Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 826/2013
Stuttgart,
09/02/2013


Nahversorgung konkret: Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung
Planungskosten




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
24.09.2013
25.09.2013

Bericht:

In der Landeshauptstadt Stuttgart wohnen etwa 77 % der Bevölkerung in einem fußläufigen Einzugsgebiet von einem Lebensmittelgeschäft. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass etwa 23 %, d. h. über 130 000 Stuttgarter und Stuttgarterinnen, derzeit nicht durch Lebensmittelbetriebe nahversorgt sind.

Durch die aktive planerische Steuerung des Einzelhandels sowie durch das intensive Engagement der Wirtschaftsförderung und des Stadtteilmanagements konnte die Nahversorgung in den letzten Jahren an zahlreichen Standorten der Landeshauptstadt Stuttgart gesichert oder sogar fortentwickelt werden. Dabei üben die 15 in Stuttgart vorhandenen BONUS- und CAP-Lebensmittelmärkte eine wichtige Ergänzungsfunktion zur Lebensmittel-Nahversorgung an für den herkömmlichen Einzelhandel nicht rentablen Standorten aus.

In den jüngsten Beratungen des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen zur Einzelhandelsversorgung auf dem Burgholzhof wurde das Thema angesprochen, inwieweit kommunale Fördermöglichkeiten zur Ermöglichung eines Lebensmittelbetriebes zum Einsatz kommen sollten. Wie sähen solche kommunalen Fördermöglichkeiten aus? Nach welchen Förderkriterien könnte beispielsweise ein Anfangszuschuss oder regelmäßiger Miet- oder Betriebskostenzuschuss gewährt werden? Die Wirtschaftlichkeit der Standorte ist höchst unterschiedlich: In welcher finanziellen Größenordnung müsste sich eine kommunale Förderung je nach Standort bewegen? Und: An welchen dünn besiedelten Wohnstandorten in Stuttgart ist es hinzunehmen, dass keine fußläufige Lebensmittelversorgung besteht?

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, stadtteil- und quartiersbezogene Handlungskon-zepte zur Aufrechterhaltung bzw. Entwicklung von Nahversorgungsangeboten an nicht-versorgten bzw. strukturell unterversorgten Standorten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart zu erarbeiten. Sie setzen damit das bestehende städtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2008) um. Ziel der Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung ist es insbesondere, örtlich konkrete Vorschläge zur Herstellung einer wohnungsnahen Lebensmittelversorgung zu entwickeln. Hier gilt es, ausschließlich die Stuttgarter Stadtteile und Stadtquartiere in den Fokus zu nehmen, die ein noch festzulegendes Mindesteinzugsgebiet aufweisen und in denen ein entsprechendes Ladenlokal besteht oder geschaffen werden könnte. Konkret wird es um die Frage gehen, welche potenziellen Lebensmittelstandorte durch einen vertretbaren Anfangszuschuss, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss oder einen regelmäßigen Mietkostenzuschuss realisiert werden könnten, und wie hoch dieser jeweilige Zuschuss sein müsste. Hierfür werden auch die in deutschen Großstädten bestehenden kommunalen Förderungen aufbereitet und als Referenzen herangezogen.

Darüber hinaus soll für die Stadtteile und Stadtquartiere, insbesondere in den Außen-bezirken, die über kein ausreichendes Einzugsgebiet verfügen, geprüft werden, inwieweit ggf. mobile Lebensmittelversorgungsangebote ausgeweitet und qualifiziert werden könnten.

Als Kosten für die Erarbeitung der standortbezogenen Handlungskonzepte sind 25.000 € anzusetzen. Die dafür notwendigen Planungsmittel stehen im Budget des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung jedoch nicht zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
42510
25
Finanzbedarf
25
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen:

keine



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