Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5673-19
GRDrs 703/2022
Stuttgart,
03/07/2023



Stuttgarter Sportförderung;
Mehrkosten beim Bau einer Frischlufthalle durch den SSV Zuffen-
hausen e.V. in Stuttgart-Zuffenhausen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.03.2023



Beschlußantrag:

1. Dem SSV Zuffenhausen e.V. wird zum Bau einer Frischlufthalle im Stadtbezirk Zuffenhausen ein weiterer städtischer Zuschuss in Höhe von 57.668 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom März 2021 Anwendung.

4. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 57.668 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520210, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:


Mit der GRDrs 570/2020 vom 13.07.2020 wurde der Bau einer Frischlufthalle durch den SSV Zuffenhausen ausführlich dargestellt. Der entsprechende städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 212.000 EUR wurde am 22.07.2020 vom Verwaltungsausschuss des Gemeinderats bewilligt.

Das Bauvorhaben des SSV Zuffenhausen e.V. ist bereits abgeschlossen und wurde im November 2021 in Betrieb genommen.
Nach der nun erfolgten Schlussabrechnung ergaben sich im Rahmen der Umsetzung baulich bedingte Mehrkosten in Höhe von 137.136 EUR, welche nicht vom Verein zu vertreten sind.

Die baulich bedingten Mehrkosten erklären sich überwiegend durch die Beprobungs- und Entsorgungskosten von belastetem Erdaushub vom städtischen Grundstück. Auch die schlechtere Bodenbeschaffenheit der Geländetragschicht und der Fund nicht korrekt eingemessener Leitungen und Kanäle kamen nach Beginn der Arbeiten erschwerend hinzu.

Witterungsbedingt konnte die Herstellung der Außenanlagen (u. a. Wege, Aufenthaltsbereich, Fahrradabstellplatz, Grünanlagen, Bepflanzungen) erst verspätet erfolgen. Die im Zuge dieser Maßnahmen ausgeführten Arbeiten hat der Verein in enger Abstimmung mit den städtischen Ämtern realisiert und dafür erhöhte Aufwendungen getätigt. Alternativ hätte das Amt für Sport und Bewegung die Wiederherstellung auf Teilen des städtischen Grundstücks selbst beauftragen und zu 100% finanzieren müssen.

Mit den inzwischen vorliegenden Schlussrechnungen können die Mehrkosten und damit der erhöhte städtische Zuschuss abschließend festgestellt bzw. ermittelt werden.

Die nachträgliche Erhöhung des städtischen Zuschusses richtet sich nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten beliefen sich nach der im Jahr 2020 vom Verein vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt rund 490.000 EUR. Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Kalkulation des Vereins, wurde dem SSV Zuffenhausen mit der GRDrs 570/2020 ein Zuschuss in Höhe von 212.000 EUR (rd. 43% der zuschussfähigen Kosten) bewilligt.

Das Gesamtbauvorhaben unterteilt sich für die Zuschussermittlung in verschiedene Förderbereiche. Die Kosten der diversen Gewerke wurden nachvollziehbar dargestellt und den jeweiligen Zuschusskategorien zugeordnet. Im Ergebnis ergibt sich am Ende ein städtischer Zuschuss in Höhe von 269.668 EUR.


Die erforderlichen Mittel in Höhe von 57.668 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung gestellt.






Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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