Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport

Gz: AKR/SOS 1411-02
GRDrs 7/2022
Stuttgart,
03/11/2022



Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2021 - Beschlussfassung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.03.2022
23.03.2022
24.03.2022



Beschlußantrag:

1. Dem vorliegenden risiko- und bedarfsorientierten Feuerwehrbedarfsplan wird gemäß § 2 Absatz 3 der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) in Ergänzung zum Grundsatzbeschluss mit der GRDrs. 928/2021 zugestimmt (siehe Anlage). 2. Vom nachfolgend dargestellten zusätzlichen vordinglichen Personalbedarf in den genannten Besoldungs-/Entgeltgruppen wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zu treffen. 3. Vom nachfolgend dargestellten weiteren Stellenbedarf in den genannten Besoldungs-/Entgeltgruppen wird Kenntnis genommen. Die notwendigen Stellen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 von der Branddirektion beantragt. 4. Für die o. g. Stellen entstehen Personalaufwendungen i. H. v. rund 2,5 Mio EUR pro Jahr ab dem Jahr 2024 und zusätzlich rund 2,2 Mio EUR pro Jahr ab dem Jahr 2025. 5. Im Rahmen der Planaufstellung zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 wird eine mehrjährige Investitionsplanung für die Fahrzeugbeschaffungen der Branddirektion vorgelegt. Von dem gegebenenfalls sich daraus ergebenden Bedarf an weiteren Verpflichtungsermächtigungen wird Kenntnis genommen. Sofern diese nicht in Verwaltungszuständigkeit bereitgestellt werden können, wird dem Verwaltungsausschuss ein Beschlussantrag zur Zustimmung zum Eingehen der überplanmäßigen Verpflichtungen vorgelegt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Beschlussziffer 1:
Zu den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurde mit der GRDrs 928/2021 ein Zwischenbericht über die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2021 vorgelegt und in den städtischen Gremien diskutiert. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden bereits die zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans in den Jahren 2022 und 2023 notwendigen Stellenbedarfe von insgesamt 28 Stellen ab dem Jahr 2022 und 22 Stellen ab dem Jahr 2023 sowie Planungsmittel zum Bau von Außenstandorten für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 625.000 EUR beschlossen.

Nun wird der abschließende Feuerwehrbedarfsplan 2021 - für die nächsten 10 Jahre - gemäß § 2 Absatz 3 der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) zur Zustimmung vorgelegt.

Der Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehr Stuttgart wurde zuletzt im Jahr 2011 fortgeschrieben. Mit der dazugehörigen GRDrs 621/2011 wurde eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans in einem zehnjährigen Rhythmus beschlossen. Maßgabe für die Fortschreibung ist die Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr, angepasst an den heutigen Stand und die zukünftigen Entwicklungen.

Bei der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans waren für eine sachgerechte Bedarfsermittlung insbesondere die Schwerpunkte Prüfung der Schutzziel-Definition, Bewertung des Gefahrenpotentials im Zuge einer Risikoanalyse, Betrachtung der Standortstruktur der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr in Hinblick der baulichen Entwicklungen der Feuerwachen sowie die Überprüfung der personellen Ausstattung des Stuttgarter Löschzugs insbesondere bezüglich der Schutzziel-Definition von zentraler Bedeutung.

Die hieraus formulierten Aufgaben und Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen der Branddirektion sowie der Identifikation von Optimierungspotenzialen in den Abläufen und Prozessen der Branddirektion unter Zugrundelegung der Gesichtspunkte von Wirtschaftlichkeit und Effektivität bewertet.


Zu Beschlussziffer 2 bis 4:
Entsprechend dem Feuerwehrbedarfsplan ist ein erster Meilenstein beim vorgesehenen Personalaufwuchs die Inbetriebnahme von S21. Das hierfür bei der Branddirektion notwendige Personal muss bis dahin voll ausgebildet zur Verfügung stehen. Entsprechend sind im Vorlauf hierzu Personalauswahlverfahren und Ausbildungslehrgänge zeitlich einzuplanen. Das Personalauswahlverfahren beginnt im Januar 2023. Zusagen hierzu werden im September 2023 getroffen, damit die Interessenten*innen mit dem Ausbildungslehrgang im April 2024 beginnen können. Hierfür sind Stellen, entsprechend dem Feuerwehrbedarfsplan, im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zur Verfügung zu stellen. Da über den freien Stellenmarkt nahezu keine qualifizierten und/ oder geeigneten Bewerber für den feuerwehrtechnischen Dienst generiert werden können, muss die Branddirektion den weitaus größten Teil des Stellenaufwuchses durch selbst auszubildendes Personal bedienen. Daher sind intern über entsprechende Kaskaden auch die über die reinen Ausbildungsstellen hinausgehenden Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zu schaffen.

