Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1216
GRDrs 1400/2009
Stuttgart,
01/19/2010



Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2010



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.02.2010
04.02.2010



Beschlußantrag:

I. Der Freigabe der „Verkaufsoffenen Sonntage“ 2010 gemäß Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage durch Allgemeinverfügung wird zugestimmt.

II. Einen dritten verkaufsoffenen Sonntag wird es, wie bisher, nur anlässlich des Volksfestumzugs im Stadtbezirk Bad Cannstatt geben.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes (LadÖG) können die Verkaufsoffenen Sonntage von den Gemeinden durch Allgemeinverfügung festgesetzt werden.

Laut § 8 Abs. 1 LadÖG dürfen die Verkaufsstellen an höchstens drei Sonntagen im Jahr für höchstens fünf Stunden geöffnet sein. Die verkaufsoffenen Sonntage können auf bestimme Bezirke begrenzt werden.

In Stuttgart haben sich Verwaltung und Gemeinderat darauf verständigt die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auf zwei pro Stadtbezirk zu beschränken. Damit soll verhindert werden, dass an jedem Sonntag im Jahr irgendwo in Stuttgart ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt wird. Nur für Bad Cannstatt wurde auf Grund des traditionellen Volksfestumzugs eine Sonderregelung mit drei verkaufsoffenen Sonntagen getroffen.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Referat KBS
Referat WFB
OB/82


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs 1400/2009


Ausführliche Begründung:


Zu Ziffer I des Beschlussantrages:

Für das Jahr 2010 sind in den Stuttgarter Stadtbezirken wieder verkaufsoffene Sonntage geplant. Wie die Jahre zuvor werden zahlreiche Besucher und Besucherinnen aus Stuttgart und Umgebung erwartet.

Insgesamt haben 15 Stadtbezirke bzw. Stadtteile aus den unter Ziffer 1 bis 25 genannten Anlässen verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Anträge erfolgten im Einvernehmen mit den Bezirksämtern bzw. den Bezirksbeiräten durch die örtlichen Handels- und Gewerbevereine.

Aus Sicht der katholischen Kirche in Stuttgart ist die Bewahrung der Sonntagsruhe schützenswert und wichtig. Besonders kritisch sieht sie die Durchführung der beiden verkaufsoffenen Sonntage in Stammheim, sowie die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags in Plieningen/Birkach, da es sich, ihrer Meinung nach, um eine gänzlich neue Veranstaltung handle.

Auch die evangelische Kirche in Stuttgart hat grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen, da diese als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung besonders geschützt sind. Ebenso wie die katholische Kirche in Stuttgart kritisiert sie die Einführung eines neuen verkaufsoffenen Sonntags in Plieningen/Birkach, sowie die beiden beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Stammheim.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di appellierte, vom Erlass einer solchen Allgemeinverfügung abzusehen. Aus ihrer Sicht wird der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertage dem wirtschaftlichem Interesse untergeordnet. So wird ein schleichender Prozess in Gang gesetzt, der die Menschen an Sonntagsöffnungen heranführt und gewöhnt.

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, der Einzelhandelsverband Württemberg e. V. und der Bund der Selbständigen stimmen den beantragten Befreiungen zu.

Insgesamt werden keine durchgreifend rechtsrelevanten Argumente, die zur Ablehnung beantragter „verkaufsoffener Sonntage“ geführt hätten, vorgetragen. Zu den Bedenken der Kirchen in Stuttgart ist zu bemerken, dass der verkaufsoffene Sonntag in Plieningen/ Birkach nicht zum ersten Mal stattfindet, er wird in der Regel jedoch im zwei Jahres Rhythmus durchgeführt. Die Bezirksvorsteherin von Stammheim, Frau Hülle, hat mit den katholischen und evangelischen Pfarrern in Stammheim, wie seitens der Kirche gefordert, ein klärendes Gespräch geführt. Grundsätzliche Bedenken bzgl. der verkaufsoffenen Sonntage bestehen seitens der Kirchen jedoch weiterhin.

