Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 442/2013
Stuttgart,
06/18/2013


Förderung der Laienmusik



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
02.07.2013
03.07.2013

Bericht:

Im Laienmusikbereich wird nach der vom Gemeinderat beschlossenen „Richtlinie zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen“ auf Antrag eine städtische Förderung nach festen, für alle Vereine gleichen und nachvollziehbaren Beträgen entsprechend der Anlage zur GRDrs 888/2010 gewährt.


Pflichtleistung
In den letzten Jahren ist der Mittelbedarf für die Laienmusik ständig angestiegen. Dies hat folgende Gründe:

Die Anzahl der Vereine, die lt. o. g. GRDrs zu fördern sind, stieg von 17 Vereinen im Jahr 2007 auf 36 Vereine im Jahr 2012 an. Mit einem weiteren Anstieg auf 40 Vereine im Jahr 2014 ist zu rechnen. Die Zahl der aktiven Jugendlichen in den Vereinen hat sich ebenfalls erhöht. Damit stieg auch die Förderung dieser Vereine (Dirigentenpauschale und Jugendförderung) entsprechend an. Die Tendenz ist weiter steigend, auch weil immer mehr Chöre und Orchester von Migrantenvereinen dazu kommen.

Es ergibt sich ein Mindestmehrbedarf von rd. 9.400 € pro Jahr um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Diese Summe wurde bereits von der Verwaltung in den Entwurf des DHH 2014/2015 aufgenommen.


Daneben hat der Stadtverband folgende Erhöhung beantragt:
Mit Schreiben vom 6. Januar 2013 an die Gemeinderatsfraktionen und die Verwaltung beantragte der Stadtverband eine Erhöhung der Dirigenten-/Übungsleiterpauschale von 240 € auf 500 € je Verein, was einer Erhöhung von insgesamt rd. 46.800 € gleichkäme.

Des Weiteren beantragte der Stadtverband eine Erhöhung des Budgets für Instrumentenzuschüsse von 14.250 € um 10.000 €. Insbesondere dieser Erhöhungswunsch wird seitens der Kulturverwaltung unterstützt, da er in erster Linie Kindern und Jugendlichen zugutekäme, die anstelle eines teuren Erwerbs von Instrumenten diese bei den Vereinen leihen könnten.

Dies würde bei Berücksichtigung aller Vereine einen Mehrbedarf von ca. 56.800 € bedeuten.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen:
Das Kulturamt hat insgesamt 11 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 4.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Förderung der Laienmusik
Erhöhung der Dirigentenpauschale von 240 € auf 500 € pro Verein bei geschätzten 180 Vereinen
/ 430
46,8
46,8
46,8
46,8
46,8
46,8
Erhöhung Instrumentenzuschuss / 430
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
Finanzbedarf
56,8
56,8
56,8
56,8
56,8
56,8
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Dirigentenpauschale
- im Stadtverband
33,60
33,60
33,60
33,60
33,60
33,60
- außerh. Stadtverband
9,60
9,60
9,60
9,60
9,60
9,60
Instrumentenzuschuss
14,25
14,25
14,25
14,25
14,25
14,25
Förderung der Laienmusik (Dirigentenpauschale und Instrumentenzuschuss) / 430
57,45
57,45
57,45
57,45
57,45
57,45


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

-


zum Seitenanfang