Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: AKR 0579/5
GRDrs 1246/2017
Stuttgart,
12/04/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Haushalt 2018/2019: Jobcenter ausbauen! Stuttgarter Weg umsetzen!
Haushalt 2018/2019: Jobcenter "Personalausstattung nach dem Vorgehensmodell


Beantwortung / Stellungnahme


Ausgangslage

Die Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeister Kuhn vom 17.08.2017 zum Antrag Nr. 97/2017 von Bündnis90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion enthält detaillierte Ausführungen zu

Das Vorgehensmodell wurde Anfang März 2017 durch die Arbeitsgruppe Verwaltung des Bund-Länder-Ausschusses als gemeinsame Planungsgrundlage für die gemeinsamen Einrichtungen (gE) akzeptiert. Rund 75 % der Jobcenter in Deutschland haben diese Organisationsform, in der Kommune und Agentur für Arbeit die einheitliche Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende umsetzen. Die restlichen 25 % der Jobcenter – darunter auch das Jobcenter Stuttgart – sind in alleiniger kommunaler Trägerschaft für die Umsetzung des SGB II vor Ort verantwortlich. Dieser Trägertyp, der mit der Zielsetzung etabliert wurde, abseits der weitgehend standardisierten Aufbau- und Ablauforganisation in den gE passgenaue organisationale Antworten auf spezifisch regionale Probleme zu entwickeln, war nicht Gegenstand der maßgeblichen Untersuchung. Dabei unterstreichen vor allem die Forschungsergebnisse im Rahmen Experimentierklausel zu § 6c SGB II, welch hoher organisationaler Individualisierungsgrad bei den zkT gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen herrscht.

Beispielsweise gibt es im Stuttgarter Jobcenter besondere Aspekte der Leistungsgewährung (wie Nachrang, Unterhalt oder Klage), die in eigenen spezialisierten Dienststellen bearbeitet werden.

Darüber hinaus sind Arbeitsprozesse weder an fachliche Weisungen der Agentur für Arbeit gebunden, noch durch eine standardisierte Arbeitssoftware starr kanalisiert. Im aktiven Bereich etwa sind Ausgestaltung der Geschäftsprozesse und wesentliche Teile der Amtsorganisation streng nach dem Leitkonzept des Beschäftigungsorientierten Fallmanagements ausgerichtet.

Allein diese Beispiele unterstreichen, dass eine einfache Projizierung des Vorgehensmodells auf das Jobcenter Stuttgart als zugelassener kommunale Träger, methodisch problematisch ist. Eine 1:1 Übertragung der Ergebnisse des Modells ist aus Sicht der Verwaltung daher weder sachgerecht noch ohne Einschränkung möglich.

Demgegenüber würde ein umfassendes eigenes Stellenbemessungsverfahren einen hohen Zeitaufwand verursachen, erhebliche Personalressourcen binden und die Mitarbeiter im Jobcenter zusätzlich belasten. Von dieser Option sollte daher abgesehen werden.


Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt aufgrund der oben genannten Fakten vor, für den Doppelhaushalt 2018/2019 zunächst eine partielle Verbesserung des Fallschlüssels mit dem Ziel einer vergleichenden Gegenüberstellung im Jobcenter vorzunehmen und 20 Stellen in der Leistungsgewährung zu schaffen.
Diese Stellen sollen in ausgewählten Zweigstellen zum Einsatz kommen, in denen entsprechende räumliche Ressourcen zur Verfügung stehen und die jeweils mit einer anderen Zweigstelle direkt vergleichbar sind.

Es wird erwartet, dass durch die zusätzlich bereitgestellten Personalressourcen neben qualitativen Aspekten der Leistungsgewährung auch folgende messbare Erfolge im Bereich Markt und Integration bei der Aktivierung und Vermittlung erzielt werden:

Der Entwurf des Untersuchungsdesigns und die Evaluation der Verbesserungen durch die zusätzlichen Stellen in den exemplarischen Zweigstellen erfolgt in einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe des Haupt- und Personalamts, des Jobcenters und der Stadtkämmerei. Ein Bericht der Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vorgelegt, so dass im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 endgültig über die Notwendigkeit einer Anpassung des Fallschlüssels im Jobcenter entschieden werden kann.

Da allein die Stärkung des operativen Bereichs im Fokus steht, sieht die Verwaltung bewusst vom Ausbau des nichtoperativen Bereichs in diesem Kontext ab.


Finanzielle Auswirkungen

Die strukturellen Auswirkungen von operativen Stellenschaffungen auf den städtischen Haushalt unter Einbezug der damit verbundenen Erstattung des Bundes werden nachfolgend am Beispiel einer Stelle in der Leistungsgewährung dargestellt.

Gemäß Rundschreiben Nr. 013/2017 (Kosten eines Arbeitsplatzes) werden für die Schaffung einer Stelle in EG 9 jährliche Arbeitsplatzkosten von 71.951 EUR angesetzt. Gegenüber dem Bund sind für eine solche operative Stelle 75.969 EUR für Personal-, Personalneben- und Sachkosten unmittelbar abrechenbar, von denen 64.422 EUR (84,8 %) erstattet werden und 11.547 EUR kommunaler Finanzierungsanteil sind.
Daneben wird für Personalgemeinkosten ein Zuschlag in Höhe von 30 % der abgerechneten Personalkosten mit 84,8 %-Bundesanteil erstattet. Der Betrag dient gemäß KoA-VV zur Deckung der nicht als Einzelkosten erfassbaren Kosten der Leitung und Verwaltungsgemeinkosten und führt zu einer Reduzierung der nicht gedeckten Kosten im nichtoperativen Bereich.








Werner Wölfle
Bürgermeister




<Anlagen>