Durch die Allgemeinverfügung entsteht keine Pflicht zum Offenhalten der Verkaufsstellen.

Zu den einzelnen Anträgen wird folgendes ausgeführt:

Zu Ziffer 1:

Der Gewerbe- und Handelsverein, Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. beabsichtigt auch im Jahr 2010 das Weinfest „Musik & Wein“ zu veranstalten. Termin ist der 18.04.2010. Die Veranstaltung soll wie im Vorjahr die Weinbautradition sowie die vielen ortsansässigen Weingärtner mit ihren Traditionsbetrieben entsprechend würdigen. Im Rahmenprogramm wird Live-Musik geboten. Die Kombination aus Cannstatter Wein, historischer Cannstatter Altstadt und Live-Musik wird Besucher nicht nur aus den umliegenden Stuttgarter Stadtteilen anziehen. Daher wird für den 18.04.2010, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, ein verkaufsoffener Sonntag in Bad Cannstatt beantragt.

Zu Ziffer 2:

Der Gewerbe- und Handelsverein Untertürkheim beantragt am 18.04.2010 einen verkaufsoffenen Sonntag von 13:00 bis 18:00 Uhr. Anlass ist das 25-jährige Jubiläum des jährlich stattfindenden Schmetterlingsfestes. Im Rahmen dieses Festes wird ein „Fensterblümlesmarkt“ in der Untertürkheimer Fußgängerzone veranstaltet.

Zu Ziffer 3:

Im Stadtbezirk Stammheim veranstaltet der neugegründete Handels- und Gewerbeverein ein Frühlingsfest mit Musik und großem kulinarischem Angebot. Aus diesem Anlass wurde in Abstimmung mit der Bezirksvorsteherin für den 25.04.2009 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein verkaufsoffener Sonntag beantragt.

Zu Ziffer 4:

Traditionell findet am 25.04.2010 im Stadtbezirk Vaihingen der „Vaihinger Frühling“ statt. Geboten werden Live-Musik, verschiedene Beiträge der Vereine und ein Kinderprogramm. Außerdem präsentieren sich verschiedene Institutionen (z. B. Feuerwehr, Polizei, ADAC), sowie ein Spezialmarkt mit über 50 Teilnehmern unter dem Titel „MOBILES VAIHINGEN“. Der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte hat für diesen Tag die Offenhaltung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 5:

Der traditionelle „Maimarkt“ in Gablenberg ist weit über den Stadtteil hinaus bekannt. Es wird ein Markt veranstaltet, bei dem örtliche Vereine, Kindergärten und Schulen mit Ständen vertreten sind. Des Weiteren sind ein Umzug mit Maibaumaufstellung, sowie die Präsentation von 40 Oldtimern geplant. Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e. V. beantragt daher im Einvernehmen mit dem Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Ost e. V. die Verkaufsstellen im Stadtbezirk am Sonntag, den 25.04.2010, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 6:

Auch im Jahr 2010 soll der traditionelle „Weilimdorfer Frühling“ wieder zusammen mit dem Maibaumfest veranstaltet werden. Als Rahmenprogramm sollen ein Biergarten errichtet werden, eine Autoschau stattfinden und verschiedene Künstler auftreten. Aus diesem Grund wird durch die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, 09.05.2010, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 7:

Seit vielen Jahren findet in Möhringen traditionell unter dem Motto „Möhringen mobil“ eine Autoschau der ortsansässigen Autohäuser statt, die auch einen beträchtlichen Besucherstrom auswärtiger Interessierter mit sich bringt. Aus diesem Anlass möchte der Gewerbe- und Handelsverein Möhringen e. V. die Autoschau mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbinden und beantragt daher am Sonntag, 09.05.2010, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Verkaufsstellen offen zu halten.

