Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
629
33
VerhandlungDrucksache:
829/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 11.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Stuttgarter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) -
Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 25.09.2023, öffentlich, Nr. 111
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 15.09.2023, GRDrs 829/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. In den kommenden zwei Jahren 2024 und 2025 werden die aktuellen Förderstufen der derzeit 35 KiFaZ beibehalten und der Ausbau weiterer KiFaZ für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt. Vorrangiges Ziel in den Jahren 2024 und 2025 soll eine Stabilisierung der bestehenden KiFaZ sein.

2. Die nächste Überprüfung der Förderstufen findet im Jahr 2024 statt. Das Ergebnis dient als Grundlage für die Festlegung der Förderstufen der bestehenden KiFaZ ab 2026 und für den Vorschlag der Verwaltung zum DHH 2026/2027 für den weiteren Ausbau.

3. Der Aufnahme der Tageseinrichtung für Kinder in der Tunzhofer Str. 24 in die KiFaZ-Vorbereitungsphase für die Jahre 2024 und 2025 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierfür ab 01.01.2024 bis 31.12.2025 Personal im Umfang von bis zu 0,1375 VZK in Entgeltgruppe S 12 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Die Personalkosten i.H.v. 10.310 EUR in 2024 und i. H. v. 10.565 EUR in 2025 können durch Umschichtung von Sachkosten innerhalb des KiFaZ-Budgets im THH 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kostenartengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt werden.

4. Aufgrund der coronabedingten Verzögerung der Umsetzung der sogenannten Bausteinangebote im Stadtteil wird die Pilotphase bis 31.12.2027 verlängert.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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