Unbeschadet von diesen Sachzwängen wurde bei dem aus dem vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan abgeleiteten Personalaufwuchskonzept insbesondere darauf geachtet, dass die zusätzlichen Belastungen zum einen gleichmäßig und zum anderen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit spätmöglichst haushaltswirksam werden. Hierzu wurde vom Gutachter im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans ein Aufwuchskonzept vorgeschlagen, dass Bestandteil der dargestellten Stellenanträge der Beschlussziffern 2-4 ist. Demnach erfolgt der erforderliche Stellenaufwuchs, der im Wesentlichen bis zur Inbetriebnahme von S21 (01/2026) abgeschlossen werden muss, in aufsteigenden Tranchen von 20 bis 24 VZÄ. Notwendige Stellen, die nicht zwingend bis zur Inbetriebnahme von S21 erforderlich sind, werden im vertretbaren Maße in den Haushaltsjahren ab 2026 vorgesehen.

Die non-feuerwehrtechnischen Stellen werden in erster Linie zur nachhaltigen Entlastung der Abteilungsleitungen benötigt, damit diese sich vollumfänglich ihren strategischen Aufgaben widmen können. Gerade jetzt in der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplan ist diese unmittelbare administrative Steuerungsunterstützung dringend erforderlich. Folglich sind diese Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zu schaffen. Sie sind in dem stufenweisen Aufwuchskonzept des Gutachters ebenfalls entsprechend eingeplant.

Zu Beschlussziffer 5:
Auf Basis des Feuerwehrbedarfsplans ergibt sich durch die Erhöhung der Funktionsbesetzung, Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, Verstärkung von Ausfallreserven und der Umstellung taktischer Konzepte der Bedarf an zusätzlichen Einsatzmitteln und Technikbeschaffungen.

Im Bereich der Fahrzeuge sind bis zum Jahr 2025 über die laufenden Ersatzbeschaffungen hinaus demnach 11 zusätzliche Fahrzeuge erforderlich. Hierbei handelt es sich um 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge, 2 Drehleitern, 1 Einsatzleitwagen und 5 Sonderfahrzeuge (u. a. Rüstwagen und Wechselladerfahrzeuge). Der Zeitbedarf von der Erstellung der Leistungsbeschreibung bis zur Auslieferung der Feuerwehrfahrzeuge liegt derzeit aufgrund der Auslastung der Aufbauhersteller in der Regel bei über 2 Jahren.

Das laufende Budget für die Fahrzeugbeschaffungen der Branddirektion beläuft sich auf 3 Mio. EUR jährlich. Im Haushaltsjahr 2023 ist im DHH 2022/2023 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 2,8 Mio. EUR veranschlagt.

Im Rahmen der Planaufstellung zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 wird eine mehrjährige Investitionsplanung für die Fahrzeugbeschaffungen der Branddirektion vorgelegt, aus der sich, aufgrund der langen Lieferzeiten, bereits im Jahr 2023 ein zusätzlicher Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen ergeben könnte.

Der Personalaufwuchs hat darüber hinaus eine Erhöhung des Bedarfs an persönlicher Dienst- und Schutzkleidung für die Beschäftigten zur Folge. Gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Budgetmittel werden von der Branddirektion zum DHH 2024/2025 beantragt.


Finanzielle Auswirkungen


Aufwendungen ab dem Jahr 2024:
Schaffung von 3,0 Stellen in A 7 (KeAP 2021: 67.500 €) = ~202.500 €
Schaffung von 8,0 Stellen (KW 01/2031) in A 7 (KeAP 2021: 67.500 €) = ~540.000 €
Schaffung von 5,0 Stellen in A 8 (KeAP 2021: 81.400 €) = ~407.000 €
Schaffung von 8,0 Stellen in A 9 mD (KeAP 2021: 95.600 €) = ~764.800 €
Schaffung von 0,5 Stelle in A 9 mD mit Amtszul. (KeAP 2021: 74.300 €) = ~37.150 €
Schaffung von 2,0 Stellen in A 11 (KeAP 2021: 107.900 €) = ~215.800 €
Schaffung von 1,0 Stelle in A 12 (KeAP 2021: 121.600 €) = ~121.600 €
Schaffung von 1,12 Stellen in EG 6 (KeAP 2021: 51.600 €) = ~57.800 €
Schaffung von 0,2 Stelle in EG 7 (KeAP 2021: 52.900 €) = ~10.580 €
Schaffung von 1,0 Stelle in EG 10 (KeAP 2021: 72.400 €) = ~72.400 €
Summe = ~2.429.630 €

Aufwendungen ab dem Jahr 2025:
Schaffung von 3,0 Stellen in A 7 (KeAP 2021: 67.500 €) = ~202.500 €
Schaffung von 5,0 Stellen in A 8 (KeAP 2021: 81.400 €) = ~407.000 €
Schaffung von 8,0 Stellen in A 9 mD (KeAP 2021: 95.600 €) = ~764.800 €
Schaffung von 3,0 Stellen in A 9 mD mit Amtszul. (KeAP 2021: 74.300 €) = ~222.900 €
Schaffung von 4,0 Stellen in A 11 (KeAP 2021: 107.900 €) = ~431.600 €
Schaffung von 1,0 Stelle in A13 gD mit Amtszul. (KeAP 2021: 124.100 €) = ~124.100 €
Summe = ~2.152.900 €



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer Dr. Clemens Maier
Erster Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

Feuerwehrbedarfsplan der LHS 2021

<Anlagen>



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