Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Kultur/Bildung und Sport

Gz:
GRDrs 1397/2011
Stuttgart,
04/10/2012



Umsetzung Bundesfreiwilligendienst im Verwaltungs- und Kulturbereich der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.04.2012
26.04.2012



Beschlußantrag:




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Zum 01.07.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Nachfolgemodell des Zivildienstes eingerichtet. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Der Bundesfreiwilligendienst steht für ein breites und zielgerichtetes Bürgerengagement. Die Einsatzmöglichkeiten sind damit wesentlich breiter als beim Freiwilligen Sozialen Jahr, das bislang insbesondere im Bereich der Bezirksämter, des Bürgermeisteramts (BMA) und im Kulturbereich durchgeführt wurde.

Die Stadtverwaltung Stuttgart hat ihre bisherigen Zivildienstplätze beim Amt für Umweltschutz, beim Sozialamt, beim Jugendamt sowie im Eigenbetrieb Leben und Wohnen und im Klinikum in Plätze des Bundesfreiwilligendienstes umgewandelt und besetzt.

Die Stadtverwaltung Stuttgart hat im Jahr 2002 mit dem damaligen sog. Gemeinnützigen Bildungsjahr (GBJ), dem heutigen Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in Kultur und Politik eine Möglichkeit für Jugendliche eingerichtet, sich im Bereich „Kultur“ und „Politik-Verwaltung“ (Einsatzstellen im Bereich BMA und bei den Bezirksämtern) freiwillig zu engagieren. Die Plätze wurden in den vergangenen Jahren sukzessive ausgebaut und vor allem auch auf externe Kultureinrichtungen erweitert. Zum Einsatz kamen auf den FSJ-Plätzen bislang auch Zivildienstleistende.

Im Jahr 2011/2012 wurden 35 FSJ Plätze, die personalwirtschaftlich beim Haupt- und Personalamt betreut werden, besetzt. Von den 35 Plätzen sind insgesamt 12 beim Bürgermeisteramt, bei den Bezirksämtern sowie beim Haupt- und Personalamt und Amt für Sport und Bewegung angesiedelt. 9 Plätze befinden sich im städtischen Kulturbereich und 14 bei externen Einsatzstellen im Bereich Kultur.

Die Ausweitung der Plätze, von 7 (im Jahr 2002) auf zuletzt 35, hat bei gleichzeitiger Deckelung der Ressourcen dazu geführt, dass das bislang praktizierte Verfahren an seine organisatorischen und finanziellen Grenzen stieß. Durch die zahlreichen Plätze bei den externen Kultureinrichtungen haben sich zudem die Prioritäten stark in den Kulturbereich verschoben, so dass der ursprünglich verfolgte Zweck, über diese Form des Engagements Interessenten für eine Ausbildung im Verwaltungsbereich der Stadtverwaltung zu gewinnen, immer weiter in den Hintergrund trat. Nachdem neben den o.g. Problematiken auch immer wieder Kritikpunkte seitens der Einsatzstellen sowie des für die Förderung verantwortlichen Sozialministeriums auftraten, sieht die Verwaltung mit der Umgestaltung der Organisationsform Möglichkeiten, eine attraktive Form des freiwilligen Engagements auch zukünftig für breitere Schichten der Bevölkerung anbieten zu können.

Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Stadtverwaltung zu gewährleisten und klare Strukturen und Verantwortlichkeiten festzuschreiben, ist ab dem Jahr 2013 geplant, die jetzigen städtischen FSJ-Plätze in Bundesfreiwilligenplätze umzuwandeln. Die Verantwortung für das Thema sowie die Gesamtkoordination wird künftig, analog zur gesamtstädtischen Ausbildungsleitung und der Vergabe von Praktika, vom Haupt- und Personalamt übernommen. Hiermit sind auch klare Impulse verbunden, den BFD für die Gewinnung künftiger Auszubildender bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen.

Die 12 Plätze beim Bürgermeisteramt, bei den Bezirksämtern, beim Haupt- und Personalamt und beim Sportamt wurden vom Ministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bereits als Bundesfreiwilligenplätze anerkannt. Für die 9 Plätze im Bereich Kultur steht die formale Anerkennung noch aus, erscheint aber unproblematisch.

Für die bislang beteiligten 14 externen Kultureinrichtungen werden beim BFD die Freiwilligen künftig nicht mehr wie bisher über die Stadtverwaltung gegen vollen Kostenersatz zur Verfügung gestellt und verwaltet, sondern diese können sich direkt als Einsatzstellen registrieren lassen und selbständig agieren.

Die Umsetzung der veränderten Organisationsform war zunächst zum 01.09.2012 geplant. Da sich jedoch zwischenzeitlich abzeichnet, dass die vom Bund bezuschussten BFD-Plätze bis Mitte des Jahres ausgeschöpft sind, wird für den Jahrgang 2012 / 2013 das FSJ in der bisherigen Trägerform durchgeführt und auch die externen Kultureinrichtungen nochmals mitverwaltet. Das FSJ läuft 12 Monate.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen FSJ und BFD ist, dass beim FSJ eine pädagogische Fachkraft zur Betreuung der Freiwilligen zwingend notwendig ist. Dies war auch der Grund, die Plätze von Dritten in der Trägerschaft der Stadt abzuwickeln. Diese Kosten sind förderfähig durch den Bund.
Beim BFD ist eine pädagogische Fachkraft nicht gefordert. Jedoch wird für die Aufstellung und Abwicklung des geforderten umfangreichen Fortbildungsprogramms auch weiterhin eine Betreuung notwendig sein.

Die Bundesregierung hat die Zahl der geförderten Plätze für den Bundesfreiwilligendienst zunächst auf 35.000 begrenzt. Diese sind, Stand heute, jedoch bereits weitestgehend durch die Umwandlung der bisherigen Zivildienstplätze ausgeschöpft. Diese Entwicklung hat insbesondere die kommunalen Einsatzstellen in Planungsschwierigkeiten gebracht und damit benachteiligt. Der Deutsche Städtetag hat zwischenzeitlich eine Forderung formuliert, die die Bundesverwaltung auffordert die Ausbaugrenze auszusetzen und eine Budgetierung orientiert an den tatsächlich zugelassenen Einsatzplätzen einzuführen.

Sobald eine Förderung wieder möglich ist, werden freiwerdende FSJ-Plätze bei der Stadtverwaltung Stuttgart mit Bundesfreiwilligen besetzt. Ziel ist es, ab dem Jahr 2013 die bisherigen FSJ-Plätze als Bundesfreiwilligendienst anzubieten.

Finanzielle Auswirkungen

Keine, da sich die Umstellung auf den Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Rahmen der für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) zur Verfügung stehenden Mittel bewegt.




Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

17/2012 Kauderer Robert (Freie Wähler), Freiwilliges Soziales Jahr



Werner Wölfle Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeister Bürgermeisterin


Anlagen

keine




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