort fachlich einwandfrei abgestellt. Dazu zählen die Wiedererstellungen der Grabsteine und Grabkreuze nach Vandalismus, Verbesserung der Fundamente und Ergänzung einer u. U. fehlenden Verankerung.

Restauratorische Maßnahmen an den historischen Grabmalen, die überwiegend aus Schilfsandsteinen der Gegend gefertigt wurden, sind aus finanziellen Gründen seit 1991 nicht mehr durchgeführt worden. Die Sandsteine lösen sich durch anstehende Feuchtigkeit zusehend auf.

Ein umfangreiches Sanierungskonzept für die Grabsteine des Hoppenlaufriedhofs kann aus fachlicher Sicht nur von den RestauratorInnen des Landesamtes für Denkmalpflege erarbeitet werden. Aufgrund des heutigen Erhaltungszustands der Sandsteine ist es erforderlich, dass die Materialprüfungsanstalt Proben zieht und das Gefüge und die Varietäten des Sandsteins eindeutig bestimmt.

Aus Sicht der Verwaltung reichen heute keine steinmetzmäßigen, handwerklichen Restaurierungen an den Grabmalen mehr aus. Der Bestand der historischen Grabmale und ihrer Inschriften ist wahrscheinlich nur noch konservatorisch zu fixieren. Eine umfangreiche Dokumentation der bis 1991 ausgeführten Maßnahmen und Kartierung der Gräber und Grabmale liegt beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt vor.

Da es sich beim Hoppenlaufriedhof um ein Kulturdenkmal im städtischen Eigentum handelt, ist für die Genehmigung sämtlicher Maßnahmen an diesem Denkmal das Landesdenkmalamt im Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Wird ein Sanierungskonzept erarbeitet und genehmigt, können bei Umsetzung innerhalb von 24 Monaten 33 % der genehmigten Kosten vom Landesdenkmalamt erstattet werden.

Für die Durchführung und Finanzierung der notwendigen Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten ist als Eigentümerin die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig.



Vorliegende Anträge/Anfragen

103/2010

517 Nr.II.8 SPD-Gemeinderatsfraktion




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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