Zu Ziffer 8:

Der Handels- und Gewerbeverein Obertürkheim – Uhlbach beantragt im Rahmen des traditionellen Maientags am 16.05.2010 einen verkaufsoffenen Sonntag. Die Kombination zwischen Stadt, Vereinen, Institutionen und Geschäftsleuten, die gemeinsam für Obertürkheim/Uhlbach eine solche Veranstaltung organisieren, ist von den Bürgern aus nah und fern gewünscht und gern gesehen. Es wird ein großer Besucherstrom aus anderen Stadtteilen und den Nachbargemeinden erwartet. Die Geschäfte sollen aus diesem Grund von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Zu Ziffer 9:

Für Sonntag, 20.06.2010, beantragt der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V. einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Anlass ist das „36. Fleckenfest“, bei dem sowohl die örtlichen Vereine, als auch Geschäftsleute mitwirken.

Zu Ziffer 10:

Für Sonntag, 27.06.2010, beantragt das Stadtteilmanagement in Zusammenarbeit mit dem Bezirksvorsteher, der Plieninger Leistungsgemeinschaft und Birkach Aktiv einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Anlass ist, wie auch in den vergangenen Jahren, das Sommerfest mit Akteuren aus Plieningen und Birkach. Die Gewerbetreibenden werden sich an diesem Sonntag mit einigen Sonderaktionen einem breiten Publikum präsentieren. Es werden sämtliche Aktionen der Gewerbetreibenden in beiden Stadtteilen durch musikalische Begleitung (Musikgruppen) stattfinden.

Zu Ziffer 11:

„Die Sillenbucher Meile e. V.“ beantragt für Sonntag, 27.06.2010, mit Unterstützung des Bezirksrathauses einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Im Rahmen des „Sommerfests“ wird sowohl für Kinder wie auch Jugendliche und Erwachsene ein attraktives Programm und Veranstaltungen geboten.

Zu Ziffer 12:

Die „Feuerbacher Kirbe“ ist eine Veranstaltung mit Volksfestcharakter, die in den nördlichen Stadtteilen seit jeher einen hohen Stellenwert hat und auch Einwohner der umliegenden Stadtteile in großer Zahl anzieht. Das Stadtteilleben wird so zusätzlich belebt und auch Besucher aus anderen Stadtteilen angelockt. Der Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach e.V. beantragt für Sonntag, 12.09.2010, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Öffnung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 13:

Traditionsgemäß führt der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e.V. den „Vaihinger Herbst“ durch. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Vaihinger Kunstwochen ausgerichtet, bei denen ca. 30 Künstler in Vaihinger Unternehmen ihre Arbeiten präsentieren. Als Begleitveranstaltung wird Live-Musik und ein umfangreiches Kinderprogramm geboten. In der „Vaihinger Kunstmeile“ stellen über 60 Künstler und Kunsthandwerker ihre Werke aus. Deshalb wird für Sonntag, 19.09.2010, die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 14:

Der Gewerbe- und Handelsverein Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. in Abstimmung mit dem Schwesterverein „Die Altstadt Bad Cannstatt e. V.“ beantragt für Sonntag, 26.09.2010, die Verkaufsstellen von 13:00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen. An diesem Tag findet der traditionelle Volksfestumzug in Bad Cannstatt statt, der regelmäßig mit einem großen Besucherandrang aus ganz Baden-Württemberg verbunden ist.

Zu Ziffer 15:

Für Sonntag den 10.10.2009 beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Stammheim e.V. einen verkaufsoffenen Sonntag. Aus Anlass des stattfindenden Herbstfestes wird beantragt die Verkaufstellen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr an diesem Tag offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 16:

Am „Weilimdorfer Herbst“ werden, wie jedes Jahr, Weinlauben aufgestellt. Es wird das traditionelle Drachenfest stattfinden und auf dem Löwen Markt eine große Kürbisausstellung von Bauern durchgeführt. Die ortsansässigen Obstbauern werden sich mit Informations- und Ausschankständen zur Apfelsaft- und Mostherstellung beteiligen. Die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf beantragt daher für Sonntag, 10.10.2009, in der Zeit von 13.00 bis 18:00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 17:

Der Gewerbe- und Handelsverein Hedelfingen – Rohracker e. V. beantragt anlässlich des traditionellen „Knausbira-Sonntags“ am 10.10.2009, in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen. Auch in den letzten Jahren war der „Knausbira-Sonntag“ von zahlreichen Besuchern aus der Umgebung gut besucht.

