Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
358
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VerhandlungDrucksache:
640/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 19.11.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Fezer
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2014
- Umsetzung d. Haushaltsbeschlüsse 2010/11, 2012/13 und 2014/15 und der Beschlüsse in den zugehörigen Sachstandsberichten
- Anträge zum weiteren Ausbau

Vorgang:
Jugendhilfeausschuss vom 10.11.2014, öffentlich, Nr. 97
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 14.11.2014, öffentlich, Nr. 121
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 13.10.2014, GRDrs 640/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011, der Beschlüsse aus dem 1. Sachstandsbericht 2010 (GRDrs 464/2010), der Beschlüsse aus dem 2. Sachstandsbericht 2011 (GRDrs 7/2011), der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, der Beschlüsse aus dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013) sowie der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.


1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen sowie der Schaffung von 137 Plätzen für unter 3-Jährige, 221 Ganztagesplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie dem Abbau bzw. der Umwandlung von 157 Hortplätzen wird zugestimmt (Anlage 2, Anlage 5 und Anlage 6).

2. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen
(Anlage 3, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).


3. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 13,3549 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt Mitarbeiter/-innen auf 13,3549 Stellen (1,7419 Stellen in Entgeltgruppe S 8, 1,4451 Stellen in Entgeltgruppe S 8 für Springkräfte, 7,7927 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 2,3752 Stellen in Entgeltgruppe S 3) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung vom 01.09.2014/01.01.2015 bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2015 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Reduzierung im hauswirtschaftlichen Bereich insgesamt 0,7566 Stellen (0,3579 Stellen in Entgeltgruppe 3 und 0,3987 Stellen in Entgeltgruppe 2Ü) gestrichen werden. Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2016/2017 entschieden.

Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt (Anlage 1, Finanzübersicht).

Nachdem sich StR Körner (SPD) eine Übersicht über die in diesem Bereich zur Verfügung stehenden Mittel wünscht (z. B. einschließlich Bundesmitteln), weist EBM Föll darauf hin, dass grundsätzlich im Haushalt ein Saldierungsverbot besteht, um den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit Rechnung zu Tragen. Im Übrigen sollte in jeder guten Buchhaltung ein solches Saldierungsverbot bestehen.

Eine Berücksichtigung des Landes sei auch deswegen nicht möglich, da es bislang kein Landesprogramm für diesen Bereich gibt. Dankenswerterweise sei ein solches Programm insbesondere zu den Anträgen angekündigt, die im Rahmen des Bundesprogrammes wegen Mittelüberzeichnung nicht mehr bewilligt werden konnten. Sobald dieses Landesprogramm vorliegt werde dieses natürlich von der Verwaltung in Anspruch genommen. Bei den Mitteln, die dabei die Stadt für investive Maßnahmen erhalte, handle es sich um Einnahmen, bei Betriebskostenzuschüssen um Erträge im Ergebnishaushalt; bekanntlich werde insbesondere im Bereich der Kleinkindbetreuung im Jahr 2014 mit Mindererträgen in Höhe von rd. 12 Mio. € gegenüber dem Planansatz gerechnet.




Zum Hinweis von StR Körner, dass in der Vorlage von 16,3 Mio. € dauerhaft freien laufenden Mitteln gesprochen wird, erläutert EBM Föll, grundsätzlich sei es so, und dies gebe auch die Vorlage wieder, dass nach wie vor ein Handlungsbedarf insbesondere im Bereich der unter 3-Jährigen besteht. Weiteren Handlungsbedarf gebe es bei den Ganztagesplätzen für 3- bis 6-Jährige. Die zur Verfügung stehenden Mittel würden vorrangig dafür eingesetzt, den gesetzlichen Rechtsanspruch umzusetzen bzw. den noch bestehenden Bedarfen Rechnung zu tragen. Dafür werde die Verwaltung dem Gemeinderat im Frühjahr 2015 einen Vorschlag unterbreiten. Diesbezüglich stünden BMin Fezer, BM Wölfle und Herr Pfeifle (Amtsleiter des Jugendamtes) in enger Kooperation mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen.

StR Lazaridis (90/GRÜNE) vertritt ebenfalls die Einschätzung, dass es in diesem Bereich keine freien Mittel gibt. Es gehe um verschobene Projekte, und wenn Mittel anderweitig verwendet würden, müssten Lücken zu einem späteren Zeitpunkt wieder geschlossen werden. Diese Einschätzung teilt der Vorsitzende. Er wiederholt, zur Erfüllung des Rechtsanspruches und der sonstigen Bedarfe gebe es keine freien Mittel, obwohl nicht alle Haushaltsmittel mit konkreten Projekten belegt sind (siehe Sachstandsbericht). Die Belegung dieser noch nicht belegten Mittel werde im Frühjahr 2015 in Abstimmung mit den freien Trägern mit konkreten Projekten vorgeschlagen. Handlungsbedarfe gebe es bekanntlich genügend.