Zu Ziffer 18:

Der Möhringer Gewerbe- und Handelsverein beantragt für den 10.10.2010, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist wiederum der seit vielen Jahren traditionell veranstaltete „Möhringer Herbst“.

Zu Ziffer 19:

Anlässlich der seit vielen Jahren stattfindenden „Kirbe“ beabsichtigt der Bund der Selbständigen des Stadtbezirk Mühlhausen e V. am Sonntag, 17.10.2010, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Stadtbezirk Mühlhausen sowie in dem Stadtteil Steinhaldenfeld die Verkaufsstellen offen zu halten.

Zu Ziffer 20:

Anlässlich des zehnten Untertürkheimer „Flegga-Treffs“ beantragt der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. am Sonntag, 24.10.2010, von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen. Zum „Flegga-Treff“ werden ca. 5.000 Besucher der oberen Neckarvororte, Bad Cannstatt und Fellbach erwartet. Den Besuchern werden diverse Aktionen in den Räumlichkeiten von ca. 35 Firmen geboten. Außerhalb der Geschäfte wird unter anderem die beliebte GAUDI-OLYMPIADE veranstaltet.

Zu Ziffer 21:

Aus Anlass der traditionsreichen „Degerlocher Kirbe“ im Stadtbezirk Degerloch wird vom Gewerbe- und Handelsverein Degerloch e. V. für Sonntag, 24.10.2010, beantragt, dass die Verkaufsstellen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet haben dürfen. Die Veranstaltung wird von den Degerlocher Einzelhändler anlässlich der traditionellen Kirbe durchgeführt.

Zu Ziffer 22:

Das „Zuffenhäuser Herbstfest“ hat eine Tradition von nunmehr über 25 Jahren. Aktive Vereine und Institutionen aus dem Bezirk Zuffenhausen richten in der Verbindung mit dem Bund der Selbständigen und der Aktionsgemeinschaft „EinkaufsZiel-Zuffenhausen“ das Fest aus. Der große Besucherstrom aus allen Stadtteilen und aus den Nachbargemeinden spricht für die Attraktivität dieses Festes. Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V., beantragt für Sonntag, 31.10.2010, die Öffnung der Geschäfte von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Zu Ziffer 23:

Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e.V. beantragt im Einvernehmen mit dem Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Ost e. V. für Sonntag, 07.11.2010, aus Anlass des Martinimarktes die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 12:00 bis 17:00 Uhr. Die bisherigen Marktveranstaltungen in Gablenberg waren immer sehr beliebt und über den Stadtteil hinaus bekannt und werden sicher auch im Jahr 2010 viele Besucher anziehen.

Zu Ziffer 24:

Im Stadtbezirk Bad Cannstatt findet das traditionelle „Martinifest mit Martiniumzug“ statt. Anlässlich dieses Umzugs beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. in Abstimmung mit dem Schwesterverein „Die Altstadt Bad Cannstatt“ für das Martinifest die Verkaufsstellen am Sonntag, 07.11.2010, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen zu dürfen.

Zu Ziffer 25:

Am Sonntag, 07.11.2010, findet im Stadtteil Sillenbuch der traditionelle „Martinimarkt“ statt. Die Veranstaltung mit vielen Attraktionen wird von vielen auswärtigen Besuchern, vor allem aus dem gesamten Filder-Raum, besucht. Aufgrund der großen Besucherströme wird für diesen Tag ein verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer II des Beschlussantrages:

Vor allem in diesem Jahr gab es immer wieder Versuche, einen dritten verkaufsoffenen Sonntag in verschiedenen Stadtbezirken zu etablieren.

Seit Jahren werden in Stuttgart in Abstimmung mit dem Gemeinderat grundsätzlich zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk zugelassen. Die einzige Ausnahme ist die Zulassung eines dritten verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Volksfestumzuges in Bad Cannstatt.

Diese Praxis erfolgte im Hinblick auf den Schutz der Sonn- und Feiertage. Der hohe Schutzrang der Sonn- und Feiertage wurde auch durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.12.2009 bzgl. der verkaufsoffenen Sonntage in Berlin bestätigt.

Um eine kontinuierliche Gleichbehandlung sicherzustellen und um dem gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz Rechnung zu tragen, soll auch künftig die bisherige Regelung beibehalten werden.
Anlage 2 zur GRDrs 1400/2009
Allgemeinverfügung
über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2010
in der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt aufgrund von § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. S. 135) und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. S. 20), folgende Allgemeinverfügung:

1. Zulässige Öffnungszeiten

1.1 Im Jahr 2010 dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 des LadÖG geöffnet sein:

Lfd.
Nr.
Geltungsbereich
Tag
Öffnungs-
zeiten
Anlass
1
Bad Cannstatt
18.04.2010
13 bis 18 Uhr
"Musik und Wein"
2
Untertürkheim
18.04.2010
13 bis 18 Uhr
„Schmetterlingsfest“
3
Stammheim
25.04.2010
13 bis 18 Uhr
Stammheimer
Frühlingsfest
4
Vaihingen
25.04.2010
13 bis 18 Uhr
Vaihinger Frühling
5
Gablenberg
25.04.2010
12 bis 17 Uhr
Maimarkt
6
Weilimdorf
09.05.2010
13 bis 18 Uhr
Weilemer Frühling
7
Möhringen
09.05.2010
12 bis 17 Uhr
Möhringen mobil
8
Obertürkheim/ Uhlbach
16.05.2010
13 bis 18 Uhr
Maientag
9
Zuffenhausen
20.06.2010
13 bis 18 Uhr
Fleckefest
10
Plieningen/Birkach
27.06.2010
12 bis 17 Uhr
Sommerfest
11
Sillenbuch
27.06.2010
13 bis 18 Uhr
Sommerfest
12
Feuerbach
12.09.2010
13 bis 18 Uhr
Feuerbacher Kirbe
13
Vaihingen
19.09.2010
13 bis 18 Uhr
Vaihinger Herbst
14
Bad Cannstatt
26.09.2010
13 bis 18 Uhr
Volksfestumzug
15
Stammheim
10.10.2010
13 bis 18 Uhr
Stammheim-Tag
16
Weilimdorf
10.10.2010
13 bis 18 Uhr
Weilemer Herbst
17
Hedelfingen/ Rohracker
10.10.2010
12 bis 17 Uhr
Knausbirasonntag
18
Möhringen
10.10.2010
12 bis 17 Uhr
Möhringer Herbst
19
Mühlhausen
17.10.2010
13 bis 18 Uhr
Kirbe
20
Untertürkheim
24.10.2010
12 bis 17 Uhr
Flegga-Treff
21
Degerloch
24.10.2010
12 bis 17 Uhr
Degerlocher Kirbe
22
Zuffenhausen
31.10.2010
12 bis 17 Uhr
Zuffenhäuser Herbstfest
23
Gablenberg
07.11.2010
12 bis 17 Uhr
Martinimarkt
24
Bad Cannstatt
07.11.2010
13 bis 18 Uhr
Martinifest mit Martiniumzug
25
Sillenbuch
07.11.2010
12 bis 17 Uhr
Martinimarkt


1.2 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufstellen anlässlich des 36. Zuffenhäuser Fleckenfests und des Zuffenhäuser Herbstfests (laufende Nummern 8 und 22) umfasst den Stadtbezirk Zuffenhausen und die außerhalb der Gemarkung Zuffenhausen liegenden Gebiete mit der entsprechenden Postleitzahl 70435. 1.3 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufsstellen in Stuttgart-Feuerbach anlässlich der lfd. Nummer 11 wird umgrenzt von:


2. Bekanntgabe

Stuttgart, den


Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


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