Die konkrete Nachfrage von StR Körner, welche Anteile der freien Mittel auf verschobene Projekte und welche Anteile auf abgesagte Projekte zurückzuführen sind - er nimmt hier Bezug auf den sechsten Absatz der Vorlagenseite 2 - zeigt StRin Ripsam (CDU), dass StR Körner keine Kenntnis über die seit vielen Jahren im Bereich Kinderbetreuung angewandte Haushaltssystematik hat. In der Praxis würden unterjährig Pauschalbeträge zur Erfüllung des Rechtsanspruchs/der sonstigen Bedarfe eingesetzt. So könnten zusätzlich hinzukommende Maßnahmen im Rahmen des Budgets bedient werden. Dies ergänzend berichtet BMin Fezer, die Stadt sei, so lange der Rechtsanspruch/die Bedarfe nicht erfüllt sind, in der Pflicht. Bei der in der Vorlage verwendeten Bezeichnung "freie Mittel" handle es sich um eine haushaltstechnische Bezeichnung. Diese Mittel würden sofort für neue Maßnahmen weiterverwendet. Sie verweist dabei auf den zweitletzten Absatz der Vorlagenseite 2 ("… damit freie Mittel identifiziert werden, die für die Kosten der neuen Maßnahmen eingesetzt werden können."). Solche freien Mittel würden also sofort wieder umgewidmet. Die nicht umgesetzten Maßnahmen seien in der Anlage 4 der Vorlage dargestellt. Der Stand bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs werde zwischen den Etatberatungen mit Vorlagen wie der GRDrs 771/2014 "Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Stuttgart" aufgezeigt. Nach den nächsten Etatberatungen, so ihre Annahme, werde ein ausreichender Ausbauzustand erreicht sein.

Zum Einwand von StR Körner, dass zu diesen Maßnahmen keine Mittel hinterlegt sind, entgegnet EBM Föll, berechnet sei der stichtagsbezogene Bestand der Projekte, die konkret umgesetzt werden. Die Differenz zwischen den umsetzbaren Projekten und dem Budget ergebe die Summe der nicht belegten Mittel.



Zudem unterstreicht er, beim Ausbau der Kindertagesbetreuung handle es sich um einen dynamischen und um keinen statischen Prozess. Der Gemeinderat lege in den Haushaltsplanberatungen ein Budget fest. Dieses stehe dann zur Verfügung. Dieses Budget werde überschlägig aufgrund von Anmeldungen berechnet. In der Umsetzung gebe es jedoch stets Veränderungen, indem Projekte sich als nicht realisierbar herausstellen und indem unterjährig neue Projekte hinzukommen. Dem Gemeinderat und der Verwaltung sei es sehr wichtig gewesen, dass durch das Jugendamt neue Projekte im Rahmen des Budgets aufgenommen werden können. Die Veränderungen würden dem Rat vorgelegt. Auch in der zur Beratung anstehenden Vorlage seien neue Projekte aufgeführt; die Planung lasse sich nicht auf die Dauer eines Doppelhaushaltes genau vornehmen. Die Träger könnten auch nicht mit der Perspektive vertröstet werden, dass über ihre Anträge in zwei Jahren entschieden wird.

Die Aufgabe des Jugendamtes sei es, für die nicht belegten Mittel im Rahmen der bedarfsgerechten Erfüllung des Rechtsanspruchs bei unter 3-Jährigen bzw. im Rahmen des Bedarfs bei Ganztagesplätzen für 3- bis 6-Jährige im Frühjahr 2015 ein konkretes weiteres Programm vorzulegen. Dieses Amt werde dem auch nachkommen. Erst gestern hätten darüber verwaltungsintern intensive Gespräche stattgefunden.

Letztlich, nach der Abrechnung, werde es somit keine freien Mittel mehr geben. Diese freien Mittel wirkten sich auch nicht zugunsten des Haushaltsergebnisses aus, sondern diese würden durch entsprechende Ermächtigungsübertragungen, die dem Gemeinderat im Kontext des Jahresabschlusses vorgelegt werden, von Jahr zu Jahr übertragen. Die Mittel stünden also dem Jugendamt im Folgejahr zur Verfügung.

Wenn nun auf nicht belegte Mittel zurückgegriffen würde, hätte dies, so BMin Fezer, eine Gefährdung des Ausbauprogramms zur Folge.


Abschließend stellt EBM Föll fest:

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